Katerchen spinnt plötzlich

  • Themenstarter Sunny8181
  • Beginndatum
  • #21
Leider stimmt das so nicht ganz.
Das generelle Tierhalteverbot ist nicht haltbar das stimmt.
Der Vermieter kann aber Katzen- und Hundehaltung verbieten.

ja und nein ;) - ist im Mietvertrag die Tierhaltung generell verboten, also stehen bspw Klauseln wie "Tierhaltung ist ausdrücklich verboten" drin, dann ist der gesamte Tierhaltungspassus null und nichtig, da Kleintierhaltung nicht verbietbar ist, damit ist dann auch die Katzenhaltung erlaubt, nicht, weil Katzen Kleintiere sind/wären, sondern weil der gesamte Passus unwirksam ist und die Tierhaltung damit nicht geregelt ist.

Steht allerdings im Mietvertrag, bspw dass Kleintiere erlaubt sind, dann hast du recht ;) - es ist also genau zu prüfen, was genau im Mietvertrag steht ;)
 
A

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  • #22
jep. so war das von mir gemeint.
Aber der post vorher von Melly&Clems klang für mich so als dürften Katzen generell nicht verboten werden.
Eine leider falscher Glaube, der aber inzwischen ziemlich weit verbreitet ist.
 
  • #23
Ja, da scheiden sich die Geister.
Katzen fallen mitunter unter das Kleintiergesetz und insofern ist deren Haltung nicht auszuschließen. Wichtig ist hier, was das zuständige Amtsgericht sagt. Wenn ich in Kiel wohne, kann ich keine Urteile aus München heranziehen.

Es gibt - nur zur Info - sogar Urteile, die die Haltung von Chiwawas (heißen doch so, die kleinen Paris Hilton Handtaschenersatz-Hunde, oder?) erlauben, obwohl ein generelles Hundeverbot ausgesprochen wurde, weil diese unter das Kleintiergesetzfallen (wegen Schulterhöhe und Gewicht).

Am besten also einfach mal beim Amtsgericht schlau machen, wie die Urteile dazu aussehen bzw. mal ein wenig rumgoogeln.
 
  • #24
Ja, da scheiden sich die Geister.
Katzen fallen mitunter unter das Kleintiergesetz und insofern ist deren Haltung nicht auszuschließen. Wichtig ist hier, was das zuständige Amtsgericht sagt. Wenn ich in Kiel wohne, kann ich keine Urteile aus München heranziehen.


Echt? Ich dachte Kleintiere sind nur Tiere, die in Käfigen oder auch in Aquarien gehalten werden.

(Naja meinen Vermieter würde es nicht stören,wenn ich 20 Katzis und 10 Hunde in der Wohnung hätte :D )
 
  • #25
Ja, da scheiden sich die Geister.
Katzen fallen mitunter unter das Kleintiergesetz und insofern ist deren Haltung nicht auszuschließen. Wichtig ist hier, was das zuständige Amtsgericht sagt. Wenn ich in Kiel wohne, kann ich keine Urteile aus München heranziehen.

Es gibt - nur zur Info - sogar Urteile, die die Haltung von Chiwawas (heißen doch so, die kleinen Paris Hilton Handtaschenersatz-Hunde, oder?) erlauben, obwohl ein generelles Hundeverbot ausgesprochen wurde, weil diese unter das Kleintiergesetzfallen (wegen Schulterhöhe und Gewicht).

Am besten also einfach mal beim Amtsgericht schlau machen, wie die Urteile dazu aussehen bzw. mal ein wenig rumgoogeln.

Ähm, entschuldige bitte, aber das was du da schreibst ist gelinde gesagt Quatsch.

Bevor du solche Tipps gibst solltest du dich vieleicht mal mit der Funktionsweise des deutschen Gerichtssystems auseinandersetzen. Es gibt mitlerweile übrigens einschlägige BGH Urteile zur Haustierhaltung, da kann es einem ziemlich egal sein was irgendein AG sagt. Die Urteile wurden hier im Forum auch schon des Öfteren zitiert, einfach mal die Suche bemühen.

Edit: Hier mal die Definition von Kleintieren mit Angabe des BGH Urteils:

Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden.
Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #26
Huhu Sunny

Also ich würde auch erst mit dem Vermieter sprechen, bevor du einfach ein zweites holst... Ich würde nicht riskieren noch eine zu holen wenn der Vermieter nein sagt... das könnte dich ne abmahnung kosten....

Ich kenne es auch nur so das Kleintierhaltung erlaubt ist, bei Hunde und Katzenhaltung man allerdings das Ok vom Vermieter brauch...Meine Hausverwaltung sagt dazu das es eigentlich nicht erlaubt ist, wenn sich aber niemand beschwert alles ok ist :)

LG Svenja
 
  • #27
Ähnlich ist es hier. Generell ist im Haus keine Haltung von Hunden und / oder Katzen gestattet (steht als ausdrückliche Klausel im Mietvertrag). Im Haus wohnen allerdings insgesamt mit meinen beiden 7 Katzen. ;)

Trotzdem....frag halt den Vermieter.

Und wenn dein Vermieter nein sagt und dein Katerchen weiter spinnt.....hast du dir schon eine Alternative überlegt? Ein Umzug ist nicht immer einfach so möglich. Und um deinem Racker eine artgerechte Haltung zu ermöglichen, ist ein zweites Kitten unumgänglich. Vll. denkst du auch über die mögliche Konsequenz der Hergabe deines Schatzes nach (ihm zuliebe) sofern der Vermieter nein zur Zweitkatze sagt.... auch wenn's weh tut und traurig ist.

Die Verhaltensauffälligkeiten werden nicht von heute auf morgen plötzlich verschwunden sein.
 
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