Müsst ihr die vermieter fragen ob noch ne katze dazu darf?

  • Themenstarter Themenstarter Sushi2008
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Ich habe noch nie irgendeinen Vermieter wegen eines Haustieres gefragt, wenn Tierhaltung nicht grundsätzlich verboten war ( und dann habe/hätte ich die Wohnung nciht angemietet)

Sie können dir aber trotzdem einen Riegel vorschieben.
Bei uns ist es so, das wir vorgeschrieben bekommen, wie gross ein Hund z.B sein darf. 20/40 Regelung.
 
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Sie können dir aber trotzdem einen Riegel vorschieben.
Bei uns ist es so, das wir vorgeschrieben bekommen, wie gross ein Hund z.B sein darf. 20/40 Regelung.

Es gibt viele Varianten bezüglich Tierhaltung in Verträgen. Da muss man schon ganz genau hinschauen; es gibt auch Klauseln die nichtig sind.

Wenn man ganz sicher sein will, kann man den Vertrag vom Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrechtschutz prüfen lassen.

Wir hatten immer darauf geachtet, dass Katzenhaltung erlaubt war. Da gab es auch nie Beschreibungen bezüglich der Anzahl der Katzen.
 
Ich habe noch nie irgendeinen Vermieter wegen eines Haustieres gefragt, wenn Tierhaltung nicht grundsätzlich verboten war ( und dann habe/hätte ich die Wohnung nciht angemietet)

Tja, aber ich als Vermieterin hätte gefragt und wenn ich dazu keine klare Antwort bekomme kriegt die Wohnung jemand anders.
 
Ich bin ehrlich, ich möchte in Frieden leben und meine Tiere sollen genauso willkommen sein wie ich!

Dazu ist es nur Vorbildlich in Zeiten wo man es als Tierbesitzer so schwer hat nicht mit Heimlichtuereien anzufangen...
Ich habe schon immer meine Katzen auch schriftlich aufnehmen lassen, selbst WENN man sie nicht verbieten kann, einfach um bei eventuellem Vermieterwechsel nicht dumm dazustehen.


Bei uns ist alles erlaubt, auch Hunde. Allerdings muss man für letzteres die Erlaubnis aller Nachbarn holen und angeben das man bei Problemen unverzüglich Lösungen ersucht oder das Tier abschafft..

Also bin ich für jeden Hund durchs Haus und hab gesammelt, als meine Nachbarn sich nen Hund holen wollten haben sie es genauso gemacht. Diese Zugeständnisse machen Vermieter nur wenn sie vertrauen dürfen und dieses nicht ausgenutzt wird.

Zudem..so sehr wie ich es nicht verstehen kann das manche sich so anstellen...ICH würde richtig Amok laufen wenn in meinem Haus gegen meinen Willen sowas passiert. Da würde ich aus Prinzip kündigen..

Danke, genau solche Mieter habe ich gerne!
Ich verstehe gar nicht warum man bei allem sofort mit dem Gesetzbuch um sich schlagen muß. Es gibt immer für alles Lösungen wenn man von Anfang an ehrlich miteinander umgeht.
 
Bei uns ist es so, das wir vorgeschrieben bekommen, wie gross ein Hund z.B sein darf. 20/40 Regelung.

Wurde die 40/20 Regelung nicht abgeschafft ? *grübel*.
Ich dächte mich zuerinnern, dass mal gelesen zu haben *nochmalgrübel*.

Aber davon mal ab, es kann keinem vorgeschrieben werden, wie gross ein Hund sein darf.
Bestimmte Rassen ( man hört ja öfter von VM, dass keine SoKa' s geduldet werden ) können eingeschränkt / verboten werden, aber nicht die Grösse des Hundes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe gar nicht warum man bei allem sofort mit dem Gesetzbuch um sich schlagen muß. Es gibt immer für alles Lösungen wenn man von Anfang an ehrlich miteinander umgeht.

Es geht nicht darum mit dem Gesetzbuch um sich zu schlagen.

Von Anfang an ehrlich miteinander umgehen ist klar; gilt aber auch für beide Seiten und dazu braucht es einen Vertrag der auch vom Gesetz her bei Vereinbarung Hand und Fuß hat.

Es gibt all zu oft Mietverträge mit schwammigen Formulierungen die so oder so ausgelegt werden können.
 
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Aber davon mal ab, es kann keinem vorgeschrieben werden, wie gross ein Hund sein darf.

Kann ich mir schon vorstellen.

Stell dir mal vor eine 40qm Wohnung und darin eine ausgewachsene Dogge ( fällt mir jetzt mal nur so als Beispiel für kleine Wohnung - grosser Hund) ein.
 
Und deshalb habe ich nach der genauen Formulierung gefragt.

Nehmen wir an, ich hätte keine Katzen, komme erst später im laufenden Mietverhältnis auf die Idee, mir welche anzuschaffen.
Dann schlage ich meinen Mietvertrag auf und lese: Die Haltung von Katzen ist erlaubt. Laut TE steht das so bei ihr drin, ohne Anzahl.
Ich käme in dem Fall gar nicht erst auf die Idee, jetzt extra noch mal zu fragen. Ich würde mir einfach zwei Katzen anschaffen?! Und hätte auch dabei nicht das Gefühl irgendwen zu hintergehen - warum auch?

Gut, sie hat jetzt das Trara mitbekommen ... aber wenn nicht? Vielleicht haben die Mieter, wegen denen es dieses Trara gab auch nur den Mietvertrag gelesen? Wenn ich sowas als Vermieter nicht will, muss ich den Mietvertrag halt eben anders formulieren oder Tiere eben im Einzelfall und mit Anzahl dann in den Mietvertrag erst mit aufnehmen (so isses bei uns ja auch, obwohl hier jeder im Haus Tiere hat).


Und in diesem einen speziellen Fall bei der Formulierung, stünden für mich zwei Wege. Umziehen (geht laut TE nicht) oder einfach anschaffen (geht laut Mietvertrag, nach ihren Angaben). Einzelhaltung ist für mich garantiert kein möglicher Weg.


Unser Ex-Vermieter hatte auch plötzlich den Fisch im Kopp uns die Katzenhaltung zu untersagen (der wollt uns halt raus haben wegen Eigenbedarf). Bei allem Verstädnis, irgendwann hört's halt auf - vor allem, wenn es plötzlich gegen Vereinbarungen geht, die mit Mietvertrag getroffen wurden. *schulterzuck*
 
Ein Haustier? So allgemein gehalten? ^^

Und ist damit wohl jetzt Art gemeint? Also nur eine Art von Haustier oder die tatsächliche Anzahl? 😀

Anzahl,
Solange aber kein Stress mit Nachbarn toleriert man mehrere Tiere
 
Kann ich mir schon vorstellen.

Stell dir mal vor eine 40qm Wohnung und darin eine ausgewachsene Dogge ( fällt mir jetzt mal nur so als Beispiel für kleine Wohnung - grosser Hund) ein.

Damit muss der Mieter klar kommen 😉.

Meiner hat damals gesagt: "Alles, solange es keine Kampfhunde sind".
Ich hätte auf 46 qm 5 Berner Sennen Hunde haben können und 10 katzen ... aber eben keine SoKas.



FrauSue hat gesagt.:
Laut TE steht das so bei ihr drin, ohne Anzahl.
Ich käme in dem Fall gar nicht erst auf die Idee, jetzt extra noch mal zu fragen. Ich würde mir einfach zwei Katzen anschaffen?! Und hätte auch dabei nicht das Gefühl irgendwen zu hintergehen - warum auch?
Genau so siehts aus.

In diesem Fall muss nämlich gar nichts mit dem VM abgesprochen werden, oder explizit nachgefragt werden.
 
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Tja und was wenn wie bei uns..

Ich wohne hier seid 14 Jahren, in der Zeit hat die HW gewechselt.
Die Vermieter haben sich früher noch in manchen Dingen selber gekümmert, heute haben sie wegen Reichtum alle Aufgaben abgegeben..🙂

So nun sind in kurzer Zeit 5 neue Parteien eingezogen, die Nachbarn mit Hund ausgezogen ergo ich bin die letzte die Hunde hat.
In den neuen Mietverträgen steht drin das Haustiere verboten sind!

Das haben wir erst von den neuen Nachbarn erfahren, die sich gewundert haben warum hier Hunde sind und in manchen Wohnungen Katzen am Fenster/Balkon, Meerschweinchen im Garten etc pp..

Zum Glück alles nette Leute, nur was wenn in so einem Fall da irgendwelche Arschlöcher einziehen die Hunde nicht mögen?
Die stehen dann beim ersten Bellen bei der HW und beschweren sich ..dann sehe ich alt aus.
Oder sie beschweren sich weil es so hellhörig ist und man die Katzen trappeln hört nachts oder oder..

Ich persönlich find das alles garnicht witzig und Auszug/Ärger wegen Haustieren muss echt nichts ein im Leben..das ist nämlich schwer genug..🙂

Darum lieber absichern und wenn Haustiere ja eh erlaubt sind nach mündlicher Absprache kann man auch zum Selbstschutz sich das extra vermerken lassen.

Da ich ja gerade suche, ich höre öfter am Tele die Frage was ich denn für Hunde hätte und "solange es keine Kampfhunde sind"..und selbst wenn es rechtlich nicht haltbar wäre..die suchen sich eben die Leute aus die ihnen in den Kram passen..ganz einfach. Hier kommen in der Stadt in den begehrten Vierteln 80 Leute auf ne Wohnung..
Ich hatte bislang den Luxus sagen zu können, das ich zwar keine "KH" habe aber in dem Fall kein Interesse mehr habe...🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
Nike, bei Eigentümerwechsel sind für langjährige Mieter die alten Mietverträge bindend. Sie werden auch so übernommen.
Neue MV gibt es dann nur für neue Mieter.

Wir haben jetzt den *grübel* 2. neuen VM und noch nie einen MV - Wechsel gehabt.

Die neuen Mieter haben ganz andere MV, als wir *alten*.
 
Nike, bei Eigentümerwechsel sind für langjährige Mieter die alten Mietverträge bindend. Sie werden auch so übernommen.
Neue MV gibt es dann nur für neue Mieter.

Sehe ich auch so. Deshalb auch immer alles schriftlich festhalten lassen.
Mündliche Zusagen würde ich mich nie drauf verlassen.

Nicht nur bei Eigentümerwechsel kann es sonst Probleme geben.

Kann ja auch sonst mal Ärger geben,dann hat man nichts in der Hand.
 
Sehe ich auch so. Deshalb auch immer alles schriftlich festhalten lassen.
Mündliche Zusagen würde ich mich nie drauf verlassen.

Nicht nur bei Eigentümerwechsel kann es sonst Probleme geben.

Kann ja auch sonst mal Ärger geben,dann hat man nichts in der Hand.

Eben genau das meinte ich. Weil hier einige schreiben man müsse sich da nicht zusätzlich absichern.
Geht es um meine Tiere muss ich das.

Beim Hund wird es zudem schwer..weil man wenn man wie ich zugesagt hat bei Problemen abhilfe zu schaffen oder den Hund abzugeben, sich im Worst Case mit kleinkarierten Idioten abgeben muss..aber da hatte ich noch einmal Glück.
Wenn ich so höre was in manchen Mietshäusern an Nachbarschaftsstreit los ist, was ich zwar nicht kenne..falls ich sowas mal erlebe dann bitte nur auf der sicheren Seite und das würde ich der TE auch empfehlen.

Lg
 
Ich habe noch nie irgendeinen Vermieter wegen eines Haustieres gefragt, wenn Tierhaltung nicht grundsätzlich verboten war ( und dann habe/hätte ich die Wohnung nciht angemietet)

Wir sind hier mit unserer beagle-hündin eingezogen, er wir es aber nicht zumuten wollten in einer Etagenwohnung wohnen zu müssen. Daher durfte sie zu einer guten Bekannten in die Pfalz, die ein großes Gelände und einen großen Garten hat.
Da hatte die Vermieterin nichts gegen den hund. Als aber der wunsch kam, nach einem tier haben wir sie natürlich gefragt ob wir eine katze haben dürften. Im gleichen Atemzug meinte sie aber dass es bei einem Tier bleiben soll.
 
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Es gibt viele Varianten bezüglich Tierhaltung in Verträgen. Da muss man schon ganz genau hinschauen; es gibt auch Klauseln die nichtig sind.

Wenn man ganz sicher sein will, kann man den Vertrag vom Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrechtschutz prüfen lassen.

Wir hatten immer darauf geachtet, dass Katzenhaltung erlaubt war. Da gab es auch nie Beschreibungen bezüglich der Anzahl der Katzen.

Ja so ist es bei uns auch.
 
Ich bin der Meinung, auch wenn das von den meisten Mietern nur ungern gehört wird, daß man den Vermieter einfach fragen sollte. "Einfach machen" finde ich völlig daneben, ganz egal was im Mietvertrag steht.

Wir haben selber Wohnungen, die vermietet sind und Haustiere haben wir zwar grundsätzlich erlaubt, aber die Anzahl auf 2 pro Wohnung beschränkt.
Nur weil ich es vielleicht nicht merke ob da nun zwei oder drei Katzen leben einfach so, ohne Rücksprache, noch zusätzlich welche dazuzunehmen bricht meines Erachtens nach das Vertrauensverhältnis.

Man kann über alles reden, aber bitte vorher. Nachher, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, gestalten sich Überzeugungsversuche wesentlich schwieriger.

Natürlich muß man auch damit leben können wenn es dann nein heißt.

Habe jetzt nochmal geschaut. Es steht drin dass kleintiere und katzen erlaubt sind, allerdings darf man nur auf absprache mit dem vermieter mehrere Tiere holen. Sie hat aber bei unserem Einzug Ausdrücklich gesagt, dass sie nicht mehr als ein tier pro Wohnung haben möchte, da hier schon genug Lärm im haus ist, durch die kinder und den hund unserer direkten Nachbarn. Der bellt nämlich sobald jemand durchs Treppenhaus geht.
Also müssen wir sie fragen.
 
Ich käme in dem Fall gar nicht erst auf die Idee, jetzt extra noch mal zu fragen. Ich würde mir einfach zwei Katzen anschaffen?! Und hätte auch dabei nicht das Gefühl irgendwen zu hintergehen - warum auch?
Würde mir genauso gehen - wenn's schon im Vertrag steht dass die Haltung erlaubt ist.
Hätte die Vermieterin das nicht gewollt, dann hätte sie das nicht in den Vertrag schreiben dürfen bzw. hätte diesen Passus streichen müssen.

Unser Ex-Vermieter hatte auch plötzlich den Fisch im Kopp uns die Katzenhaltung zu untersagen (der wollt uns halt raus haben wegen Eigenbedarf).
Wenn er Euch wegen Eigenbedarf raushaben wollte - warum hat er dann nicht einfach genau so gekündigt? Im Normalfall funktioniert das doch problemlos?

Bei allem Verstädnis, irgendwann hört's halt auf - vor allem, wenn es plötzlich gegen Vereinbarungen geht, die mit Mietvertrag getroffen wurden. *schulterzuck*
Wenn man am Mietvertrag was ändern will müssen beide Seiten einverstanden sein - dann geht das schon. Wenn was erlaubt werden soll ist das meistens kein Problem - wenn was verboten werden soll schon... Irgendwie nur logisch...
 

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