Anne_Boleyn
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Ich bin selber Richterin und musste auch schon in Tierschutzfällen freisprechen, zum Beispiel weil ein Gutachten sagt, dass es nur eine mittelschwere Beeinträchtigung ist oder kein schweres Leiden verursacht. Ich sage dann im Urteil zwar immer, was ich von der Tat halte, aber ich kann auch nicht aus persönlicher Betroffenheit urteilen wie ich will.
Da sind im Deutschland die Gesetze leider zu lasch.
Da sind im Deutschland die Gesetze leider zu lasch.