Katze in Maderfalle - widerspricht das dem Tierschutz ?

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Regina G.

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5. September 2013
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Lüneburger Heide
Hallo zusammen, unsere vor 1 1/2 Jahren erblindete Katze "Schnecke" ist gestern bei unserem Nachbarn in eine Marderfalle, die mit einem toten öligen Fisch gespickt war, gegangen. Sie war dort ca. 3 1/2 Stunden eingesperrt, ohne dass der Nachbar (ein Jäger) die Falle kontrolliert hat. Da unsere Schnecke nicht mehr so lange vom Haus entfernt bleibt, hat mein Mann sie gegen Mittag rufend gesucht. Als Schnecke meinen Mann gehört hat, hat sie laut geklagt und herzzerreissend geschrien. Sehen konnte er sie nicht. Mein Mann ist dann über den Zaun zum Nachbarn rüber und sah unsere Schnecke in der Marderfalle, die oben zum Tarnen abgedeckt war. Er hat Schnecke, die total irritiert und ängstlich war, aus der Falle geholt. Schnecke lief in ihrer Panik mit voller Geschwindigkeit gegen den Zaun, anschl. gleich weiter nach Hause. Hier hat sie sich 2 Stunden - nach Fisch stinkend - und dem Bett versteckt. Den Nachbarn hat mein Mann zur Rede gestellt. Er sagte, er wollte einen Marder fangen, hat aber in keinster Weise ein Bedauern ausgedrückt, dass er statt des Marders unsere Katze eingefangen und in der Falle hat sitzen lassen, im Gegenteil: "ihm würde es ohnehin stinken, dass sämtliche Katzen über sein Grundstück laufen. Jetzt käme sie wenigstens nicht wieder". Wir wohnen übrigens auf einem Dorf.
Wir haben alle Nachbarn, die Katzen haben, über dieses Vorfall informiert. Jeder wird ihn darauf ansprechen und zur Rede stellen.
Was wir nicht wissen ist, ob wir eine Anzeige gegen ihn wegen Tierquälerei machen können. Hat das Aussicht auf Erfolg ? Die Nachbarschaft zu ihm ist uns inzwischen egal. Aber wir möchten nicht hinnehmen, dass er unserer oder anderer Leute Katzen etwas antut. Weiß jemand von Euch, wie wir vorgehen können ? DANKE !
 
A

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Oh jeh... schön ist das nicht und blöd gelaufen für deine Katze, aber da kann man wohl froh sein, dass der Nachbar nicht andere Geschütze aufgefahren hat.

Eine Lebendfalle für Marder ist immernoch besser, als Schrotflinte, Gift, etc...
 
Über Anderes mag ich gar nicht nachdenken... :sad:
 
Durchaus möglich, dass er seinen Hund am lebenden Tier "trainiert" :dead:

Auch möglich. :mad: Letztes WE gab es einen Bericht über "böse" Fischräuber an Teichen. Die Fallensteller mussten dem Fuchs, dem Waschbären und dem Marder den Gnadenschuss geben, weil sie alle "ach so räudig" waren. (Ich sah nur dichtes, herrliches Winterfell.) Die toten, bösen Räuber lagen im Schnee und wurden gezeigt. Komisch nur, kein Tropfen Blut war zu sehen. Es gibt so viele Methoden, sich den teuren Fangschuss zu sparen...

Freiheit sehen sie zumindest alle nicht wieder.
 
Das Thema Jäger ist natürlich ein ganz eigenes und sehr kritisches... verstehen muss man das mit der Fallenstellerei nicht wirklich, das ist wohl eher unmöglich...Anzeige wird wahrscheinlich nicht wirklich helfen, da die überall beste Beziehungen haben... wir haben da selber recht leidvolle Erfahrungen, hatten auch wegen unseres Freigängers immer viel Angst, da das Problem Jagdhunde waren, die immer wieder mal ausgebrochen sind und gezielt Katzen gejagt haben... Anzeigen etc. haben nie geholfen, die Schuld wurde immer der anderen Seite gegeben (zum Beispiel einem alten Mann, der seinen kleine hund vor dem Jagdhund, der über den Zaun gesprungen war, gerettet hat und dabei verletzt wurde... haarsträubend)... mittlerweile sind die Leute zum Glück ausgezogen...

Zu der Falle: Ob das ok ist oder nicht, kommt auf die Machart der Falle an, es gibt ja eine Reihe von Systemen, die ganz einfach verboten sind, zum Beispiel Schlagfallen, da hättet Ihr eventuell auch mit Anzeige eine Chance. Ansonsten kommt es wohl bei solchen Sachen wirklich auf die Vernunft der Fallensteller an, leider. Es gibt ja zum Beispiel auch so wirklich brutale Wühlmaus-Fallensysteme, die für Katzen und auch Kinder gefährlich sind, trotzdem sind sie erlaubt und die Sicherheitsdeckel muss man extra kaufen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
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Marderfalle

Danke erst einmal für Eure Antworten. Mit der Anzeige würden wir ihm nur gern klarmachen, wie ernst es uns ist. Wäre natürlich schön, wenn unter dem Aspekt Tierschutz (Katzenschutz) eine Möglichkeit bestehen würde, Erfolg (also Unterlassung der Aufstellung der Falle) zu haben. Die Falle war eine Lebendfalle, aber unsere kleine blinde Maus hat sich trotzdem fast zu Tode erschreckt. Vernünftig reden kommt nicht an, hat mein Mann ja gestern schon versucht. Dieser Jäger ist ein Katzenhasser und es wäre ihm lieb, wenn hier gar keine Katzen wären. Ich werde am Montag beim Tierschutz anrufen und mich erkundigen.
 
Danke erst einmal für Eure Antworten. Mit der Anzeige würden wir ihm nur gern klarmachen, wie ernst es uns ist. Wäre natürlich schön, wenn unter dem Aspekt Tierschutz (Katzenschutz) eine Möglichkeit bestehen würde, Erfolg (also Unterlassung der Aufstellung der Falle) zu haben. Die Falle war eine Lebendfalle, aber unsere kleine blinde Maus hat sich trotzdem fast zu Tode erschreckt. Vernünftig reden kommt nicht an, hat mein Mann ja gestern schon versucht. Dieser Jäger ist ein Katzenhasser und es wäre ihm lieb, wenn hier gar keine Katzen wären. Ich werde am Montag beim Tierschutz anrufen und mich erkundigen.

Ist der Nachbar Jäger? Darf er überhaupt Fallen stellen?

Ich schätze, mit dem Tierschutzgesetz wird es schwierig da weiter zu kommen ....... aber mit dem Ordnungsrecht wahrscheinlich.
 
  • #10
Er wird berechtigt sein, ganz offiziell. Leider.

Wir hatten hier übrigens auch immer Marder. Nachdem ggü. ein Jäger einen großen Garten pachtete und auch Fallen in Betrieb hatte, ist damit Schluss. Nun haben wir hier Wanderratten. Das wäre nicht passiert, wären die Marder nicht alle umgebracht worden.

Dämliche Eingriffe durch Menschen - wie meistens, wenns entgleist.
 
  • #11
Aber es geht hier doch um Lebendfallen... die kann man doch auch selbst nutzen, um z.B. entlaufene Katzen wieder einzufangen, oder ??? Braucht man denn da eine Genehmigung ?
 
  • #12
Aber es geht hier doch um Lebendfallen... die kann man doch auch selbst nutzen, um z.B. entlaufene Katzen wieder einzufangen, oder ??? Braucht man denn da eine Genehmigung ?


Fallen darf man - soweit ich weiß - wirklich nur aufstellen, wenn man dazu berechtigt ist. Theoretisch darfst du deshalb auch keine Falle aufstellen, um eine Katze zur Kastration einzufangen. Aber Theorie und Praxis liegen nicht immer nahe beieinander.




Ich kann die Wut verstehen, aber ich würde mir das mit der Anzeige überlegen. Zum Einen denke ich, dass er als Jäger auch eine Berechtigung für die Fallenjagd hat (dann bringt es weiter nichts) und zum Anderen ist es leider auch so, dass man es sich mit diesen Leuten nicht völlig und total verderben darf. Denn das schwächste Glied und immer Leidtragende in einem heftigen Nachbarschaftsstreit - der so schnell entstehen kann - sind immer die Katzen.

Damit will ich nicht sagen, dass man Duckmäuser sein muss und sich alles gefallen lassen. Aber Diplomatie ist wichtig.


Auf dem Land ist es allerdings auch auch so, dass noch viel auf das Gerede der Nachbarn gegeben wird. Wenn ihn jetzt wirklich mehrere Nachbarn ansprechen und im deutlich machen, dass die Aktion schei.. ist, dann kann es gut sein, dass ihm das unangenehm ist.
 
  • #13
Zustimmung in allen Punkten, Miomomo.
 
  • #14
Aber es geht hier doch um Lebendfallen... die kann man doch auch selbst nutzen, um z.B. entlaufene Katzen wieder einzufangen, oder ??? Braucht man denn da eine Genehmigung ?

Ja, streng genommen ja.

Näheres kann man im Landesjagdgesetz nachgucken.

Auch Lebendfallen müssen meines Wissens so aufgestellt werden, dass Fehlfänge vermieden werden. Außerdem müssen die Fallen in festgelegten Zeitabständen kontrolliert werden.

Jagdrecht ist Ländersache.
 
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  • #15
Du könntest einfach bei der örtlichen Polizei nachfragen, inwiefern du Chancen hast, dass deine Anzeige vom Staatsanwalt bearbeitet wird.

Ich würde mir so einen Schritt aber reichlich überlegen.
Vorab- ich mag es gar nicht, wenn alle Jäger über einen Kamm geschert werden. Ich kenne diesen Mann nicht und weiß nicht, wie er tickt.

Aber... Mag sein, dass dir das Verhältnis zu diesem Mann egal ist. Nur deine blinde Katze weiß nicht, dass sie zukünftig sein Grundstück meiden sollte. Wäre ich an deiner Stelle, erfolgreich mit der Anzeige durchgekommen, mit dem Nachbarn total zerstritten und die Katze würde nicht zur gewohnten Zeit wieder auftauchen- mir jedenfalls würde wohl jedes Mal das Herz in die Hose rutschen :stumm:
 
  • #16
Marderfalle

Ich weiß von der Tierärztin, die selbst Jägerin ist, dass seit ein paar Jahren ein spezieller Lehrgang und Schein nötig ist, damit man Fallen aufstellen darf. Wenn man diesen Schein gemacht hat, dürfen das sogar Nicht-Jäger.
Unser "Jäger-Nachbar" tickt so, dass er vor ein paar Jahren seinen nicht mehr zur Jagd fähigen Jagdhund auf einem kleinen Berg selbst erschossen hat. So viel zu seinem Charakter. Und nein, wir scheren nicht alle Jäger über einen Kamm. Die TAin ist auch Jägerin, würde aber nie eine Falle aufstellen.
Hier hat wirklich jeder zweite eine Katze und wir hoffen, dass sämtliche betroffene Nachbarn ihm "die Hölle" heiß machen und er seine blöde Falle wegräumt.
Wir werden uns weiter informieren und bevor wir eine Anzeige erstatten, müssen wir so viel Info haben, dass wir wissen, dass wir damit keine Niederlage hinnehmen müssen.
Aber seine Art, dass er sich noch nicht einmal dafür entschuldigt, dass unser Kätzchen dort gefangen war, regt uns furchtbar auf. Ich glaube nicht daran, dass er Mader fangen wollte. Aber das haben wir den anderen Nachbarn natürlich nicht gesagt :stumm:
Euch allen eine gute Nacht.
 
  • #17
Hallo,

wenn er den Fallenlehrgang im Rahmen seiner Jägerprüfung mitgemacht hat, dann hat er die Berechtigung eine Lebendfalle zu stellen.

Dieser Lehrgang ist aber nicht automatisch bei der Jägerprüfung dabei, er muß. sep. gemacht werden.

Lebendfalle muß 2x am Tag kontrolliert werden. Also ist er mit den von Dir angegebenen 3 1/2 Std. im grünen Bereich.

http://www.djz.de/ausbildung/758-mit-der-falle-jagen

Hier in Bayern wäre es ein Problem, wenn es eine Gitterfalle wäre.

Diese werden zwar von Tierschützern benutzt, sind aber hier in Bayern eigentlich verboten. Wie es in anderen Bundeslängern ist, mußt beim zuständigen Jagdverband erfragen.

Da die Falle wohl auch noch auf seinem Grund aufgestellt wurde, hat er aus rechtlicher Sicht Nix verkehrt gemacht.

Viell. mal versuchen vernünftig mit ihm zu reden, daß er seine Fallen öfter kontrolliert.

Gruß

Peter
 
  • #18
Da wirst du gar nix machen können. Der Mann ist total im Recht!
Auf seinem Grundstück darf er solche Fallen aufstellen, solange er sie auch regelmässig kontrolliert.
Nach 3,5 Stunden muss er sie noch nicht kontrollieren.
Was er mit dem dann darin gefangenen Tieren macht, wisst ihr gar nicht sicher und könnt darüber nur spekulieren.
Also wird eine Anzeige gar nix bringen....außer mehr Ärger mit dem Nachbarn.

Allerdings frage ich mich auch, warum ihr eure blinde Katze in den unbeobachteten Freigang lasst... :eek:
Das da noch nix schlimmeres passiert ist, wundert mich sehr.
 
  • #19
Das ist natürlich eine sch... Situation.
Klar dass sich Eure blinde Katze zu tode erschrocken hat. Sie sieht ja nicht einmal was los ist.

ABER: Wenn der schon so spricht, dass ihm alle Katzen auf seinem Grundstück verhasst sind, dann läufst du schon Gefahr, dass er "Amok läuft", wenn du ihn anzeigst. Gift etc. ist schnell mal versehentlich ausgeschüttet. Und beweisen dass er es war, wirst du nicht so leicht können.

Es war eine Lebendfalle und deiner Katze ist nichts passiert. Wenn es eine sehende Katze gewesen wäre, wäre es wohl noch harmloser ausgegangen. Ich würde - wie du eh schon gemacht hast - die anderen Nachbarn informieren, dass die auch ein Auge drauf haben und aufmerksam sind. Aber ansonsten würd ich wohl zur Sicherheit meiner Katze den Mund halten. Da wäre mir das Wohl der Katze wichtiger als dem die Grenzen zu zeigen. Denn wenn er alles an deiner Katze auslässt, dann ist der Preis zu hoch.

Ist deine blinde Katze eine Hardcore-Freigängerin oder könnte sie auch in einem gesicherten Garten glücklich werden. Denn das würd ich mir dann überlegen, ob ich meinen Garten nicht sichere und somit ein wenig ruhiger leben könnte.
 
  • #20
Schnecke

Hallo zusammen, Ihr habt Recht, wir können gar nichts machen, außer die Nachbarn, die auch Katzen haben, zu informieren. Ob unser Nachbar den Fallenlehrgang gemacht hat oder nicht, können wir nicht in Erfahrung bringen. So können wir auch nicht prüfen, ob er zum Aufstellen der Falle berechtigt ist oder nicht. Beim Tierschutz kann man auch nichts erreichen, weil unser aller Lieblinge vor dem Gesetzt eine "Sache" darstellen.
Unser Nachbar scheint sich keine Gedanken darum zu machen, dass er sich mit oder ohne Fallenlehrgang bei seinen katzenliebenden Nachbarn sehr unbeliebt macht. Ob er sich damit einen Gefallen getan hat, ich bezweifle das :reallysad:.
Wir sind die Nachbarn, deren Grundstück am "dichtesten" an dem des Fallenstellers dran ist und so werden wir mehrmals am Tag ans Grundstücksende gehen und horchen, ob wieder ein Kätzchen in der Falle sitzt.
Und für Apfelsternchen: unsere Schnecke ist uns vor 12 Jahren zugelaufen. Sie ist eine absolute Hardcore-Freigängerin und hasst es, wenn sie nicht dann, wann sie möchte, raus kann. Wir hatten nach ihrer Erblindung schon versucht, sie daran zu gewöhnen, dass sie im Haus bleibt, aber da ist mit ihr nicht zu "reden". Sie will raus, ist aber vorsichtiger geworden und bleibt am Haus, geht auch nicht mehr über die Straße. Wäre der Fischgeruch aus der Falle ihr nicht in ihr kleines Näschen gestiegen, wäre sie auch nicht bis zum Nachbarn rüber gegangen :sad: Wir sind nun noch aufmerksamer als vorher und gehen oft mit ihr zusammen raus. In Richtung des Nachbarn ist sie bisher nicht wieder gegangen. Danke für Eure Antworten und Ratschläge. :)
 

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