Ist Vollschutz Krankenversicherung bei Wohnungskatzen sinnvoll?

  • Themenstarter Nachtigall
  • Beginndatum
  • Stichworte
    krankenversicherung
  • #61
Besch**** bezüglich einer höheren Abrechnung geht wirklich nicht. Der GOT-Satz ist klar ausgewiesen auf der Rechnung.
 
A

Werbung

  • #62
Also wir haben unsere Lizzy versichern lassen.

Unser Marvin ist herzkrank und ihn können wir dadurch nicht versichern lassen. Er hat also ein Konto, auf das pro Monat ein 3-stelliger Betrag geht. Vorraussetzung für Lizzy als Zweitkatze war, dass sie kerngesund ist, eben weil mir 2 unversicherte Miezen zu riskant sind. Da müssen nur beie mal einen Schnupfen haben und zup ist man 200 € für Erstbehandlung inkl. Spritzen innkl. Medizin los. Und da sind die Nachuntersuchungskosten nichtmal einberechnet. Wer weiß was passiert, wenn beide mal nur fast zeitgleich in die Tierklinik müssen...
 
  • #63
Die Idee, die TÄ würden die Versicherung beschei*en mit höheren Rechnungen, ist relativ lächerlich. Bei der Uelzener geht das eh nicht, da diese Versicherung (anders als die Agila, glaube ich?) in den allermeisten Fällen gar nicht direkt mit der Praxis abrechnet.

Meiner TA-Praxis ist es wurscht, ob meine Katzen versichert sind, weil ich immer in Vorkasse gehen muss. Die haben damit gar nichts zu tun und können nix dran verdienen durch Betrug ;).

Außerdem gibt es eine GOT, so dass ich jeden Posten auf der Rechnung ziemlich einwandfrei nachvollziehen kann ;).

Bin sicher die Ülzener hat Vertrauensärzte die die im Zweifel einsetzen würden :D

Sonst könnte krimineller TA xy mit kriminellem Freund xy extrem simpel 2 fiktive Katzen erfinden und über Jahre fiktive Rechnungen an die Ülzener schicken ;)
Die werden schon durchleuchten was da an Rechnungen eingesendet wird und auch Tierärzte bei sich sitzen haben, die auch mal Behandlungen hinterfragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #64
Mal allgemeine Fragen:

1. angenommen ich schließe die Versicherung morgen ab und am 1. Januar wird die billiger (dafür nur mit 80 % Erstattung) könnte ich dann den Vertrag noch kündigen und die neue nehmen?

2. Ist grundsätzlich nur die mit dem 2 fachen Satz zu empfehlen? Wie bekomme ich den Satz raus? Die Kastration kostete 110 €. Kann ich daraus auf den Satz folgern? Ich habe im Internet diese Liste gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html
Da steht bei der Kastration der Katze 52 €. Kann ich jetzt daraus folgern, dass sie den 2.1 fachen Satz nimmt?
Oder variiert der je nach Behandlung? Meine TÄ ist grade im Urlaub, kann nicht nachfragen.
 
  • #65
2. Ist grundsätzlich nur die mit dem 2 fachen Satz zu empfehlen? Wie bekomme ich den Satz raus? Die Kastration kostete 110 €. Kann ich daraus auf den Satz folgern? Ich habe im Internet diese Liste gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html
Da steht bei der Kastration der Katze 52 €. Kann ich jetzt daraus folgern, dass sie den 2.1 fachen Satz nimmt?
Oder variiert der je nach Behandlung? Meine TÄ ist grade im Urlaub, kann nicht nachfragen.

Ich würde sicherheitshalber den 2fachen Satz nehmen.
Es gibt wohl auch Tierkliniken und Notärzte die Sonntags Nachts um 3:00 Uhr einen dreifachen Satz berechnen.
Es kann also im ungünstigen Fall passieren, dass man doch trotz Versicherung zuzahlen muss.
Notdienste sollten soweit ich es gelesen habe, aber normalweise nur 2-fach abrechnen
 
  • #66
Die wenigsten Rechnungen werden mit konkreten GOT-Sätzen erstellt. Da wird ein normaler TA ja nicht mehr fertig.
Eine Kastra. setzt sich auch aus mehreren Teilen zusammen:
erst mal die Konsultation, dann Injektionen, die Narkosemittel, die OP an sich, Material (Nahtmaterial, Skalpellklinge, verbr. Strom für Elektrochirurgie, Einmalartikel,....) HalloWach-Injektion - das kann der TA in EINEM Betrag angeben, ehrlicher ist es, zu unterteilen, denn man braucht nicht für alles gleich viel...
Den wievielfachen Satz ein TA abrechnet, liegt alleine in seinem Ermessen. Nicht zu vergessen, gibt es auch den sog. Zeitfaktor. Wenn man sich zum Beispiel bei einer Euthanasie besonders viel Zeit nimmt, kostet das auch.
Und da paßt auch der "Nervfaktor" rein - wer auf die Nerven geht, alles besser weiß, offensichtlich nicht zuhört, nichts macht was man ihm sagt - zahlt extra!
Zu den Versicherungen: nein, da ist kein "Vertrauenstierarzt" oder so was im Hintergrund. Die Mädels da bei der Uelzener (z.B.) haben da ein nettes kleines PC-Programm das ihnen in etwas Auskunft gibt. Wenn die Fragen haben, rufen sie an. Die sind immer sehr nett und wollen nur mit mir sprechen, weil deren bayerisch-Kenntnisse nicht so ausgereift sind... da lassen sie sich eine Diagnose erklären oder fragen nach, was das für ein Medikament ist. Nach GOTs hat noch nie eine gefragt!
Und wenn der Bogen überspannt ist, wird der Vertrag von Seiten der Vers. ganz einfach nicht verlängert - so einfach ist das!
Daher werden auch Betrüger da nicht weit kommen - erstens sollte die Re. schon mal von einem TA kommen und wenn das Maß voll ist: Tschüß! Denn mit einer Vorerkrankung nimmt Dich auch keine andere Vers. mehr.
 
  • #67
Mal allgemeine Fragen:

1. angenommen ich schließe die Versicherung morgen ab und am 1. Januar wird die billiger (dafür nur mit 80 % Erstattung) könnte ich dann den Vertrag noch kündigen und die neue nehmen?

2. Ist grundsätzlich nur die mit dem 2 fachen Satz zu empfehlen? Wie bekomme ich den Satz raus? Die Kastration kostete 110 €. Kann ich daraus auf den Satz folgern? Ich habe im Internet diese Liste gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html
Da steht bei der Kastration der Katze 52 €. Kann ich jetzt daraus folgern, dass sie den 2.1 fachen Satz nimmt?
Oder variiert der je nach Behandlung? Meine TÄ ist grade im Urlaub, kann nicht nachfragen.

zu 1. Du kannst jeden Vertrag innerhalb einer Widerspruchsfrist (ich glaube 4 Wochen) wieder kündigen. Zu glauben, das die Vers. billiger wird, weil die Leistungen eingeschränkt werden auf 80% dürfte Wunschdenken sein.

zu 2. Ja würde ich empfehlen. Es brauch bei z.B. einer Kastra nur ein Problem auftreten, das den Eingriff erschwert (auch bei anderen Behandlungen), so kann der TA den 2-fachen Satz ansetzen.

Ich kenne es nur so, das der TA die einzelnen Positionen der Behandlung auflistet und da kann ich als Kundin doch nachfragen was wofür berechnet wurde.
Was die Mädels bei der Ulezener betrifft, sie gucken schon genau was sie erstatten. Ich hatte mal eine Rechnung in der mir Versandkosten berechnet wurden für eine Fremdlaboruntersuchung , die hat die Vers. natürlich nicht erstattet.
 
Werbung:
  • #68
Also die Ülzener hat mir auf meine Frage bezüglich der Laufzeit und der Änderungen in 2014 geantwortet: Für alle die es interessiert hier der genaue Wortlaut der E-Mail:

"ein 10 Jahresvertrag endet nur wenn Sie uns eine Kündigung einreichen. Wenn eine Kündigung nicht eingereicht wird läuft der Vertrag zu den abgeschlossenen Konditionen weiter.

Ab 01.01.2014 ändern sich wie folgt unsere Konditionen:

In der Krankenvollversicherung erstatten wir bei Katzen bis zum 5. Geburtstag 80 % (in 2013 Erstattung 100%), bei Katzen nach dem 5. Geburtstag 60 % (in 2013 80 %).

Die Beiträge erhöhen sich in 2014 um 10 %."


Günstiger oder besser wird also in 2014 wohl eher nix.
 
  • #69
Welche Beiträge werden erhöht? Auch die der alten Verträge?

Da haben sie ja ganz schön angezogen. Nun darfste mehr für deutlich weniger Leistung zahlen.
 
  • #70
Oh, das weiss ich jetzt natürlich nicht. Ich hatte es so verstanden, als ob das nur für Neuverträge gelten würde. Ich hatte in meiner E-Mail auch explizit nach Neuverträgen gefragt… Ansonsten hätten ja Inhaber alter Verträge auch schon längst informiert worden sein müssen… Der erste Januar ist ja schon in zwei Tagen und die sind bestimmt verpflichtet ihren Kunden Änderungen der Vertragsbedingungen mitzuteilen.
 
  • #71
Ich denke auch. War 'ne blöde Frage, mir ist auch erst nach dem Abschicken eingefallen, dass du über Beitragserhöhungen bei Versicherungen ja immer rechtzeitig informiert wirst.


Also 'ne dritte Katze können wir uns bei den Konditionenen wohl definitiv nicht leisten. ^^
 
  • #72
Die neuen Konditionen gefallen mir überhaupt nicht. Ein Preisanstieg und die Reduzierung der Kostenerstattung...das ist echt nicht attraktiv. 80%-tige Kostenerstattung fand ich noch völlig in Ordnung (ist beim Bruno ja so, da er älter war, als ich ihn hatte versichern lassen), aber 60%.. hm.

Ich habs so verstanden, dass die alten Verträge so bestehen bleiben, wie sie sind.

Falls ich eine weitere Katze mal aufnehmen sollte/möchte, muss ich wieder gut suchen und recherchieren. Echt schade. Ich bin sehr zufrieden mit der Uelzener. Die Agila gefällt mir wegen ihrer Leistungsgrenze nicht.
 
  • #73
Scheinbar ist denen auch aufgefallen, dass sie im Vergleich zur Agila bisher viel zu attraktiv waren.
Was bringt mir ne Versicherung im harten Ernstfall, wenn sie nur 500 Euro (Pro Jahr, oder wo war die Grenze?) von ner 2000 Euro Katastrophe übernimmt :(

Mangels Alternativen würde ich aber immer noch die Ülzener abschliessen, auch bei 80%

Wie gesagt...
Beste Option in meinen Augen...
Startkapital von 2000-4000 Euro auf ein Sparbuch (oder Bar ins Schliessfach bei Hartz4-Angst/Risiko) und monatlich 20 Euro pro Katze weglegen.
Sollte man auch nen dicken Puffer haben der ausreicht.

Falls das nicht geht --> Versicherung

Hier war mal ein Vergleich:
http://www.katzen-kranken.de/katzenkrankenversicherung-vergleich.html

Keine Ahnung wie aktuell er noch ist
Helvetia sieht jetzt gleich interessant aus wie die Uelzener
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #74
Ich mein auch, dass die Grenze bei 500 Euro im Jahr liegt und sich erhöht, wenn man sie nicht ausschöpft, oder? Müsste ich auch nochmal nachlesen.


80% find ich auch in Ordnung, aber 60% find ich schon "niedrig" angesetzt.
Das geht dann wirklich nur noch mit einem finanziellen Polster (generell), für teure Untersuchungen/Behandlungen, um die Differenz bezahlen zu können.
Ich bemüh ja eh schon, zu sparen, falls Bruno wirklich mal wegen seines Asthmas Probleme bekommen sollte. Bisher braucht er noch nicht mal mehr Medikamente. *dreimalaufHolzklopf*
 
Werbung:
  • #75
Waren das nicht nur 250€?

Auf jedenfall stimmt das mit der Erhöhnung und irgendwie zählt das Vorsorgepaket da nicht mit rein. Also Vorsorge ala Impfungen etc. kann man trotzdem machen, das zählt nicht für die Erhöhung der Leistungsgrenze.

Ansonsten zählen da OPs ja wohl auch nicht mit rein. Also es kann wohl 'ne Erhöhung geben, wenn Katz' sich in dem einen Jahr lediglich ein Bein bricht?!

Tja, bei der nächsten Katze wird man sich wohl leider doch noch mal mit der Agila auseinandersetzen müssen.


Das Problem bei den 60% ist ja auch: ich zahl schon die Versicherung und gerade wenn's knapp ist, ist dann 'ne zusätzliche Sparbuchvariante in angemessener Höhe gar nicht mehr drin. Da greif ich doch dann besser gleich zum Sparbuch (oder zur Agila).
Ich bin ehrlich, wir sparen nix zusätzlich zur Versicherung, haben das bisher nicht für nötig erachtet und genau deshalb hab ich ja auch grad die Versicherung abgeschlossen. Das ist doch blöde so. Hätte 'ne Beitragserhöhung nicht gereicht? :rolleyes:
 
  • #76
Ich hoffe jedenfalls, dass mein Online-Versicherungsabschluss vor zwei Tagen dann noch als 2013 zählt...per Post habe ich so kurzfristig natürlich noch nichts erhalten. Ich habe aber auf jeden Fall den 30.12. als Versicherungsbeginn angegeben. Müsste ja dann eigentlich noch klappen oder?
 
  • #77
Angeblich zählt die E-Mail-Bestätigung des Antrag-Eingangs,
hab ich vor 2 Monaten auch gefragt wegen Beginn der 30-Tage-Sperre

Die Police kam auch erst 2 Wochen später bei mir
 
  • #78
Ich hoffe jedenfalls, dass mein Online-Versicherungsabschluss vor zwei Tagen dann noch als 2013 zählt...per Post habe ich so kurzfristig natürlich noch nichts erhalten. Ich habe aber auf jeden Fall den 30.12. als Versicherungsbeginn angegeben. Müsste ja dann eigentlich noch klappen oder?

Dann müsste es bei mir auch geklappt haben, habe die Versicherung online am 29.12. abgeschlossen :)
 
  • #79
Mal allgemeine Fragen:

1. angenommen ich schließe die Versicherung morgen ab und am 1. Januar wird die billiger (dafür nur mit 80 % Erstattung) könnte ich dann den Vertrag noch kündigen und die neue nehmen?

2. Ist grundsätzlich nur die mit dem 2 fachen Satz zu empfehlen? Wie bekomme ich den Satz raus? Die Kastration kostete 110 €. Kann ich daraus auf den Satz folgern? Ich habe im Internet diese Liste gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html
Da steht bei der Kastration der Katze 52 €. Kann ich jetzt daraus folgern, dass sie den 2.1 fachen Satz nimmt?
Oder variiert der je nach Behandlung? Meine TÄ ist grade im Urlaub, kann nicht nachfragen.

Die 52 Euro ist die reine OP, da sind keine Narkose und keine Medikamente dabei.

Kastration wird übrigens von der Versicherung nicht gezahlt.

Die hat bei uns pro Katze 125 Euro gekostet, bei einer ging die Naht wieder auf, das waren nochmal 185 Euro (mit Ultraschall).
 
  • #80
Also ich bin froh, dass ich für meine Wohnungskatzen eine Versicherung bei der Uelzner abgeschlossen habe. Hier gilt für mich das selbe wie bei meinen eigenen Versicherungen. Wer weiß ob ich jemals meine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen werde, da zahle ich auch jeden Monat 60 Euro.

Und mit den neuen Konditionen würde ich vermutlich die Helvetia nehmen, die stand nämlich damals zur Alternative.

Ich liebe meine Katzen und möchte ihnen die selben ärztlichen Leistungen zukommen lassen können wie mir selber.

Ich hab im Bekanntenkreis schon mitbekommen:
"Was? Die Behandlung kostet 500 Euro? Da können sie das Tier gleich einschläfern, das kostet nur 80 Euro!"

Da meinte ich nur: "Sag mal spinnst du, das wusstest du doch vorher!"


Übrigens meine Tierärztin kann man mit 4 Raten ohne Zinsen bezahlen, geht auch mit mehr Raten, dann aber mit Zinsen. Das ist ein echt super Service.
 

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben