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crow mountain crew
Forenprofi
- Mitglied seit
- 13. Februar 2014
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Das ist genau das Problem das ich nach dem neuen Urteil auch sehe.... nur was wenn in so einem Fall da irgendwelche Arschlöcher einziehen die Hunde nicht mögen?
Die stehen dann beim ersten Bellen bei der HW und beschweren sich ..dann sehe ich alt aus.
Oder sie beschweren sich weil es so hellhörig ist und man die Katzen trappeln hört nachts oder oder..
Der Vermieter kann die Katzenhaltung nicht mehr per se verbieten - aber wenn Nachbarn sich beschweren ist es ein leichtes, auch im "laufenden Betrieb". Typischer Fall wäre also dass jemand mit Katzen einzieht, es sich gemütlich macht, sich so langsam wohlfühlt in der neuen Bude - und dann kommt nach zwei, drei, vier Montaten die Nachbarin die sich gestört fühlt weil sie z.B. 'ne Allergie hat. Jetzt kann das bedeuten dass die Katzen weg müssen bzw. man sich was anderes suchen muss. Sowas ist doch doof - dann lieber von vornherein "katzenfreies Haus" oder eben nicht.
Ich finde nicht dass man die Entscheidung den Nachbarn überlassen sollte - da finde ich Grundsatzentscheidungen vom Vermieter/Eigentümer deutlich sinnvoller, dann kann man auch den Miet-Interessenten gleich von Anfang an sagen (also auch denen die keine Katzen halten - dafür aber womöglich ein paar Monate später sich über die Katzen der anderen beschweren).
So ist es bei uns auch - wenn man hier 'ne Wohnung inseriert hat man innerhalb von 24 Stunden 100 Interessenten. Natürlich kann man sich als Vermieter dann aussuchen was einem in den Kram passt (ob nun in den persönlichen oder eben in die Hausgemeinschaft - wobei ich letzteres durchaus sehr, sehr wichtig finde).die suchen sich eben die Leute aus die ihnen in den Kram passen..ganz einfach. Hier kommen in der Stadt in den begehrten Vierteln 80 Leute auf ne Wohnung..
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