Hausordnung & Balkon sichern!

  • Themenstarter L.u.Mi
  • Beginndatum
  • #41
@Ralf: sorry, aber Du zeigst selbst kein anderes VErhalten als das, dass DU kritisierst. Dein Wissen scheint auch mal schnell ergoogelt zu sein, sonst wüsstest Du, dass nicht alles, was im WEG steht auch im Verhältnis Mieter-Vermieter gilt, sondern nur dann relevant werden k a n n, wenn es sich um vermietetes Wohnungseigentum handelt. Ich möchte Dir jetzt aber keine Lehrstunde über das Wohnungseigentums- und MIetrecht geben.

Ich kenne auch keine Bestimmung im BGB, die ausdrücklich von baulichen Veränderungen spricht und diese von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht. § 541 BGB spricht von vertragswidrigem Gebrauch. Dies kann in einer baulichen Veränderung bestehen. Auch § 546 BGB besagt nichts über bauliche Veränderung. Dies heißt natürlich nicht, dass bauliche Veränderungen - von Ausnahme einmal abgesehen - statthaft sind, aber es ist einfach falsch, wenn Du behauptest, das könne man alles im Gesetz nachlesen.

Nur zur Ergänzung: mein Wissen stammt nicht aus Google.
 
A

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  • #42
Hätte ich den Gesetzestext jetzt ergoogled und dies dann so bekannt gegeben, hätte es wieder geheißen, Nutzer dieses Forums bezögen ihre Informationen lediglich über Suchmaschinen ;). Da dachte ich, es sei besser, auf bestätigte Informationen zu warten.
 
  • #43
@Ralf: Deine Antworten hier zeigen einfach, dass Du Dir das Thema nur irgendwie erarbeitet hast. Das ist nunmal schwer. Bezeichnenderweise gehst Du auf meine sachlichen Argumente nicht sein. Dann würde ich mit Dir weiter diskutieren, so aber streite ich mit Dir nicht weiter darüber, was Du in der Sache falsch oder verkürzt (was gleichfalls nicht sachdienlich ist) verbreitest. Dein beruflicher Werdegang ersetzt übrigens nicht eine Argumentation in der Sache.
 
  • #44
:glubschauge:
Ej keine gezanke bitte, ist schließlich ursprünglich meine Frage/aber bestimmt nicht nur mein Problem gewesen...
:stumm:
 
  • #45
Kennt jemand eine Möglichkeit, wo es ganz ohne Kontakt zum Geländer geht?
Ein Gestell von diesen Partyzelten auf Balkongröße zurechtsägen (lassen), Katzennetz drüberwerfen und unten herum entsprechend spannen/sichern... :cool: :D
Ist ruck-zuck zusammen- und wieder auseinandergebaut und mobil wie nur was... ;)
 
  • #46
Ein Gestell von diesen Partyzelten auf Balkongröße zurechtsägen (lassen), Katzennetz drüberwerfen und unten herum entsprechend spannen/sichern... :cool: :D
Ist ruck-zuck zusammen- und wieder auseinandergebaut und mobil wie nur was... ;)
Gute Idee, werde ich mir für den Notfall merken ;) Aber wenn ich umziehe, kläre ich das vorsichtshalber gleich mit dem Vermieter.
 
  • #47
Hallo
man kann nicht generell sagen, dass nicht fest montierte Gitter keiner Genehmigung bedürfen.

Sobald ein Katzennetz nach außen in Erscheinung tritt, spricht viel dafür, dass es auch ohne feste Montage eine bauliche Veränderung ist, die nach den wohl meisten gängigen Mietverträgen einer Genehmigung bedarf (so entschieden zum MIetrecht:
AG Wiesbaden, Urteil vom 17. 12. 1999 - 93 C 3460/99-25, NJW-RR 2000, 1031
.

Innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Unterlassung eines solchen Netzes verlangt werden (per Beschluss), weil es den optischen Eindruck nachteilig verändert (so entschieden vom Bayerischen Obersten Landesgericht , Beschluß vom 3. 4. 2003 - 2Z BR 38/03, FGPrax 2003, 123
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.03.1998 - 3 W 44/98, ZMR 1998, 464).

Die Tendenz in der Rechtsprechung geht wohl eher in Richtung Versagung eines Katzennetzes ohne Zustimmung. Ich habe bewusst von "Tendenz" gesprochen, weil es eine gegenteilige Entscheidung des AG Köln (222 C 227/01) gibt.


Ich wollte zwar keinen Roman schreiben, der guten Ordnung halber aber mal die genauen Zitate anbringen. Damit kann jeder tun, was er will!:) Für mich ist die Diskussion damit beendet, denn in der Sache habe ich gesagt, was zu sagen ist.
 
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  • #48
Ralf: ich bin es leid, mit Dir zu diskutieren. Du weißt alles besser und damit ist gut! Ich habe hier keine absoluten Standpunkte vertreten, sondern von Tendenzen gesprochen, die anhand der Rechtsprechung zu belegen ist. Mehr nicht!
 
  • #49
OK: Dann halt nochmal:
Du musst die Urteile und das, was ich geschrieben habe, einfach mal lesen: Ich habe nie gesagt, dass Katzennetze - egal ob fest oder mobil - genehmigungspflichtig sind. Deswegen verstehe ich Deine Aufregung schon nicht.
Auch in den von Dir zitierten Urteilen, bei denen es sich im wesentlichen um amtsgerichtliche nicht aber um Urteile höherer Gerichte handelt, geht es letztlich um die Frage, ob eine optische Beeinträchtigung vorliegt. Das hat mit mobil oder fest erstmal nichts zu tun.
Die Tendenz, von der ich gesprochen habe und an der Du Dich jetzt festbeißt, beruht darauf, dass im Wohnungseigentumsrecht bauliche Veränderungen recht streng gehandhabt werden, was sich in den von mir zitierten Beschlüsse des BayObLG und des OLG Zweibrücken niederschlägt.

Und jetzt reicht es mir echt. Glaub´s oder halte Dich einfach für den Fachmann. Mir ist´s wurscht. Ich hoffe nur, dass hier kein User aufgrund Deiner absoluten Rechtsstandpunkte in die Falle gerät und einen Rechtsstreit mit seinem Vermieter in Kauf nimmt.
 
  • #50
Da mich das Thema grad so interessiert: Wenn ich Teleskopstangen mit Geländerklemmen oder Kabelbindern am Geländer befestige, zählt das nicht mehr als mobile Katzensicherung, richtig? Wie sieht es aus, wenn ich die Stangen regelmäßig wieder entferne, z.B. abends? Also die Stangen nicht dauerhaft befestigt sind. Zählt das dann vielleicht als mobil, oder immer noch nicht?
 
  • #51
Das System von IKEA klingt gut, ist auch günstiger als andere Systeme. Ich frag mich, wie oft so ein System abgebaut werden muß, damit es noch als mobil gilt? Alle paar Stunden, einmal am Tag, alle paar Tage, einmal die Woche? ;) Vermutlich hängt das dann vom Richter ab :D
 
  • #52
Für Leute wie wir, die wir kein Natz spannen sollen und auch keine feste Markise anbringen dürfen empfiehlt sich eine sog. Klmm-Markise. vielleicht kann man ja auch für ein Katzennetz ein ähnliches Gestell basteln und das Netzt bei Bedarf "ausfahren".

Ich hab zwar noch keine konkrete Vorstellung davon, aber das geht sicher irgendwie.
 
  • #53
Für Leute wie wir, die wir kein Natz spannen sollen und auch keine feste Markise anbringen dürfen empfiehlt sich eine sog. Klmm-Markise. vielleicht kann man ja auch für ein Katzennetz ein ähnliches Gestell basteln und das Netzt bei Bedarf "ausfahren".

Ich hab zwar noch keine konkrete Vorstellung davon, aber das geht sicher irgendwie.

Oder man sucht nach ner Klemm-Markise in der Richtigen Größe und befestigt einfach daran das Netz :D
 
  • #54
Oder man sucht nach ner Klemm-Markise in der Richtigen Größe und befestigt einfach daran das Netz :D

Mach mal Foto bitte! Kann mir noch nicht mal vorstellen was ne Klemm-Markise ist.

Mein Freund wohnt auch in so einer Wohnung mit Balkon. Er hat mal probehalber ein Netz gespannt (ohne Löcher oder irgendwas in die Brüstung/Wand zu bohren), prompt kommt die liebe Frau Nachbarin auf ihn zu und meint, das würde die Hausverwaltung aber gar nicht zulassen. Er hat daraufhin die Hausverwaltung angeschrieben, die haben ihm erlaubt, ein Netz bis halbe Höhe zu spannen. Sieht scheisse aus und die Kater dürfen nicht wirklich ohne Aufsicht raus. Von daher interessiere ich mich auch sehr für "Hausverwaltungsärgerfreie Sicherungsmethoden".
 
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  • #55
Hab leider noch keine, hier mal eine von zig Internetseiten...

http://www.hollywoodschaukel-paradies.de/shop/de/Klemmmarkisen?gclid=CI2r3J3rwZsCFYoVzAodWxLEAw

Vorletztes Jahr hab ich mal eine im Baumarkt gesehen, aber die war zu breit und bestellen wollte ich keine. Schau mir sowas lieber erstmal aus der Nähe an, anstadt auf Bildern... schaue schon immer ob sie die wieder rein bekommen, aber bis jetzt? Fehanzeige! Ob das mit dem Netz dann so einfach währe, währe zwar super, aber .... Nun ja, dafür würde ich sie jetzt wirklich zu gerne mal real sehen.

Echt klasse, wo mir das einfiel kam ich nicht mehr auf das "Klemm" in Klemm-Markise :) aber da stands im Trade...
 
  • #56
ich selber habe so eine Markise, die steht so fest, da könnten alle drei Katzen von mir hochklettern ohne das diese sich auch nur einen cm bewegen würde.
Zudem sollte man ein Katzennetz nie stramm befestigen, eben um ein hinaufklettern zu verhindern, denn Katzen klettern nicht gerne an beweglichen und nachgebenen Dingen hoch.

Zudem ist an den Markisen ein Querstange, eben für die Markise, die ist fest verschraubt mit den Klemmstangen der Markise.

Klemm Markisen bekommt man in den einschlägig bekannten Katalogen.;)

Ich würde es so machen:
Netz oben in der querverlaufende Stange einfädeln, an den Seiten befestigen und bei nicht Bedarf könnte man das Netz zur Seite ziehen, so wie einen Vorhang.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, obs wirklich erlaubt wäre. :confused:
Habe jetzt aber auch ganz sicher keine Lust hier auf ellenlange Diskusionen.
 
  • #57
leider habe ich die technischen Daten gerade nicht zur Hand.

Aber meines Erachtens dürfte es kein Problem sein, daran ein Netz zu befestigen.

Ich habe gerade mal kräfig daran gezogen, es biegt sich ein wenig durch, aber nicht so, das ich mir Sorgen machen würde, wenn ein Netz daran wäre.
Zudem halte ich es für eher unwahrscheinlich, das plötzlich alle Katzen am Netz hoch klettern :D
Wie gesagt, ich hab das Netz am Balkon über uns und an der Brüstung festgemacht und noch nie ist eine meiner 3 Katzen daran hoch geklettert!!
 

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