Mietvertrag mit Katzenhaltung

  • Themenstarter Reni89
  • Beginndatum
Reni89

Reni89

Forenprofi
Mitglied seit
13. März 2012
Beiträge
1.822
Ort
Nähe Karlsruhe
Da es hier ja viele gibt die mehr als 2 Katzen haben, würde mich interessieren was bei euch so im Mietvertrag steht?
Also ob da eine genaue Zahl drin stehen habt oder der Vermieter über die genaue Anzahl der Katzen Bescheid weiß?

Ich bin ja auf Wohnungssuche und für mich ist eigentlich schon klar dass ich aufjedenfall mal 3 Katzen haben will, mir aber auch mehr offen halten möchte.
Daher wäre ich da gerne auf der sicheren Seite.
Ich dachte da an sowas wie " Katzenhaltung ist in der Wohnung erlaubt" was man in den Mietvertrag schreibt. Da der Vermieter ja eigentlich sowieso nie in der Wohnung ist, kriegt der das ja auch nicht mit ob 3 oder 4 oder 5. Und beschweren kann sich ja bei Wohnungsmiezen eigentlich auch niemand.
Eine Wohnung mit Katzenhaltung erlaubt zu finden ist schon schwierig, da kann ich glaub schwer sagen "schreiben sie 4 Katzen erlaubt" in den Mietvertrag, da hätte ich wohl gar keine Chancen mehr. Zumal ich mich nicht gerne vertraglich auf eine maximale Anzahl an Katzen binden möchte.

Ich danke euch für eure Berichte :)
 
A

Werbung

Also bei uns steht nix direkt dazu im Mietvertrag...halt die übliche Klausel mit den Kleintieren.
Beim Einzug haben wir nach Katzen- und Hundehaltung gefragt. Katzenhaltung wurde definitiv mündlich zugesagt.
Als es dann soweit war, hab ich mich nochmal bei der Vermieterin gemeldet, ob ich das schiftlich haben kann, und kurz erklärt, warum es 2 sein sollen. Das ging ok.
Auch in der schriftlichen Erklärung steht keine Katzenanzahl.
 
Hallole,

hats denn geklappt? Habt ihr eine Wohnung gefunden?


Also, ich habe mir den Vertrag durchgelesen, bevor ich unterschrieben habe und da stand die übliche Klausel drin, dass keine Tiere erlaubt sind und habe dann drum gebeten "Katzenhaltung erlaubt" einzutragen.
Das hat mein Vermieter gemacht und ich denke, damit ist man gut auf der sicheren Seite, auch wenn es mehr werden.

Wir sind mit zweien eingezogen, nun sind es drei, ich hab da gar nicht lange gefragt. "Katzenhaltung erlaubt" steht ja schließlich drin :cool:

Mein Vermieter weiß sicherlich, dass es mittlerweile drei sind, die krauchen ja auf dem Balkon rum und er ist oft da. Hat er also sicherlich schon gesehen, aber gesagt nix bisher.
 
ne geklappt leider noch nicht, wir sind noch am besichtigen wenn was passendes in Zeitung etc erscheint. :(
Aber ich wollte es schon mal im Vorfeld wissen, wenn dann geht es ja meist recht schnell mit Vertrag.
Am Sonntag haben wir wieder einen Besichtigungstermin, diesmal mit Makler-ist aber ne sehr billige Miete und Katzen sind erlaubt. Wir sind mal gespannt. Es ist nicht weit weg zu Fuss also haben wir zumindest mal nicht so den Zeitverlust wenn es nichts ist ;)
 
Wir haben im Mietvertrag die übliche Klausel (Hunde & Katzen nur nach Genehmigung erlaubt), haben aber für jede Katze eine einzelne, schriftliche Erlaubnis.
Unsere Hausverwaltung erlaubt nicht generell Katzenhaltung und die Sachbearbeiterin hinterfragt das auch recht genau, da sie Tierschutz wichtig findet. Das erste was sie sagte, als das Thema auf Katzen kam, war "Aber keine Einzelhaltung, das erlauben wir nicht!". War ganz schön baff :D
Abgesprochen sind bis zu drei Katzen, die auch problemlos erlaubt werden, mehr ist durch die Wohnungsgröße nicht sinnvoll. (Kann mir aber durchaus vorstellen, dass sie auch eine Vierte erlauben würde, wenn sie sieht, dass die Gruppe sehr harmonisch ist, theoretisch gedacht)

Es gab im Haus aber wohl schon Probleme mit Leuten die Tiere gesammelt haben, daher wird nur nach Rücksprache erlaubt und jede Erlaubnis auch immer speziell für ein bestimmtes Tier. (Mit Namen und allem Drum und Dran)
 
Wir haben uns vor der Anschaffung eine schriftliche Genehmigung von der Verwaltung geholt. Darin ist die Anzahl der Katzen aufgeführt. Unsere Verwaltung achtet dabei auf die Wohnungsgröße und erteilt daher keine generelle Haltungserlaubnis. Bei 100 qm waren 2 Katzen kein Problem, ob sie auch mehr erlaubt hätten weiß ich nicht.
 
Wenn ich mich recht erinnere, gibt es ein Grundsatzurteil das aussagt, das Katzenhaltung generell erlaubt ist. Muss mal sehen, ob ich den Link noch finde...
 
Werbung:
  • #10
Wenn ich mich recht erinnere, gibt es ein Grundsatzurteil das aussagt, das Katzenhaltung generell erlaubt ist. Muss mal sehen, ob ich den Link noch finde...

Ich habe mich während unserem letzten Wohnungsgesuch im Vorfeld bei einem Rechtsanwalt für Wohn- und Mietrecht (Deutscher Mieterbund) erkundigt.

Es ist nicht immer erlaubt Katzen oder andere Haustiere zu halten, wenn der Vermieter dies ausdrücklich untersagt!

Steht im Mietvertrag nichts und die Katzen ziehen ein, dürfen sie bleiben, solange sich niemand (Nachbarn z. Bsp.) beschwert.

Nachträglich darf kein Verbot erteilt werden!

Steht aber schon vor Unterzeichnung ein Verbot oder eine Begrenzung, muss der Mieter sich daran halten.
Tut er dies nicht, begeht er Vertragsbruch, der sogar zu einer fristlosen Kündigung führen kann, sollte es auffallen und / oder Ärger geben.

Jeder Eigentümer hat das Recht selbst zu entscheiden, ob er Haustiere dulden möchte, oder nicht.


Ich hatte enormes Glück und einen guten Markler (zwangsweise, weil ohne Markler kein Anmieten).
In meinem Mietvertrag sind 2 Katzen notiert mit dem Zusatz: "mehr sollten es nicht werden".
Allerdings wohnen in anderen Parteien in meinem Haus noch 2 mal 2 Katzen und 1 mal sogar 5 Katzen.
Der Vermieter selbst hat einen großen Hund und wohnt mit im Haus.
Er ist sehr tierlieb und ich habe mit ihm, glaube ich, einen 6er im Lotto gezogen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #11
Jepp, das kann ich nur so bestätigen.
Ich war auch beim Mieterschutzbund HH und habe mich erkundigt.

Habe auch die Haltungsgenehmigung einzeln bekommen und diese kann jederzeit widerrufen werden. Falls sich jemand beschwert jedenfalls. Steht auch so in der Zusatzgenehmigung.
 
  • #12
Das Thema war für mich jetzt ja quasi akut, da wir momentan in der Katzenplanung sind, daher kann ich ganz kurz was beisteuern.
Wir haben unsere Vermieter gefragt, da im Standardmietvertrag die Haustierfrage ja nicht geregelt ist, sondern auf die jeweilige Zustimmung des Vermieters verwiesen wird.
Unsere Vermieterin hat zugestimmt (habe extra nach Haltung von 2 Katzen gefragt, mehr wären ihr nicht recht, aber die zwei sind ok) und wird, sobald es bei uns von der Vorplanung in die Anschaffung gehen soll, eine schriftliche Genehmigung dafür erteilen. Ich habe vorgeschlagen, dass wir das dann einfach im Mietvertrag hinterlegen, den kann ich dann für Tierheim oä kopieren und als Einverständniserklärung vorlegen.

Generell sind Hunde und Katzen nicht pauschal gestattet, sondern unterliegen der Zustimmung des Vermieters. Er kann also auch Katzen untersagen, wenn es zb Probleme gegeben hat und er so etwas in Zukunft vermeiden will.
Lediglich Kleintiere (wobei Vögel da auch separat angefragt werden sollten), sind ohne extra Nachfrage immer erlaubt.
 
  • #13
Ich fände es auch ziemlich schlimm, tät es diese Verbote nicht geben, denn nicht jeder Katzenhalter ist ein reinlicher und bevor die Wohnung aussieht wie &§%* :stumm:
In meiner Wohnung war es eigentlich auch nicht erlaubt, aber ich hatte dann ein längeres Gespräch mit dem Vermieter, der dann nach dem dritten Besuch entschied, dass es kein Problem darstellt, da er sich bei mir nicht vorstellen könnte, dass es laut oder wüst werden würde.
 
  • #14
Ich habe bei mir im Vertrag eintragen lassen: Katzenhaltung erlaubt und das Anbringen des Katzennetzes ist gestattet.
Eine Anzahl steht nicht drin.
Ach ja, dafür musste ich mich verpflichten eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Vielleicht dann bei Verhandlungen über evtl. Katzenhaltung als Punkt anzubringen, falls der Vermieter nur Angst um Schäden in der Wohnung hat, denn Katzen sind in der privaten Haftpflicht mitversichert (im Gegensatz zu Hunden).
 
Zuletzt bearbeitet:
Werbung:
  • #15
Also wir haben hier 4 Katzen und der Vermieter weiß, dass etwas von Katzen, aber die genaue Anzahl wollte er nicht wissen. Meine Mitbewohnerin fragte ihn, ob es okay wäre, wenn KatzeN einziehen. Der Vermieter antwortete, dass KatzeN okay wären. Also wohnen wir jetzt mit unseren 4 Katzen hier :)

Wärs nach mir gegangen, hätte ich nach der Anzahl der Katzen gefragt, aber da sie bei der Wohnung die Zügel in der Hand hat, ist mir das jetzt einfach mal egal. Außerdem kann er meine Katzen sowieso nicht unterscheiden :D Die zählen dann als eine :D
 
  • #16
Wir haben hier bald 4 Kater, laut Mietvertrag ist Katzen oder Hundehaltung untersagt bzw. nur nach Absprache erlaubt. Ich hab hier die Mündliche Erlaubnis für jede Katze eingeholt und ich denke so spart man sich Ärger. Heimlich irgendwelche Tiere anschaffen kann nur nach hinten losgehen.

Ich hatte hier nen interessanten Artikel gelesen:
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Aurich_1-S-27509_Vermieter-kann-Mieter-bei-Haltung-von-15-Hauskatzen-in-Einfamilienhaus-fristlos-kuendigen.news13413.htm

Das Urteil ist schon was Älter, aber der Artikel dazu ist vom Mai.

Auch wenn Katzenhaltung im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt ist, bezieht sich das rechtlich gesehen nur auf eine "übliche" Menge von Katzen, wenn man die Erlaubnis für 2 hat, dann aber 4 hält, reicht das zwar nicht für eine fristlose Kündigung (in dem Artikel waren es 15 Katzen, wegen denen dann gekündigt wurde) aber garantiert für Ärger mit dem Vermieter.
Ein Vermieter darf seine Wohnung jederzeit besichtigen, wenn er mit dir vorher einen Termin ausmacht.. dann meine Katzen zu verstecken wäre mir zu blöd.

Ich würde im Fall der Fälle auch über einen Makler ein neues Haus suchen. Wo meine Tiere unerwünscht sind, würde ich nicht einziehen.
 

Ähnliche Themen

Stückchen
Antworten
56
Aufrufe
6K
Noci
Noci
Moraya
Antworten
14
Aufrufe
6K
Tuxedo
Tuxedo
L
Antworten
5
Aufrufe
4K
Uschi-Joda
U
Feuerkopf
2 3
Antworten
44
Aufrufe
15K
Brickparachute
Brickparachute
M
Antworten
12
Aufrufe
8K
gisisami
G

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben