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Larina
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- Mitglied seit
- 30. Mai 2012
- Beiträge
- 31
Liebe Foris,
unsere beiden Kater werden am 24.04. ein Jahr alt und bis jetzt kennen sie keinen Freigang. Wir haben ein Einfamilienhaus ca 160 Quadratmeter + Keller in einem verkehrsberuhigten Neubaugebiet, angrenzend viele Felder und Wiesen, allerdings auch in ca. 1 Kilometer Entfernung eine etwas stärker befahrene Landstraße. Da um uns herum noch fleißig gebaut wird, ist derzeit ganz schön viel Verkehr mit schwerem Gerät bei uns.
Wir machen uns aber Gedanken über die Zukunft unserer Tiger. Reine Wohnungshaltung kommt für uns eigentlich nicht in Frage, da wir selbst gerne draußen sind, uns einen schönen Garten machen und diesen entspannt genießen wollen ohne ständig im Hinterkopf haben zu müssen, dass die armen Miezen sich jetzt alleine drinnen langweilen. Außerdem wollen wir später auch gerne Kinder haben und ich befürchte, sobald die Türen alleine aufmachen können, wittern unsere Katzen ihre Chance. Im Moment halten wir unsere Katzen allerdings nur im Haus, da 1. Winter, 2. noch kein richtiger Garten vorhanden (nur hügelige Wiese ums Haus) und 3. eben so viel Verkehr noch.
Wir haben auch überlegt, ob wir nicht einen katzensicheren Garten bauen können, aber ich fürchte, dieser wird an zwei massiven Kriterien unseres Bebauungsplanes scheitern:
Einfriedungen sind so zu gestalten, daß die Wanderungsbewegungen von Kleintieren bis Igelgröße nicht behindert werden (Holzzäune, weitmaschige Drahtzäune). Mauern und Mauersockel sind nicht zulässig. Eine Ausnahme bilden grob aufgesetzte Trockenmauern aus ortstypischem Gestein. Grundstücks-einfriedungen zu Nachbargrundstücken sind nur als Hecken oder Zäune zulässig.
Im allgemeinen Wohngebiet sind Grundstückseinfriedungen entlang der Erschließungsstraßen bis zu einer Höhe von max. 1,00 m zulässig.
Oder ist das trotzdem möglich? Hat jemand eine Idee/Beispiel? Sollte das nämlich trotzdem umsetzbar sein, würden wir gerne schon damit anfangen, sobald wir uns an die Gartengestaltung wagen um es gleich richtig zu machen
Meine andere Sorge ist, wenn ich sie später doch in den Freigang „lassen muss“, sind sie eventuell schon zu alt dafür um noch zu lernen sich „richtig“ gegenüber Verkehr und anderen Gefahren zu verhalten? Es wird bestimmt noch 1-2 weitere Jahre dauern, bis die Bauaktivitäten hier vollständig abgeschlossen sind und solange möchte ich sie eigentlich gerne noch im Haus behalten und so lange sollte das auch kein Problem geben. Aber was danach?
Wäre lieb, wenn ihr mir bei meinen zwei Fragen weiterhelfen könntet
LG
unsere beiden Kater werden am 24.04. ein Jahr alt und bis jetzt kennen sie keinen Freigang. Wir haben ein Einfamilienhaus ca 160 Quadratmeter + Keller in einem verkehrsberuhigten Neubaugebiet, angrenzend viele Felder und Wiesen, allerdings auch in ca. 1 Kilometer Entfernung eine etwas stärker befahrene Landstraße. Da um uns herum noch fleißig gebaut wird, ist derzeit ganz schön viel Verkehr mit schwerem Gerät bei uns.
Wir machen uns aber Gedanken über die Zukunft unserer Tiger. Reine Wohnungshaltung kommt für uns eigentlich nicht in Frage, da wir selbst gerne draußen sind, uns einen schönen Garten machen und diesen entspannt genießen wollen ohne ständig im Hinterkopf haben zu müssen, dass die armen Miezen sich jetzt alleine drinnen langweilen. Außerdem wollen wir später auch gerne Kinder haben und ich befürchte, sobald die Türen alleine aufmachen können, wittern unsere Katzen ihre Chance. Im Moment halten wir unsere Katzen allerdings nur im Haus, da 1. Winter, 2. noch kein richtiger Garten vorhanden (nur hügelige Wiese ums Haus) und 3. eben so viel Verkehr noch.
Wir haben auch überlegt, ob wir nicht einen katzensicheren Garten bauen können, aber ich fürchte, dieser wird an zwei massiven Kriterien unseres Bebauungsplanes scheitern:
Einfriedungen sind so zu gestalten, daß die Wanderungsbewegungen von Kleintieren bis Igelgröße nicht behindert werden (Holzzäune, weitmaschige Drahtzäune). Mauern und Mauersockel sind nicht zulässig. Eine Ausnahme bilden grob aufgesetzte Trockenmauern aus ortstypischem Gestein. Grundstücks-einfriedungen zu Nachbargrundstücken sind nur als Hecken oder Zäune zulässig.
Im allgemeinen Wohngebiet sind Grundstückseinfriedungen entlang der Erschließungsstraßen bis zu einer Höhe von max. 1,00 m zulässig.
Oder ist das trotzdem möglich? Hat jemand eine Idee/Beispiel? Sollte das nämlich trotzdem umsetzbar sein, würden wir gerne schon damit anfangen, sobald wir uns an die Gartengestaltung wagen um es gleich richtig zu machen
Meine andere Sorge ist, wenn ich sie später doch in den Freigang „lassen muss“, sind sie eventuell schon zu alt dafür um noch zu lernen sich „richtig“ gegenüber Verkehr und anderen Gefahren zu verhalten? Es wird bestimmt noch 1-2 weitere Jahre dauern, bis die Bauaktivitäten hier vollständig abgeschlossen sind und solange möchte ich sie eigentlich gerne noch im Haus behalten und so lange sollte das auch kein Problem geben. Aber was danach?
Wäre lieb, wenn ihr mir bei meinen zwei Fragen weiterhelfen könntet
LG