Urteil Scottish Fold / BKH „Zucht“*¹ - 25 Katzen auf 100 m² - VG Ansbach 16.11.2020

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Urteil zu Scottish Fold vom Verwaltungsgericht Ansbach vom 16.11.2020.

In dem Urteil geht es nicht nur um Scottish Fold, sondern auch um die BKH-„Zucht“*¹ mit 25 Katzen auf 100 m².
Es sind zwar 17 Seiten, jedoch interessant die Beschreibung der Verhältnisse. Ebenso, die Argumentation der Gegenseite, bei der sich bei einigen die Fußnägel hoch klappen dürften. Eine Vermehrung, wie sie im Buche steht!
Mit der Anfechtung der im Bescheid des Veterinäramtes gemachten Auflagen, scheitert die Klägerin.

PDF: https://www.bundestieraerztekammer.de/Scottish_Fold_Urteil.pdf

Quelle: Qualzuchten / Bundestierärztekammer e.V. bzw. VG Ansbach

*¹) Zitat aus dem Urteil:
»Unter den Begriff „Zucht“ im Sinne des § 11b TierSchG fällt jede vom Menschen bewusst und gewollt herbeigeführte Vermehrung von Tieren (Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 11b Rn. 2). Auf ein bestimmtes Zuchtziel kommt es folglich nicht an.«

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Information zu Scottish Fold im Forum hier:
Scottish Fold / BKH Mix
 
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Interessant. Gut das mit der Zucht. Ich fürchte es gibt auf rechtlicher Seite auch einfach keinen Grund da Unterschiede zu machen. Ohne Sinn und Verstand zu vermehren ist halt nicht verboten. Wenn auch aus moralischer Sicht abzulehnen.

Schön, dass da noch mal ganz klar dargelegt wurde, dass Zucht mit scotisch Fold, unabhängig in welcher Verpaarung tierschutzwiedrig ist. Ich hätte mir nur gewünscht, dass die Amtsvet ähnlich aktuelles Wissen zum Sozialverhalten von Katzen hätte vorweisen können. Das sie Einzelgänger wären ist ja mittlerweile auch überholt. Bleibt so als Wermutstropfen zurück. Aber an sich ein Urteil das zu begrüßen ist.
 
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Interessant. Gut das mit der Zucht. Ich fürchte es gibt auf rechtlicher Seite auch einfach keinen Grund da Unterschiede zu machen. Ohne Sinn und Verstand zu vermehren ist halt nicht verboten. Wenn auch aus moralischer Sicht abzulehnen.

Schön, dass da noch mal ganz klar dargelegt wurde, dass Zucht mit scotisch Fold, unabhängig in welcher Verpaarung tierschutzwiedrig ist. Ich hätte mir nur gewünscht, dass die Amtsvet ähnlich aktuelles Wissen zum Sozialverhalten von Katzen hätte vorweisen können. Das sie Einzelgänger wären ist ja mittlerweile auch überholt. Bleibt so als Wermutstropfen zurück. Aber an sich ein Urteil das zu begrüßen ist.
Ich finde die Nachverfolgung des §11 b TSG sehr lobenswert, weil dem sonst kaum nachgegangen wird.
Der Rest ist leider absoluter Bullshit. Ich hatte in Züchtertagen auch mal Bilder von 11 Katzen die auf dem Sofa quer und kunterbunt gestapelt auf dem Sofa geschlafen haben.
Bei der qm-Angabe kann man beinahe jedes TH, Pflegestelle und auch Zuchten schließen. Die Tiere waren ja nicht vernachlässigt und es gab keine signifikante Geruchsentwicklung/-belästigung.
Da wird offensichtlich mit min. zweierlei Maß gemessen, denn ich kenne es so, dass Würfe für die Abgabe gar nicht mitgezählt werden, ebenso Kastraten. Ich war auch vom Vet-Amt abgenommen, auf eigenen Wunsch.
 
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Ich finde die Nachverfolgung des §11 b TSG sehr lobenswert, weil dem sonst kaum nachgegangen wird.
Der Rest ist leider absoluter Bullshit. Ich hatte in Züchtertagen auch mal Bilder von 11 Katzen die auf dem Sofa quer und kunterbunt gestapelt auf dem Sofa geschlafen haben.
Bei der qm-Angabe kann man beinahe jedes TH, Pflegestelle und auch Zuchten schließen. Die Tiere waren ja nicht vernachlässigt und es gab keine signifikante Geruchsentwicklung/-belästigung.
Da wird offensichtlich mit min. zweierlei Maß gemessen, denn ich kenne es so, dass Würfe für die Abgabe gar nicht mitgezählt werden, ebenso Kastraten. Ich war auch vom Vet-Amt abgenommen, auf eigenen Wunsch.
Die Entscheidung der Amtsveterinär:innen ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Zugrunde liegt das neueste Merkblatt des TVT zu den Mindestanforderungen zur Katzenhaltung für Amtsveterinäre. MB 189
Es gibt noch eine für Tierheime und Vereine, das ist das Merkblatt 190.

Da in dem Urteil nicht erwähnt wird, wie viele Rückzugsmöglichkeiten im Haus es gibt, und leider auch nicht, wie viele der vorhandenen Katzen an OCD erkrankt sind, lässt sich eigentlich keine Bewertung dafür abgeben.

Wichtig ist in dem Zusammenhang auch ein Garten, in den Katzen raus können. Im Merkblatt 189 steht: pro Katze ein Zimmer, wenn es keinen Freigang gibt. Nun haben die wenigsten Katzenhalter die Möglichkeit, ihre Katzen raus zu lassen (gesichert!) und viele sind nicht einmal ausreichend mit Kratzbäumen und Catwalks ausgestattet.
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, bezogen auf die Lebensumstände der Katzen.
 

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