Balkon: Katzennetz verboten Alternative?

  • Themenstarter floxx
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  • #21
Oder als obere Absicherung Elektrodraht.
 
A

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  • #22
Ich hab mal was gelesen, dass ein Vermieter ein Katzennetz nicht verbieten darf. Ich kann das jetzt nicht juristisch nachformulieren, aber sinngemäß war die Aussage so:
Der Balkon gehört mit zur Mietsache. Es würde in die Rechte des Mieters zur Nutzung an der Mietsache eingreifen, wenn der Mieter in seinem "Wohnen" in der Mietsache die Mietsache nicht so nutzen darf, wie er möchte, und in dem Fall gehört auch das Katzennetz dazu. Da er dann ja den Balkon (aufgrund der Katzenhaltung) nicht so nutzen kann, wie er will (die Katzen auf den Balkon lassen). Ein Katzennetz darf daher nicht verboten werden, wenn es im Balkon (ist ja nicht draussen, auf der Fassade), sprich: der Mietsache, angebracht ist.
Also es bedeutet quasi, dass der Vermieter dem MIeter nicht vorschreiben darf, wie er seine Mietsache "einrichtet".
Vielleicht mal googlen.
 
  • #23
Mach doch einfach ein Netzvorhang!
Also oben ne Leine straff spannen und unten oder am Ende der Brüstung.
Dann wird da das Netz eingespannt und du kannst es wie einen Vorhang vorziehen, wenn die Katzen raus sollen. Diese durchsichtigen Nylonnetze siehst du auch so gut wie gar nicht. Wir haben auch eins und unsere direkten Nachbarn, die uns auf den Balkon gucken können meinten ganz überrascht neulich: Huch, Sie haben ja ein Katzennetz dran, ist mir noch gar nicht aufgefallen. Wie lange ist es denn schon dran?" Ich: "2 Jahre bald."

Schau hier:
schau dir mal die Bilder an...

Ich würde auch erst wirklich wegen dem Netz reagieren, wenn Post rein geflogen kommt.
 
  • #24
sowas regt mich soooooo auf, diese doofen Rentner sollen sich mal ein Hobby suchen... auch das Rauchen auf eurem Balkon.... mag sein dass sie das stört. Dafür gibt es dann freistehende Einfamilienhäuser... wenn das Geld dazu nicht reicht müssen sie rauchende Nachbarn unter sich wohl hinnehmen..... aber wer weiß wenn sowas vor ein Gericht ginge und der Richter ist Nichtraucher...
japp kann ich nur zustimmen...
als wenn es nichts wichtigeres im leben gibt!!!!!!!!!!!!!!!!!
wenn mir die pflanzen von der oma neben an nicht gefallen machen sie die auch nicht weg, nur weil ich die doof finde! und lila schöner finde...
oder sonnenschirme... die ragen auf von balkon raus!!! und??? die oma neben an hat so ein hässlichen der passt auch nicht zur hausfassade...
sooo ein blödsinn immer!!!
echt...

haben die nichts anderes? können die sich nicht über politiker aufregen???


Das stimmt so leider nicht.
Ein Netz am ganzen Balkon ist eine bauliche Veränderung und bedarf damit der Zustimmung aller betroffenen Eigentümer, da die Fassadenansicht nachhaltig verändert wird und davon sind alle eigentümer betroffen.
Es ist auch egal, ob mit oder ohne Bohren (in die Fassade o. ä.). Alles, was über Brüstungshöhe hinausgeht, nennt sich bauliche Veränderung und muss genehmigt werden. Nur was Du innerhalb des Balkons bis Brüstung stehen hast, ist Dir überlassen.
Leider.

kann ich nur zustimmen...
ist leider so... alles was über das geländer geht ist eine bauliche veränderung...
somit theoretisch auch ein sonnenschirm... :D - blödsinn alles
 
  • #25
Was heisst jetzt "stimmt so nicht ganz"??
Im Recht gibts kein ja oder nein, sondern ein Urteil.
Das ist ein Urteil, welches ich gelesen habe, wo also mit der Argumentation pro Katzennetz entschieden wurde.
 
  • #26
Leider ist es beim Recht so, dass sie von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gesprochen wird. Vor allem wenn es die kleinen Gerichte angeht.
Nur wenn es zum Bundesgerichtshof geht, hat es so viel Aussagekraft, dass man es eventuell als Präzedenzfall nehmen könnte. So hat unser Dozent es zumindest mal erklärt.

Wenn einem Richter deine Nase nicht gefällt, kann er anders Urteilen, als es ein andere bereits gemacht hat.
Denk mal an die Berufung. Da wird gelegentlich auch anders entschieden als beim Vorgängergericht.

Die Richter müssen sich zwar an die Gesetze halten, aber viele Formulierungen sind da entweder unausreichend oder lassen eine Menge Spielraum für die Fallabwägung. Und genau da wird es dann schwierig zu sagen, wie ein Gericht entscheiden würde.

Ab wann verschandelt man denn mit einem Netz die Außenfassade? Manch einer tut das schon mit seiner bloßen Anwesenheit. (Spaß) Ab wann wird ein Sonnenschirm zum optischen Ärgernis? Da genau liegen die Spielräume für Richter. Gefällt dem Richter die Farbe nicht, kann er es einfach als verschandeln ansehen und entsprechend urteilen.
 
  • #27
finde ich totaler blödsinn,
das es von richter zu richter unterschiedlich ist und jeder was anders aus den gesetzestexten interpretiert.

naja... ist leider so...
gibt da halt immer wieder unterschiedliche entscheidungen!
 
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  • #28
finde ich totaler blödsinn,
das es von richter zu richter unterschiedlich ist und jeder was anders aus den gesetzestexten interpretiert.

Meinst dass es nicht stimmt, oder dass du es einfach nur blöd findest, dass es so ist?
 
  • #29
Meinst dass es nicht stimmt, oder dass du es einfach nur blöd findest, dass es so ist?

das ich das einfach nur blöde finde...
deine aussage ist vollkommen richtig.
und ich habe in meiner abendschule oft mit gesetztestextes zu tun gehabt, wer dieses deutsch erfunden hat, sollte gesteinigt werden...
das ist soooo doof geschrieben... unmöglich...
naja egal... ist hier nicht das thema ;)
 
  • #30
... wer dieses deutsch erfunden hat, sollte gesteinigt werden...
das ist soooo doof geschrieben... unmöglich...
naja egal... ist hier nicht das thema ;)

Oh ja! Unser Dozent hat uns ein Beispiel hingelegt und uns eine Stunde drüber brüten lassen. Wir konnten am Ende noch nicht einmal sagen, um was es sich dabei handelte geschweige denn, was da verboten werden sollte. Als er es uns dann erklärt hat, sind uns zig Stellen aufgefallen, wo ein Mega-Interpretationsraum war.
 
  • #31
Oh ja! Unser Dozent hat uns ein Beispiel hingelegt und uns eine Stunde drüber brüten lassen. Wir konnten am Ende noch nicht einmal sagen, um was es sich dabei handelte geschweige denn, was da verboten werden sollte. Als er es uns dann erklärt hat, sind uns zig Stellen aufgefallen, wo ein Mega-Interpretationsraum war.

ich sag ja, wer das deutsch erfunden hat sollte gesteinigt werden...:rolleyes:
 
  • #32
Das Netz wird mit Teleskopstangen befestigt. Ich habe alles bei Kramers Katzennetze bekommen. Du benötigst Geländerklemmen (gibts in diversen Ausführungen), mit denen werden die Stangen bzw. Teleskopstangen am Balkongeländer befestigt.
Ich hab hier schonmal Fotos reingestellt, .http://www.katzen-forum.net/die-sicherheit/126038-heikles-thema-ich-weiss-3.html#post3009690
.

Gibt es diese Geländeklemmen auch für Balkone, wie meinen?
IMG_25399.jpg
 
  • #33
Ja, sie sehen so ähnlich aus wie Schraubzwingen.
 
  • #34
Ah perfekt! Dankeschön :yeah::grin:
 
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