Menschen unserer Fundkatze melden sich nach 5 Monaten

  • Themenstarter YoschasMama
  • Beginndatum
  • #121
Die Katze wurde als Fundtier aufgenommen , oder nicht?

Momenran wohne ich fast hauptsählich bei meinem Freund
in der Innenstadt auf Grund der Schule.
Am 24.9.2013 haben wir nachts mitten in der Stadt einen dürren, total
verfilzten Perserkater gefunden. Weder gechippt, noch kastriert oder tättowiert.
Haben alle Tierheime der Region angerufen- auch den Katzenschutzbund usw.
Kein solcher Kater wurde vermisst.Habe überall meine Handynummer und eine genaue Beschreibung hinterlassen. Haben auch eine Anzeige im Internet aufgegeben.

Liest sich für mich, wie ein Tier, dass lange durch die Gegend gerirrt ist.
 
A

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  • #122
Wenn sie anhand von Besitzurkunden oder Impfpass beweisen kann, dass es ihr Kater ist, dann muss sie nichts zahlen. Es ist ja ihr Tier und die " Pflegestelle" hat ja vor der Aufnahme des Tieres gewusst, dass sich ein Besitzer melden "könnte".
Als anständiger Mensch würde ich persönlich das aber trotzdem tum, denn meine Freude über mein Tier wäre größer, als der Schmerz über den Geldverlust.
Ich hoffe die Geschichte kommt zu einem guten Ende.
Ich würde der Frau übrigens nicht unterstellen,.... viele die hier wohnen,sind unserer Sprache nicht mächtig.

Das hat nichts mit anständiger Mensch zu tun. Ohne Behandlung wäre das Tier gestorben, ebenso ohne Futter.
Das Eigentum wurde also erhalten, es war eine notwendige Verwendung. Diese ist in solchen Fällen immer im Sinne des Eigentümers.
Es besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung dieser Kosten.
 
  • #123
Das hat nichts mit anständiger Mensch zu tun. Ohne Behandlung wäre das Tier gestorben, ebenso ohne Futter.
Das Eigentum wurde also erhalten, es war eine notwendige Verwendung. Dieses ist immer im Sinne des Eigentümers.
Es besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung dieser Kosten.

Nein, da irrst du dich :) Es gibt keine rechtliche Verpflichtung. Du kannst es versuchen einzuklagen, aber das muss ja nicht so weit kommen. Warscheinlich wird die Besitzerin es so oder so zahlen. Ich denke, man muss es ihr nur richtig erklären.
 
  • #124
Nein, da irrst du dich :) Es gibt keine rechtliche Verpflichtung. Du kannst es versuchen einzuklagen, aber das muss ja nicht so weit kommen. Warscheinlich wird die Besitzerin es so oder so zahlen. Ich denke, man muss es ihr nur richtig erklären.

Nein, ich irre mich nicht.


§970 BGB
Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen.

§972 BGB
Auf die in den §§ 970, 971 bestimmten Ansprüche finden die für die Ansprüche des Besitzers gegen den Eigentümer wegen Verwendungen geltenden Vorschriften der §§ 1000 bis 1002 entsprechende Anwendung.

Man hat also einen rechtlichen Anspruch, der einklagbar ist.

Zahlt der Eigentümer nicht, hält man die Sache zurück. Was passiert? Dieser muss auf Herausgabe klagen, man macht die Einrede des Zurückbehaltungsrecht geltend, Eigentümer zahlt, Herausgabe der Sache Zug um Zug.

Du stellst es so hin, als wäre es eine freiwillige Leistung, ist es aber nicht.
Ein Anspruch verpflichtet schon sinngemäß einen Dritten per Rechtsfolge.
 
  • #125
Nein, ich stelel es nicht hin, als wäre es eine freiwillige Leistung. Ich schrie, der Finder hat gewusst worauf er sich einlässt und hat zum Wohl des Tieres gehandelt. Ausserdem ist ja noch gar nicht raus, ob die Frau nun zahlt oder nicht.

Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen.

Das ist kein Gesetzesbeschluss.Es ist eine Richtlinie. An dem Besitzanspruch ändert sich dadurh nicht. Die " Sache" muss trotzdem herausgegeben werden und darf nicht zurückbehalten werden. ;)
 
  • #127
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  • #128
  • #129
  • #130
Nein, ich stelel es nicht hin, als wäre es eine freiwillige Leistung. Ich schrie, der Finder hat gewusst worauf er sich einlässt und hat zum Wohl des Tieres gehandelt. Ausserdem ist ja noch gar nicht raus, ob die Frau nun zahlt oder nicht.



Das ist kein Gesetzesbeschluss.Es ist eine Richtlinie. An dem Besitzanspruch ändert sich dadurh nicht. Die " Sache" muss trotzdem herausgegeben werden und darf nicht zurückbehalten werden. ;)

KANN geltend machen, heißt konkret die TE KÖNNTE auch darauf verzichten.

Aber wenn sie NICHT darauf verzichtet, dann greift der § 972 BGB:
Auf die in den §§ 970, 971 bestimmten Ansprüche finden die für die Ansprüche des Besitzers gegen den Eigentümer wegen Verwendungen geltenden Vorschriften der §§ 1000 bis 1002 entsprechende Anwendung.

§ 1000 BGB ist ein ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT.
Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, bis er wegen der ihm zu ersetzenden Verwendungen befriedigt wird. Das Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu, wenn er die Sache durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.

Das heißt sie muss die Sache so lange nicht herausgeben bis sie das Geld hat.
ZUG UM ZUG.

Es wäre sogar DUMM die Sache vorher herauszugeben wegen § 1002 BGB
(1) Gibt der Besitzer die Sache dem Eigentümer heraus, so erlischt der Anspruch auf den Ersatz der Verwendungen mit dem Ablauf eines Monats, bei einem Grundstück mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Herausgabe, wenn nicht vorher die gerichtliche Geltendmachung erfolgt oder der Eigentümer die Verwendungen genehmigt.
 
  • #131
Das ist kein Gesetzesbeschluss.Es ist eine Richtlinie. An dem Besitzanspruch ändert sich dadurh nicht.

BTW Völlige Fehlverwendung von Rechtsbegriffen. Eine Richtlinie ist etwas völlig anderes.
Und wschl Eigentum und nicht Besitz.

Aber ich will hier nicht um Kleinigkeiten streiten. Allerdings kann es ja auch nicht sein, dass der TE hier völlig falsche Dinge erzählt werden. Nachher gibt sie den Kater heraus und das wars dann mit ihrem Geld.
 
  • #132
Allerdings kann es ja auch nicht sein, dass der TE hier völlig falsche Dinge erzählt werden

So halte ich es auch,...aber leider ist es in Foren halt so ;)hauptsache man hat 2x mehr Recht.....
 
  • #133
Blümchen, ich will dir nicht zu Nahe treten, aber Doppelpack steht kurz vor Abschluss ihres Jura-Studiums und wenn ich hier jemandem glauben würde was diese Dinge angeht, dann ihr.

Das auch mal zur Info an die TE: :)
 
  • #134
Blümchen, ich will dir nicht zu Nahe treten, aber Doppelpack steht kurz vor Abschluss ihres Jura-Studiums und wenn ich hier jemandem glauben würde was diese Dinge angeht, dann ihr.

Das auch mal zur Info an die TE: :)
Das mag sein , Sahra.... das macht dann aus ihr eine angehehende Anwätltin, aber noch lange keinen Richter:) Es gibt für solche Fälle keinen gerade Weg....
 
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  • #135
So halte ich es auch,...aber leider ist es in Foren halt so ;)hauptsache man hat 2x mehr Recht.....

Ich weiß nicht, wieso bei Recht immer jeder mitspielen will. Du bist ja nicht die Erste.
Ich komme doch auch nicht auf die Idee, einem zu sagen, wie er seine Katze am Auge operieren soll.

Ich bin nicht fehlerfrei, keineswegs, ich irre mich sicher 3Mal täglich.
Aber solche Dinge kaue ich mehrmals im Monat durch, im Studium, in der Kanzlei... Das ist kein Richterrecht, das ist BASIC- Wissen. Die Grundprinzipien unserer RO, wenn du so magst.
Hier gibt es nur ein Richtig und ein Falsch.

BTW Ich mag dich, ich les dich gerne.
Nur deine letzten paar Posts net.:D Also nimm es mir nicht krumm.
Willkommen zurück, mir war dein Fehlen auch aufgefallen. Also "schrei" mal ein paar Katzenfotos raus.:)


Edit: Danke rah für die Blumen. :D:)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #136
Ich weiß nicht, wieso bei Recht immer jeder mitspielen will. Du bist ja nicht die Erste.
Ich komme doch auch nicht auf die Idee, einem zu sagen, wie er seine Katze am Auge operieren soll.

Ich bin nicht fehlerfrei, keineswegs, ich irre mich sicher 3Mal täglich.
Aber solche Dinge kaue ich mehrmals im Monat durch.

BTW Ich mag dich, ich les dich gerne.
Nur deine letzten paar Posts net.:D Also nimm es mir nicht krumm.
Willkommen zurück, mir war dein Fehlen auch aufgefallen. Also "schrei" mal ein paar Katzenfotos raus.:)
Ich mag da gar net mitspielen. Ich wollte nur sagen, dass es nicht immer zielgerichtet ausgeht. Das ich dir da nicht das Wasser reichen kann, weiss ich
Danke:pink-heart:
 
  • #137
@doppelpack: Natürlich hast Du Recht. Die TE hat ein Recht auf Erstattung der Kosten, sogar der Kastrationskosten, da sie es glaubhaft darlegen kann, daß sie den Kater nicht unkastriert über diesen Zeitraum "aufbewahren" kann.
Kenne ich von unserem TSV. Was glaubst Du, wieviele Leute versuchen, für lau wieder an ihr Tier zu kommen? Und das sind nicht immer Arme.
Aber der TSV muß auch nicht unendlich das Tier aufbewahren, bis der Eigentümer gedenkt, die Summe zu zahlen. Das ist einfach Quatsch.
 
  • #138
Ich würde auch Himmel und Hölle in Bewegung setzen und mein Tier zurückholen, selbst wenn es schon seit Monaten bei jemand anderen wohnt. Fundtiere werden schnell weitervermittelt und die 6 Monatsfrist kommt ja nicht von ungefähr. Stellt euch doch einfach mal vor, Euer Tier verläuft sich, steig in ein Fahrzeug mit ein oder wird eingesackt , oder was auch immer und ihr findet es dann endlich nach Monaten etliche Kilometer entfernt wieder. Selbstverständlich will man es wieder. Die Befindlichkeiten von den neuen Besitzern sind da wirklich zweitrangig.

Gebe ich dir absolut Recht. Allerdings würdest du doch mit Sicherheit die Behandlungskosten übernehmen. Ebenso vielleicht auch noch einen entsprechenden Finderlohn?

Wenn die TE es im Tierheim abgegeben hätte, hätte die Besitzerin auch für die Unterbringungskosten zahlen müssen.

Ob das rein rechtlich und wie abgesichert ist... kein Ahnung bin kein Jurist.
Es gab aber z.B. hier den Fall, dass eine beim Tierheim als vermisst gemeldete Katze ( ohne Kennzeichnung), nach einem Jahr als Fundtier beim örtlichen TSV abgegeben wurde.
Durch Zufall entdeckten die Besitzer IHRE Katze im Katzenhaus. Sie mussten ganz normal die Vermittlungsgebühren zahlen wie bei jeder anderen Vermittlungskatze auch.

Anderer Fall in einem anderen TSV: Fundkatze mit Kennzeichnung, die Besitzer konnten nach ausgiebiger Recherche ermittelt werden (Tatoo war nicht mehr deutlich lesbar). Die Besitzer wollten ihre Katze nicht mehr zurück; der TSV wollte die Behandlungskosten erstattet und eine Übergabevertrag unterschrieben haben.

Wie genau die Rechtslage ist dürfte wohl nur ein Jurist erklären können.

Allerdings sollte auch ohne eine rechtliche Grundlage klar sein, dass ich dann als eigentlicher Besitzer selbstverständlich für die entsprechenden Tierarztkosten aufkomme.Wäre für mich selbstverständlich.
Anders sehe ich die Forderung nach Kostenerstattung für "Kost und Logie" und eine Forderung in der Höhe von Pensionskosten.

Eindeutig sollte aber der Beweis sein, dass es sich
wirklich um die vermisste Katze handelt. Schließlich sollte schon möglichst gesichert sein, dass es sich um den rechtmäßigen Eigentümer handelt und nicht jemand der einfach nur behauptet es wäre seine Katze.
 
  • #139
Ich würde es nicht.
Und nun?:confused:

Würde ich auch nicht tun, denke ich.
Allerdings würde ich auch liebend gerne für die angefallenen Kosten aufkommen und wäre ultradankbar, dass jemand meine Mieze aufgenommen und hat behandeln lassen.
 
  • #140
Hier mal ein interessanter Auszug des nachfolgenden Links:

Sollte keine Vermisstenanzeige beim Fundbüro vorliegen, muss das Fundbüro die Fundanzeige annehmen (§ 965 BGB) und die Katze artgerecht unterbringen. Diese Unterbringung kann in einem Tierheim erfolgen oder der Finder kann sich bereit erklären, die Katze einstweilig oder auf Dauer artgerecht unterzubringen und zu versorgen. Der Finder hat Anspruch auf Erstattung der Fütterungs- und Tierarztkosten durch die Gemeinde, für die Zeit von sechs Monaten. Zu den Tierarztkosten gehören auch die Kosten der Kastration nach § 6, Abs. 1,Nr. 5 Tierschutzgesetz.

Quelle:
http://www.tierschutzverein-penzberg.de/rundumstier/fundtierrecht.html

Ein Finder, der das Tier aufnimmt, hat also sogar das Recht für 6 Monate eine Kostenerstattung von der Gemeinde zu bekommen. Der Eigentümer muss dann der Gemeinde die Kosten erstatten, sofern dieser das Tier zurückhaben will.
 

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