
Zitronenfalter
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- 11. Juli 2013
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- Nähe Kiel
Ich habe zwei 15jährige Kater, die beide einmal im Monat Solensia gegen arthrosebedingte Schmerzen erhalten.
Für Billy ist das kein Problem, sein Bruder Max hat jedoch als Kätzchen traumatische Erfahrungen gemacht und für ihn ist das Eingesperrtsein in der Transportbox, die Autofahrt und der Aufenthalt beim TA ein Grund für heftige Panikreaktionen. (Ich möchte an dieser Stelle nicht näher auf die Gründe eingehen und auch nicht auf alles, was wir dagegen schon versucht haben, um ihm zu helfen, da es mir in diesem Thread um eine andere Frage geht.)
Ich habe daher meine TÄ gefragt, ob sie mir erlauben würde, Max das Medikament selbst zuhause zu spritzen, da ich gelesen habe, dass es durchaus einige Tierärzte gibt, die nichts dagegen haben.
Sie hat geantwortet, dass dies nicht möglich sei, weil Solensia beim Menschen im schlimmsten Fall zu einer heftigen allergischen Reaktion (bis hin zu einem anaphylaktischen Schock) führen könne, falls man es sich unabsichtlich selbst injiziert. Deswegen dürfe sie mir das Medikament leider nicht mitgeben.
Ich verstehe natürlich ihre grundsätzliche Sorge, auch wenn ich natürlich im Traum nicht auf den Gedanken käme, die TÄ haftbar zu machen für den Fall, dass ich aus Ungeschicktheit irgendwas Dummes mit der Spritze anstelle.
Aber ich habe gelesen, dass andere Tierärzte ihren Klienten dies durchaus erlauben, und deshalb frage ich euch, die ihr Solensia selbst spritzen dürft:
Hat euer/eure TA/TÄ die Frage der Haftung irgendwie thematisiert?
Habt ihr womöglich etwas unterschrieben, was den Tierarzt im Fall der Fälle von der Haftung freistellt?
Kennt sich hiermit jemand aus, gibt es vielleicht geeignete Vordrucke für eine solche "Haftungsfreistellung"? (Bin nicht sicher, ob das überhaupt der richtige Ausdruck ist, ich habe keine juristische Expertise.)
Für Billy ist das kein Problem, sein Bruder Max hat jedoch als Kätzchen traumatische Erfahrungen gemacht und für ihn ist das Eingesperrtsein in der Transportbox, die Autofahrt und der Aufenthalt beim TA ein Grund für heftige Panikreaktionen. (Ich möchte an dieser Stelle nicht näher auf die Gründe eingehen und auch nicht auf alles, was wir dagegen schon versucht haben, um ihm zu helfen, da es mir in diesem Thread um eine andere Frage geht.)
Ich habe daher meine TÄ gefragt, ob sie mir erlauben würde, Max das Medikament selbst zuhause zu spritzen, da ich gelesen habe, dass es durchaus einige Tierärzte gibt, die nichts dagegen haben.
Sie hat geantwortet, dass dies nicht möglich sei, weil Solensia beim Menschen im schlimmsten Fall zu einer heftigen allergischen Reaktion (bis hin zu einem anaphylaktischen Schock) führen könne, falls man es sich unabsichtlich selbst injiziert. Deswegen dürfe sie mir das Medikament leider nicht mitgeben.
Ich verstehe natürlich ihre grundsätzliche Sorge, auch wenn ich natürlich im Traum nicht auf den Gedanken käme, die TÄ haftbar zu machen für den Fall, dass ich aus Ungeschicktheit irgendwas Dummes mit der Spritze anstelle.
Aber ich habe gelesen, dass andere Tierärzte ihren Klienten dies durchaus erlauben, und deshalb frage ich euch, die ihr Solensia selbst spritzen dürft:
Hat euer/eure TA/TÄ die Frage der Haftung irgendwie thematisiert?
Habt ihr womöglich etwas unterschrieben, was den Tierarzt im Fall der Fälle von der Haftung freistellt?
Kennt sich hiermit jemand aus, gibt es vielleicht geeignete Vordrucke für eine solche "Haftungsfreistellung"? (Bin nicht sicher, ob das überhaupt der richtige Ausdruck ist, ich habe keine juristische Expertise.)