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BritheNRW
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- 19. November 2011
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- 11
- Ort
- NRW
Hallo, habe mich gerade hier angemeldet und auch vorgestellt und sofort mal ein Anliegen 😉
Eine Bekannte von mir kaufte sich ein Kätzchen mit Stammbaum von Züchter im Alter von 3 Monaten.
Die Kleine hatte zu dieser Zeit eine "kleine Fehlbildung (rechte Pfote) an der Kralle, muß regelmäßig geschnitten werden". So wurde dies auch im Vertrag festgehalten. Meiner Bekannten störte dieses nicht und nahm die Kleine mit.
Nun ist die Katze inzwischen 8 Monate alt, läuft immer platter, nimmt die besagte Pfote nach dem Toben in Schonstellung.
Das Röntgenbild zeigte keine Auffälligkeiten und der Tierarzt schlußfolgert, daß sie eine angeborene Bindegewebsschwäche hat, die unweigerlich eine Arthrose nach sich ziehen wird. Diese Schwäche ist nicht operabel, man kann den weiteren Verlauf nur verlangsamen durch Schmerzspritzen und Aufbauspritzen, aber eine Arthrose ist ihr sicher 🙁
Meine Bekannte setzte sich darauf hin mit der Züchterin in Verbindung, schon weil sie erfahren sollte, daß dies angeboren und damit vielleicht vererbbar ist. Welche Konsequenz sie daraus zieht, bleibt ihr überlassen.
Die Züchterin weigert sich, meiner Bekannten z.B. mit dem Kaufpreis entgegen zu kommen. Sie beruft sich darauf, daß sie diesen Makel ja im Kaufvertrag festgehalten hat und außerdem meint sie "wie gesehen, so gekauft".
Sie teilte ihr außerdem mit, daß sie nicht mehr telefonisch oder schriftlich kontaktiert werden möchte !!!
Nun weiß meine Bekannte nicht, wie sie sich verhalten soll 😕
Die einen sagen, die Züchterin ist im Recht, weil sie dieses nicht voraussehen konnte.
Die anderen sagen, meine Bekannte ist im Recht, da dies nicht mit "regelmäßigem Krallenschneiden" abgetan ist, sondern hohe Folgekosten nach sich zieht.
Ich hätte gern eure Meinung gehört, vor allem von den Züchtern hier 😉
Ist dieses eine Kulanzfrage oder eine Gewährleistungsfrage 😕
Ich danke euch schonmal für eure Meinungen.
LG Andy
Eine Bekannte von mir kaufte sich ein Kätzchen mit Stammbaum von Züchter im Alter von 3 Monaten.
Die Kleine hatte zu dieser Zeit eine "kleine Fehlbildung (rechte Pfote) an der Kralle, muß regelmäßig geschnitten werden". So wurde dies auch im Vertrag festgehalten. Meiner Bekannten störte dieses nicht und nahm die Kleine mit.
Nun ist die Katze inzwischen 8 Monate alt, läuft immer platter, nimmt die besagte Pfote nach dem Toben in Schonstellung.
Das Röntgenbild zeigte keine Auffälligkeiten und der Tierarzt schlußfolgert, daß sie eine angeborene Bindegewebsschwäche hat, die unweigerlich eine Arthrose nach sich ziehen wird. Diese Schwäche ist nicht operabel, man kann den weiteren Verlauf nur verlangsamen durch Schmerzspritzen und Aufbauspritzen, aber eine Arthrose ist ihr sicher 🙁
Meine Bekannte setzte sich darauf hin mit der Züchterin in Verbindung, schon weil sie erfahren sollte, daß dies angeboren und damit vielleicht vererbbar ist. Welche Konsequenz sie daraus zieht, bleibt ihr überlassen.
Die Züchterin weigert sich, meiner Bekannten z.B. mit dem Kaufpreis entgegen zu kommen. Sie beruft sich darauf, daß sie diesen Makel ja im Kaufvertrag festgehalten hat und außerdem meint sie "wie gesehen, so gekauft".
Sie teilte ihr außerdem mit, daß sie nicht mehr telefonisch oder schriftlich kontaktiert werden möchte !!!
Nun weiß meine Bekannte nicht, wie sie sich verhalten soll 😕
Die einen sagen, die Züchterin ist im Recht, weil sie dieses nicht voraussehen konnte.
Die anderen sagen, meine Bekannte ist im Recht, da dies nicht mit "regelmäßigem Krallenschneiden" abgetan ist, sondern hohe Folgekosten nach sich zieht.
Ich hätte gern eure Meinung gehört, vor allem von den Züchtern hier 😉
Ist dieses eine Kulanzfrage oder eine Gewährleistungsfrage 😕
Ich danke euch schonmal für eure Meinungen.
LG Andy
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