Futter für Tiere in Not, kennt jemand diese Firma?

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Hilfreiche Tips bei falscher "Futterpatenschaft"

Wie man lesen kann, fallen leider immer wieder Leute (und auch Tierheime) auf die vielfach in der Presse diskutierten Machenschaften dieser Organisation herein.

Hier einige hilfreiche Tips aus eigener (erfolgreicher) Erfahrung, wie man aus dieser falschen Futterpatenschaft wieder herauskommt:

1) Solltet Ihr eine Rechnung erhalten haben, absolut nichts überweisen.

2) Solltet Ihr eine Einzugsermächtigung erteilt haben (Geld wird automatisch vom Konto abgebucht), diese Abbuchung sofort bei Eurer Bank rückgängig machen. Dies geht innerhalb von 6 Wochen und ist für Euch kostenfrei. Danach unbedingt Konto kontrollieren, damit nicht abermals etwas abgebucht wird, speziell nach 6 Monaten, wenn halbjährliche Zahlunsgweise vereinbart wurde (Ihr müßt selber kontrollieren, die Bank macht dies nicht).

3) Den Vertrag bei der Organisation schriftlich widerrufen, gleichzeitig (und vorsichtshalber) kündigen. Alles per Einschreiben mit Rückschein schicken, damit Ihr den Beleg habt, daß die Organisation dieses Schreiben erhalten hat. Gleichzeitig per Fax schicken, dies ist eine doppelte Absicherung für Euch (falls niemand anwesend ist, der Postboten den Abholschein in den Briefkasten der Firma wirft und diesen niemand einlöst. Das Einschreiben geht dann nach ca. 1 Woche wieder zurück an den Absender). Sobald auf Euer Schreiben reagiert wird oder Ihr den Rückschein des Einschreibens erhalten habt, könnte Ihr aus Kostengründen alle weiteren Schreiben per Fax oder einfachen Brief schicken. Es kommt nur auf den Eingang des Widerrufs an.

4) Hier mein Einschreiben mit Rückschein an die Organisation, Ihr könnt dies wörtlich übernehmen. Kontrolliert vorsichtshalber im Internet (www.fftin.de) die aktuelle Anschrift und Faxnummer:

An
Futter für Tiere in Not
Carl-Borgward-Straße 14
72108 Rottenburg

VORAB PER FAX: 07472 – 988 6666
PER EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN

Ort, Datum
Betreff: Widerruf
Kundennummer: XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihre beiliegende Zahlungsaufforderung vom XXX sowie gemäß § 355 BGB mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und trete mit sofortiger Wirkung von meinem Vertrag/ meiner Futterspende zurück.
Gleichzeitig und vorsorglich wird dieser Vertrag/ diese Spende ohne Anerkennung eines tatsächlichen Vertragsverhältnisses zum nächst möglichen Termin gekündigt.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung meines Widerrufes bis spätestens zum XXX [Datum = Frist von 2 Wochen].

Mit freundlichen Grüßen
XXX

5) Ziemlich schnell erhält man dann Post von Futter für Tiere in Not:

„ Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Kündigung zur o.g. Futterpatenschaft.
Eine Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt ist nicht möglich, da uns kein fristgerechter Widerruf vorliegt. Wir haben Ihre Kündigung zum nächst möglichen Termin vorgemerkt.
Der Vertrag wurde am […] abgeschlossen und endet somit zum [… nach 1 Jahr]. Da Sie halbjährliche Zahlungsweise gewählt haben, wird im [… nach ½ Jahr] 2011 der Betrag für das abschließende Vertragshalbjahr fällig. […]“

6) Auf dieses Schreiben kann man folgendermaßen antworten:

PER FAX: 07472 – 988 6666
Ort, Datum
Betreff: Widerruf
Kundennummer: XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom XXX teile ich Ihnen mit, daß mein Widerruf fristgerecht bei Ihnen eingegangen ist. Entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 BGB wurde ich bisher nicht über mein Widerrufsrecht in Textform belehrt. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch erst nach schriftlicher Belehrung in Textform. Somit hat mein Widerruf vom [Datum Eures 1. Widerrufsschreiben] Bestand, der Eingang des Widerrufes wurde mit Ihrem Schreiben vom [Datum Antwortschreiben] bereits bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

Hintergrund: Bei sogenannten Haustürgschäftengeschäften, worunter auch der Vertragsabschluß „im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen“ (vgl. Wikipedia: Haustürgeschäft) zählt, hat der Verbraucher das Recht, hinterher davon zurückzutreten (Widerruf). Die First beträgt 2 Wochen, doch frühestens dann, wenn der Verbaucher von diesem Widerrufsrecht schriftlich informiert worden ist, das heißt: „Erst mit dem Zugang (z.B. per E-Mail, Fax oder Post) einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung setzt der Unternehmer die Widerrufsfrist in Gang.“ (vgl. Wikipedia: Widerrufsbelehrung). Da Futter für Tiere in Not eine solche Widerrufsbelehrung nicht versendet und notfalls auch belegen müßte, daß Ihr diese Widerrufsbelehrung erhalten habt, könnt Ihr jederzeit fristgerecht widerufen, der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung.

7) Nach diesem Schreiben hört man nichts mehr von der Organisation.

8) Sollte wider Erwarten die Mahnung eines Inkassobüros kommen, einfach ignorieren. Diese Schreiben haben keine rechtliche Wirkung, dies könnte allein ein Gericht.

9) Als letzter Schritt könnte ein sogenannter amtlicher „Mahnbescheid“ des Amtsgerichts (Amtsgericht Eures Bundeslandes) kommen, den das Unternehmen in Auftrag gegeben hat. Dies ist nur eine Zahlunsgaufforderung, das Amtsgericht überprüft hier nicht, ob die Forderungen tatsächlich gerechtfertigt sind. Für den Mahnbescheid müßte Futter für Tiere in Not die Kosten vorstrecken, dies erscheint bei den Beträgen, um die es bei der Futterpatenschaft geht, eher als unwirtschaftlich und daher sehr unwahrscheinlich.
Sollte ein solcher amtlicher Mahnbescheid des Amtsgerichtes kommen, kann man diesem in beiliegendem Antwortschreiben ohne Angabe von Gründen offiziell wiedersprechen, und zwar innerhalb von 14 Tagen. Wichtig ist die Einhaltung der Frist. Danach müßte die Organisation einen sogenannten Vollstreckungsbescheid beantragen und auch hierfür die noch höheren Kosten tragen, dies lohnt sich für ein Unternehmen erst ab vierstelligen Beträgen.

10) Informiert Euer lokales Tierheim über die Machenschaften dieser Organisation:
„Der Deutsche Tierschutzbund warnte bereits am 14.12.2006 in einer Pressemeldung vor den falschen Machenschaften dieser Organisation und rät dringend von einer Spende oder einer Zusammenarbeit ab: http://www.tierschutzbund.de/2286.html.
Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnte in einer Pressemitteilung davor:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ129312798822387/link262922A.html“

11) Erkundigt Euch bei Eurem lokalen Tierheim, ob hier eine Kooperation zwischen Futter für Tiere in Not und dem Tierheim besteht (z.B. bei „Links“ oder „Sponsoren“). Manches Tierheim nimmt die Futtersprende an und wirbt sogar für diese Organisation, ohne moralische Skrupel zu haben („geschenkt ist geschenkt“). Dies wäre jedoch eine grobe Täuschung all derjenigen, die ehrlich und gerne ein Tierheim oder eine Tierhilfe unterstützen wollen, in Wahrheit aber hauptsächlich die Taschen der Geschäftsführung dieser Vereinigung füllen.

12) Sollte ein Tierheim dieser Firma auf den Leim gegangen sein, aber weiterhin auf einer „guten Partnerschaft“ mit Futter für Tiere in Not bestehen, informiert den Deutschen Tierschutzbund, insbesondere dann, wenn das Tierheim mit dem Logo des Deutschen Tierschutzbundes wirbt: www.tierschutzbund.de


Ich hoffe, mit diesen Tips all denen helfen zu können, die dieser Organisation auf den Leim gegangen sind.

Peter
 
A

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  • #22
ich lese diesen Thread grad zum ersten Mal
und ich finde es schlimm das es mit dem Tierschutz schon soweit gekommen ist das manche Tierschützer/Tierheime mit diesen Leuten zusammen arbeiten
Tierschutz kann nicht darauf aufgebaut werden das ahnungslose Menschen ausgenutzt werden !!
 

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