und das hat meine freundin den leuten zurückgeschrieben
Hallo nochmal,
gerne nehme ich noch mal Stellung zu ihrer Mail:
Ich weiß nicht wer ihnen gesagt hat das der Schutzvertrag unwirksam ist, allerdings kann ich ihnen versichern das er das nicht ist, da dieser ein allgemeiner Schutzvertrag ist der so oder so ähnlich überall üblich ist und zur Anwendung bei dem privaten Verkauf von Tieren kommt.
Den Schutzvertrag den sie unterschrieben haben ist im Internet abrufbar und zwar auf folgender Seite:
http://info.kaninchenschutz.de/ (unter dem Absatz rechts Wichtige Unterlagen/Vermittlungsvertrag
oder genauer:
http://info.kaninchenschutz.de/schutzvertrag-privat.pdf
Deswegen kann da gar keine Rede von unwirksamen Klauseln sein.
Darüber hinaus besteht in Deutschland Vertragsfreiheit das heißt grundsätzlich können in Verträgen Beschränkungen, Verbote, Klauseln über Weiterverkauf etc. zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden, ohne das die Wirksamkeit berührt wird.
Voraussetzung dafür ist, dass diese Vereinbarungen auch wissentlich und willentlich abgeschlossen worden sind. Darüber hinaus gibt es nur wenige Beschränkungen für die Vertragsfreiheit.
Insofern weiß ich nicht was es an diesem Kaufvertrag auszusetzen gibt , noch wurden sie gezwungen diesen Schutzvertrag zu unterschreiben oder sonst wie bedrängt dies zu tun.
Vielmehr sieht es so aus das die Tiere ihren Erwartungen nicht entsprochen haben und sie sie deswegen zurückgeben möchten. Dies kann aber nicht die Schuld des Verkäufers sein.
Ein 14 tägiges Rückgaberecht sieht der Gesetzgeber nur dann vor wenn das § 312 b BGB zum tragen kommt. Dann steht ihnen grundsätzlich ein Wiederrufsrecht nach § 355 I 1 BGB zu.
§ 346 I BGB wie von ihnen zitiert kann nicht zum tragen kommen, da 1. Kein Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart wurde und 2. Kein gesetzliches Rücktrittsrecht ihrerseits zur Verfügung steht.
Auch im Internet kann man überall nachlesen das Tiere außer bei Mängeln wo die gesetzliche Gewährleistungspflicht zum tragen kommt nicht so mir nichts dir nichts zurückgegeben werden können.
Eventuell wäre dies noch bei gewerblichen Züchtern möglich wenn nichts anderes ausgeschlossen wurde, aber ich bin kein Züchter und habe die Tiere privat verkauft.
§ 433 I BGB wurde erfüllt und muss nicht weiter erläutert werden.
Ich bin gerne bereit die Tiere zurückzunehmen, allerdings ohne Rückzahlung der Schutzgebühr .
Dies hat auch damit zu tun das ich die Tiere wieder vermitteln muss was ja auch mit Arbeit zu tun hat,und als ich sie in Markt.de drinnen hatte mehrere Interessenten für die Katzen hatte und mir unrechtmäßig ein Schaden entstehen würde.
Dieser Schaden wird durch die Einbehaltung der Schutzgebühr vermindert.
Wie bereits geschrieben bin ich sehr an dem Wohle der Katzen interessiert und möchte die Katzen in guten Händen wissen, da ich sie von klein auf hatte und sie groß gezogen habe.
Sie können mir glauben mir ist der Schritt die Katzen abzugeben sehr schwer gefallen, in Hinblick auf meine bevorstehende Auswanderung ließ es sich nicht vermeiden.
Also ich bleibe dabei, geben sie mir die Katzen zurück wenn sie die nicht mehr haben möchten, aber die Schutzgebühr erstatte ich nicht.
Diesbezüglich lasse ich mich auch gerne auf einen juristischen Streit ein, da ich weiß das ich im Recht bin und auch das Gesetz auf meiner Seite habe.
Sie können dies gerne im Internet nachlesen.