Anspruch auf detaillierte Tierarztrechnung?

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
Bea

Bea

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3. März 2008
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29.469
Hallo,

weiß jemand, ob man Anspruch auf eine detaillierte Tierarztrechnung hat?:confused:

Von unserer gewesenen TÄin habe ich die letzte Rechnung erhalten. Im Vorfeld hatte ich bereits um eine detaillierte Rechnung ( also mit Angabe des verabreichten Medikaments) gebeten.
Nun steht auf der Rechnung aber wieder nur: Injektion i.v./ s.c - keine Angabe welches Medikament, Dosierung.

Die Tierärztekammer konnte mir nur die Auskunft geben das die GOT diesbezüglich nichts hergibt.:(
 
A

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Zumindest muss sie Dir die verabreichten Medikamente sagen. Meinen Haustierarzt habe ich auch mal nach allen verabreichten Augentropfen gefragt, weil ich die für die Augenspezialistin brauchte. War dort überhaupt kein Problem.
 
Mensch, bei Dir ist ja wirklich alles sehr seltsam... :(

Anspruch weiß ich nicht, aber meine TÄ führen alles detailliert auf. Ohne, dass ich darum bitten muss.
 
Hallo Bea - ich bekomme die Rechnungen (auf ausdrücklichen Wunsch) auch immer ausgedruckt, die Art der Medikamente steht nie drauf, das gibt der PC nicht her - ich lasse das immer genaustens per Hand nachtragen, damit ich immer mal nachschauen kann!
DAS müssen sie auf alle Fälle machen und das gibt auch keine Probleme.
 
Hmmm, die TÄ bei denen ich bisher war, haben immer gefragt, ob ich ne Rechnung brauche und wenn ich das dann bestätigt habe, waren sie detailliert. Ich denke, das gehört zum Service am Kunden, den der Arzt bereit sein sollte, zu leisten. Aber ich befürchte, die TÄ sind nicht dazu verpflichtet...
 
Doch, Cikey - dazu müssten sie eigentlich verpflichtet sein! Jede Dienstleistung muss ja schließlich quittiert werden.
 
Also mein TA weiß mittlerweile, das ich immer die Rechnung will/brauche - aber auch alle anderen werden immer gefragt, ob sie sie haben wollen, wird dann ausgedruckt und da steht dann wirklich alles haarklein drauf, jede Injektion, jedes Medikament, alles
 
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Sie sind sicher verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, aber es wird wohl keine Vorgabe geben, wie detailliert sie sein muss...

Das ist m. E. Service des TA...
 
Auf meinen Rechnungen steht immer alles drauf.
Allerdings behandelt mein TA auf Rechnung und ich bekomm die dann von der Tierärztlichen Verrechnungsstelle in Münster.
Hab dann 4 Wochen Zeit zum Bezahlen
 
  • #10
In einem Existenzgründerforum hab ich folgendes gefunden - wobei der Arzt ebenfalls selbstständiger Unternehmer ist:

Frage: Inhalt einer Rechnung


Ein Unternehmer, der umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigt, ist berechtigt bzw. auf Verlangen des belieferten Unternehmers verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Für den Leistungsempfänger ist eine Rechnung insbesondere deshalb von Bedeutung, weil er nur dann die darin ausgewiesene Steuer als Vorsteuer abziehen kann.

Eine Rechnung muss folgenden Inhalt haben:
vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
Ausstellungsdatum
fortlaufende Rechnungsnummer
Umsatzsteueridentifikationsnummer oder bei nicht Vorhandensein finanamtbezogene Steuernummer
Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands oder Art und Umfang der sonstigen Leistung
Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
das Entgelt
den auf das Entgelt entfallenden, gesondert auszuweisenden Steuerbetrag oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung
im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts, z.B. Skonti, Boni, Rabatte, soweit diese nicht bereit im Entgelt berücksichtigt sind
nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 100 € nicht überschreitet, gibt es eine Vereinfachungsregel.
Für den Vorsteuerabzug genügt es, folgende Angaben in der Rechnung zu machen:

vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
Ausstellungsdatum
Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
das Entgelt und den Steuerbetrag in einer Summe
den Steuersatz
im Falle einer Steuerbefreiung ein Hinweis auf das Bestehen einer Steuerbefreiung



Nach meinem Verständnis hat der damit die Verpflichtung, dir genau aufzuführen, WOFÜR du bezahlt hast. Du musst ja auch eine Möglichkeit haben, nachzuprüfen, ob du die Leistungen auch wirklich erhalten hast bzw. ob du die auch so bestellt hast.

Beispiel: Er kann nicht einfach eine Impfung mitberechnen, wenn du die nicht bestellt hast bzw. einverstanden warst. Er kann dir lediglich sagen, dass sie nötig wäre ... also ein Angebot machen. Erst wenn du dieses Angebot annimmst, kommt ein Vertrag zustande und er darf die Leistung - nach Erbringen dieser Leistung - auch abrechnen.

Und hier ist nochmal ein Link der IHK Frankfurt, der das ganze bestätigt:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/re...l/rechnungsstellung_pflichtangaben/index.html

Also - nicht einschüchtern lassen und detaillierte Rechnung verlangen. Es handelt sich hier um gesetzliche Pflichtangaben.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #11
Ich hatte ja extra darum gebeten das es auf der Rechnung steht, selbst wenn das zusätzlicher Aufwand wäre und dadurch Kosten entstehen.:mad:

@ Tiha

Eben- genau deshalb möchte ich es auf der Rechnung schriftlich haben.

Als ich wegen Oskars Narkose von 2008 nachfragte welches Narkosemittel verwendet wurde ( er hatte diese Narkose sehr schlecht vertragen und mir war es wichtig bei der Tierzahnärztin dies angeben zu können, damit sowas nicht nochmal passiert), wurde mir mit ml-Angabe das telefonisch durchgegeben.
Neben Ketamin war es Vetranquil.
Komischerweise steht auf der Aufstellung die ich haben wollte plötzlich Ketamin und Xylazin.:confused:
 
  • #12
Wenn ich Deine Beiträge so lese, wird mir warm und kalt auf einmal. Die ist aber wirklich sehr kreativ, was :mad:

Wie lange hast Du denn der Guten Vertrauen entgegen gebracht?
 
  • #13
Wenn ich Deine Beiträge so lese, wird mir warm und kalt auf einmal. Die ist aber wirklich sehr kreativ, was :mad:

Wie lange hast Du denn der Guten Vertrauen entgegen gebracht?

Über ein Jahr.:(

Ich hatte gewechselt, weil Oskar 6 Jahre lang nur AB und Cortison bekam. Die Abstände der ZFE wurden immer kürzer. So konnte das nicht weiter gehen.

Diese TÄin kam dann auf die Idee mal gründlich unter Narkose Zahnstein zu entfernen ( bis dahin wurde der immer nur mit dem Fingernagel "abgeschnippst").
Daher glaubte ich mich auch in guten Händen.:(

Die Narkose war ein Albtraum. Es war nun nicht die erste Narkose die ich bei Katzen erlebte. Ich hatte wirklich Angst um Oskar, nach der Narkose hatte ich hier zu Hause das Gefühl er könnte blind sein. ( Mittlerweile habe ich nachgelesen, meine Sorge war seinerzeit garnicht mal so verrückt wie ich erst dachte, sowas kann wirklich vorkommen).

Erst durch die Tierzahnärztin bin ich auf die Idee gekommen mal genauer zu schauen.:oops: Wie konnte ich nur so vertrauenssehlig sein - ich hätte es besser wissen müssen.

Wäre die Rechnung jetzt vernünftig gewesen, wäre ich jetzt wohl aus Bequemlichkeitgründen der Sache nicht mehr nachgegangen.:oops:
Oskar nutzt das eh´nichts.

Allerdings werde ich jetzt der Sache konsequent nachgehen und die Rechnung wird bezahlt, sobald eine detaillierte Rechnung vorliegt.:mad:
 
  • #14
Bea,sagt sie dir denn welche medis sie verabreicht,bzw spritzt?
Ich zB lass meine niemals etwas spritzen,wenn mir vorher nicht gesagt wird,was es ist und ich lasse mir auch den Namen aufschreiben wenn ich das Medikament nicht kenne oder Zweifel habe.

Auf meinen TA-Rechnungen wird das auch detailliert aufgelistet,automatisch.Das machen aber nicht alle TAs so.
 
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  • #15
Bea,sagt sie dir denn welche medis sie verabreicht,bzw spritzt?
Ich zB lass meine niemals etwas spritzen,wenn mir vorher nicht gesagt wird,was es ist und ich lasse mir auch den Namen aufschreiben wenn ich das Medikament nicht kenne oder Zweifel habe.

Auf meinen TA-Rechnungen wird das auch detailliert aufgelistet,automatisch.Das machen aber nicht alle TAs so.

Sanny, das wäre gut gewesen wenn.:(

Stell dir folgende Sitation vor: Oskar bekam die letzten Jahre regelmäßig AB und Cortison. Mir war/ist völlig klar das diese Medikation auf Dauer nicht gut für Niere und Leber sein kann.
Vor der Zahnbehandlung wurde ein BB angefertigt. Als ich Oskar abholte wurde ich mit der Info von den schlechten Nierenwerten erstmal erschlagen.
Mit einem zahnlosen Oskar hatte ich gerechnet, aber niemalsnicht mit schlechten Nierenwerten.

In der akuten Situation war es so, dass ich gefragt habe ob es nicht eine Möglichkeit gibt ohne Cortison. Zusätzlich war ihr bekannt, dass ich bereits von dem Metacam wegen Oskars Nierenwerten nicht wirklich begeistert war. Oskar bekam die Injektion, ohne Aufklärung - ohne Hinweis. Auf meine Rückfrage welches Medikament dies sei bekam ich eine nuschelige Antwort mit dem Zusatz: schauen sie lieber nicht im Internet nach.:oha:
Erst auf Rückfragen bekam ich den Medinamen raus und dann die Infos von der Zahntierärztin. Nach Recherche traf mich dann der Schlag.:(

Wie schon erwähnt wurde mir vor der Zahnbehandlung von Oskar wegen der Narkose die Medikation genannt. Ich hatte diese Zahnbehandlung wegen der Narkoseschwierigkeiten immer rausgezögert. Nun steht auf meiner Liste ein völlig anderes Narkosemittel.:confused:

Mein Vertrauen ist völlig dahin und ich wollte eindeutige Angaben über verwendete Medikamente auf der Rechnung.

Die Tierzahnärztin z.B. hat , ohne das ich da was gesagt habe, auf der Rechnung drauf das Metacam angewendet wurde und in welcher Dosierung.
 

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