Katze beißt Tierärztin

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
Bin ich die einzige die es so empfindet das man Tierische und Menschliche Ausraster beim Arzt nicht vergleichen kann?

Nein ich sehe das ähnlich.

Und außerdem (Gerichtsurteil hin oder her) finde ich nicht, dass beim Tierhalter die ganze Verantwortung liegt - ein Tierarzt kennt doch entweder seine Patienten oder wird im besten Fall vom Halter auf mögliche "Angriffe" hingewiesen und hat dann hoffentlich soviel Professionalität sich entsprechend zu wappnen.
Wenn es gar nicht anders geht bleibt auch noch eine kurze Narkose.
Aber das ist meine persönliche Meinung.

Einen Menschen kann und muss man zur Verantwortung ziehen falls er zum Zeitpunkt der "Tat" zurechnungsfähig war (kein Einfluss von Drogen, Medikamenten, Alkohol) oder psychische/geistige Ausnahmesituation.
 
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Nach Sachverständigengutachten lag kein Mitverschulden vor.
Das Gutachten des handchirurgischen Sachverständigen stellt fest, dass sie alles richtig gemacht hat.
Wo finde ich das?

Angenommen meine Katze/Hund randaliert in einer Praxis und lässt richtig die "Sau raus". Für mich ist es das Risiko des Praxisbetreibers, das so etwas passieren kann.
Natürlich habe ich eine private Haftpflichtversicherung und die Katze ist eingeschlossen.
Aber in erster Linie ist es die Versicherung des Praxisbetreibers, bei körperlichen Schäden an TA und/oder Personal ist es die zuständige BG, weil ein Tierbiss ein Arbeitsunfall ist, und die fragt eventuell bei meiner Haftpflichtversicherung nach.
Das Urteil ist nicht nachzuvollziehen, weil dieser Katzenbiss ein Arbeitsunfall ist für den die BG der TÄ einspringt.
 
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Wo finde ich das?
...



...
Ich habe nur den Anwalt der Tierärztin gefunden, der Vorfall ereignete sich schon 2011.
Phlegmone durch Katzenbiss: 8.000 Euro | Meine Fälle | Reit- und Tierunfälle | Rechtsanwalt Christian Koch Unna


Auch im Straßenverkehr gibt es die verschuldensunabhängigen Haftung.
Die sogenannte Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bedeutet, dass das bloße Vorhandensein und der Betrieb eines Fahrzeugs eine Gefahr darstellen und daher zu einer anteiligen Haftung führen können, selbst wenn der Fahrer keine Verkehrsregel verletzt hat.



Es ist eben grundsätzlich so, dass ein Ausschluss der Haftung der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf eigene Gefahr nicht in Betracht kommt, weder bei Tierärzten noch bei Hufbearbeitern o.ä.
Reduzierung oder Ausschluss gibt es nur dann, wenn ein Mitverschulden vorliegt.

Pferdetritt beim Beschlagen: 6.775,30 Euro | Meine Fälle | Reit- und Tierunfälle | Rechtsanwalt Christian Koch Unna



...
 
Zu Ende gedacht bedeutet das schlussendlich, dass niemand diesen Beruf mehr ausüben kann.
Wieso? Neben Tierarzt gibt es jede Menge Berufe mit einem sehr hohem Verletzungsrisiko. Der einzige Unterschied ist, dass es im Gegensatz zum Tierarzt keinen Sündenbock am anderen Ende der Leine gibt, den man verantwortlich machen kann.
Menschen in solchen Berufen versichern sich dagegen, tragen die Kosten selbst. Warum sollen Tierärzte da eine Ausnahme bilden.
Ich wäre mal neugierig was in dem Fall passiert, wenn ein Kind beim Zahnarzt zubeißt und den Zahnarzt mal für ein paar Tage außer Gefecht setzt. Wer zahlt? Die Eltern?

Ich sehe die Gefahr, dass Menschen mit "komplizierten" Tieren oder Angstieren sich nicht mehr zum TA trauen.
 
@Quartett :
Du hast deine Antworten ins Zitat geschrieben, so dass ich davon nichts zitieren kann.
Und auch ein tretendes Pferd ist für einen TA Berufsrisiko, da man auch ein nervöses Pferd sedieren oder im Bedarfsfall auch narkotisieren kann.
Was macht ein TA denn mit einem Kolik-Pferd? Nach solchen Urteilen ist es wohl besser so ein Tier gleich einzuschläfern oder zu erschiessen. 😱 😱😱😢
Diese Tiere sind wirklich richtig gefährlich, da man so ein Tier teilweise wirklich mit Gewalt quasi "hochtreten" muss, weil sie sonst sterben. Das ist der Albtraum aller Pferdebesitzer und deren TA.
Und so ein Tier wehrt sich trotzdem noch mit dem was ihm bleibt. Hast du schon mal so ein armes Tier erlebt? Die kippen z.T. wirklich um und können einen an einer Wand einquetschen, genauso wie eine Katze zubeissen kann.
 
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Das Urteil ist nicht nachzuvollziehen, weil dieser Katzenbiss ein Arbeitsunfall ist für den die BG der TÄ einspringt.
Hier ging es scheinbar "nur" um Schmerzensgeld und Anwaltskosten, das zahlt mW keine BG.
Und deswegen waren nach dem Bericht zwei Gutachter im Spiel:
Der eine war wohl ein Tierarzt, der der gebissenen Tierärztin bestätigt hat, keine Behandlungsfehler gemacht zu haben.
Und der andere war der Handchirurg, der der gebissenen Tierärztin bestätigt hat, bei der Versorgung ihrer Bisswunde keine Fehler gemacht zu haben.

Da kann man echt nur sagen: Jeder Katzenhalter sollte unbedingt eine Privathaftpflicht haben !

Und es bleibt der allseits bekannte Grundsatz: "Auf Hoher See und vor Gericht, ist man in Gottes Hand."
 
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Hier ging es scheinbar "nur" um Schmerzensgeld und Anwaltskosten, das zahlt mW keine BG.
Und deswegen waren nach dem Bericht zwei Gutachter im Spiel:
Der eine war wohl ein Tierarzt, der der gebissenen Tierärztin bestätigt hat, keine Behandlungsfehler gemacht zu haben.
Und der andere war der Handchirurg, der der gebissenen Tierärztin bestätigt hat, bei der Versorgung ihrer Bisswunde keine Fehler gemacht zu haben.

Da kann man echt nur sagen: Jeder Katzenhalter sollte unbedingt eine Privathaftpflicht haben !

Nein.
"Mit Urteil vom 03.09.2024 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Katzenhalterin verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro plus Zinsen seit dem Jahre 2011 zu zahlen. Darüber hinaus wurde die Tierhalterin verpflichtet, meiner Mandantin alle weiteren materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aufgrund des Katzenbisses zu zahlen. Die Katzenhalterin hat auch meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen."
Phlegmone durch Katzenbiss: 8.000 Euro | Meine Fälle | Reit- und Tierunfälle | Rechtsanwalt Christian Koch Unna
 
Haftung des Tierhalters bei Verletzung des Tierarztes

Grundsätzlich gilt: Wer sich einem Tier aus beruflichen Gründen im Interesse des Tierhalters und mit dessen Billigung helfend nähert, handelt in keiner Phase der Behandlung auf eigene Gefahr. Er setzt sich der Tiergefahr mit triftigem Grund aus, wenn er seinen ärztlichen Auftrag und den Vertrag mit dem Tierhalter erfüllen will (BGH, Urteil vom 17.03.2009, AZ: VI ZR 166/08).

Tierhalterhaftung (§ 833 S. 1 BGB)

Wenn es sich um ein Luxustier handelt, ist die Tierhalterhaftung eine Gefährdungshaftung, für die kein Verschulden erforderlich ist (§ 833 S. 1 BGB). Luxustiere sind solche, die kein zahmes Haustier oder zwar ein Haustier sind, aber nicht dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind (kein Nutztier) (§ 833 S. 2 BGB). Darunter fallen in der Regel etwa Reitpferde oder Katzen, die nur Liebhaberinteressen dienen.

Es gibt schon häufiger Entscheidungen in diese Richtung, evtl bekommt der Tierarzt eine Mitschuld bei Fehlverhalten, aber grundsätzlich haftet der Halter bei Tiergefahr.

Für mich ist das auch nachvollziehbar, gerade wenn es um dauerhafte Einschränkungen geht.

Die Konsequenz wäre für mich sonst auch, dass der Tierarzt die Behandlung von schwierigen Tieren ablehnt.
Es weist weder jeder Tierhalter darauf hin, dass das Tier schwierig ist, noch ist immer eine Sedierung möglich bzw es bekommen die Tiere nicht immer im Vorfeld Gabapentin.

Meine schwierige Katze halte ich möglichst selbst beim Tierarzt, ich wurde dabei auch schon gebissen.
Zum Glück sind meine anderen drei brav.
 
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Teufeline, bei Pferden gilt das genauso, siehe Urteil.
Ich habe schon einige Pferde mit Koliken erlebt und kann mich nicht an gefährliche Situationen erinnern.
Das Risiko halte ich for überschaubar.
Vielleicht ist es in der Box gefährlicher wegen einklemmen, aber eigentlich habe ich noch nie erlebt, dass das Pferd in der Box bleibt, wenn es kolikt.

Mein Wallach musste allerdings bei der Schlauchreinigung sediert werden, weil ein sehr schmerzhafter Smegmastein am Eingang der Harnröhre entfernt werden musste.
Er war eigentlich super lieb, aber das muss sehr weh getan haben, die Tierärztin musste mehrfach nachspritzen.
 
Haftung des Tierhalters bei Verletzung des Tierarztes

Grundsätzlich gilt: Wer sich einem Tier aus beruflichen Gründen im Interesse des Tierhalters und mit dessen Billigung helfend nähert, handelt in keiner Phase der Behandlung auf eigene Gefahr. Er setzt sich der Tiergefahr mit triftigem Grund aus, wenn er seinen ärztlichen Auftrag und den Vertrag mit dem Tierhalter erfüllen will (BGH, Urteil vom 17.03.2009, AZ: VI ZR 166/08).

Tierhalterhaftung (§ 833 S. 1 BGB)

Wenn es sich um ein Luxustier handelt, ist die Tierhalterhaftung eine Gefährdungshaftung, für die kein Verschulden erforderlich ist (§ 833 S. 1 BGB). Luxustiere sind solche, die kein zahmes Haustier oder zwar ein Haustier sind, aber nicht dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind (kein Nutztier) (§ 833 S. 2 BGB). Darunter fallen in der Regel etwa Reitpferde oder Katzen, die nur Liebhaberinteressen dienen.

Es gibt schon häufiger Entscheidungen in diese Richtung, evtl bekommt der Tierarzt eine Mitschuld bei Fehlverhalten, aber grundsätzlich haftet der Halter bei Tiergefahr.

Für mich ist das auch nachvollziehbar, gerade wenn es um dauerhafte Einschränkungen geht.

Die Konsequenz wäre für mich sonst auch, dass der Tierarzt die Behandlung von schwierigen Tieren ablehnt.
Es weist weder jeder Tierhalter darauf hin, dass das Tier schwierig ist, noch ist immer eine Sedierung möglich bzw es bekommen die Tiere nicht immer im Vorfeld Gabapentin.

Meine schwierige Katze halte ich möglichst selbst beim Tierarzt, ich wurde dabei auch schon gebissen.
Zum Glück sind meine anderen drei brav.
@Echolot Es widerstrebt mir Deine Ausführungen mit "Daumen hoch" zu kommentieren.

Auf jeden Fall aber herzlichen Dank für Deine Ausführungen! Ich nehme an beim Hufschmied ist das auch so?
 
Das steht in dem einen Artikel, dass es da auch so ist, ich meine der untere?
 
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Nur, dass die nie zahlt, weil es sehr schwierig ist einem TA was nachzuweisen ausser der Fehler ist offensichtlich.
Beispiel: 2008 ließ ich einen Kater kastrieren. Er war gesund. 10 Tage nach der Kastra starb er. Er hatte so gut wie kein Blut mehr, litt an einer schweren Anämie. Bei der OP war offensichtlich was schief gelaufen, der TA zuckte natürlich mit den Schultern.
Ihm einen Fehler nachzuweisen wäre wahrscheinlich unmöglich und sehr teuer gewesen.

Nicht nur Patienten. Wie haben aktuell am Landeskrankenhaus immer wieder das Problem, dass Angehörige ausrasten. Als mein Bruder letztens auf der Ambulanz saß, wurden 2 verletzte Pfleger gebracht. Die beiden hatten nur jemandem klarmachen wollen, dass die gesamte Familie jetzt gehen sollte, weil Besuchszeit aus und die Patienten auch mal Ruhe bräuchten.

...und genau das ist der juristische Schwachsinn. Ich habe einen Wachhund, der mich beschützen soll, auf meinem Grund und Boden. Tut er seine Pflicht, kommen möglicherweise hohe Kosten auf mich zu?
Wozu hab ich ihn dann?

Auch hier hinkt die Justiz. Wie kann ich für etwas verantwortlich sein, was ich nicht beeinflussen kann und wofür ich auch keine Sicherheitsmaßnahmen ergreifen kann?

Allein dadurch, dass du dir als privater Halter ein Tier anschaffst, übernimmst du erstmal grundsätzlich die Verantwortung für alle Schäden, die aus dem natürlichen Verhalten des Tieres entstehen.
Der einzige Weg, nicht in der Verantwortung zu sein, wäre, das Tier gar nicht erst anzuschaffen/zu halten.
Ich bin auch verantwortlich, wenn ich mich zum Zeitpunkt des Geschehens gerade am anderen Ende der Welt aufhalte.
Und es muss kein Fehler von mir oder der in dem Augenblick betreuenden Person vorliegen.
Überlegt mal andersrum, ihr habt einen schweren Autounfall durch ein von der Koppel auf die Straße laufendes Pferd - das Pferd war ordnungsgemäß gesichert bzw untergebracht, alle üblichen Anforderungen an den Weidezaun bezüglich Zaunhöhe, Zaunspannung etc korrekt erfüllt, trotzdem hat das aus irgendeinem Grund in Panik geratene Pferd (ein Wolf neben der Koppel, Wildschweine...?)
den Zaun durchbrochen.
Als Tierhüter kann ich belegen, dass ich alle Vorkehrungen getroffen habe, dass Pferd sicher zu verwahren. Als Tierhalter bin ich aber davon unabhängig verantwortlich, einfach weil es MEIN Pferd ist - und sich seiner Art entsprechend verhalten hat.
Ich könnte jetzt zu euch hingehen und sagen, tut mir leid, aber ich habe nichts damit zu tun, der Zaun war völlig ordnungsgemäß, ich habe keinen Fehler gemacht, für eure Behandlungs- und Rehabilitationskosten, euren Verdienstausfall etc bin ich nicht zuständig - es ist halt ein Pferd, und die können nunmal in Panik geraten - wie würdet ihr das als Betroffene sehen? Geht nicht, oder?
In der Realität gebe ich es an meine Haftpflicht und die überprüft meine Haftung und setzt sich mit den Ansprüchen der Geschädigten und ihrer Krankenversicherung etc auseinander.
 
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Teufeline, bei Pferden gilt das genauso, siehe Urteil.
Ich habe schon einige Pferde mit Koliken erlebt und kann mich nicht an gefährliche Situationen erinnern.
Das Risiko halte ich for überschaubar.
Vielleicht ist es in der Box gefährlicher wegen einklemmen, aber eigentlich habe ich noch nie erlebt, dass das Pferd in der Box bleibt, wenn es kolikt.
Da schreibst du es doch schon, die Tiere können sich völlig unkontrolliert hinschmeissen und wälzen 🙁
Mein Wallach musste allerdings bei der Schlauchreinigung sediert werden, weil ein sehr schmerzhafter Smegmastein am Eingang der Harnröhre entfernt werden musste.
Er war eigentlich super lieb, aber das muss sehr weh getan haben, die Tierärztin musste mehrfach nachspritzen.
Die TÄ hat halt mehrfach nachgespritzt, um sich selbst und das Pferd zu schützen. Was wäre denn gewesen, wenn sie trotzdem getreten oder gebissen worden wäre?
 
Wieso? Neben Tierarzt gibt es jede Menge Berufe mit einem sehr hohem Verletzungsrisiko. Der einzige Unterschied ist, dass es im Gegensatz zum Tierarzt keinen Sündenbock am anderen Ende der Leine gibt, den man verantwortlich machen kann.
Menschen in solchen Berufen versichern sich dagegen, tragen die Kosten selbst. Warum sollen Tierärzte da eine Ausnahme bilden.
Ich wäre mal neugierig was in dem Fall passiert, wenn ein Kind beim Zahnarzt zubeißt und den Zahnarzt mal für ein paar Tage außer Gefecht setzt. Wer zahlt? Die Eltern?

Ich sehe die Gefahr, dass Menschen mit "komplizierten" Tieren oder Angstieren sich nicht mehr zum TA trauen.
Was meinst du mit Sündenbock?

In Berufen mit hohem Verletzungsrisiko ist es auch so, dass der Verursacher von Schäden in Anspruch genommen wird, wenn er ermittelt werden kann (z.B. Arbeitgeberhaftung bei Arbeitsunfall).
Das kann je nach Fall nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen bedeuten (z.B. bei Angriffen auf Polizisten).
 
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Allein dadurch, dass du dir als privater Halter ein Tier anschaffst, übernimmst du erstmal grundsätzlich die Verantwortung für alle Schäden, die aus dem natürlichen Verhalten des Tieres entstehen.
Ja, natürlich. Springt meine Katze permanent auf das Auto meines Nachbarn und hinterlässt Kratzer (hatte ich schon), ist es für mich selbstverständlich, dass ich die Reparatur bezahle.
Gehe ich mit meiner Katze zum TA, die vor Angst schon speichelt und unter sich gehen lässt, packt dann der Tierarzt an, schiebt den Fieberthermometer in den Po, reißt das Maul auf, holt den Rasierer, der für Katzen die Hölle ist und steckt dann noch eine dicke Hohlnadel ins Bein, während draußen die Hunde bellen, gerät mein Tier in eine emotional Situation, in der nur noch der Überlebensinstinkt zählt.

Natürlich kann man sich jetzt auf ein komplett realitätsfremdes Gesetz berufen, aber wie schon gesagt, richtig fühlt es sich dadurch noch lange nicht an.

Das Beispiel mit dem Pferd wäre für mich - wäre ich der geschädigt Autofahrer - ebenfalls klar. Kann man dem Pferdehalter keinerlei Schuld nachweisen, ist das mein Problem, ich hätte bremsbereit fahren müssen. Das ist dann mein Pech. Es kann genausogut ein Baum auf die Fahrbahn fallen.
(Hatten wir letztes Jahr, der Baum war gesund, es herrschte stürmisches Wetter, der Waldbesitzer haftete nicht.)
 
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Was meinst du mit Sündenbock?
Damit meine ich - auch das hab ich oben schon geschrieben - dass ich für etwas verantwortlich gemacht werde, wofür ich nichts kann. Ich handle im besten Wissen und Gewissen, ermögliche meinem Tier Hilfe, wozu ich mich verpflichtet habe, kläre den Tierarzt auf, dass das Tier ängstlich ist und unter Umständen wehrhaft sein könnte, muss etwaige Sicherungen wie einen Beißkorb sogar entfernen und dann passiert doch was, weil der TA seine Gefahr nicht richtig einschätzt, sich nicht ausreichend schützt und nicht sediert.
Das können wir noch 50x im Kreis diskutieren, ja, steht so im Gesetz aber plausible ist es deshalb dennoch nicht.
Ich weiß nicht, warum Gesetze immer als absolut sinnvoll und 100% korrekt gesehen werden. Bestes Beispiel sind zahlreiche, immer noch geltende Gesetze in den USA, aus einer Zeit, die lange vorbei ist. Sind sie deshalb gut und richtig?
 
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Pferde schmeißen sich eigentlich nicht unkontrolliert hin , also jeder Tierarzt und erfahrene Besitzer sieht, wenn das passiert, und dann reagiert man entsprechend.
Außerdem kann man den Kopf so halten, dass das Pferd sich nicht legen kann.

Unkontrolliert fallen sie nur bei der Euthanasie 😳

Da sind tretende Pferde beim Hufschmied gefährlicher.

Wenn die Tierärztin gefährlich verletzt worden wäre von meinem Pferd hätte meine Haftpflichtversicherung die Kostem hoffentlich übernommen.

Ich war mal bei einem Vortrag zum Thema Pferd, da wurde auch gesagt, dass die Tierhalterhaftung die strengste in Deutschland ist.
Da haben Leute schon ihr Haus verloren, weil das Pferd einen Unfall verursacht hat.
Und das kann eben auch passieren, wenn man selbst nicht schuldig ist am Weglaufen, bei Tiergefahr spielt die Schuldfrage keine Rolle.

Hier gibt es z.B. den Fall, dass ein Hund eine Katze beißt und die Katze Mitschuld bekommt, obwohl sie nur dort entlanglief.

Hund beisst Katze - Katze mitschuldig ?

Das ist bei zwei Hunden oder zwei Pferden genauso, die bloße Tiergefahr reicht aus, um nicht alle Kosten ersetzt zu bekommen, egal wer schuld hat.
 
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Es ist ganz einfach, wenn wir das Tier nicht halten würden, wäre der Vorfall nicht passiert, das ist bei Luxustieren wie privaten Katzen, Hunden und Pferden so, und das finde ich persönlich richtig.

Warum sollte jemand anderes zu Schaden kommen und auf den Kosten sitzen bleiben, weil ich zu meinem Vergnügen ein Haustier halte?

Man haftet auch, wenn der Besuch, der Katzensitter, der Handwerker durch das Tier verletzt wird.
Bei Pferden ist das selbstverständlich und ich glaube nicht, dass da irgendein Halter verwundert ist, warum sollte das bei anderen Tieren anders sein?
 
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Genau, das Gesetz macht ja auch einen Unterschied zwischen Tieren, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen und Tieren, die sogenannte Luxustiere sind.

Blindenführhunde, Polizeihunde, Drogenspürhunde etc. sind da raus, wenn der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre.
 

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