Vertrag vom Tierheim

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MissMcPot

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17. April 2011
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Hallo Ihr Lieben,

Also ich habe mir letzten August eine 2 Jahre alte Katze aus dem Tierheim geholt. Ich musste einen Vertrag unterschreiben das ich die Katze nur als Hauskatze halten darf. Bis vor ca. einem Monat war auch alles bestens aber jetzt jammert sie den ganzen Tag entweder am Fenster oder an der Haustür, eigentlich sind eigentlich sind alle Möglichkeiten für den Freigang in meiner Umgebung gegeben.


Ich kann langsam nicht mehr entweder ich spiele mit ihr oder sie jammert. (Meine Nachbarin erzählt mir jeden Tag wie leid ihr meine Katze tut und ob ich sie denn auch genug füttere weil sie ja den ganzen Tag hiter der Tür miaut)
Ein zweites Kätzchen anschaffen geht auch nicht. Die Frau im Tierheim hat gesagt sie versteht sich nicht mit anderen Katzen.

Soll ich, darf ich meine Katze rauslassen?
 
A

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Ich würde das Tierheim anrufen und die Situation erklären. Wenn Du geeignet wohnst spricht nichts dagegen. Falls sie es verneinen, darfst Du die auf jeden Fall in gesicherten Freigang (fällt unter Wohnungshaltung) lassen.

Liebe Grüße
 
Auch das mit der Einzelkatze muss nicht stimmen, unser Paul wurde auch als Einzelkater vermittelt und ist ein sehr sozialer Kater und mittlerweile glücklich mit seinem Gefährten ... Ich hatte ein paar Katzenerfahrene die ihn gesehen haben und mir Mut gemacht haben eine Zusammenführung anzugehen (unter anderem meine TA die sofort sagte: das ist nie und nimmer ein Einzelkater). Vielleicht kennst du auch solche Leute in deiner Umgebung und die können dir mehr zu deiner Katze sagen (online lässt sich sowas unsicher beurteilen).

Gibt es eventuell Gründe die das Tierheim angegeben hat woraus sie die Vorgabe kein Freigang kein Kumpel ableiten oder ist das deren Standardvertrag? (Krankheitsträger oder Verhalten zB?)
 
Soll ich, darf ich meine Katze rauslassen?

In deinem Vertrag müsste doch stehen, wann das Tier "endgültig" in dein Eigentum übergegangen ist. Sechs Monate, zwölf Monate? Dann brauchst du niemanden mehr zu fragen, ob du deine Mietze rauslassen darfst.
 
Wenn sie nicht eine Krankheit wie Leukose oder FIV hat, kastriert ist und bei dir alle Möglichkeiten für einen einigermassen sicheren Freigang gegeben sind - würde ich auf den Vertrag pfeiffen und sie rauslassen.
Als Einzelkatze wird sie sich schrecklich langweilen, draußen kann sie wenigstens etwas erleben - jagen, andere Katzen treffen..

Allerdings würde ich bedenken: lässt du sie einmal raus, will sie das immer wieder. Wenn du einmal umziehen musst, kann das ein Riesenproblem werden! Viele Katzen sitzen deshalb im Tierheim - weil ihr Mensch umziehen musste...
Eine Wohnungskatze lässt sich einfacher mitnehmen als ein Freigänger, denn Wohnungen in denen du sie dann wieder rauslassen kannst sind vielleicht nicht zu finden!
Da würde ich also gut überlegen, wie meine Zukunftsplanung aussieht und wie hoch die Chancen sind, dass ich sie auch in zukunft verlässlich rauslassen kann.
 
Allerdings würde ich bedenken: lässt du sie einmal raus, will sie das immer wieder. Wenn du einmal umziehen musst, kann das ein Riesenproblem werden! Viele Katzen sitzen deshalb im Tierheim - weil ihr Mensch umziehen musste...

Das stimmt natürlich. Unsere Katzen sind alle Freigänger. Bei zweien haben wir aber gemerkt, dass sie einen solchen unbändigen Freiheitsdrang hatten (sie mussten noch warten, weil sie noch nicht kastriert waren), dass die auf Dauer sicher nicht in Wohungshaltung glücklich geworden wären. Ich glaube, bei manchen Katzen hat man keine Wahl.
 
Bei zweien haben wir aber gemerkt, dass sie einen solchen unbändigen Freiheitsdrang hatten (sie mussten noch warten, weil sie noch nicht kastriert waren), dass die auf Dauer sicher nicht in Wohungshaltung glücklich geworden wären. Ich glaube, bei manchen Katzen hat man keine Wahl.

Auch wieder wahr!

Abwägungssache eben - wir hier kennen die Katze ja nicht..
 
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In deinem Vertrag müsste doch stehen, wann das Tier "endgültig" in dein Eigentum übergegangen ist. Sechs Monate, zwölf Monate? Dann brauchst du niemanden mehr zu fragen, ob du deine Mietze rauslassen darfst.

Tierheim- oder Tierschutztiere gehen nie in das Eigentum ihres Besitzers über. In den meisten Verträgen steht, dass man Umzüge usw. auch melden muss.
Es gibt auch Tierheime, die reine Wohnungshaltungsverträge machen. Wenn deine Katze aber schon 2 Jahre alt ist, kann das Tierheim theoretisch gar nicht wissen, ob sie schon mal Freigang hatte. Einen Freigänger zur Wohnungskatze zu machen ist fast unmöglich.

Wenn es keine gesundheitlichen Gründe bei der Katze (mangelndes Sehen, fehlende Extremitäten o.ä.) gibt, würde ich mit dem Tierheim nochmal reden.
 
Tierheim- oder Tierschutztiere gehen nie in das Eigentum ihres Besitzers über. In den meisten Verträgen steht, dass man Umzüge usw. auch melden muss.

Das stimmt so nicht, da kommt es auf den Verein bzw. das Tierheim an. Bei einer meiner früheren Tierheimkatzen war es laut Vertrag so, bei einer anderen (anderes TH) stand diesbezüglich garnichts weiteres drin. Bei meiner aktuellen TS-Miez ist es laut Vertrag so dass das Eigentum automatisch nach 6 Monaten auf mich übergeht.
Auf was anderes würde ich mich heute auch garnichtmehr einlassen.

Was so Dinge wie Freigang, oder auch Umzug angeht - keine Ahnung inwieweit man sowas dem Halter überhaupt rechtsverbindlich vorschreiben kann, ich bin kein Jurist. Ich persönlich würde da aber ehrlichgesagt den Vertrag Vertrag sein lassen und mich im Interesse der Katze entscheiden - wenn Du merkst sie will raus, und von den Gegebenheiten her passt das auch, würde ich sie rauslassen. Ob ich überhaupt im Tierheim fragen würde, weiß ich nicht. Mein Opa hatte da immer so 'nen netten Spruch: Wer lang fragt geht lang irr.
Hätte ich hier in der Eigentümergemeinschaft groß gefragt, ob ich ein Katzennetz am Balkon anbringen darf, hätte garantiert irgendein Korinthenkacker was dageben gehabt. Also hab ich es einfach gemacht - mit dem Resultat dass es seit nunmehr 6 Jahren hängt und es keinen Menschen stört weil man es einfach nicht SIEHT wenn man nicht weiß dass es da ist. Nur so als Gedanke...
 
  • #10
Genau, außerdem was soll das? Laß sie raus wenn die Umgebung es zuläßt!
Wegen einem blöden Vertrag soll die Katze leiden? Niemals!
 
  • #11
Hallo,

als ich anfang des Jahres in den Tierheimen auf suche nach Katzen ging bekam ich auch immer zu hören, dass die nicht raus dürfen u.s.w..

Habe dann welche vom Tierschutz genommen und da musste ich zwar auch einen Vertrag unterschreiben und gewisse Sachen einhalten. Den eine war noch nicht kastriert und beide waren noch nicht Leukose geimpft. Und rausgehen ist pflicht. Ich hatte schon Probleme die beiden drin zu lassen zur Eingewöhnung.

Also alle Katzen haben das recht raus zu dürfen, ausser sie haben ansteckende Krankheiten.
 
  • #12
Hi,

kann es nicht einfach sein, dass du deine Katze nur als Hauskatze = Haustier halten darfst und damit nur gemeint ist, das du sie nicht zu anderen Zwecken halten darfst.
(Also z.B. zur Zucht oder zum Verkauf oder zum zur Schau stellen oder um dir ne Tasche draus zu machen oder sonst was.)

Oder steht ganz klar im Vertrag das du die Katze nicht rauslassen darfst?

Liebe Grüße, putzi :)


ach ja, ich persönlich würde die Katze raus lassen, so oder so. :)
 
  • #13
Ich würde die Katze auch rauslassen. Doch zuvor nochmal beim Tierheim anrufen, die Situation schildern und um Änderung beten. Auch evtl. den Grund hinterfragen, wieso sie damals als reine Wohnungskatze abgegeben wurde. Vielleicht steckt eine Krankheit dahinter.

Mich Ko++zt es an (um es mit bluemoons Worten auszudrücken) einen Vetrag zu unterschreiben, an den man sich später einfach so nichtmehr hält. Es kann sich immer etwas ändern. Anrufen, Nachfragen kostet nichts. Ich bin mir sicher, sie werden Verständnis dafür haben. Falls nicht kann man sich (wenn man es denn möchte) immer noch bei einem Anwalt schlau machen (was wohl komplizierter als ein Gespräch mit den Zuständigen im Tierheim wäre) oder die Katze einfach springen lassen.

Oder man geht - wie schon geschrieben- den sicheren Weg und bietet ihr begrenzten Freigang.

Verträge sind da, um sie einzuhalten. Änderungen kann man doch gemeinsam besprechen? Für mich ist das nichteinmal eine Frage des Rechts, sondern im Falle eines Tieres auch eine Frage der Höflichkeit. Ich würde mir nicht wünschen, dass bei "unseren" vermittelten Tiere die aufgesetzten, sinnvollen Verträge einfach übergangen werden ohne Rücksprache zu halten.

Liebe Grüße
 
  • #14
Ich würde mir nicht wünschen, dass bei "unseren" vermittelten Tiere die aufgesetzten, sinnvollen Verträge einfach übergangen werden ohne Rücksprache zu halten.

Ich verstehe deine Beweggründe. Aber bei allem Respekt. Ich bin erwachsen, mir wird ein Tier anvertraut, ich trage alle Kosten und Risiken. Und dann soll ich wie ein kleines Kind beim Tierschutz anrufen und fragen, ob ich das Tier rauslassen darf? Never!

Es gibt Verträge, bei denen der neue Halter nie Eigentümer wird? Ich kenne es mit einer Frist von 6 oder 12 Monaten - das ist auch noch zum Schutz des Tieres und des neuen Eigentümers nachvollziehbar. Alles andere ist für mich kein Vertrag mehr, denn ein Vertrag ist eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit. Wenn ich nie Eigentümer des Tiers werde, ist das für mich keine Gegenseitigkeit mehr. So einen "Vertrag" würde ich auch nie unterschreiben.
 
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  • #15
Meint ihr die Tierheimmitarbeiter können sich noch an diese eine Katze und an diese eine Situation erinnern? Also bei dem durchlauf hier im Tierheim, wissen die 3 Tage später oft schon nichts mehr von der Katze die sie da vermittelt haben.

Hast du eine Schutzgebühr bezahlt? Dann ist es ein Kaufvertrag und du kannst theoretisch mit deiner Katze machen was du willst, solange es nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

Ich persönlich würde nochmals im Tierheim anrufen und nachfragen, vllt erinnern sie sich ja wirklich. Frag was dazu geführt hat, warum sie nur in Wohnungshaltung vermittelt wurde. Wenn der Grund für dich unsinnig ist, lass sie raus oder versuche es mit einer Vergesellschaftung.
Gesicherten Freigang ohne Kumpel würde ich nicht machen. Damit hat sie ja immer noch keinen Kontakt zu Artgenossen und ist somit nicht anders wie Wohnungshaltung.
 
  • #16
Ich frage mich NUR, was dagegen spricht dort anzurufen, die Situation schildern und ggf. den Vertrag ändern? Wieso muss man immer gleich alles auf eigene Faust machen? Das Verhalten finde ich persönlich ziemlich kindisch.
Falls das Gespräch negativ ausfällt kann man sich immer noch jederzeit über seine Rechte informieren und ggf. der Katze ungesicherten Freigang gewähren.
Ich kann nur nicht nachvollziehen, wieso man immer den ersten Schritt übergehen will: Miteinander Kommunizieren.
Und ja, ich gehe davon aus, dass das Tierheim keinen Einwand erteilen wird. Die Katze hat sich eingelebt und die Besitzerin wohnt offenbar ziemlich günstig. Was möchte man mehr? Mit guter Argumentation und Schilderung der Situation werden die Mitarbeiter kaum etwas dagegen sagen können. Es sei denn, die vermitteln "aus Prinzip" nur in Wohnungshaltung oder es steckt eine Krankheit dahinter - beides wäre in diesem Fall jedoch ungünstig und man könnte es dem Th vorhalten.
Mfg
 
  • #17
Ich frage mich NUR, was dagegen spricht dort anzurufen, die Situation schildern und ggf. den Vertrag ändern? Wieso muss man immer gleich alles auf eigene Faust machen? Das Verhalten finde ich persönlich ziemlich kindisch.

Es muss jeder für sich selbst entscheiden. Für mich spräche dagegen, dass ich erwachsen bin und meine eigenen Entscheidungen treffe. Ich unterschriebe aber auch keinen Vertrag, bei dem ich nicht nach einer gewissen Zeit Eigentümerin des Tieres würde.

Mir ganz persönlich ginge es ums Prinzip. Ich habe Kinder großgezogen, ich habe eine verantwortungsvolle Tätigkeit, da muss ich weitreichende Entscheidungen treffen. Aber ob die Katze raus darf, da muss ich erst um Erlaubnis bitten bzw. Verträge ändern?
 
  • #18
Es muss jeder für sich selbst entscheiden. Für mich spräche dagegen, dass ich erwachsen bin und meine eigenen Entscheidungen treffe. Ich unterschriebe aber auch keinen Vertrag, bei dem ich nicht nach einer gewissen Zeit Eigentümerin des Tieres würde.

Mir ganz persönlich ginge es ums Prinzip. Ich habe Kinder großgezogen, ich habe eine verantwortungsvolle Tätigkeit, da muss ich weitreichende Entscheidungen treffen. Aber ob die Katze raus darf, da muss ich erst um Erlaubnis bitten bzw. Verträge ändern?

Ich bin seit drei Tagen auch "erwachsen" - rein rechtlich gesehen. Und? Kann hervorragend für mich und meine Katzen sorgen. Und? Andere können das, was ich mit 18 kann, mit 40 immer noch nicht. Schließe bitte nicht von Dir auf andere (nicht falsch verstehen: Die TE wird sicherlich ihre Entscheidungen treffen können. Davon gehe ich aus).

Es geht nicht um das "Eigentum". Es geht darum, dass man den Vertrag damals so unterschrieb und nun nach Änderung fragt, da sich die Situation (unvorhersehbar) geändert hat. Hinter dem Vertrag stehen Menschen - die sind flexibel. Mir geht es auch um "Prinzipien" und "Höflichkeit". Ich lernte als Kind "Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen" "Pacta sunt servanda". Und wenn sich daran etwas ändert, ist es eine Frage der Höflichkeit die betreffenden Personen darüber aufzuklären.

Daher rate ich immer dazu, vorher das Gespräch zu suchen. Man ist somit rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite und alle Beteiligten sind glücklich.

Hier gehe ich -wie geschrieben- nicht davon aus, dass das Tierheim etwas einzuwenden hat. Falls doch, dann heißt es nachfragen und argumentieren.

Vielleicht liegt es auch daran, dass ich jahrelang geritten bin: Ich zäume das Pferd lieber von vorne auf :).

Und selbst wenn ich dabei der einzige Mensch auf der Welt bin, der das Tierheim anrufen würde um ihm mitzuteilen, dass ich die Einzelkatze nun vergesellschaften möchte.

Liebe Grüße
 
  • #19
Das nenne ich einmal Unvoreingenommenheit. Gut: Ihr werft die Flinte gleich ins Korn. Euch ist ein Anruf und Nachfragen zuviel. Ihr seid erwachsen und könnt selbst entscheiden.
Dann kann ich auch nichts dagegen unternehmen und möchte mich über die Einstellung hier auch nicht weiter auslassen.

Der TE wünsche ich alles Gute (welchen Schritt auch immer sie als nächsten wählen wird) und auf dass ihr Katze bald Freigang genießen darf.

Liebe Grüße
 
  • #20
Ich frage mich NUR, was dagegen spricht dort anzurufen, die Situation schildern und ggf. den Vertrag ändern?
...
Falls das Gespräch negativ ausfällt kann man sich immer noch jederzeit über seine Rechte informieren und ggf. der Katze ungesicherten Freigang gewähren.
Ich kann nur nicht nachvollziehen, wieso man immer den ersten Schritt übergehen will: Miteinander Kommunizieren.

Diese Einstellung ist ja grundsätzlich sehr löblich. Macht aber unter Umständen Dinge auch einfach unnötig kompliziert - spielen wir das doch mal durch, die TE meldet sich beim Tierheim, fragt nach, schildert die Lage, hilft auf die Sprünge um welches Tier es sich handelt... dann gibt es verschiedene Möglichkeiten:
a) sie kriegt von Mitarbeiter A die mündliche Erlaubnis, die Katze rauszulassen. Unterm Strich hilft ihr das aber genauso viel wie wenn sie garnicht gefragt hätte, denn wenn sie vielleicht mit Mitarbeiter B gesprochen hätte, hätte der nein gesagt. Im Vertrag wird immer noch stehen, sie darf die Katze nicht rauslassen.
b) Sie kriegt die Aussage, sie darf die Katze nicht rauslassen, punkt.
Und was dann? Dann hat sie im schlimmsten Fall schlafende Hunde geweckt, das Tierheim überlegt sich dann das ganze mal zu überprüfen (wenn sie sich schon Eigentum auf Lebenszeit vorbehalten, werden sie sich sicher auch das Recht auf Kontrollbesuche vorbehalten), und im schlimmsten Fall gibt es dann auch noch Stress weil die TE gegen den Vertrag verstößt (und das Tierheim auch noch mit der NAse draufgestoßen hat).

Klar ist das hochkatastrophiert, aber warum soll man sich diesen Stress überhaupt antun?

Und ganz ehrlich, der Fall, dass das Tierheim sagt, klar, kommen 'se vorbei, wir ändern den Vertrag - wie realistisch ist das bitte? Den Aufwand betreibt doch keiner.

Und ja, ich gehe davon aus, dass das Tierheim keinen Einwand erteilen wird.
Schön, dann kann man ja die Katze ohne die ganze Diskussion einfach rauslassen, wenn man sowieso von dieser Annahme ausgeht. :confused:

Klar sind Verträge, die man unterschreibt, grundsätzlich dazu da, eingehalten zu werden. Aber "Verträge" grade im Tierschutzbereich sind oft einfach ein Witz, sowohl von der juristischen Haltbarkeit als auch inhaltlich. (Sicherlich nicht alle, aber es gibt sie immernoch).
Und da seh ich persönlich das - auch auf die Gefahr hin, mich mit dieser Aussage u.U. unbeliebt zu machen, so: Papier ist geduldig. Ich nehme ein Tier bei mir auf, kümmere mich nach bestem Wissen und Gewissen, da würde ich mir im beschriebenen Fall einfach im Sinne der Katze das Recht herausnehmen, das so zu handhaben, wie ich es für richtig halte. Und würde es im Zweifelsfall auch drauf ankommen lassen.

Aber das muss letztlich jeder für sich entscheiden. Wenn man nachfragt und alles läuft gut, prima.

Edit: Zwar nicht 100% passend auf die Frage der TE, aber dennoch inhaltlich irgendwie zum Thema passend, hier noch ein recht interessanter Link.
 
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