
Quartett
Forenprofi
- Mitglied seit
- 6. März 2008
- Beiträge
- 7.114
Es hat überhaupt nichts mit "Unredlichkeit unterstellen" zu tun, wenn man das Thema der rechtlichen Grauzonen anspricht, die übrigens in etlichen Berufsfeldern bestehen, so auch bei Tierärzten.
Es gibt nämlich Bereiche, in denen die rechtlichen Rahmenbedingungen wie z.B. Sorgfaltspflichten, Dokumentation oder Haftungsfragen und andere, nicht abschließend geklärt sind.
Das betrifft z.B. den Off-Label-Use von Medikamenten, die Ausstellung von Rezepten ohne das Tier gesehen zu haben (unbekanntes Tier oder länger nicht in der Praxis gewesen) oder auch die Abgabe bestimmter Mittel zur Anwendung durch den Tierhalter.
Und da entscheiden Tierärzte unterschiedlich, das kann individuell sein oder von Region zu Region anders sein.
Es gibt nämlich Bereiche, in denen die rechtlichen Rahmenbedingungen wie z.B. Sorgfaltspflichten, Dokumentation oder Haftungsfragen und andere, nicht abschließend geklärt sind.
Das betrifft z.B. den Off-Label-Use von Medikamenten, die Ausstellung von Rezepten ohne das Tier gesehen zu haben (unbekanntes Tier oder länger nicht in der Praxis gewesen) oder auch die Abgabe bestimmter Mittel zur Anwendung durch den Tierhalter.
Und da entscheiden Tierärzte unterschiedlich, das kann individuell sein oder von Region zu Region anders sein.