Müsst ihr die vermieter fragen ob noch ne katze dazu darf?

  • Themenstarter Sushi2008
  • Beginndatum
  • #61
... nur was wenn in so einem Fall da irgendwelche Arschlöcher einziehen die Hunde nicht mögen?
Die stehen dann beim ersten Bellen bei der HW und beschweren sich ..dann sehe ich alt aus.
Oder sie beschweren sich weil es so hellhörig ist und man die Katzen trappeln hört nachts oder oder..
Das ist genau das Problem das ich nach dem neuen Urteil auch sehe.
Der Vermieter kann die Katzenhaltung nicht mehr per se verbieten - aber wenn Nachbarn sich beschweren ist es ein leichtes, auch im "laufenden Betrieb". Typischer Fall wäre also dass jemand mit Katzen einzieht, es sich gemütlich macht, sich so langsam wohlfühlt in der neuen Bude - und dann kommt nach zwei, drei, vier Montaten die Nachbarin die sich gestört fühlt weil sie z.B. 'ne Allergie hat. Jetzt kann das bedeuten dass die Katzen weg müssen bzw. man sich was anderes suchen muss. Sowas ist doch doof - dann lieber von vornherein "katzenfreies Haus" oder eben nicht.
Ich finde nicht dass man die Entscheidung den Nachbarn überlassen sollte - da finde ich Grundsatzentscheidungen vom Vermieter/Eigentümer deutlich sinnvoller, dann kann man auch den Miet-Interessenten gleich von Anfang an sagen (also auch denen die keine Katzen halten - dafür aber womöglich ein paar Monate später sich über die Katzen der anderen beschweren).

die suchen sich eben die Leute aus die ihnen in den Kram passen..ganz einfach. Hier kommen in der Stadt in den begehrten Vierteln 80 Leute auf ne Wohnung..
So ist es bei uns auch - wenn man hier 'ne Wohnung inseriert hat man innerhalb von 24 Stunden 100 Interessenten. Natürlich kann man sich als Vermieter dann aussuchen was einem in den Kram passt (ob nun in den persönlichen oder eben in die Hausgemeinschaft - wobei ich letzteres durchaus sehr, sehr wichtig finde).
 
Zuletzt bearbeitet:
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  • #62
Die neuen Mieter haben ganz andere MV, als wir *alten*.
Unsere Mietverträge sehen quasi jedes Mal anders aus.
Das hat einfach damit zu tun weil es ständig Neuheiten in der Rechtsprechung gibt, auch im Mietrecht selbst. Entsprechend müssen die Mietverträge angepasst werden.
(Gutes Beispiel das mittlerweile vermutlich alle kennen ist das mit der Schönheitsreparaturenklausel.)
 
  • #63
Öhm, das eine Zitat da ist nicht von mir. Kannst du das noch ändern?


Wenn er Euch wegen Eigenbedarf raushaben wollte - warum hat er dann nicht einfach genau so gekündigt? Im Normalfall funktioniert das doch problemlos?

Wahrscheinlich, weil er uns ein bissl schneller raushaben wollte. ;)
Dafür hat er sich noch ein paar andere "Nettigkeiten" mehr einfallen lassen.
 
  • #65
Öhm, das eine Zitat da ist nicht von mir. Kannst du das noch ändern?
Sorry, hab ich wohl aus Versehen falsch kopiert.
Verrätst Du mir welches?

Wahrscheinlich, weil er uns ein bissl schneller raushaben wollte. ;)
Hat ihm ein halbes Jahr Kündigungsfrist nicht gereicht? Oder habt ihr da schon so lange gewohnt dass es mehr geworden wäre?
Ich kann sowas immer garnicht nachvollziehen - gerade bei Eigenbedarf spart man dann doch meistens sogar dann wenn man den Mietern Geld anbietet (oder einen Makler bezahlt etc.) wenn sie schneller ausziehen...
 
  • #66
In dem Post das zweite Zitat.


Gesetzlich stand uns ein halbes Jahr zu. Die Kündigung beinhaltete von Anfang an nur drei Monate und noch andere viele Formfehler - da sind wir halt gegen an und das hat ihm nicht gepasst.

Geld hätte der uns sicher niemals angeboten. :D
Er hat lieber den Irren gespielt - inklusive Beleidigungen, Terror, Machtspielchen etc.
 
  • #67
Hab's geändert, nochmal sorry...

Die Kündigung beinhaltete von Anfang an nur drei Monate und noch andere viele Formfehler - da sind wir halt gegen an und das hat ihm nicht gepasst.
Dass die Kündigungsfrist seitens der Mieter anders ist als seitens des Vermieters ist bei vielen noch nicht angekommen.
Aber so oder so: Bei einer Eigenbedarfskündigung ist es wirklich meistens besser wenn man sich vom Anwalt helfen lässt - da kann man nämlich - wie bei Euch wohl auch geschehen - 'ne Menge blöde Formfehler machen.

Geld hätte der uns sicher niemals angeboten. :D
Im Vermieterforum wird die Rechnung regelmässig durchgekaut - in fast allen Fällen kommt man als Eigentümer da besser weg wenn man dem Mieter ein finanzielles Angebot macht - den Makler zu übernehmen finde ich da äusserst sinnvoll. Auf die Schönheitsreparaturen zu verzichten ist auch gut, bei Eigenbedarf wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso 'ne Menge neu machen wollen und das Malern ist dann unnötig.
Wenn der Eigentümer dann woanders Geld sparen kann weil er früher einziehen kann...
Aber OK - da muss man den Einzelfall anschauen.
Oft ist der Eigenbedarf ja auch nur vorgeschoben, und genau diese Leute sind es auch meistens die dann diese blöden Formfehler machen.

Er hat lieber den Irren gespielt - inklusive Beleidigungen, Terror, Machtspielchen etc.
Nicht provozieren lassen! 'Ne Beleidigung Eurerseits könnte zu einer fristlosen Kündigung führen wenn man's ausreichend aufbläst und entsprechende Zeugen hat. Auf jeden Fall aber zu einer ordentlichen Kündigung und das wäre ja dann wieder drei Monate früher...
 
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