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Lamire
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- Mitglied seit
- 28. Juli 2010
- Beiträge
- 2
Hallo Zusammen!
Ich habe folgendes Problem, und hoffe wirklich, dass mir jemand helfen kann:
Seit längerem schon überlege ich mir, Katzen anzuschaffen. Es gibt nur ein nicht geringfügiges Problem: Ich wohne in einer Mietwohnung, und in unserem Mietvertrag ist es sehr unklar festgehalten, ob Katzenhaltung nun erlaubt ist oder nicht.
Folgendes:
Unter §9 steht in dem Vertrag: „Für jede Tierhaltung, insbesondere der von Hunden und Katzen, bedarf es der Erlaubnis durch den Vermieter. Die Erlaubnis kann aus wichtigen Gründen widerrufen werden.“
Wenn ich mich richtig in diese Sache eingelesen habe, heißt das, dass ich zwar nachfragen muss beim Vermieter, dieser mir aber nur mit einem wirklich triftigen Grund die Haustierhaltung absprechen kann und dass dieser triftige Grund meistens nicht vorliegt. Soweit, so gut.
Unter §22 „Sonstige Vereinbarungen“ ist jedoch von Hand eingetragen: „Sodann ist das Halten von Hunden und/oder Katzen nicht gestattet“.
Sollte das im Mietvertrag stehen, ist – soweit ich weiß – nichts zu machen, man darf keine Katzen halten.
So, jetzt zu meinem Problem: Ich bin bei einer sehr großen Hausverwaltung. Die eigentliche Besitzerin des Hauses, die ja nur die Verwaltung des Hauses an die Hausverwaltung weitergegeben hat, hat nichts gegen Katzen, kann dies jedoch nicht bestimmen, meinte sie. Bei der Hausverwaltung habe ich schon einmal angefragt, da kam zurück, im Mietvertrag stehe, dass es nicht erlaubt ist, also ist es nicht erlaubt.
Aber meine letzte Hoffnung ist: Schließt der zuerst genannte §9 nicht eigentlich den danach folgenden §22 aus, sprich, müsste mir die Hausverwaltung nicht einen triftigen Grund nennen, um mir die Haltung zu verbieten?
Ich wäre furchtbar dankbar, wenn sich jemand in solchen Sachen auskennt, ich bin juristisch nicht wirklich fit. Was ich hier geschrieben habe, hab ich selbst recherchiert, habe aber wirklich nirgends einen vergleichbaren Fall wie diesen finden können. Ich hoffe einfach, dass hier jemand mehr durchblickt als ich
Ich werde auch noch einmal persönlich bei der Hausverwaltung nachfragen, ich wäre zuvor nur gerne sicher, wie das nun juristisch korrekt ist...
Danke fürs Lesen!
Ich habe folgendes Problem, und hoffe wirklich, dass mir jemand helfen kann:
Seit längerem schon überlege ich mir, Katzen anzuschaffen. Es gibt nur ein nicht geringfügiges Problem: Ich wohne in einer Mietwohnung, und in unserem Mietvertrag ist es sehr unklar festgehalten, ob Katzenhaltung nun erlaubt ist oder nicht.
Folgendes:
Unter §9 steht in dem Vertrag: „Für jede Tierhaltung, insbesondere der von Hunden und Katzen, bedarf es der Erlaubnis durch den Vermieter. Die Erlaubnis kann aus wichtigen Gründen widerrufen werden.“
Wenn ich mich richtig in diese Sache eingelesen habe, heißt das, dass ich zwar nachfragen muss beim Vermieter, dieser mir aber nur mit einem wirklich triftigen Grund die Haustierhaltung absprechen kann und dass dieser triftige Grund meistens nicht vorliegt. Soweit, so gut.
Unter §22 „Sonstige Vereinbarungen“ ist jedoch von Hand eingetragen: „Sodann ist das Halten von Hunden und/oder Katzen nicht gestattet“.
Sollte das im Mietvertrag stehen, ist – soweit ich weiß – nichts zu machen, man darf keine Katzen halten.
So, jetzt zu meinem Problem: Ich bin bei einer sehr großen Hausverwaltung. Die eigentliche Besitzerin des Hauses, die ja nur die Verwaltung des Hauses an die Hausverwaltung weitergegeben hat, hat nichts gegen Katzen, kann dies jedoch nicht bestimmen, meinte sie. Bei der Hausverwaltung habe ich schon einmal angefragt, da kam zurück, im Mietvertrag stehe, dass es nicht erlaubt ist, also ist es nicht erlaubt.
Aber meine letzte Hoffnung ist: Schließt der zuerst genannte §9 nicht eigentlich den danach folgenden §22 aus, sprich, müsste mir die Hausverwaltung nicht einen triftigen Grund nennen, um mir die Haltung zu verbieten?
Ich wäre furchtbar dankbar, wenn sich jemand in solchen Sachen auskennt, ich bin juristisch nicht wirklich fit. Was ich hier geschrieben habe, hab ich selbst recherchiert, habe aber wirklich nirgends einen vergleichbaren Fall wie diesen finden können. Ich hoffe einfach, dass hier jemand mehr durchblickt als ich
Ich werde auch noch einmal persönlich bei der Hausverwaltung nachfragen, ich wäre zuvor nur gerne sicher, wie das nun juristisch korrekt ist...
Danke fürs Lesen!