Katze beißt Tierärztin

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
Das ist ein schwieriges Kapitel, was daran auch zu sehen ist, dass die beiden erstangerufenen Gerichte gegen die Haftpflicht des Besitzers entschieden haben.

Hast du dazu etwas gefunden? Das muss ja nicht sein, dass die Vorinstanz die Haftung des Halters verneint hat.
Ich habe nur den Anwalt der Tierärztin gefunden, der Vorfall ereignete sich schon 2011.
Phlegmone durch Katzenbiss: 8.000 Euro | Meine Fälle | Reit- und Tierunfälle | Rechtsanwalt Christian Koch Unna

Ich glaube die meisten Schäden in unserem "kleinen" Alltag passieren ohne Vorsatz. Dass ich die Parklücke größer einschätze als sie ist, dass meine Handtasche im Supermarkt die Ölflasche abräumt...etc. Dabei wird da durch eine direkte Handlung meinerseits ein Schaden verursacht.
Auch im Straßenverkehr gibt es die verschuldensunabhängigen Haftung.
Die sogenannte Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bedeutet, dass das bloße Vorhandensein und der Betrieb eines Fahrzeugs eine Gefahr darstellen und daher zu einer anteiligen Haftung führen können, selbst wenn der Fahrer keine Verkehrsregel verletzt hat.


Beim Tierarzt tue ich nichts, außer den TA zu bitten, mein Tier zu behandeln. Un daraus leitet sich dann der Anspruch des Behandlers ab, wenn das ängstliche Wesen sich wehrt? ich kann mir durchaus Situationen vorstellen, in denen ein Halter zur Verantwortung gezogen werden kann (z.B. Hund mit Tollwut), aber dass prinzipiell alles was mein Tier beim TA macht, mir angelastet werden kann, hinterlässt bei mir ein ungutes Gefühl und ein Fragezeichen.

Ich zweifle nicht die Tatsache der BHG Entscheidung an, aber aus meiner Warte ( ok, ich bin kein TA) geht es in die falsche Richtung.
Im Prinzip kann ich dann auch verantwortlich gemacht werden, wenn ich meine Ärztin mit Pest (oder sonstwas) anstecke, oder mein Auto wegen kaputter Feststellbremse während der Reparatur über den Fuß des Mechanikers rollt.
Es ist eben grundsätzlich so, dass ein Ausschluss der Haftung der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf eigene Gefahr nicht in Betracht kommt, weder bei Tierärzten noch bei Hufbearbeitern o.ä.
Reduzierung oder Ausschluss gibt es nur dann, wenn ein Mitverschulden vorliegt.

Pferdetritt beim Beschlagen: 6.775,30 Euro | Meine Fälle | Reit- und Tierunfälle | Rechtsanwalt Christian Koch Unna


Interessanterweise tendiert die Interpretation der Gesetze bei Kindern genau in die andere Richtung. Eltern haften für Schäden ihrer nicht strafmündigen Kinder nur, wenn ihnen eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.
Das stimmt, die Haftung von Tierhaltern ist oft strenger geregelt als die Haftung von Eltern.
Kinder werden grundsätzlich als schutzwürdige und zu betreuende Personen betrachtet.
 
A

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Das war beim Pferdetritt:
.....Die ersten beiden Instanzen hatten die Klage des Tierarztes auf Schadensersatz abgewiesen, da die dortigen Gerichte der Auffassung waren, dass im vorliegenden Fall die Tierhalterhaftung aus § 833 BGB aufgrund eines Handelns auf eigene Gefahr (der Tierarzt hätte wissen müssen, dass das Pferd austreten und ihn verletzen könnte und daher entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen) vollständig ausgeschlossen wird......
 
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Das war beim Pferdetritt:
.....Die ersten beiden Instanzen hatten die Klage des Tierarztes auf Schadensersatz abgewiesen, da die dortigen Gerichte der Auffassung waren, dass im vorliegenden Fall die Tierhalterhaftung aus § 833 BGB aufgrund eines Handelns auf eigene Gefahr (der Tierarzt hätte wissen müssen, dass das Pferd austreten und ihn verletzen könnte und daher entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen) vollständig ausgeschlossen wird......
Ah, ich war voll bei der Katze. 🙈

Das Urteil ist ja aus 2009, deshalb könnte man davon ausgehen, dass sich die Gerichte in den folgenden Urteilen daran orientiert haben.
 
Aber im Vergleich - wie oft passiert einer Krankenschwester das? Ich hoffe doch im Durchschnitt sehr selten bis nie. Und in der Regel wird medizinisches Personal hoffentlich auch möglichst gut geschützt, wenn die Diagnose bekannt ist.

Aber bei einem Tierarzt besteht doch im Grunde bei jedem Tier ein gewisses Risiko und sei es nur, weil es sich eben erschreckt. Und es geht (mir) auch wie gesagt nicht um "Pech gehabt" sondern ob ich mich da als Tierhalter mit 0 Spielraum bei den Sicherheitsvorkehrungen in Verantwortung sehe oder eben ne Berufshaftpflicht erwarten/vermuten würde.
Keine Ahnung, woher Du so gut Bescheid weißt, wie oft Pflegepersonal oder Ärzte durch Patienten zu Schaden kommen. Und wie ein Schutz davor ausschauen sollte. Durch Bodyguards? Ich nehme an, Du bist nicht vom Fach, oder irre ich da?

Außerdem gibts nicht nur kranke, sondern auch äußerst aggressive Patienten. Red einmal mit Sanitätern, Notfallpersonal u.a. Ich mag das sehr, wenn ein Laie so gscheit daherredet.

Und eine Berufshaftpflicht greift, wenn z. B. der TA Schaden anrichtet.

Vielleicht wäre es nicht schlecht, sich vor dem Abschicken seine Posts noch einmal durchzulesen.
 
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Aber im Vergleich - wie oft passiert einer Krankenschwester das? Ich hoffe doch im Durchschnitt sehr selten bis nie. Und in der Regel wird medizinisches Personal hoffentlich auch möglichst gut geschützt, wenn die Diagnose bekannt ist.

...

Keine Ahnung, woher Du so gut Bescheid weißt, wie oft Pflegepersonal oder Ärzte durch Patienten zu Schaden kommen. Und wie ein Schutz davor ausschauen sollte. Durch Bodyguards? Ich nehme an, Du bist nicht vom Fach, oder irre ich da?

...
Ich sehe den Post anders als du.
Eine Frage ist doch eben kein Bescheid wissen und eine Hoffnung auszusprechen sagt nicht, dass man weiß, wie etwas auszusehen hat.
 
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Bei einem Haftpflichtfall durch ein Tier hat sich „die Tiergefahr verwirklicht“.

Das hat damit zu tun, dass das betroffene Tier einfach wie ein Tier handelt und damit bestimmte Gefahren verbunden sein können.

Hat ein Halter ein Tier, dann weiß Erbin der Theorie über die möglichen Gefahren, die das Tier mit sich bringt.

Wenn zum Beispiel jemand auf die Wiese geht, wo dein Pferd steht und meint das Tier reiten zu müssen und verletzt wird, dann haftest du als Tierhalter.
Einfach, weil bei einem Pferd die Gefahr durch runter fallen besteht.
Dabei kann es egal sein, ob der Zaun 10 Meter hoch ist und du dem „Reiter“ das vorher untersagt hast.

Wenn dein Wachhund einen Einbrecher beißt, dann haftest du als Hundehalter.

Aber dafür gibt es Versicherungen.
 
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Bin ich völlig bei dir!

Nur passt ja auch Zuhause niemand dauernd auf, wo der Hund sich hinlegt. Du bist in der Küche, machst das Abendessen für die Gäste, Hund legt sich unbemerkt knapp neben den Stuhl des Gastes, der fällt über Wauz.
Passiert. Kann niemand was für.

Ich glaub, wir unterscheiden uns am Ende nur darin, dass du mit dieser "Halter haftet auch für zufälliges Verhalten des Tieres für das niemand was kann automatisch"-Regelung nicht zufrieden bist und ich schon.
Über einen ruhig daliegenden Hund stolpern fällt wohl eher nicht unter Verwirklichung der Tiergefahr.
Ansonsten wüsste ich aber auch nicht, wieso Tierhalter ausgerechnet gegenüber TÄ und Hufschmieden etc. nicht haften sollten. Mit Schuld hat das nichts zu tun - und es geht auch nicht darum, dass man kein Verständnis aufbringt, dass die Katze beim TA extrem gestresst ist. Aber es ist nunmal so, dass ich als Halter schuldunabhängig verantwortlich bin, fertig. Zum Glück passiert sowas ja nicht allzu oft . Aber jeder hier weiß doch, wie übel eine Phlegmone nach Katzenbiss ausgehen kann. Zu sagen hier ist der TA selbst verantwortlich, wäre, abgesehen von der rechtlichen Situation, auch ziemlich zynisch.
 
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Der Punkt meiner Meinung ist einfach: es geht hier nicht um Schuld, sondern um Verantwortung. Und für von meinem Tier verursachte Schäden bin ich verantwortlich.
Ich frage mich auch, wer ansonsten überhaupt noch Tierarzt werden möchte, wenn er alle Risiken inkl. Invalidität komplett selbst übernehmen soll. Und es kommt dann noch hinzu, dass nicht nur von den behandelten Tieren eine gewisse Gefahr ausgeht, oft sind die Halter auch nicht unbedingt nett oder einsichtig.
 
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wenn er alle Risiken inkl. Invalidität komplett selbst übernehmen soll.
Soll er nicht. Fände ich auch völlig falsch und ich hatte auch nicht den Eindruck, dass das hier jemand so sieht.
Mich hätte es aber tatsächlich auch völlig unerwartet getroffen, wäre mir sowas passiert. Einfach weil ich durch die hohe Wahrscheinlichkeit von Verletzungen von einer generellen Versicherung ausgegangen wäre.
 
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Übernehmen Haftpflichtversicherungen auch Anwaltskosten? Schmerzensgeld ja nur, wenn die Höhe angemessen ist.
 
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Und eine Berufshaftpflicht greift, wenn z. B. der TA Schaden anrichtet.
Nur, dass die nie zahlt, weil es sehr schwierig ist einem TA was nachzuweisen ausser der Fehler ist offensichtlich.
Beispiel: 2008 ließ ich einen Kater kastrieren. Er war gesund. 10 Tage nach der Kastra starb er. Er hatte so gut wie kein Blut mehr, litt an einer schweren Anämie. Bei der OP war offensichtlich was schief gelaufen, der TA zuckte natürlich mit den Schultern.
Ihm einen Fehler nachzuweisen wäre wahrscheinlich unmöglich und sehr teuer gewesen.
Außerdem gibts nicht nur kranke, sondern auch äußerst aggressive Patienten.
Nicht nur Patienten. Wie haben aktuell am Landeskrankenhaus immer wieder das Problem, dass Angehörige ausrasten. Als mein Bruder letztens auf der Ambulanz saß, wurden 2 verletzte Pfleger gebracht. Die beiden hatten nur jemandem klarmachen wollen, dass die gesamte Familie jetzt gehen sollte, weil Besuchszeit aus und die Patienten auch mal Ruhe bräuchten.
Wenn zum Beispiel jemand auf die Wiese geht, wo dein Pferd steht und meint das Tier reiten zu müssen und verletzt wird, dann haftest du als Tierhalter.
Einfach, weil bei einem Pferd die Gefahr durch runter fallen besteht.
Dabei kann es egal sein, ob der Zaun 10 Meter hoch ist und du dem „Reiter“ das vorher untersagt hast.

Wenn dein Wachhund einen Einbrecher beißt, dann haftest du als Hundehalter.
...und genau das ist der juristische Schwachsinn. Ich habe einen Wachhund, der mich beschützen soll, auf meinem Grund und Boden. Tut er seine Pflicht, kommen möglicherweise hohe Kosten auf mich zu?
Wozu hab ich ihn dann?
Aber es ist nunmal so, dass ich als Halter schuldunabhängig verantwortlich bin, fertig.
Auch hier hinkt die Justiz. Wie kann ich für etwas verantwortlich sein, was ich nicht beeinflussen kann und wofür ich auch keine Sicherheitsmaßnahmen ergreifen kann? im Gegenteil, ich muss sie entfernen.
Damit ein Tier untersucht werden kann, z. B. ein Hund, muss ich sämtliche Sicherungen wie Beißkorb lösen. Ich muss das Tier in die Hände eines Fremden geben, der riecht nach anderen Tieren. Er berührt es, sehr oft auf eine unangenehme Art und Weise, die Schmerzen verursacht und dann wehrt sich das Tier naturgemäß und ich bin schuld. Gesetz hin oder her (und deren gibt es genug mit wenig Sinn und Logik), das ist doch hochgradig skurril.
Auch wenn es hier andere Meinungen gibt, ich bleib dabei.
Etwas ist nicht automatisch korrekt und unantastbar, weil es in ein Gesetz gegossen ist.
 
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Aber es ist doch auch nicht die Schuld des Tierarztes? Zu Ende gedacht bedeutet das schlussendlich, dass niemand diesen Beruf mehr ausüben kann.
Und es ist eben auch nicht einfach, eine Versicherung abzuschließen, die den Verdienstausfall usw absichert, die Versicherungen lehnen die Risiken ab oder versichern nur für extrem hohe Prämien.
Es geht nicht um Schuld, es geht um Verantwortung.
 
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Es gibt leider lt. befreundeten Ärztinnen und Leuten, die in der Pflege arbeiten, gar nicht so selten den Fall, dass sie bedroht oder gar angegriffen werden – ob von Angehörigen oder Patienten. Ich habe es übrigens selbst erlebt als Patientin in der Notaufnahme, dass ein Patient total ausgerastet ist und die Polizei gerufen werden musste. Ich war reichlich geschockt, eine der Pflegekräfte meinte, das käme leider regelmäßig vor, v.a. abends am Wochenende :/.
 
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Ich war reichlich geschockt, eine der Pflegekräfte meinte, das käme leider regelmäßig vor, v.a. abends am Wochenende :/.
Richtig. Die Kolleginnen und Kollegen und die Ärzte in den NA sind wahrlich nicht zu beneiden. Verletzte - teilwise sogar schwer - die sturzbesoffen von den Sanitäterinnen und Sanitätern fast im Minutentakt "angeliefert" werden.

Ich bin seit neun Jahren in Pension; geändert hat sich hier leider nicht viel. Im Gegenteil. Nun sind auch noch vermehrt Waffen - wie Messer etc. - im Spiel.
 
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Ja. Der eine Freund, der seit rund 25 Jahren in großen, renommierten Unikliniken arbeitet, hat erzählt, dass er massiv von Angehörigen Todkranker bedroht wurde … das ist wirklich traurig und ich zieh den Hut vor allen, die trotz allem engagiert im Gesundheitsbereich arbeiten. Auch während Covid gab es da teilweise unschöne Vorfälle mit Masken-, Test- und Impfverweigerern :/.
 
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Ich verstehe das Urteil nicht, es sollte kassiert werden.
Es ist das Berufsrisiko von TÄ durch schwer händelbare Tiere verletzt werden zu können. Damit verdienen sie Geld und dagegen sind sie versichert!
Quelle aus den Artikel: Urteil: Katze beißt Tierärztin – Halterin muss 8.000 Euro zahlen
Obwohl die Ärztin die Bissstelle fachgerecht versorgte, infizierte sich die Stelle. Die Frau landete schließlich im Krankenhaus.
Die fachgerechte Versorgung zweifele ich an, das sollte auch ein Anwalt bzw. Gutachter tun.
Nicht umsonst gelten nach Waran- und Menschenbissen, Katzenbisse als gefährlichste Bissverletzungen, ohne sofortige Antibiose geht meistens nichts mehr.
Ich bin beim TA mal selbst von einer meiner Katzen gebissen worden. Da hat mir der TA sofort Antibiotika aus seinem Vorrat gegeben+ ein Privatrezept für meine Hausärztin mit dem Hinweis, mich sofort in die Notaufnahme zu begeben, falls die Bisswunde anschwellen sollte. Das war zum Glück nicht notwendig.
Das Privatrezept konnte ich am Folgetag bei meiner HÄ gegen ein Kassenrezept tauschen.
Und aus diesen Gründen sind TÄ und auch deren Angestellte bei Katzen immer extrem vorsichtig oder sollten es sein. Ein nicht kooperatives Tier gehört für Untersuchung und Behandlung sediert, damit sich TÄ und Praxisangestellte selbst schützen können!
 
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Ich verstehe das Urteil nicht, es sollte kassiert werden.
Es ist das Berufsrisiko von TÄ durch schwer händelbare Tiere verletzt werden zu können. Damit verdienen sie Geld und dagegen sind sie versichert!
Quelle aus den Artikel: Urteil: Katze beißt Tierärztin – Halterin muss 8.000 Euro zahlen

Es gilt die Gefährdungshaftung, die hast du als Tierhalter ebenso wie als Kraftfahrzeughalter.

Die fachgerechte Versorgung zweifele ich an, das sollte auch ein Anwalt bzw. Gutachter tun. ...

Nach Sachverständigengutachten lag kein Mitverschulden vor.
Das Gutachten des handchirurgischen Sachverständigen stellt fest, dass sie alles richtig gemacht hat.
 
Es hat aber auch nie jemand das Gegenteil behauptet. Niemand hat der Katze oder der Halterin die Schuld gegeben.

Der Unterschied ist, dass du rechtlich einfach dafür verantwortlich gemacht wirst, wenn dein Tier einen Schaden anrichtet. Auch wenn es das Blumenbeet der Nachbarin zerstört. Ist auch keine böse Absicht, das Tier hat sein natürliches Verhalten gezeigt, aber da du dieses Tier hältst, bezahlst du sozusagen deine Tierhaltung damit, dass du für es gerade stehst 🤷🏻‍♀️

Ich finde das auch selbstverständlich.
 
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Bin ich die einzige die es so empfindet das man Tierische und Menschliche Ausraster beim Arzt nicht vergleichen kann?

(Damit will ich nix runter spielen, es ist schlimm wenn Pfleger, Ärzte, Rettungsdienst usw angegriffen werden, ganz schlimm und es passiert definitiv viel zu häufig!)
 
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