Erlaubnis Katzenhaltung???

  • Themenstarter Lamire
  • Beginndatum
L

Lamire

Neuer Benutzer
Mitglied seit
28. Juli 2010
Beiträge
2
Hallo Zusammen!

Ich habe folgendes Problem, und hoffe wirklich, dass mir jemand helfen kann:
Seit längerem schon überlege ich mir, Katzen anzuschaffen. Es gibt nur ein nicht geringfügiges Problem: Ich wohne in einer Mietwohnung, und in unserem Mietvertrag ist es sehr unklar festgehalten, ob Katzenhaltung nun erlaubt ist oder nicht.
Folgendes:
Unter §9 steht in dem Vertrag: „Für jede Tierhaltung, insbesondere der von Hunden und Katzen, bedarf es der Erlaubnis durch den Vermieter. Die Erlaubnis kann aus wichtigen Gründen widerrufen werden.
Wenn ich mich richtig in diese Sache eingelesen habe, heißt das, dass ich zwar nachfragen muss beim Vermieter, dieser mir aber nur mit einem wirklich triftigen Grund die Haustierhaltung absprechen kann und dass dieser triftige Grund meistens nicht vorliegt. Soweit, so gut.
Unter §22 „Sonstige Vereinbarungen“ ist jedoch von Hand eingetragen: „Sodann ist das Halten von Hunden und/oder Katzen nicht gestattet“.
Sollte das im Mietvertrag stehen, ist – soweit ich weiß – nichts zu machen, man darf keine Katzen halten.

So, jetzt zu meinem Problem: Ich bin bei einer sehr großen Hausverwaltung. Die eigentliche Besitzerin des Hauses, die ja nur die Verwaltung des Hauses an die Hausverwaltung weitergegeben hat, hat nichts gegen Katzen, kann dies jedoch nicht bestimmen, meinte sie. Bei der Hausverwaltung habe ich schon einmal angefragt, da kam zurück, im Mietvertrag stehe, dass es nicht erlaubt ist, also ist es nicht erlaubt.
Aber meine letzte Hoffnung ist: Schließt der zuerst genannte §9 nicht eigentlich den danach folgenden §22 aus, sprich, müsste mir die Hausverwaltung nicht einen triftigen Grund nennen, um mir die Haltung zu verbieten?

Ich wäre furchtbar dankbar, wenn sich jemand in solchen Sachen auskennt, ich bin juristisch nicht wirklich fit. Was ich hier geschrieben habe, hab ich selbst recherchiert, habe aber wirklich nirgends einen vergleichbaren Fall wie diesen finden können. Ich hoffe einfach, dass hier jemand mehr durchblickt als ich :(

Ich werde auch noch einmal persönlich bei der Hausverwaltung nachfragen, ich wäre zuvor nur gerne sicher, wie das nun juristisch korrekt ist...
Danke fürs Lesen!
 
A

Werbung

Oh je.. das klingt ja verzwickt.

Meine Verwaltung hat zu mir bei der Frage wegen der Katzen nur gesagt ''rechtlich kann man es nicht verbieten Katzen zu halten.. wenn Schäden entstehen muss dafür aufgekommen werden.. der einzige Grund warum man es verbieten könnte wäre wenn ein Nachbar stark allergisch ist.'' Hatte ich wohl Glück. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das gesetzlich niedergeschrieben ist ?!

Haben denn andere bei dir im Haus Tiere?

Meine Chefs vermieten auch Wohnungen.. soweit ich das weiß sind Zusatzvereinbarungen richtweisend. § 22 hört sich an, wie eine Floskel aus einem Stanardmietvertrag.

Hoffentlich kann dir hier jemand noch mal besser helfen.
 
Hallo Zusammen!


Unter §9 steht in dem Vertrag: „Für jede Tierhaltung, insbesondere der von Hunden und Katzen, bedarf es der Erlaubnis durch den Vermieter. Die Erlaubnis kann aus wichtigen Gründen widerrufen werden.
Wenn ich mich richtig in diese Sache eingelesen habe, heißt das, dass ich zwar nachfragen muss beim Vermieter, dieser mir aber nur mit einem wirklich triftigen Grund die Haustierhaltung absprechen kann und dass dieser triftige Grund meistens nicht vorliegt.

Falsch. Das bedeutet, dass der Vermieter eine erteilte Erlaubnis später zurückziehen darf, wenn er dafür triftige Gründe hat. Aber so oder so: Ohne Erlaubnis darfst du nicht.
Das schließt also auch nicht aus, was weiter im Vertrag steht: dass die Tierhaltung nicht erlaubt ist. :(
 
Oh, das sind nicht gerade erfreuliche Nachrichten :(

Nein, soweit ich weiß, haben keine anderen Mieter Tiere bei sich... leider.

Lässt sich denn gar nichts machen? Gilt wirklich der blöde §22?
Naja, es wird mir eine Lehre sein, bei der nächsten Wohnung den Mietvertrag genauer zu lesen... :oops:

Ich hab mir noch überlegt, den Mieterschutzbund mal um Rat zu fragen. Bin da allerdings nicht Mitglied. Kennt sich jemand aus, ob ich da trotz dem mal nachfragen kann?

Und danke für die schnellen Antworten!
 
Mensch.. das tut mir ja leid.

Vielleicht kannst du ja aber noch mal ganz, ganz freundlich nachfragen.. und soweit ich weiß, haftet doch die private Haftpflicht für Schäden, die die Katzen angerichtet haben(?!). Vielleicht könnte man sich da ja noch mal schlau machen und dies als Argument bringen?

Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück.
 
Meine Katze hat auch Schäden in der alten Wohnung hinterlassen, das bezahlt meine Versicherung problemlos. Und viele Vermieter lassen mit sich reden, wenn man sagt, die Katze ist versichert. In der PHV ist die Katze mitversichert.
Gruss uschi
 

Ähnliche Themen

Waka
Antworten
11
Aufrufe
35K
ShiroHiro
ShiroHiro
B
Antworten
11
Aufrufe
8K
Kittieeee
Kittieeee
Ruby & Nemi
Antworten
22
Aufrufe
11K
PCC
PCC
N
Antworten
44
Aufrufe
25K
JeLiGo
JeLiGo
Marron
Antworten
18
Aufrufe
5K
Grace_99
Grace_99

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben