Meinung zur Gewährleistung

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Das heißt also das auch du eine Gewährleistung auf die von dir verkauften Katzen geben musst?

Ich habe diesbezüglich mit meinem Anwalt schon mal gesprochen und dieser meint das wäre in meinem Fall nicht nötig und würde auch niemand verlangen. Oder vertut er sich da? Sollte ich mal einen anderen Anwalt fragen?

Eine solche Gewährleistung wäre ja auch überhaupt nicht möglich, niemand kann trotz ausreichender Vorsorge dafür Garantieren das eine Katze in einem Jahr oder so nicht einmal erkrankt , denn niemand kann in ein Tier reinschauen.
 
A

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Da solltest du dich tatsächlich mal anderweitig beraten lassen. Bei Katzen ist es nicht anders als bei Hunden, und gerade bei diesen gab es schon einige Gerichtsverhandlungen wegen HD.

Das Gewährleisungsrecht steht einem privaten Käufer erstmal zu. Wenn du im Fall der Fälle nachweisen kannst, daß du nur sporadisch einen Wurf hast (das heißt nicht regelmäßig ein mal pro Jahr oder öfter und nicht planmäßig) und keinen Gewinn erzielst, kannst du dich der Verantwortung entziehen.
Dies gilt allerdings nie bei arglistiger Täuschung.
 
und wie lange ist dann dieses Gewährleistungsrecht?
 
Hallo Stef,

Normal ist das Gewährleistungsrecht bei allen "neuen" Sachen 2 Jahre und bei "gebrauchten" Sachen 1 Jahr.

Normal ist der Züchter in dem o.g. Beispiel für das erste halbe Jahr Beweispflichtig, d. h. er muss nachweisen können, dass er ein gesundes Tier abgegeben hat. Nach Ablauf des halben Jahres muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand hatte.

Wie das in dem speziellen Fall mit dem Hinweis auf Krallen schneiden ist, kann ich auch nicht sagen.

ich würd auch dazu tendieren, ne zweite TA-Meinung einzuholen.

Sollte es sich um einen anderen Mangel handeln, wie "Krallenverformung", müsste normal der Züchter meiner Meinung nach den Kaufpreis mindern.

Normal ist ja auch in den meisten Vereinssatzungen vermerkt, dass ein aktuelles Gesundheitszeugnis mitzugeben ist.
 
Der Kaufpreis wurde doch schon vermindert.
 
Meines Erachtens liegt hier ein Verbrauchsgüterkauf (wenn du sagst Züchterin) vor. Die Kleine hat meiner Meinung nach einen Sachmangel gem. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB. Für die Verkäuferin wirkt entlastend, dass sie wenigstens zT über diesen Mangel aufgeklärt hat. Das Problem ist, dass sie nicht vollständig aufgeklärt hat. Hier ist fraglich, ob sie die Folgen überhaupt schon kennen konnte (was sagt der TA dazu?).

Hier ist definitiv das Gewährleistungsrecht einschlägig. Gewährleistung kann bei Verbrauchsgüterkäufen nicht ausgeklammert werden, selbst wenn in dem Vertrag steht.

Du könntest jetzt nach § 437 Nr 1 BGB Nachlieferung (ein neues Kitty) oder Nachbesserung (Behebung des Problems) verlangen. Die 1. Möglichkeit scheidet wohlmöglich für dich aus, die 2. ist dauerhaft wahrscheinlich unmöglich gem. § 275 I oder II BGB.
Du könntest den Kaufpreis gem. § 437 Nr. 2 mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten (was wohl nicht in deinem Interesse liegt). Minderung ist aber total okay. (Minderung: §§437 Nr 2, 2. Fall, 441 BGB).
Schadensersatz ist dann wohl etwas zu viel des Guten.

MMn liegt hier ein Sachmangel (sorry, aber so heißt es bei Tierchen einfach) vor und dann hat die Züchterin zu gewährleisten. Ob hier aber in der Tat einer vorliegt ist dadurch nicht ganz eindeutig, da die Käuferin den Mangel zumindest teilweise beim Kauf kannte und den KP bereits gemindert hat. Es kommt alleine darauf an, ob die weitehttp://www.katzen-forum.net/newreply.php?do=newreply&p=2573487rreichenden als erwarteten Folgen einen weiteren Mangel begründen, von dem der Käufer nichts wusste. Wenn ich mich Recht entsinne, muss die Verkäuferin sogar haften, wenn sie nichts wusste/wissen konnte (Verbraucherschutz).

Aber wenn ihr nicht grad vor Gericht gehen wollt, hilft euch das auch nicht weiter.

Achja. Keine Garantie. Jura 3. Semester.

Ergänzend:
Es gibt leider nur Urteile zu HD Hunden, zu Katzen habe ich keine gefunden.
An sich stellt sich auch die Vorfrage, war der Mangel bekannt, dann würde der Haftungsausschluss nach § 444 BGB greifen. Hier scheint es aber so zu sein, als wäre der Mangel von keiner Seite (Züchter- Käufer) korrekt erkannt und benannt worden, von daher war er bei Vertragsschluss auch nicht bekannt.
In dieser Annahme können wir mit oben d'accord gehen, vorausgesetzt es handelt sich um einen angeborenen Mangel (so z.B: regelmäßig HD Schäden bei Hunden Kleve; NJOZ 2004, 3557ff.). Im Zweifel müsste die Züchterin beweisen, dass der Mangel am Tier erst nach Gefahrenübergang bei euch stattfand (§ 476 BGB, Beweislastumkehr).

So, alles Weitere wie oben im Text,es käme zur Minderung des Kaufpreises, kurze Zusammenfassung des Urteils zum HD Hund (und das wird dann für euch interessant): durch den erblich bedingten Mangel ist der Schaden am Tier so groß, dass der Kaufpreis (wenige 100€, vlt 400?500?600? bei euch, im Hundefall 600), von den TA Kosten überstiegen wird, sodass der rein wirtschaftliche Wert des Tieres als Kaufgegenstand 0 € beträgt. Folglich Minderung i.H.d. gesamten Kaufpreises.

Hängt natürlich alles auch davon ab, wie teuer die Behandlung der Katze wird etc., aber das kann nur ein TA beantworten.

Stecke auch noch im Studium, kein Anspruch auf Richtigkeit. 😀
 
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Ich danke euch allen für eure Meinung, besonders den Jurastudentinnen hier 😀

Im KV steht wortwörtlich : "rechte Pfote (von hinten gesehen) kleine Fehlbildung an einer Kralle, muß regelmäßig geschnitten werden".
Der KP wurde sofort auf 500.- angesetzt und auch bezahlt ohne im Vertrag das Warum zu erwähnen. Brüderchen hatte einen KP von 550.- Euro.

Ein GZ hat sie auch, dort wird auch "kleine Fehlbildung an rechter Zehe" aufgeführt - weiter nichts.

Es stimmte, dass am Anfang nur die Kralle geschnitten werden mußte wie jetzt auch, da die Katze nicht in der Lage war, diese einzuziehen oder ähnlich. Auch kratzen am KB kann sie damit nicht. Diese Zehe ist vollkommen unbeweglich, wie "tot".

Wie geschrieben läuft sie inzwischen vollkommen "platt" und nimmt desöfteren Schonstellung ein.

Daß dieses nun solche Folgen hat konnte wohl niemand erahnen (?) 🙁
Aber eigentlich verständlich, daß sie in Schonstellung geht (wenn dort Schmerzen sind oder komisches Gefühl) und daraus eine Arthrose entsteht ...

Na wie auch immer, die Kleine bleibt natürlich bei meiner Bekannten und bekommt alle Zuwendungen die sie braucht, auch tierärztlich selbstverständlich.
 
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Hallo Stef,

Normal ist das Gewährleistungsrecht bei allen "neuen" Sachen 2 Jahre und bei "gebrauchten" Sachen 1 Jahr.

Normal ist der Züchter in dem o.g. Beispiel für das erste halbe Jahr Beweispflichtig, d. h. er muss nachweisen können, dass er ein gesundes Tier abgegeben hat. Nach Ablauf des halben Jahres muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand hatte.

Wie das in dem speziellen Fall mit dem Hinweis auf Krallen schneiden ist, kann ich auch nicht sagen.

ich würd auch dazu tendieren, ne zweite TA-Meinung einzuholen.

Sollte es sich um einen anderen Mangel handeln, wie "Krallenverformung", müsste normal der Züchter meiner Meinung nach den Kaufpreis mindern.

Normal ist ja auch in den meisten Vereinssatzungen vermerkt, dass ein aktuelles Gesundheitszeugnis mitzugeben ist.

Und was ist die Katze nun? Neu oder Gebraucht? Würde mich interessieren was Fachleute dazu sagen.

Dennoch frage ich mich immer noch wieso die Züchterin etwas bezahlen soll, worüber noch keine genaue Diagnose gestellt worden ist. Der TA hat nur geröngt und konnte nichts finden. Daraus folgert er das in Zukunft eine Arthrose zu befürchten ist. Mehr nicht. Ich glaube kein Gericht der Welt würde da urteilen das die Züchterin irgend etwas zahlen müsste. Dafür müsste doch erstmal eine richtige Diagnose gestellt werden. Eine Vermutung was in Zukunft kommt, reicht doch nicht aus, oder?

Ich ergreife natürlich keine Partei, ich bin nur sehr interessiert daran.
 
Die Antwort fiel dann in wenigen Sätzen negativ aus : sie wußte von Folgeschäden nichts, möchte weder schriftl. noch tel. weiter kontaktiert werden ... so in der Art und fertig war sie.

Dafür, dass die Züchter hier immer betonen, wie sehr ihre Kitten ihnen am Herzen liegen, finde ich diese Verhaltensweise absolut nicht nachvollziehbar.

Im Klartext, sie will von diesem Kitten nichts mehr wissen, weil das nur Ärger mit sich brächte.
In meinen Augen stellt solch ein Verhalten keinen wesentlichen Unterschied zu einem Vermehrer dar.

Und welche Konsequenz dieser nun für seine Zucht daraus schließt, das kann meine Bekannte nicht beeinflussen.

Oh doch, das kann sie.
Sie soll sich auf jeden Fall schriftlich eine zweite Meinung von einem Tierarzt geben lassen.
Diese würde ich dann ohne Verzögerung dem Zuchtverband melden, die Züchterin wollte ja nicht mehr "belästigt" werden.
Es muss dann auf jeden Fall dafür gesorgt werden, dass mit den entsprechenden Linien nicht mehr gezüchtet wird.
Das ist doch, so wie immer wieder geschrieben, das hehre Ziel der Züchter.
Nämlich Krankheiten zu erkennen und auszumerzen, eine Linie so gesund als möglich halten.
Scheint bei dieser seriösen Züchterin aber noch nicht angekommen zu sein.

Das Kind, bzw. die Katze ist in den Brunnen gefallen....diese Züchterin, wenn sie denn eine ist???? sollte ihrem Verband gemeldet werden.
Und jeder! sollte sich gut überlegen eine Katze von solchen! Züchtern zu kaufen.

Danke, genau meine Meinung.
Und ja, das kleine Katzenkind kann nichts dafür und hat ein schönes Zuhause mehr als verdient.
Aber in meinen Augen ist diese Züchterin nichts anderes als eine Vermehrerin.

Für die weitere Entwicklung der Fehlbildung ist die Züchterin nicht verantwortlich.

Ich finde es auf jeden Fall sehr interessant, wie "einig" die Züchter sich hier sind.
Da werden Kitten auf jeden Fall zu Wohnungshaltung verdonnert, weil es dem Züchter das Herz bräche, wenn ihnen etwas zustößt.
Aber tatsächliche "Mängel", die Konsequenzen auf Züchterseite nach sich zögen, die werden ganz schnell unter den Teppich gekehrt.

Ist doch wirklich interessant, mal die "Realität" zu erleben, ohne rosarote Züchterbrille.
Na, dann. Hauptsache Stammbaum, da hat man dann schließlich kein Ü-Ei.
Oder vielleicht doch?

Edit: Ich bin nicht der Meinung, dass die Züchterin sich unbedingt finanziell beteiligen muss, aber ich denke, sie sollte ein reges Interesse an der Kleinen haben. Sollte froh sein, dass sie benachrichtigt wurde und dass die neuen Halter sich um ihr Kitten sorgen.
Sie sollte sofort und von sich aus die weitere Zucht mit dieser Linie einstellen, bis klar ist, was genau los ist.

Und absolut auf keinen Fall sollte sie sich weitere "Benachrichtigungen" verbitten.
Das zeugt von bloßem Vermehrerverhalten.
 
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Ich finde es auf jeden Fall sehr interessant, wie "einig" die Züchter sich hier sind.

Das hat nichts mit 'Einigkeit' zu tun, sondern mit rechtlichen Fakten.
Ich setze mich ganz gewiss nicht mit dieser Züchterin auf eine Stufe und finde das Verhalten nicht in Ordnung. Ich würde den ganzen Kaufpreis erstatten oder das Kätzchen zurücknehmen. Ich muß nicht mein Recht durchpochen.

Aber hier war der Mangel klar. Tierärztlich attestiert! Und jetzt im Nachhinein gibt es da rechtlich gesehen nichts zu fordern. Das Verhalten der Besitzerin finde ich daher genau so schlimm wie das der Züchterin.
 
Mag sein, dass es rechtlich gesehen nichts zu fordern gibt.

Ich habe es aber so verstanden, dass diese Züchterin sofort "pampig" wurde und damit auf keinen Fall behelligt werden wollte.
Ohne dass die neue Halterin irgendeine Forderung gestellt hatte, sie wollte die Züchterin wohl lediglich informieren.

Und das unterscheidet sich jetzt so ganz und gar nicht von bloßem Vermehrerverhalten.
Und wenn ich als Züchter dann von einer "Kollegin" solcherlei erfahren würde, dann würde ich sie garantiert nicht auch noch in Schutz nehmen.

Und interessant finde ich diese Episode in jedem Fall, wo hier doch jeden Tag, jedem 2. Neuuser ans Herz gelegt wird, auf jeden Fall nur beim seriösen Züchter zu kaufen, weil man da bestens aufgehoben wäre.
 
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Hm...., ich habe sie jetzt eigentlich nicht in Schutz genommen. Bin nur ganz sachlich an die eigentliche Frage herangegangen.
Aber ich gebe dir vollkommen Recht.
 
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Und was ist die Katze nun? Neu oder Gebraucht? Würde mich interessieren was Fachleute dazu sagen.

Tiere können sowohl neue als auch gebrauchte Sachen sein. Das entscheidet sich ganz individuell, es gibt bisher einige Beospielsfälle in der Rechtssprechung, so z.B. BGH,15.11. 2006 = BGH VIII ZR 3/06, 6 Monate altes Fohlen = neue Sache.
In dem Klever Urteil war der Hund auch eine neue Sache.

Wir sprechen hier von einem Kitten, von daher würde man wohl mit dem bisherigen BGH konform gehen und eine neue Sache annehmen.


Bin grad leider unterwegs und kann nichts raussuchen, auch den Mangel muss ich mir später nochmal durchlesen, hab gesehen dass die Te noch was dazu geschrieben hat.
 
ich finde die Einstellung der Züchterin nicht ok, dass sie nicht mal drüber reden mag und am Ende vielleicht noch die Elterntiere weiter in der Zucht hat und noch mehr Kitten diese Erkrankung erben können.
Aber ich finde auch die neue Besitzerin sollte nicht gegen die Züchterin vorgehen, sie wusste dass die Katze einen "Fehler" hat und wollte sie trotzdem. Sie hatte ja die Wahl. (Nur mal zum Vergleich, du kannst ja auch ein Fehlerchenbrunnen bei KIH kaufen und wenn der dann eher kaputt geht weil ein Sprung drinnen ist, reklamierst du das ja auch nicht, weil du es ja vorher wusstest).
Ich würde aber meine Kitten auch zurücknehmen, wenn dem neuen Besitzer später einfällt, dass er das Tier nicht mehr möchte bzw. die Kosten dafür nicht haben möchte und das Geld, zumindest zum Teil zurückerstatten (aber das ist reine Kulanz und viele Züchter machen das nicht).
 
... Aber hier war der Mangel klar. Tierärztlich attestiert! Und jetzt im Nachhinein gibt es da rechtlich gesehen nichts zu fordern. Das Verhalten der Besitzerin finde ich daher genau so schlimm wie das der Züchterin.

Das erkläre mir doch mal bitte, denn die Besitzerin hat nichts gefordert. Sie hat ihr lediglich mitgeteilt, das der "Mangel" vererbbar ist und wurde gleich unterbrochen !
Der Thread wurde hier lediglich interessenhalber eröffnet, was wäre wenn ...

ich finde die Einstellung der Züchterin nicht ok, dass sie nicht mal drüber reden mag und am Ende vielleicht noch die Elterntiere weiter in der Zucht hat und noch mehr Kitten diese Erkrankung erben können...
Aber ich finde auch die neue Besitzerin sollte nicht gegen die Züchterin vorgehen, sie wusste dass die Katze einen "Fehler" hat und wollte sie trotzdem. Sie hatte ja die Wahl...

Die Fehlbildung wurde von der Züchterin mit regelmäßigem Krallenschneiden abgetan 😉 Sie sagte wortwörtlich, daß es keine große Sache sein, lediglich die Kralle muß regelmäßig geschnitten werden ! Die Kleine lief zu dem Zeitpunkt auch noch nicht platt. Man sah nur, daß die eine Zehe etwas kleiner war und die Kralle nicht eingezogen werden konnte.

Aber wie schon erwähnt, die Kleine bleibt bei meiner Bekannten und ist dort die "Henne im Korb", ist ja ein Mädchen 😀😀😀
 
Die Züchterin ist keine Tierärztin. Sie hat die Katze dem Tierarzt vorgestellt und dieser hat attestiert, daß die Katze gesund ist und lediglich eine missgebildete Zehe hat. Was sich daraus entwickelt, konnte scheinbar selbst dieser TA nicht vorher sehen. Dies konnte auch die Züchterin nicht vorher sehen.
Deine Freundin hat den Mangel akzeptiert.
Bislang scheint sich ja auch noch nichts entwickelt zu haben. Die Tierärztin hat auf dem Röntgenbild nichts finden können. Arthrose liegt nicht vor. Die Tierärztin sagt lediglich, daß sich diese früher oder später bilden kann. Ob sie sich bilden wird, kann auch diese TA nicht vorhersagen.

Daher finde ich es nicht nachvollziehbar, weshalb deine Freundin nun über ihre rechtlichen Möglichkeiten nachdenkt.
Und weshalb weist sie die Züchterin darauf hin, daß das erblich ist??? Eine Missbildung ist immer angeboren. Etwas Angeborenes muß aber nicht gleich genetisch vererbbar sein. Die Züchterin wird schon selbst wissen, daß sie diesbezüglich aufpassen muß.

Wir wissen auch nicht wie genau deine Freundin nun an diese Züchterin herangetreten ist. Wer weiß mit welchen Unterstellungen oder Androhungen oder was auch immer sie sich an sie gewendet hat, daß die Züchterin so reagiert.
 
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@SugarIslands
Ich zitiere mich nocheinmal selbst :

Das erkläre mir doch mal bitte, denn die Besitzerin hat nichts gefordert. Sie hat ihr lediglich mitgeteilt, das der "Mangel" vererbbar ist und wurde gleich unterbrochen !
Der Thread wurde hier lediglich interessenhalber eröffnet, was wäre wenn ...

Der TA hat eine vererbbare Bindegewebsschwäche festgestellt ! Hieraus folgt unweigerlich eine Arthrose (durch die Fehlstellung / Schonhaltung, die zusehends schlimmer wird!)
Dieses sollte jeden Züchter interessieren ! Punkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Daher finde ich es nicht nachvollziehbar, weshalb deine Freundin nun über ihre rechtlichen Möglichkeiten nachdenkt.

Hätte die Züchterin sich für die nun weiter absehbaren Folgen der "kleinen Behinderung" interessiert, dann würde ich dir Recht geben.

Wenn sie aber tatsächlich sofort sauer war, nichts weiter davon hören wollte, dann ist es sehr zweifelhaft, dass sie wirklich aufpasst mit der weiteren Zucht.
Und das sollte auf jeden Fall Folgen haben.
Da kann ich sehr gut verstehen, dass die Bekannte der TE über die rechtliche Seite nachdenkt.

Ich kann es nur wiederholen, ich würde mir schriftlich eine zweite Meinung einholen und dann umgehend den Zuchtverband verständigen.

Und weshalb weist sie die Züchterin darauf hin, daß das erblich ist??? Eine Missbildung ist immer angeboren. Etwas Angeborenes muß aber nicht gleich genetisch vererbbar sein. Die Züchterin wird schon selbst wissen, daß sie diesbezüglich aufpassen muß.

Weil der Tierarzt das so angegeben hat?
Und weil bei der Reaktion dieser Züchterin ganz sicher nicht damit zu rechnen ist, dass sie aufpasst (selbst wenn sie es wissen sollte).

@SugarIslands
Ich zitiere mich nocheinmal selbst :

Der TA hat eine vererbbare Bindegewebsschwäche festgestellt ! Hieraus folgt unweigerlich eine Arthrose (durch die Fehlstellung / Schonhaltung, die zusehends schlimmer wird!)
Dieses sollte jeden Züchter interessieren ! Punkt.

Ja, das sollte es. Wenn tatsächlich etwas Wahres daran ist, dass die Züchter ja nur züchten, um die Linie zu verbessern.
Und dass die lieben Kleinen ihnen ja ach so sehr am Herzen liegen.
 
Hätte die Züchterin sich für die nun weiter absehbaren Folgen der "kleinen Behinderung" interessiert, dann würde ich dir Recht geben.

Wenn sie aber tatsächlich sofort sauer war, nichts weiter davon hören wollte, dann ist es sehr zweifelhaft, dass sie wirklich aufpasst mit der weiteren Zucht.

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß die Züchterin tatsächlich so reagiert hat und wenn doch, dann wohl kaum wegen einer einfachen Nachricht mit dem Hinweis, daß die Sache 'vererbbar' ist. Da wird gerne mal überzogen.

Ob die Fehlbildung 'vererbbar' ist oder nicht, kann der Tierarzt nicht sagen. Der Ta kann nur sagen, daß diese Fehlbldung 'ererbt' bzw. 'angeboren' ist. Auch wenn sich diese Aussage nun auf die Bindegewebsschwäche bezieht. Das wichtigste zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung dieser Missbildung ist, daß mit diesem Tier selbst nicht gezüchtet wird. Wenn es sich um eine Spontanmutation handelt, dann kann nur dieses Tier diese Missbildung weitergeben.

Da ich weder den genauen Verlauf des Kontaks mit der Züchterin kenne, noch den genauen Befund bzw. die Missbildung selbst, sage ich mal nichts weiter dazu. Die eigentliche Frage zur rechtlichen Seite wurde ja nun schon an mehreren Stellen halbwegs beantwortet.
Und eine 'Meinung' zur Gewährleistung gibt es nicht. Entweder schreibt das Gesetz diese in solch einem Fall vor oder eben nicht. Und dies kann abschließend nur ein Anwalt bzw. ein Richter beurteilen. Kein Züchter oder Katzenhalter.
 
Stimmt, das mit der Beurteilung liegt nicht in unserem Ermessen.

Rechtlich siehts halt mit dem Katzenkauf eigentlich genauso aus, wie wenn man sich z.B. ein neues Auto oder einen Laptop z.B. kaufen würde. Und sich dann irgendein Mangel rausstellt, der im Nachhinein größer ist, wie im Kaufvertrag angegeben.

Hab vor Jahren auch eine Katze gekauft. Im Kaufvertrag wurde jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Gesundheitszeugnis hatte ich auch keines, obwohl der Verein die Abgabe mit einem max. 3 Tage alten Attest vorschrieb. Da hätte wohl der Züchter ein Problem gehabt, wenn was gewesen wäre.

Meiner Meinung nach hätte ja die Züchterin in dem Fall hier auch freundlich reagieren können, es ging ja nicht darum, so wie ich gelesen hab, dass sie das Geld zurückerstatten sollte oder das Tier zurücknehmen, sondern einfach ein offenes Ohr für ein Anliegen des Käufers hätte haben sollen.

Aber das ist wohl oft ein zwischenmenschliches Problem. Oft gibt es Missverständnisse. Ich mag mich hier auch nicht auf irgendeine Seite stellen, weil wir ja den Kommunikationsverlauf wirklich nicht kennen.
 

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