Verträge, sind sie wirklich nichts wert?

  • Themenstarter Boney
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  • #21
Ich für meinen Teil halte mich an das was ich vereinbart hatte. Ich hab die Verträge für meine Katzen unterschrieben und somit unseren Vereinbarungen zugstimmt. Für mich ist das bindend!

Aber wie gestaltet man so einen Vertrag, dass er tatsächlich vor Gericht Stand hält? Es gibt genug Beispiele wo sich nicht an Verträge gehalten wurde. Rückkaufsrechte sind ja auch betroffen. Sonst wird den Züchtern unterstellt, denen gehts doch nur ums Verkaufen. Will er aber wissen wo sein ehem. Kitten hingegeben wird, wenns denn wieder abgegeben werden soll/muss, ists auch nicht richtig.
 
A

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  • #23
Und was sagt uns, dass Tiere zwar keine Sachen sind, aber dass die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden sind ? Die paar Worte von wegen "so weit nichts anderes bestimmt ist", reißens auch nicht raus. Es hat sich im Endeffekt nicht wirklich viel geändert, es ist und bleibt eine Einstellungsfrage gegenüber Tiere, wie im Streitfall entschieden wird.
 
  • #24
Und was sagt uns, dass Tiere zwar keine Sachen sind, aber dass die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden sind ? Die paar Worte von wegen "so weit nichts anderes bestimmt ist", reißens auch nicht raus. Es hat sich im Endeffekt nicht wirklich viel geändert, es ist und bleibt eine Einstellungsfrage gegenüber Tiere, wie im Streitfall entschieden wird.

Da hast Du sicher Recht. Das Recht ist leider auch sehr beugsam...
 
  • #25
Laut dem Anwalt ist es auch absolut nicht möglich den neuen Besitzern den Freigang und die Vermehrung wirklich zu verbieten. Zumindest wird kein Richter den Prozess annehmen meinte er.


Eben erst den Thread entdeckt, sonst hätte ich mich schon früher gemeldet.

Genau so ist es. Dann kommt es dazu noch darauf an, welchen Ríchter man bekommt. Es gibt Richter, die sehen sich einen Kaufvertrag noch nichtmal an und legen das Teil auf die Seite mit den Worten: "Alles Altpapier" Sicher für einige nicht zu glauben, aber über unseren Richter ist nur der blaue Himmel - und das wissen die Jungs.

Allerdings trifft dies nur auf den Kaufvertrag zu. Bei einem Vertrag der Eigentümer und Besitzer regelt, sieht das anders aus. Hat aber wiederum Nachteile. Aber die einzige Möglichkeit den Freigang zu unterbinden.


Unterliegen aber bei Gericht der Behandlung einer Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #26
Allerdings trifft dies nur auf den Kaufvertrag zu. Bei einem Vertrag der Eigentümer und Besitzer regelt, sieht das anders aus. Hat aber wiederum Nachteile. Aber die einzige Möglichkeit den Freigang zu unterbinden.

Hups, das hätte man aber schonmal gestern Abend dem geneigeten Leser unterbreiten können !!!
 
  • #27
Laut dem Anwalt ist es auch absolut nicht möglich den neuen Besitzern den Freigang und die Vermehrung wirklich zu verbieten. Zumindest wird kein Richter den Prozess annehmen meinte er.


Aber ich kann zB beim Pferdekauf den "Verwendungszweck" vertraglich festhalten - oder eben den nicht erlaubten verwendungszweck. Was wichtig ist, wenn Reitpferde infolge Krankheit als Besitellpferde verkauft werden. Da steht dann im Schutzvertrag drinnen, dass sie nicht als Reitpferd, Schulpferd usw verwendet werden dürfen.
Wieso geht das bei Katzen nicht?
 
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  • #28
Demnach kann ich (theoretisch) Josie in den Freigang lassen, obwohl ich in einem Übernahmevertrag unterschrieben habe, dass sie in reiner Wohnungshaltung lebt? Die "Strafe" müsste ich auch nicht bezahlen, die bei Vertragsbruch fällig wäre?
Zur Bezahlung steht, dass das Geld zur Deckung der Behandlungs- und Futterkosten von Katzen verwendet wird. Ist es dann trotzdem ein "Kaufpreis"? Wäre schön, wenn mir das jemand beantworten könnte.

Es sei aber bemerkt, dass ich keinerlei Interesse daran habe, den "Vertrag zu brechen".
 
  • #29
Hups, das hätte man aber schonmal gestern Abend dem geneigeten Leser unterbreiten können !!!

Tja Susi, wenn du nachliest, wirst du festellen können, dass ich genau dieses schon genannt habe. Sogar etwas ausführlicher.
Ist dann wohl untergegangen.

@ Engelsstaub

Kommt auf deinen Vertrag an. Ist eine Besitzerregelung oder ein Kaufvertrag. Erwirbst du die Rechte?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #30
Aber ich kann zB beim Pferdekauf den "Verwendungszweck" vertraglich festhalten - oder eben den nicht erlaubten verwendungszweck. Was wichtig ist, wenn Reitpferde infolge Krankheit als Besitellpferde verkauft werden. Da steht dann im Schutzvertrag drinnen, dass sie nicht als Reitpferd, Schulpferd usw verwendet werden dürfen.
Wieso geht das bei Katzen nicht?

Das ist so eine, wie ich finde, nicht ganz feine Art sein krankes
Pferd loszuwerden. :rolleyes:

Wer selber schon mal ein krankes Pferd hatte, weiß was da für
Kosten auf einen zukommen können und da erwartet man von
Leuten, die garkeinen Bezug zu dem Tier haben, dass sie völlig
uneigennützig diese Kosten übernehmen.

Eine Bekannte hatte ihr ausrangiertes Springpferd auch als
sogenanntes Beistellpferd verkauft, natürlich mit Schutzvertrag,
und eines schönen Tages, sieht sie genau dieses Pferd unterm
Sattel auf einem Turnier. Leider fehlten ihr die nötigen Mittel
um Klage einreichen zu können, was nutzt da so ein Vertrag?
 
  • #31
Hallo Dr. AT!

Das erschließt sich mir nicht so ganz. Es steht eben "Übernahmevertrag" als Überschrift. Ich werde als Katzenempfänger tituliert und das Geld, welches ich bezahle, ist eine Schutzgebühr.

Ich sehe aber gerade, dass als nächstes Halter dort steht (Daten des Halters). Ist ein Halter dann gleichzeitig der Besitzer? Ich habe diesbezüglich nur etwas zu Fahrzeugen gefunden.
Danach folgt eine Verpflichtungserklärung von §1-§6.
 
  • #32
Ich frage mich gerade, ob ein Schutzvertrag rechtlich gesehen einem Kaufvertrag gleichzusetzen ist. Wenn letzteres der Fall ist, dann müßten tatsächlich alle Rechte beim neuen Besitzer liegen.

In dem Moment, wo du einen Preis zahlst, ja.
 
  • #33
Da kommt ein Tierarzt und bestätigt die Bereitbarkeit des Pferdes dann geht die Klage in die Hose.

Der Käufer ist dann noch so ein kleiner Fiesling und legt diesen Beleg erst "in" der Verhandlung vor - Dann wirds nochmal richtig teuer für den Ex-Eigentümer der nur sein Pferd schützen will, denn er hat die gesamten Klagekosten am Bein - bei so einer Sache sind das mal zwischen 2000 und 5000 Euro. Je nach Instanzen.

@ Engelsstaub

Wenn die Eigentumsfrage nicht ausdrücklich geklärt ist, bist du Halter/Besitzer. Dann hast du die Obhutspflicht und bist an die Auflagen gebunden. Hier ist besonders zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden.

Vergleich:

Du mietest ein Auto > Du bist Besitzer > Der Vermieter kann dir untersagen damit nach Polen zu fahren, das Auto zu Waschen etc.
Du kaufst ein Auto > Du bist Eigentümer > Du kannst damit alles machen was das Gesetz erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #34
Laut dem Anwalt ist es auch absolut nicht möglich den neuen Besitzern den Freigang und die Vermehrung wirklich zu verbieten. Zumindest wird kein Richter den Prozess annehmen meinte er.

Was aber auch mit der "Nichtigkeit" der Angelegenheit zusammenhängt. Die Gerichte in Deutschland sind voll mit völlig blödsinnigen Rechtsstreitigkeiten, die teilweise mit etwas gutem Willen der Beteiligten außergerichtlich geregelt werden könnten.
 
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  • #35
Laut dem Anwalt ist es auch absolut nicht möglich den neuen Besitzern den Freigang und die Vermehrung wirklich zu verbieten. Zumindest wird kein Richter den Prozess annehmen meinte er.

Allerdings trifft dies nur auf den Kaufvertrag zu. Bei einem Vertrag der Eigentümer und Besitzer regelt, sieht das anders aus. Hat aber wiederum Nachteile. Aber die einzige Möglichkeit den Freigang zu unterbinden.
Unterliegen aber bei Gericht der Behandlung einer Sache.

Aha, bin ich jetzt wieder doof oder widerspricht sich hier einiges ?
 
  • #36
@ Susi

Es kommt auf den Vertrag an. Siehe oben. Kannst du bereits den Zitaten entnehmen. Ist im Grunde ganz einfach.

Die meisten werden durch die Bezeichnungen Besitzer/Eigentümer irritiert.


Trotzdem sind auch diese Veträge nicht so einfach zu erstellen und vor Gericht wird es selten ein Zuckerschlecken. Aber die wichtigen Elemente für eine Verfolgung oder Herrausgabe des Tieres sind geregelt (Zugriff vor der Wohnungstür - so lange kein Grundstück betreten werden muss > Hausfriedensbruch.

Das muss alle sehr explizit verfasst werden und der neue Besitzer muss peinlichst darauf hingewiesen werden und damit einverstanden sein < diese Absicherung ist extrem schwer - aber möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #37
@ Susi

Es kommt auf den Vertrag an. Siehe oben. Kannst du bereits den Zitaten entnehmen. Ist im Grunde ganz einfach.

Die meisten werden durch die Bezeichnungen Besitzer/Eigentümer irritiert.


Es ist gestern ja schon einige Male angesprochen worden, ob man hier nicht einen Mustervertrag verfassen könnte, der vor Gericht standhält, aber das ist dann für scheinbar doch ein zu großer Aufwand ???

Edit: Ich überprüf dann auch auf Rechtschreibfehler :)
 
  • #38
Demnach ist es doch clever, Verträge dieser Art aufzusetzen, um die Einhaltung der Verpflichtungserklärung zu gewährleisten. Also gilt der Preis demnach nicht als Kaufpreis? Verwirrend.
 
  • #39
Solche Art Verträge werden schon angewendet, z.B. von der Organisation ANAA, die lebenslang das Besitzrecht vorbehält.
 
  • #40
Solche Art Verträge werden schon angewendet, z.B. von der Organisation ANAA, die lebenslang das Besitzrecht vorbehält.

Das Thema hatten wir gestern ja auch schon. Aber selbst so ein Vertrag soll nicht hieb-und stichfest sein.
 

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