schutzgebühr

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tanja-34

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19. Mai 2009
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hallo zusammen
ich habe mal eine frage und zwar eine freundin hat 2 katzen verkauft mit tierschutzvertrag also auch mit schutzgebür nur jetzt wollen die leute die katzen nicht mehr haben und wollen die schutzgebühr wieder haben
geht das?
oder wie läuft das wenn die katzen wieder kommen zu den alten besietzer
kann mir einer bitte helfen ich brauche so schnell wie möglich eine antwort

lg tanja-34:(:(:(
 
A

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Die Schutzgebühr gibt es in der Regel nicht zurück, denn die ist ja für die Aufwendungen die der Besitzer vorher gehabt hat. Steht aber in der Regel auch im Schutzvertrag.....

LG Julia
 
Hat sie die Gebühr "einfach so" oder aus Sicherheitsgründen genommen, oder waren die Kätzchen entwurmt, geimpft oder / und kastriert / sterilisiert?
 
das stand in den schutzvertrag drin:

§ 1 Allgemeine Haltungsanforderungen
Der / Die Empfänger/in verpflichtet sich, das Tier / die Tiere im Einklang mit den tierschutzrechtlichenVorschriften und artgerecht zu
halten. Artgerecht ist so zu verstehen, dass die Tiere genügend Platz haben, ihnen täglich frisches und sauberesWasser und Futter
verabreicht wird, die Einstreu sauber und trocken ist und die Tiere nie länger als 14 Stunden alleingelassen werden. Das Tier darf
nicht für Tierversucheweitergegeben oder / und zur Zucht oder Vermehrung eingesetztwerden, Quälereien und Misshandlungen –
auch durch Dritte – sind zu verhindern.

§ 2Tierarzt
Der / Die Empfänger/in wurde über evtl. Krankheiten / Trächtigkeiten des Tieres / der Tiere informiert und verpflichtet sich außerdem,
jederzeit die tierärztliche Versorgung des Tieres / der Tiere zu gewährleisten, sowie bei Verhaltensauffälligkeit umgehend den
Tierarzt zu kontaktieren.

§ 3Weitergabe,Verlust,Tod
DieWeitergabe des Tieres / der Tiere ist ohne Zustimmung des vorherigen Besitzers nicht erlaubt. Sprechen zwingende Gründe für
die Weitergabe, unterrichtet der Tierhalter unverzüglich den vorherigen Besitzer, um gemeinsam eine Regelung zum Wohle des
Tieres / der Tiere zu finden. Außenhaltungsanlagen sind so zu bauen, dass die Tiere nicht entlaufen können und gegen Fressfeinde
gesichert sind. Die Tötung des Tieres / der Tiere ist nur durch einen Tierarzt zulässig.

§ 4 Kontrolle
Der / Die Empfänger/in des Tieres / der Tiere gestattet dem vorherigen Besitzer, jederzeit und wiederholt den Ort und die Art der
Haltung des Tieres/der Tiere zu besichtigen und dazu das Haus / dieWohnung zu betreten. Stellt der vorherige Besitzer Haltungsfehler
fest, ist er berechtigt, das Tier/die Tiere zurückzunehmen, sofern der Halter die Behebung dieser Fehler verweigert oder es aus
sonstigen Gründen nicht zumutbar ist, das Tier/die Tiere beim Halter zu belassen. Die Schutzgebühr wird in diesem Falle nicht
erstattet.

§ 5 Haftung, Zuwiderhandlungen
Für Eigenschaften des Tieres / der Tiere übernimmt der Vorbesitzer keine Haftung. Die Verletzung einer Vertragsverpflichtung
berechtigt den Vorbesitzer von diesem zurückzutreten und die entschädigungslose Rückgabe des Tieres / der Tiere zu verlangen.
Vertragsstrafe: Bei einer groben Pflichtverletzung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 300,- fällig, zu zahlen innerhalb eines
Monats ab Feststellung der Pflichtverletzung.

§ 6 Nebenabreden/Sonstiges
Die Abgabe erfolgt gegen eine Schutzgebühr von Euro ________ pro Tier, welche mit Übergabe des Tieres/der Tiere fällig wird.

§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieses Vertrages nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem verfolgten Zweck möglichst
nahe kommt.


meine freundin hat nur das gleiche geld genommen was sie vor 6 monate selber bezahlt hat

lg tanja-34
 
Wie lange ist das denn her und warum geht das Tier wie ein Wanderpokal zuerst zu deiner Freundin, dann zu den jetzigen Besitzern und nun sollen sie wieder zurück?

Wurd etwas wichtiges nicht besprochen?

Ich kann das nicht ganz nachvollziehen.
 
meine freundin hat eine stelle im ausland bekommen und sie kann die katzen auch nicht mitnehmen es viel ihr auch sehr schwer die katzen abzugeben die katzen waren von 17.05.09 bis 21.05.09 bei den neuen bezietzern.
was kann sie jetzt machen muss sie jetzt die schutzgebür wieder geben oder nicht.

lg tanja-34
 
Ja ok.....

Also bei mir wurde jedesmal deutlich gesagt, dass die Schutzgebühr nicht erstattet wird, sie aber die Katzen trotzdem zurück nehmen würden im Notfall.

Also ich würde es laut Vertrag unter Punkt 4 so interpretieren, dass die Schutzgebühr nur dann nicht zurück bezahlt wird, wenn die neuen Besitzer die Katzen schlecht behandeln.

Dann würde ich andersrum draus lesen, dass sie sonst schon zurück erstattet wird. Leider wurde diesbezüglich im Vertrag garnichts festgehalten.
 
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weil die katzen von von den neuen bezietzer sich nicht mit den katzen meiner freundin verstehen meine freundin hat zu den neuen bezietzer gesagt man muss geduld haben aber die verstehen es nicht und jetzt wollen die leute die schutzgebühr wieder haben
was soll meine freundin jetzt machen?


lg tanja-34
 
Zuletzt bearbeitet:
die katzen kommen ja heute wieder
aber die wollen das geld wieder haben

also braucht meine freundin das geld nicht wieder zu geben.
ich danke euch alle für eure antworten ich werde das meine freundin sofort sagen.

lg tanja-34
 
  • #10
Hallo
ich würde es mal so bewerten:

Deine Freundin hat einen Kaufvertrag abgeschlossen, denn nichts anderes ist es ja wohl. Von diesem können die neuen Besitzer nur zurücktreten und damit eine Erstattung der Schutzgebühr (Kaufpreis) verlangen, wenn ein Rücktrittsgrund besteht, d.h. ein Mangel. Ein solcher liegt nicht vor, deshalb besteht kein Grund, die Schutzgebühr zurückzuzahlen. Ehrlich gesagt, verstehe ich aber nicht, was das Ganze soll.
 
  • #11
Der Vertrag regelt so wie ich das sehen nicht die Rücknahme bei 'normalen Problemen'.

D.h. theoretisch wäre eine Rücknahme ein Rückkauf mit neuen Bedingungen und neuem Vertrag die auch die Rückkaufsumme neu verhandelbar machen. Generell kann deine Freundin aber nicht sagen sie behält die Schutzgebühr ein und nimmt die Katzen wieder, außer die neuen Halter sind damit einverstanden.

Punkt 4 greift IMO nicht, da die Katzen ja artgerecht gehalten werden aber eben aus anderen Gründen zurück sollen. Somit muss deine Freundin sie ja nicht rausholen.

Die neuen Halter können aber auch nicht auf Rücknahme und Erstattung der Schutzgebühr bestehen da die Katzen keinen Mangel haben, der von einer Gewährleistung betroffen wäre.

Persönlich würde ich die Summe zurückerstatten und die Tiere nehmen, bevor ich sie an einem Ort lasse an dem sie scheinbar unerwünscht sind.

Wenn es einem nur um die Kohle geht, dann kann man natürlich auf stur schalten. Ob damit den Katzen geholfen ist, wage ich zu bezweifeln.

Was mich nur etwas vewundert ist, das die Leute kein Rückgaberecht für XX Wochen vereinbart haben wo sie doch schon Katzen haben. Aber das ist was anderes....
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #12
es bleibt nichts anderes übrig ich werde die katzen nehmen es ist besser so.
ich habe noch erfahren das die katzen zu einen kastrierten kater kamen un der wohl mit den katzen nicht klar kam.

lg tanja-34
 
  • #13
hallo meine freundin hat eine e mail bekommen wo folgenes drin stand

dies ist die e mail

Da ich mir in der Sache nicht weiter zu helfen weiß, habe ich mir nun juristischen Rat geholt.

Laut meinem Kenntnisstand ist der Kaufvertrag, den Sie mir zur Verfügung gestellt und von uns beiden unterschrieben wurde, unwirksam und unzulässig. Nunmehr möchte ich gem. § 346 I BGB vom Kauf zurücktreten.

Im BGB deutlich nachzulesen ist, dass eine Katze - allgemein Tiere - vor dem Gesetz als "Sache"gelten bzw. spezielle Normen Anwendung in diesem Bereich finden. Somit besteht für die Tiere mit den Namen "Buffy" und "Leonie" ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen. Die Übergabe der beiden Tiere erfolgte am 17.05.2009.

§1 bis §5 des von Ihnen benannten "Schutzvertrages" sind unzulässig und somit betrachte ich diese als gegenstandslos.

Ich bin bereit Ihnen die Tiere zurückzubringen und fordere des Weiteren die Herausgabe der Schutzgebühr für die beiden Tiere "Buffy" und "Leonie" in Höhe von 100,00 € gem. § 433 I BGB.

Sollten Sie nicht bereit sein, meinem Anspruch nachzukommen bzw. sollte keine beidseitige Einigung erfolgen mit der wir beide einverstanden sind, so sehe ich mich gezwungen weitere Schritte gegen Sie einzuleiten.


wie soll sich meine freundin jetzt verhalten

lg tanja-34
 
  • #14
Das sind vielleicht Leute!!!! Ehrlich gesagt: da ist es mir lieber, jemand schenkt seine Katzen her und schaut sich die neuen Besitzer genauest an als man verlangt eine Schutzgebühr und gerät an solche herzlosen Leute, die dann noch von einer "Sache" reden....
Ich würde denen die 100€ zurückgeben und froh sein, dass meine Katzen nicht dortbleiben müssen. Steht doch nicht dafür, sich deswegen vielleicht vor Gericht zu streiten und wer weiß, was die dann mit den Katzen machen!
 
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  • #15
und das hat meine freundin den leuten zurückgeschrieben

Hallo nochmal,
gerne nehme ich noch mal Stellung zu ihrer Mail:

Ich weiß nicht wer ihnen gesagt hat das der Schutzvertrag unwirksam ist, allerdings kann ich ihnen versichern das er das nicht ist, da dieser ein allgemeiner Schutzvertrag ist der so oder so ähnlich überall üblich ist und zur Anwendung bei dem privaten Verkauf von Tieren kommt.

Den Schutzvertrag den sie unterschrieben haben ist im Internet abrufbar und zwar auf folgender Seite:

http://info.kaninchenschutz.de/ (unter dem Absatz rechts Wichtige Unterlagen/Vermittlungsvertrag

oder genauer: http://info.kaninchenschutz.de/schutzvertrag-privat.pdf

Deswegen kann da gar keine Rede von unwirksamen Klauseln sein.

Darüber hinaus besteht in Deutschland Vertragsfreiheit das heißt grundsätzlich können in Verträgen Beschränkungen, Verbote, Klauseln über Weiterverkauf etc. zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden, ohne das die Wirksamkeit berührt wird.
Voraussetzung dafür ist, dass diese Vereinbarungen auch wissentlich und willentlich abgeschlossen worden sind. Darüber hinaus gibt es nur wenige Beschränkungen für die Vertragsfreiheit.

Insofern weiß ich nicht was es an diesem Kaufvertrag auszusetzen gibt , noch wurden sie gezwungen diesen Schutzvertrag zu unterschreiben oder sonst wie bedrängt dies zu tun.
Vielmehr sieht es so aus das die Tiere ihren Erwartungen nicht entsprochen haben und sie sie deswegen zurückgeben möchten. Dies kann aber nicht die Schuld des Verkäufers sein.

Ein 14 tägiges Rückgaberecht sieht der Gesetzgeber nur dann vor wenn das § 312 b BGB zum tragen kommt. Dann steht ihnen grundsätzlich ein Wiederrufsrecht nach § 355 I 1 BGB zu.

§ 346 I BGB wie von ihnen zitiert kann nicht zum tragen kommen, da 1. Kein Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart wurde und 2. Kein gesetzliches Rücktrittsrecht ihrerseits zur Verfügung steht.

Auch im Internet kann man überall nachlesen das Tiere außer bei Mängeln wo die gesetzliche Gewährleistungspflicht zum tragen kommt nicht so mir nichts dir nichts zurückgegeben werden können.

Eventuell wäre dies noch bei gewerblichen Züchtern möglich wenn nichts anderes ausgeschlossen wurde, aber ich bin kein Züchter und habe die Tiere privat verkauft.

§ 433 I BGB wurde erfüllt und muss nicht weiter erläutert werden.
Ich bin gerne bereit die Tiere zurückzunehmen, allerdings ohne Rückzahlung der Schutzgebühr .

Dies hat auch damit zu tun das ich die Tiere wieder vermitteln muss was ja auch mit Arbeit zu tun hat,und als ich sie in Markt.de drinnen hatte mehrere Interessenten für die Katzen hatte und mir unrechtmäßig ein Schaden entstehen würde.

Dieser Schaden wird durch die Einbehaltung der Schutzgebühr vermindert.
Wie bereits geschrieben bin ich sehr an dem Wohle der Katzen interessiert und möchte die Katzen in guten Händen wissen, da ich sie von klein auf hatte und sie groß gezogen habe.

Sie können mir glauben mir ist der Schritt die Katzen abzugeben sehr schwer gefallen, in Hinblick auf meine bevorstehende Auswanderung ließ es sich nicht vermeiden.

Also ich bleibe dabei, geben sie mir die Katzen zurück wenn sie die nicht mehr haben möchten, aber die Schutzgebühr erstatte ich nicht.

Diesbezüglich lasse ich mich auch gerne auf einen juristischen Streit ein, da ich weiß das ich im Recht bin und auch das Gesetz auf meiner Seite habe.
Sie können dies gerne im Internet nachlesen.
 
  • #16
Hm, geht es Deiner Freundin eigentlich noch um die beiden Katzen oder eher um die 100 Euro oder darum, Recht zu haben?

Ganz ehrlich, ich finde es schlicht unnötigen Nervenkrieg, was da läuft. Wenn es wirklich um das Wohl der Fellpopos geht, dann sollten 100 Euro kein Streitgrund sein.

Ich drücke Daumen, dass die beiden bald ihr nächstes und dann endgültiges Zuhause finden werden.

Stefanie & ihre Chaoskater
 
  • #17
Wie bereits geschrieben bin ich sehr an dem Wohle der Katzen interessiert und möchte die Katzen in guten Händen wissen, da ich sie von klein auf hatte und sie groß gezogen habe.

Sie können mir glauben mir ist der Schritt die Katzen abzugeben sehr schwer gefallen, in Hinblick auf meine bevorstehende Auswanderung ließ es sich nicht vermeiden.

Also ich bleibe dabei, geben sie mir die Katzen zurück wenn sie die nicht mehr haben möchten, aber die Schutzgebühr erstatte ich nicht.

Diesbezüglich lasse ich mich auch gerne auf einen juristischen Streit ein, da ich weiß das ich im Recht bin und auch das Gesetz auf meiner Seite habe.
Sie können dies gerne im Internet nachlesen.

Das wäre mir viel zu riskant. Echt.
 
  • #18
.

Diesbezüglich lasse ich mich auch gerne auf einen juristischen Streit ein, da ich weiß das ich im Recht bin und auch das Gesetz auf meiner Seite habe.
Sie können dies gerne im Internet nachlesen.

Da wäre ich mir an Stelle deiner Freundin nicht so sicher.
Außerdem: Einen teuren Rechtsstreit wegen 100 Euronen?

Sie soll froh sein, dass die Katzen dort weg sind, und wenn du? sie vermittelst, oder behältst du sie? - kriegt sie ja wieder ne Schutzgebühr von den möglichen neuen Besitzern, die dann hoffentlich nicht so merkwürdig drauf sind.
 
  • #19
Meiner Freundin geht es um die Katzen, allerdings auch darum das sich nicht Leute irgendwelche Tiere ins Haus holen und dann wenn es einem nicht passt einfach so zurückzugeben.
Meine Freundin hat ja angeboten die Katzen zurückzunehmen, eben weil sie an dem Wohl der Katzen interessiert ist.
Auf der anderen Seite sieht sie nicht ein die Schutzgebühr zurück zu bezahlen, da die neuen Besitzer es sich beim nächsten mal genauer überlegen sollten sich Katzen zu kaufen. . Das könnte dann unter Lehrgeld verbucht werden.
Auch meiner Freundin fällt dieses Hickhack schwer und es ist eine emotionale Belastung die Katzen wegzugeben ,dann wiederzubekommen und wieder wegzugeben. Nicht auszudenken wie die Katzen sich dabei fühlen
Ich denke das sie da gar nicht so unrecht hat.
Ich hoffe auch das die Katzen zurückkommen um in wirklich liebevolle Hände abgegeben werden, wo sich die Katzen wohl fühlen.

lg tanja-34
 
  • #20
Da wäre ich mir an Stelle deiner Freundin nicht so sicher.

Also in der Tat steht im Internet nichts gegenteiliges,es wurde ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen somit ist der kauf bindend.
Die Tiere sind frei von Mängeln und von daher ist juristisch nichts einzuwenden.Ein zwingendes Rückgabe recht ist nunmal nicht vorgesehen.
Wie es moralisch aussieht ist eine andere Sache und muß meine Freundin selbst mit sich ausmachen
lg tanja-34
edit:
zitat aus dem juraforum eben zu so einem fall:

"Da muss man differenzieren zwischen vertraglichem und gestzlichem Rücktrittsrecht. Beim vertraglichen Rücktrittsrecht kommzt es darauf an, wie es aufgestaltet ist. Alle im Vertrag genannten Voraussetzungen des Rücktritts müssen erfüllt sein. Wenn da also steht, dass man nur aus bestimmten Gründen zurücktreten kann, muss auch einer dieser Gründe vorliegen.

Oftmals steht in Verträgen allerdings nur noch einmal genau das drin, was auch im BGB steht. Das gesetzliche Rücktrittsrecht kommt nur zur Anwendung, wenn die Kaufsache (das Tier) einen Mangel hat. Außerdem muss der Verkäufer vorher die Gelegenheit bekommen, die Sache zu reparieren (z.B. dem Tier eine OP zu bezahlen, damit es wieder gesund ist) oder auszutauschen durch eine mangelfreie Sache (andere/n Katze/Hund usw.).

Es gibt also kein Rücktrittsrecht für den Fall, dass man es sich einfach anders überlegt hat. Eine Ausnahme besteht, falls der Vertrag so etwas regelt, was ich aber nicht glaube.

In so einem Fall könnte man also nur mit dem Verkäufer sprechen und hoffen, dass er trotzdem das Tier zurücknimmt. Einen Anspruch darauf, dass er das tut, hat man allerdings nicht. Je nachdem, was der Verkäufer für ein Mensch ist, kann man da aber trotzdem recht gute Chancen haben, denke ich, weil der ja bestimmt auch kein Interesse daran hat, dass das Tier bei jemandem ist, der es eigentlich gar nicht haben will.

Juristisch betrachtet ist man allerdings an den Vertrag gebunden. Man sollte sich also vorher überlegen, ob man das Tier wirklich kaufen möchte oder nicht."


http://www.juraforum.de/forum/t179447/s.html

edit 2:

meine freundin hat jetzt nochmal die Leute angeschrieben und ihnen die hälfte des Kaufpreises der im Schutzvertrag angeführt ist angeboten.
 
Zuletzt bearbeitet:

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