Erwachsen Wohnungs-Einzelkatze finden?

  • Themenstarter Catmiez
  • Beginndatum
  • #21
Ich habe doch auch nicht behauptet, dass meine Aussage auf die rein rechtliche Seite dieses Vertrages bezogen war.
Es geht lediglich darum, dass eben in diesem speziell zwei ältere Wohnungskatzen einziehen sollen, gegen die es entsprechenden Punkten nach sehr wenig einzuwenden gibt.

Sie werden draußen nicht zu sehen sein, sie hinterlassen keinen Dreck um und im Haus und auch die "Lärmbelästigung" wird sich wohl auf ein Minimum beschränken.

Im Gegensatz dazu gäbe es sehr viel mehr Diskussionspunkte wenn ein Mieter beispielsweise zwei Doggen in der Wohnung halten möchte.

Wenn man biologisch-abbaubares Streu benutzt, das sich über die Toilette entsorgen lässt, fällt bei zwei ausgewachsenen Katzen auch nicht mehr besonders viel Müll an.
Die eine Futterdose mehr im Müll macht doch keinen Unterschied oder? :confused:
 
A

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  • #22
In vielen Gemeinden darf man grundsätzlich kein Streu über die Toilette entsorgen, egal welcher Art.

Desweiteren kann die Eigentümergesellschaft das Vernetzen von Balkon ect. untersagen.

Auch ältere Wohnungskatzen können denen die unter dem Katzenhalter wohnen zeitweise wie eine Herde Elefanten vorkommen.

Ob Katzen dem Vermieter zumutbar sind ist immer eine Einzelfallentscheidung, ich würde daher vorsichtig und diplomatisch vorgehen. Erlauben muss der Vermieter die Katzen nicht, wurden sie ohne Erlaubnis angeschafft, so kann der Vermieter darauf bestehen, dass sie wieder ausziehen oder die Wohnung kündigen.
 
  • #23
Hier, im gesetzlosen Großstadtdschungel, interessiert es niemanden was man die Toilette hinunter spült...
Gibt es wirklich Orte, an denen solche Vorschriften gemacht und dann ernsthaft eingehalten werden?
 
  • #24
Vorab: ich kenne mich mit der rechtlichen Seite nicht so aus.
Sicher wird bei der Versammlung letztendlich derjenige entscheiden (alleiniges Recht?), dem deine Wohnung gehört, aber ich schätze mal, dass man auf der Versammlung insgesamt eher darauf bedacht ist, dass nicht einer (der Mieter/Eigentümer unter dir) einfach übergangen wird... Man wird abwägen... Vermute ich jetzt einfach mal so...
Von daher würde ich dir raten, vorher nochmal mit deinem Vermieter zu sprechen und ihm gute Argumente mitgeben, also dass man deine Katzen gar nicht sehen wird (weil kein Freigang), und auch auf andere Weise kein anderer Mieter mitbekommen wird, dass du Katzen hast. Und auch, dass das Vernetzen vom Balkon ohne Bohren sehr gut möglich ist.
Dann wären schonmal gute Argumente auf dem Tisch, falls dein Vermieter das nicht ohnehin schon weiß.

Vorher würde ich Unterschriften der Mieter sammeln, denn oft ist es so geregelt, dass Katzenhaltung erlaubt ist, wenn alle Mieter im Haus einverstanden sind (ein Satz reicht aus "hiermit bin ich damit einverstanden, das Frau x 2 Katzen hält").
Bitte den Mieter unter dir als letztes, auch zu unterschreiben. Wenn er nicht möchte, dann sag ihm, dass er die Katzen niemals sehen wird und auch sonst nicht von ihnen behelligt wird. Wenn er dann immer noch nicht möchte, ist das erstmal so...
(Vielleicht wäre es auch klüger, keine schlafenden Hunde zu wecken und ihm die Liste gar nicht vorzulegen, das kannst nur du einschätzen, wie er da wohl so drauf ist...)
Falls er unterschreibt, kannst du die Liste deinem Vermieter vorab in die Hand drücken. Wenn nicht, dann hast du schonmal die Erlaubnis aller anderen Mieter, das zeugt von deinem gutem Willen und Engagement und ist ja auch für die anderen Eigentümer gut, wenn sie wissen, ihre Mieter wären einverstanden :).

Weiß jetzt nicht, was du tun könntest, wenn dein Vermieter es letztendlich nicht erlaubt, aber so würde ich es erstmal angehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #25
Hier, im gesetzlosen Großstadtdschungel, interessiert es niemanden was man die Toilette hinunter spült...
Gibt es wirklich Orte, an denen solche Vorschriften gemacht und dann ernsthaft eingehalten werden?

Auch in der Stadt interessiert es sehr schnell jemanden, was wer in der Toi runterspült wenn dann der Kanal oder das Rohr verstopft ist. Wenn der Verursacher nachweisbar ist, hat dieser übrigens auch die Kosten zu tragen (und nachweisbar ist der Verursacher bei hausinterner Verstopfung recht einfach, geht es um den Anschluss des Hauses an den Kanal ist es auch nicht besonders schwer). Deshalb steht übrigens auf diesen Streusäcken auch drauf, dass die örtlichen Vorschriften bezüglich der Entsorgung beachtet werden müssen.
 
  • #26
Auch in der Stadt interessiert es sehr schnell jemanden, was wer in der Toi runterspült wenn dann der Kanal oder das Rohr verstopft ist. Wenn der Verursacher nachweisbar ist, hat dieser übrigens auch die Kosten zu tragen (und nachweisbar ist der Verursacher bei hausinterner Verstopfung recht einfach, geht es um den Anschluss des Hauses an den Kanal ist es auch nicht besonders schwer). Deshalb steht übrigens auf diesen Streusäcken auch drauf, dass die örtlichen Vorschriften bezüglich der Entsorgung beachtet werden müssen.

Theoretisch ist alles mögliche verboten.
Man darf auch keine Essenreste ins Klo schütten, aber ich werde das trotzdem weiterhin machen, weil ich in meinem Mülleimer definitiv keine Suppe herumschwappen haben möchte.

Wenn der Kanal hier verstopft, dann haben sie wirklich sehr viel Ermittlungsarbeit um herauszufinden, welche der Wohnungen im Endeffekt dafür verantwortlich ist. Ich will lieber auch gar nicht wissen was andere Leute noch alles ins Klo spülen...

Aber das gehört hier nun auch nicht zum Thema und die TE wird wohl einfach selbst abklären müssen wie sie den Müll entsorgt.
(Wir haben große Tonnen, in die alles hineinpasst. Da könnte ich auch noch fünf Katzen mehr haben...)
 

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