schutzgebühr

  • Themenstarter tanja-34
  • Beginndatum
  • #21
Nun, das Lehrgeld könnten schnell die Katzen zahlen, wenn frau sich die mails so durchliest. Ich fände es sinnvoller, mit den Leuten bei der Übergabe einen Kaffee zu trinken und über die Bedenken zu reden, statt durch Streit über die Schutzgebühr zu versuchen, sie zu belehren.
 
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  • #22
Es gibt auch "Kulanz" - deiner Freundin ist ja nicht wirklich ein finanzieller Schaden entstanden. Also soll sie die Katzen zurück nehmen, denen ihren 100er geben und 1000 Rosen. Mir läge mehr daran, den Katzen ein gutes Zuhause zu geben als wildfremde Leute zu "erziehen". Bei mir kommt es so an, als wäre der Kaufpreis wichtiger als die Katzen - für beide Seiten. Und das ist schlimm.
 
  • #23
Rechtsinterpretation scheint hier im Thread das große Problem zu sein.

Der Vertrag ist in seiner Form nicht bindet, ungültige Klauseln werden durch gesetzliche ersetzt. Egal wo und wer diesen Vertrag einsetzt. Der wichtigste Punkt daran ist, dass ich (trotz Vertragsfreiheit) nicht in die Eigentumsrechte anderer eingreifen kann ( Es werde dadurch mehrere Gesetze, darunter das Grundgesetz, verletzt).
Kannst DU mir das mal erklären?
In wessen Eigentumsrecht wird eingegriffen?
Wo liegt die Verletzung des Grundgesetzes?

Ich würde vorschlagen, dem Tier zuliebe zu handeln und zwar schnell und die 100 Euro zu erstatten.
DA stimme ich Dir zu!


zu wissen wie ein Recht angewandt wird oder wo es mit welchem anderen Recht kollidieren könnte ist oft sehr kompliziert und erfordert Fachwissen.
Bist Du vom Fach?
 
  • #24
Und weil es so wichtig ist wiederhole ich mich: Geht es um die Katzen oder um ganz was anderes?

Wenn es um die cats geht, dann hilft nicht mal der Nachlass der halben Schutzgebühr, um das zu verstehen.

Wenn ich einen meiner Kater abgeben müsste und dann ein 'es geht nicht' vom neuen Zuhause gemeldet bekäme, wäre mir jede Schutzgebühr egal!

Ich würde keinem meiner Kater zumuten, ungewollt irgendwo leben zu müssen - und der pädagogische Effekt einer Schutzgebühr ginge mir dezent am Hintern vorbei.
 
  • #25
gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen.

Sorry, hab gerade keine Zeit die folgenden Beiträge zu lesen, also wurde es vllt. schon gesagt, aber gilt ein Rückgaberecht nicht nur bei Fernabsatz, also z.B. Katalogbestellung?

Das hat ja hier eher nicht statt gefunden, es sei denn, ihr habt den Leuten die Katzen per Post geschickt :aetschbaetsch2::confused:

Und überhaupt: Das mit dem Rückgaberecht gilt ja wohl nur bei gewerblichen Verkäufen. Also falls deine Freundin nicht ständig ins Ausland zieht und Katzen verkauft (also das als Gewerbe betreibt), gilt das doch sowieso nicht?

Hab natürlich keine Ahnung von Recht, aber meiner Meinung nach klingt die Email mal ganz schön selbst ausgedacht. Mach ich auch immer, wenn man mich bei Ebay besch*** will. Dann schreib ich immer ein paar Paragraphen rein und dann geht das viel besser :aetschbaetsch2:

Aber mal davon abgesehen. Was für Idioten. Gebt denen ihr Geld zurück und nehmt die armen Kleinen wieder.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #26
Sorry, hab gerade keine Zeit die folgenden Beiträge zu lesen, also wurde es vllt. schon gesagt, aber gilt ein Rückgaberecht nicht nur bei Fernabsatz, also z.B. Katalogbestellung?

Das hat ja hier eher nicht statt gefunden, es sei denn, ihr habt den Leuten die Katzen per Post geschickt :aetschbaetsch2::confused:

Und überhaupt: Das mit dem Rückgaberecht gilt ja wohl nur bei gewerblichen Verkäufen. Also falls deine Freundin nicht ständig ins Ausland zieht und Katzen verkauft (also das als Gewerbe betreibt), gilt das doch sowieso nicht?

Hab natürlich keine Ahnung von Recht, aber meiner Meinung nach klingt die Email mal ganz schön selbst ausgedacht. Mach ich auch immer, wenn man mich bei Ebay besch*** will. Dann schreib ich immer ein paar Paragraphen rein und dann geht das viel besser :aetschbaetsch2:

Aber mal davon abgesehen. Was für Idioten. Gebt denen ihr Geld zurück und nehmt die armen Kleinen wieder.

Richtig, Rückgaberecht gibts nur bei Fernabsatz oder wenn die Ware Mängel vorweist die beim Kauf schon vorhanden waren. Im aktuellen Fall ist das nicht so also gibt es kein Rückgaberecht.

Ich wiederhole mich nur ungern aber zum wohle der Tiere würde ich sie zurücknehmen und ihnen das Geld vor die Füße werfen.
 
  • #27
Ich wiederhole mich nur ungern aber zum wohle der Tiere würde ich sie zurücknehmen und ihnen das Geld vor die Füße werfen.

Seh ich auch so. Und ihnen ein paar Takte mit auf den Weg geben. Allein die Email ist einfach nur ekelhaft.
 
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  • #28
oder noch besser, beim Anwalt erfragen.

Gruß, Ralf

au ja, und dann gerichtlich streiten. Da die Gerichte eh normalerweise nix entscheiden, sondern Vergleiche schließen, trägt dann jeder seine Anwaltskosten selbst, die Schutzgebühr wird im Rahmen des Vergleichs geteilt und die Gerichts- und Anwaltskosten sind ein Vielfaches vom Streitwert, hurra.
 
  • #29
Ich wiederhole mich nur ungern aber zum wohle der Tiere würde ich sie zurücknehmen und ihnen das Geld vor die Füße werfen.

mich anschließ :zufrieden: (aber nicht den Miezen das Geld vor die Füße werfen, sondern den Käufern :stumm: :stumm: )
 
  • #30
  • #31
Für mich ist die Sache bezüglich der Rückerstattung der Schutzgebühr eindeutig.:confused:


§ 4 Kontrolle

......
Stellt der vorherige Besitzer Haltungsfehler
fest, ist er berechtigt, das Tier/die Tiere zurückzunehmen, sofern der Halter die Behebung dieser Fehler verweigert oder es aus
sonstigen Gründen nicht zumutbar ist, das Tier/die Tiere beim Halter zu belassen. Die Schutzgebühr wird in diesem Falle nicht
erstattet.

In DIESEM Falle wird sie nicht zurückerstattet - ansonsten schon, könnte man daraus entnehmen.

Schutzgebühr zurückzahlen und für die Zukunft daraus lernen.;)
 
  • #32
Was ist denn das für eine Diskussion :eek: Die Katzen stehen in Vordergrund - Vertrag hin oder her. Ich würde sofort den Kaufpreis eines meiner Katzenkinder wieder voll auf den Tisch legen, wenn es nicht mehr gewollt wird und da sprechen wir von einer höheren Summe als so einer läppischen Schutzgebühr :mad:
 
  • #33
Die Schutzgebühr heisst Schutzgebühr, weil damit die Katzen "geschützt" werden, ähm werden sollten, u.a. vor unüberlegter Anschaffung etc.

M.E. sollte die Schutzgebühr nicht zurückgegeben werden und die Katzen auf einen guten Platz wechseln.
 
  • #34
und da sprechen wir von einer höheren Summe als so einer läppischen Schutzgebühr :mad:

Mignon, i.d.R. informieren sich Menschen vor dem Kauf einer Rassekatze und überlegen das auch gründlich, eben weil es teurer ist.

Wenn Katzen verschenkt werden oder nur 50€ pro Tier bezahlt wird, dann kommt der ein oder andere Mensch sicher schneller auf die Idee, mal eben ein Kätzchen anzuschaffen, um dann Zuhause festzustellen, daß es sich sogar bewegt :rolleyes:

Eigentlich sollte jede Katze, egal welcher Herkunft 400€ kosten, aber dann wird man den Menschen ungerecht, die sich mit einem schmalen Geldbeutel sehr fürsorglich und umsichtig um das Tier / die Tiere kümmern.
 
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  • #35
Schutzvertrag!

So sieht es aus!

Solche Dinge werden leider immer selbst generiert. Wenn die Menschen im WWW irgend etwas Downloaden können was ihrer Wunschvorstellung entspricht, dann erachten sie es als verbindlich und berufen sich erstmal darauf, ohne dabei die notwendige, schnelle Lösung zu suchen, die dem Tier gerecht wird.

Dennoch sind diese Diskussionen nicht überflüssig, sie sollten andere davon abhalten solche Vertragswerke einzusetzen, die nicht spezifisch ausgerichtet und fundiert sind.

jep,
ich habe auch 1Schutzvertrag mit Schutzgebühr (kl.betrag für untersuchung+impfung).6Wochen Probewohnen, wenn es nicht klappen sollte kann ich sie zurück geben und bekommen mein Geld zurück.Auch nach 6Wochen nehmen sie jeder Zeit die Elly zurück (Allergie/Todesfall ect.)würden sich um ein neues gutes Zuhause kümmern.
Als erstes steht das Wohl der Katzen im Vordergrund und nicht das Geld.
 
  • #36
Was ist denn das für eine Diskussion :eek: Die Katzen stehen in Vordergrund - Vertrag hin oder her. Ich würde sofort den Kaufpreis eines meiner Katzenkinder wieder voll auf den Tisch legen, wenn es nicht mehr gewollt wird und da sprechen wir von einer höheren Summe als so einer läppischen Schutzgebühr :mad:

das sehe ich genau so. Meine Mutter hat einmal nach 3 Jahren zwei ihrer Katzen zum vollen Kaufpreis zurückgenommen, weil sie nicht wollte, daß "ihre Babys" einfach weiterverkauft werden. Die Beiden leben immer noch bei ihr, sie hat sie nie mehr jemand angeboten.
 
  • #37
Was ist denn das für eine Diskussion :eek: Die Katzen stehen in Vordergrund - Vertrag hin oder her. Ich würde sofort den Kaufpreis eines meiner Katzenkinder wieder voll auf den Tisch legen, wenn es nicht mehr gewollt wird und da sprechen wir von einer höheren Summe als so einer läppischen Schutzgebühr :mad:

*zustimm*
Die Katzen waren 4 oder 5 Tage bei den neuen Besitzern, traurig genug, dass die so schnell aufgeben (was das für &%/$§ sind, muss ich ja nicht extra erwähnen...) - also welche Art Verlust ist den der alten Halterin enstanden? Ich würd die Zwei schleunigst zurücknehmen, die anderen sollen sich die Schutzgebühr sonst wo hinstecken. Ich finde, man kann alles übertreiben....
 
  • #38
............... so, und was passiert, wenn die Tiere nicht zurückgegeben werden von den neuen Besitzern, weil sie ihr Geld nicht zurückbekommen - und dann vermitteln/verkaufen/verschachern sie die Ärmsten an irgendwen und man hat dann gar keinen Einfluss mehr, ob die neue Bleibe den Tieren gut tut. :mad:

Also, meine Meinung auch: Geld zurück, Tiere zurück und neu vermitteln.

Is doch lächerlich, diese Zankerei, wie im Kindergarten. :mad:

LG
Fertig
 
  • #39
Und weil es so wichtig ist wiederhole ich mich: Geht es um die Katzen oder um ganz was anderes?

Wenn es um die cats geht, dann hilft nicht mal der Nachlass der halben Schutzgebühr, um das zu verstehen.

Wenn ich einen meiner Kater abgeben müsste und dann ein 'es geht nicht' vom neuen Zuhause gemeldet bekäme, wäre mir jede Schutzgebühr egal!

Ich würde keinem meiner Kater zumuten, ungewollt irgendwo leben zu müssen - und der pädagogische Effekt einer Schutzgebühr ginge mir dezent am Hintern vorbei.


Volle Zustimmung!


Es sollte doch nicht darum gehen, dass man Recht hat oder dass man jemandem eine Lehre erteilen will?!? Mir wäre das Risiko, dass die Leute die Katzen dann eben auf eine andere Art "loswerden", viel zu groß. Wenn sie im Ausland ist und überhaupt: Wie will sie das verhindern bzw. kontrollieren?

Das Wohl meiner Katzen wäre mir viel zu wichtig. Ich würde die Schutzgebühr zurückzahlen, die Katzen zurücknehmen und bei der Auswahl der neuen Leute noch sorgfältiger vorgehen. Auch um die Katzen durch das Hin und Her nicht noch mehr zu stressen.
 
  • #40
Ich sehe das ja genauso. Die Katzen stehen eindeutig im Vordergrund und in Hinblick auf ihr Wohlergehen ist die Schutzgebühr auch völlig egal.

Aber:
Was lernen denn die Leute daraus? Dass sie sich immer wieder problemlos neue Kätzchen holen können und wenn es nach 5 Tagen nicht funzt, ja, dann eben wieder zurück? Ist doch egal, man hat ja keine Verluste.

Das Kind ist jetzt halt in den Brunnen gefallen, allein schon, weil der Vertrag nicht wirklich stichfest ist und die Schutzgebühr muss jetzt an zweiter Stelle stehen, aber richtig finde ich das trotzdem nicht. Eine Lehre sollte für diese komischen Leute, die die Katzen wie ein kaputtes Radio umtauschen, eigentlich schon drin sein.
 

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