Solensia selbst spritzen - wessen Vet erlaubt es? Haftungsfreistellung ...?

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
Zitronenfalter

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11. Juli 2013
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Ich habe zwei 15jährige Kater, die beide einmal im Monat Solensia gegen arthrosebedingte Schmerzen erhalten.
Für Billy ist das kein Problem, sein Bruder Max hat jedoch als Kätzchen traumatische Erfahrungen gemacht und für ihn ist das Eingesperrtsein in der Transportbox, die Autofahrt und der Aufenthalt beim TA ein Grund für heftige Panikreaktionen. (Ich möchte an dieser Stelle nicht näher auf die Gründe eingehen und auch nicht auf alles, was wir dagegen schon versucht haben, um ihm zu helfen, da es mir in diesem Thread um eine andere Frage geht.)
Ich habe daher meine TÄ gefragt, ob sie mir erlauben würde, Max das Medikament selbst zuhause zu spritzen, da ich gelesen habe, dass es durchaus einige Tierärzte gibt, die nichts dagegen haben.
Sie hat geantwortet, dass dies nicht möglich sei, weil Solensia beim Menschen im schlimmsten Fall zu einer heftigen allergischen Reaktion (bis hin zu einem anaphylaktischen Schock) führen könne, falls man es sich unabsichtlich selbst injiziert. Deswegen dürfe sie mir das Medikament leider nicht mitgeben.
Ich verstehe natürlich ihre grundsätzliche Sorge, auch wenn ich natürlich im Traum nicht auf den Gedanken käme, die TÄ haftbar zu machen für den Fall, dass ich aus Ungeschicktheit irgendwas Dummes mit der Spritze anstelle.
Aber ich habe gelesen, dass andere Tierärzte ihren Klienten dies durchaus erlauben, und deshalb frage ich euch, die ihr Solensia selbst spritzen dürft:
Hat euer/eure TA/TÄ die Frage der Haftung irgendwie thematisiert?
Habt ihr womöglich etwas unterschrieben, was den Tierarzt im Fall der Fälle von der Haftung freistellt?
Kennt sich hiermit jemand aus, gibt es vielleicht geeignete Vordrucke für eine solche "Haftungsfreistellung"?
(Bin nicht sicher, ob das überhaupt der richtige Ausdruck ist, ich habe keine juristische Expertise.)
 
A

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Ich habe meinem todkranken Henry gegen Ende auch einiges selbst gespritzt (kein Solensia, aber andere Medikamente) und hier lief das immer auf inoffizieller "Eigentlich darf ich das nicht mitgeben, aber wenn Sie's keinem sagen, sage ich es auch keinem und wir tragen es nicht in die Akte ein"- Basis. Wir waren aber auch schon viele Jahre Patienten dort und es gab ein gewisses Vertrauensverhältnis.
 
zur frage kann ich eher nichts sagen. wir würden solensia zuhause spritzen dürfen, aber ich traue es mir alleine bei unserem kater nicht zu. und mein mann ist mir zu hibbelig beim spatz.

aber! da taylor auch große probleme durch einen wochenlangen aufenthalt auf klinikstation hat (schwer verunfallter streuner), und darum auch *hüstel* schwierig in sachen box ist....
wir bekommen einen termin außerhalb der praxiszeiten, haben aber glücklicherweise auch nur 5 minuten fahrtzeit, dann direkt rein, behandlung, und wieder raus.
wenn taylor nichts sieht, ist er recht ruhig. decke über box, beim arzt decke sofort über taylors kopf. vllt wäre das notfalls eine möglichkeit?
 
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Hat euer/eure TA/TÄ die Frage der Haftung irgendwie thematisiert?
Ich bekam immer eher Harmloses wie Metacam zus spritzen mit, das war nie ein Problem.
Habt ihr womöglich etwas unterschrieben, was den Tierarzt im Fall der Fälle von der Haftung freistellt?
Kennt sich hiermit jemand aus, gibt es vielleicht geeignete Vordrucke für eine solche "Haftungsfreistellung"?
(Bin nicht sicher, ob das überhaupt der richtige Ausdruck ist, ich habe keine juristische Expertise.)
Du kannst auf ein Zettelchen schreiben was Du möchtest, brav unterschreiben und alles, der Arzt haftet trotzdem. Sonst würdest Du ja bestehende Gesetze aushebeln. Denk mal drüber nach:
"Hiermit entbinde ich Chemieklitsche xy von jeglicher Haftung von möglichen Schäden, die durch das Aushändigen von 500g Strychnin an mich entstehen sollten" Ist etwas übertrieben als Beispiel, aber bezogen auf die Haftung dasselbe.
 
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Ich habe ziemlich vieles zum Selbstspritzen mitbekommen, aber Solensia nie. Es hieß, das sei ähnlich wie eine Impfung und dürfe nicht mitgegeben werden. Und wie @KittenKrankenschwester schon schrieb, dass diese Zettelchen den Tierarzt nicht von der Haftung entbinden.
 
Ja, als bei Pauli vor ca 2 Jahren Athrose festgestellt wurde, hab ich mit der TA drüber gesprochen, ob wir das zu Hause spritzen dürfen. Leider mussten wir nach ungefähr 5 Monaten (also 5 Versuchen) uns eingestehen, dass das hier nicht händelbar ist. Pauli hatte irgendwann panische Angst vor uns und dann hab ich das abgebrochen. Wir hatten irgendwann später nochmal 2 Versuche mit einer mobilen TA, aber bei ihr ist Pauli komplett ausgeflippt und sie wollte nicht mehr zu uns kommen 😬🙈. Nun fahren wir alle 4 Wochen in die Praxis.
 
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@Zitronenfalter hast dich schon im Solensia Faden umgesehen? Vielleicht ist da jemand, der selber spritzen darf?
 
Er hat auch Probleme mit dem Bewegungsapparat und bekommt monatlich Solonsia gespritzt. Nicht nur, dass das Medikament um die 51 Euro oder so kostet. Die Allgemeinuntersuchung (muss TA machen sobald ein Tier wegen etwas vorgestellt wird) liegt bei 23,62€ und Folgeuntersuchung jedes Mal 19,74€ Theoretisch muss der Tierarzt also dann jedes Mal/jeden Monat mit spritzen etc an die 100 Euro nehmen. Und theoretisch darf so ein Medikament auch nicht einfach gekühlt mit nach Hause gegeben werden. Auch nicht an Tierbesitzer die in der Praxis gezeigt haben dass sie Zuhause selbst spritzen können. Der Hersteller hat das nicht zugelassen und die Praxis riskiert damit theoretisch ihre Zulassung. Praktisch wird es aber auch so gemacht. Denn viele ältere Tiere haben nun einmal Arthrose und Co und Schmerzen in Wirbelsäule und Sprunggelenken etc und wenn dann die alte Katze wieder schmerzfreier laufen und springen kann.....

Ich zitiere mich hier mal aus einem anderen Beitrag selbst, was mir in meiner Praxis gesagt wurde. Bei uns wurde sich extra nochmal genauestens informiert und Aufgrund mehrerer Faktoren begibt sich der Tierarzt/die Praxis auf dünnes Eis gibt er das Medikament mit. Besonders wenn dann doch etwas passiert. Egal ob bei Mensch oder Tier. Ich kann sehr gut nachvollziehen wenn eine Praxis das daher nicht macht. Langjähriger guter Kunde mit regelmäßigen Terminen, noch ein "Spritzenschein" aus dem Humanbereich vorhanden, blöde Schichtdienste, Kater hat schon im Tierhei bei Injektionen mit Hepar comp gut mitgemacht/ besser möglich als orale Eingabe und mag keine Autofahrt usw
Es war klar, dass es für das Tier am besten wäre und auch den Menschen viel Zeit erspart.
Daher wurde sich halt auch extra nochmal wegen uns informiert obwohl das Nein eigentlich klar war. Zu welchem Ergebnis wir dann gekommen sind? Sagen wir es mal so: Ich würde der Praxis natürlich niemals schaden wollen und das dann in einem öffentlichen Forum zugeben, wenn Zuhause gespritzt wird. Daher wird es vielleicht mal von jemandem nebenbei erwähnt aber eine ehrliche, repräsentative Antwort wird man hier dann wohl selten bekommen. Die, die das Vertrauen ihrer Praxis haben missbrauchen es nicht.
 
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Daher wird es vielleicht mal von jemandem nebenbei erwähnt aber eine ehrliche, repräsentative Antwort wird man hier dann wohl selten bekommen. Die, die das Vertrauen ihrer Praxis haben missbrauchen es nicht.
Naja, es weiß ja keiner, um welche Praxis es sich handelt, nur dass „irgendeine“ Praxis es macht.
Ich muss zugeben, dass mir auch nicht bewusst war, dass es so problematisch ist (bei näherem Drübernachdenken aber nachvollziehbar), da ich im Bekanntenkreis schon öfter gehört habe, dass Leute ihren Katzen selbstständig Medikamente spritzen (grade Schmerzmittel oder subkutane Infusionen).
 
Bei subkutaner Infusion mit NaCl gibt es überhaupt keine Probleme, weil wirklich jeder zu seiner nächsten Apotheke gehen kann und dort Infusionssysteme und Lösung ganz normal bestellen kann. Ohne Rezept. Wie Hustenbonbons etc. Ab und an gibt es zur Zeit da zwar eine Knappheit. Dann hat die Apotheke eine Mengenbegrenzung bei der Abgabe oder ist halt nicht vorrätig. Weil eben in erster Linie Krankenhaus, Ärzte, Tierärzte usw dann versorgt werden. Aber im Grunde ist das kein Problem.

Hier handelt es sich aber um ein Medikament. Und da gelten für alle Ärzte und Pflegekräfte (auch im tiermedizinische Bereich) die Angaben des Herstellers. Es ist ja genau festgelegt wann/bei welchen Symptomen, wie und in welcher Menge dieses Medikament verabreicht werden darf.
Als Beispiel: Es gibt Medikamente die soll und darf ein Patient regelmäßig Zuhause einnehmen. Allerdings gibt es vielleicht eine Mengenbeschränkung bei der Abgabe um z.B Missbrauch/Weiterverkauf oder Suizid vorzubeugen. Kein Arzt wird dann 3 Packungen auf einmal verschreiben und keine Apotheke diese Menge rausgeben.

Eine gute Möglichkeit:
Der Tierarzt wendet sich direkt an den Hersteller und fragt dort nach.
Auch im Falle von Solensia bekommt er dann eine Rückmeldung zum aktuellen Stand.

Zum Beispiel kommt dann vielleicht raus, dass es bereits sehr viele solcher Anfragen gab und dass die Rechtsabteilung bereits dabei ist alle Möglichkeiten zu prüfen/auszuschöpfen um die Vorgaben zu lockern, Beipackzettel mit "nur durch einen Tierarzt zu verabreichen" vielleicht mittlerweile veraltet ist und gerade überarbeitet werden soll usw. Evtl hat die Rechtsabteilung bereits abgeklärt, dass es vertretbar ist unter ganz bestimmten Vorraussetzungen ( bei Solensia evtl dass die Person durch eine berufliche Ausbildung spritzen können muss oder bei Laien der Tierarzt dokumentieren muss wie er den Besitzer angeleitet hat und der 10x im Beisein des TA gespritzt hat) das Medikament doch mitzugeben.

Ich sage hier ganz deutlich, dass ich das bei Solensia gerade nicht weiß. Keine Ahnung wie streng das im Moment ist.

Ich weiß nur, dass es eigentlich nicht mitgeben werden darf aber in einigen Fällen doch ab und an sehr ungern gemacht wird. Auch so, dass es dann einfach nicht in der Akte vermerkt wird dass das Tier regelmäßig mit Solensia behandelt wird. Wenn jeder in der Praxis natürlich Bescheid weiß evtl nicht so tragisch.
In meiner Praxis sind 5 Tierärzte und 8 TFA. Geben sie es einfach mit, besteht unter Umständen eine Gefahr für die ganze Praxis.
Sehr viele Kunden fragen und hören von allen erstmal ein grundsätzliches Nein.

Bei uns gab es nicht das direkte Nein sondern "Das muss xy/Chefin abklären". Wir bekamen noch einen Rückruf dass der Hersteller kontaktiert wird und nach einigen Tagen kam dann die Antwort.
 
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Meine Tierärztin vertraut mir auch vieles an. Solensia nicht.
Warum habe ich nicht gefragt, fahre also regelmäßig mit zwei, wahrscheinlich bald mit drei Katzen.
 
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Meine Tierärztin vertraut mir auch vieles an. Solensia nicht.
Ich verstehe natürlich ihre grundsätzliche Sorge, auch wenn ich natürlich im Traum nicht auf den Gedanken käme, die TÄ haftbar zu machen für den Fall, dass ich aus Ungeschicktheit irgendwas Dummes mit der Spritze anstelle.

Interessante Frage!

(M)eine These dazu:
Solensia ist ja ein felinisierter monoklonaler Antikörper (aus Hamsterzellen). Somit dürfte das Medikament sowohl für Katzen, als auch beim Menschen ein potentielles "Antigen" darstellen?!

Dann gilt m. E. n. folgende "Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene"
§ 43 TierImpfStV 2006 - Einzelnorm

Zulässige Ausnahmen gibt es da wohl nur für gewerbl. Tierhalter, wie Landwirte.


@Zitronenfalter:
Es gibt solche Haftungsverzichtserklärungen als Vorlage. Wie oben erwähnt, begibt sich der TA da aber auf seeehr dünnes Eis. Schon weil er damit einen potentiellen Gesetzesverstoß dokumentier hat.

Und Ansprüche stellst im Zweifel nicht Du, sondern z. B. deine GKV gegen den TA, wenn Du nach z. B. einer Fehlanwendung/Selbstinjektion behandlunspflichtig wirst und die Wahrheit auf den Tisch muss - dann holt sich die GKV ja gerne die Kosten zurück.
Wenn es für euch akut wird, würden die Tierärztekammern das bei Bedarf bestimmt genauer aufklären können...
 
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Es ist ja nicht nur das Problem, dass beim selbst Spritzen etwas schiefgehen könnte.

Die Tierärzte sind auch gehalten, allgemeine Untersuchungen vorher zu machen.
Dazu müssen sie das Tier natürlich in der Praxis sehen.

Eine Praxis hat das auf der HP stehen:

" Laut der Berufsordnung für Tierärzte bedarf jede Leistung die in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geschrieben steht einer unmittelbaren Untersuchung durch die Tierärztin/den Tierarzt.
Somit ist Frau Dr. Schultz-Wildelau verpflichtet vor jedem Krallenschneiden, jeder Analbeutelentleerung und/oder jeder monatlichen Injektion, das Tier hinreichend und kostenpflichtig zu untersuchen."
https://www.kleintierpraxisamsandkamp.d ... setz-tamg/
 
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Ich verstehe natürlich ihre grundsätzliche Sorge, auch wenn ich natürlich im Traum nicht auf den Gedanken käme, die TÄ haftbar zu machen für den Fall, dass ich aus Ungeschicktheit irgendwas Dummes mit der Spritze anstelle.

Das ist sehr schwierig. Mir fiel mal auf, dass Tierärzte in der Regel online nicht existieren (persönlich). Ich habe danach sowohl meinen Tierarzt, als auch meinen Juristenfreund, der tatsächlich Tierärzte vertreten hat, gefragt.
Die Angst vor Tierbesitzern ist so real, dass Tierärzte absichtlich absolut keinen digitalen Fußabdruck haben.

Bzgl. der Injektion. Mein Tierarzt war dagegen (nachdem ich weiß, dass andere das erlauben). Er hätte den Chef fragen müssen, und er hätte das wahrscheinlich nicht erlaubt. Jahre später fragte er mich (er erinnerte such nicht an das Gespräch), wieso ich das nicht selber spritze.

Nun ist es generell so, das Mittel wird subkutan verabreicht. Intramuskuläre Injektionen tun häufig extrem weh. Wenn du das ins Gefäß injizierst, stirbt das Tier nach 10 Minuten. Mir war das zu heikel.

(M)eine These dazu:
Solensia ist ja ein felinisierter monoklonaler Antikörper (aus Hamsterzellen). Somit dürfte das Medikament sowohl für Katzen, als auch beim Menschen ein potentielles "Antigen" darstellen?!
Antikörper sind nicht Antigene. Das Mittel könnte im Weiteren Sinne als "Serum" definiert werden.
 
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Hallo!
Meine Yuki und mein Findus bekommen bzw. bekamen Solensia seit Markteinführung. Die TÄ hat direkt angeboten, es mitzugeben (macht sie bei allen ihren Kunden, deren Katzen es brauchen) und seitdem spritze ich es zu Hause selbst. Haftung etc. war nie ein Thema.
Ich kenne auch Katzenhalter, die in anderen Praxen Kunde sind und denen von den TÄ proaktiv angeboten wurde, Solensia selbst zu spritzen, ebenfalls ohne jedes Aufhebens.
Viele Grüße
Nicole
 
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Hallo!
Meine Yuki und mein Findus bekommen bzw. bekamen Solensia seit Markteinführung. Die TÄ hat direkt angeboten, es mitzugeben (macht sie bei allen ihren Kunden, deren Katzen es brauchen) und seitdem spritze ich es zu Hause selbst. Haftung etc. war nie ein Thema.
Ich kenne auch Katzenhalter, die in anderen Praxen Kunde sind und denen von den TÄ proaktiv angeboten wurde, Solensia selbst zu spritzen, ebenfalls ohne jedes Aufhebens.
Viele Grüße
Nicole
TÄ besitzen das Dispensierrecht und dürfen in Folge Arzneimittel auch zum Selberspritzen herausgeben sofern die Bedingungen dafür erfüllt sind.
Tierarzneimittel: Abgabe, Anwendung und Versandhandel und hier:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fi...ag_Basics_Tieraerztliches_Dispensierrecht.pdf (u.a. Einzelhandeltätigkeit)

Ob TÄ davon Gebrauch machen möchten entscheiden sie selbst, anfragen kann man auf jeden Fall und mit diesen Hinweisen auch begründen. Letztlich muss man als Tierhalter es sich genau anschauen und ggf. auch diskutieren.
 
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....können aber im o. g. Zusammenhang zu Antigenen werden.
Das ist sehr müßig. Zunächst einmal wird der Stoff selber nicht zum Antigen, sondern die spezifische immunauslösende Andockstelle. Zweitens wäre nach der Definition auch ein Antibiotikum ein Antigen, denn man kann darauf allergisch sein. Deshalb ist das ein Paragraph in der Tierimpfstoffverordnung und nicht im Arzneimittelgesetz. Es geht nämlich um Untereinheitenimpfstoffe.
 
Deshalb ist das ein Paragraph in der Tierimpfstoffverordnung und nicht im Arzneimittelgesetz. Es geht nämlich um Untereinheitenimpfstoffe.
Genau genommen geht zunächst mal in dem Paragraphen um Sera, Impfstoffe….. und Antigene.
Es geht ferner um „Mittel“
Weiter differenziert oder definiert wird da in der Verordnung nicht…


Zunächst einmal wird der Stoff selber nicht zum Antigen
Stellt sich zunächst ja mal die Frage nach der Definition eines „Antigen“. Da hab mal einige „Definitionen“ aus dem Netz gefischt:

„Ein Antigen ist eine fremde Substanz, die eine spezifische Immunantwort auslöst oder das Ziel einer solchen Immunantwort ist.
In der Regel handelt es sich bei Antigenen um körperfremde Substanzen. Sie werden von Antikörpern und bestimmten Rezeptoren auf Immunzellen erkannt. Proteine, Kohlenhydrate und Lipide können als Antigen wirken.“

Quelle:
Deutsches Zentrum für Infektionsforschung
https://www.dzif.de/de/glossar/antigen

oder
ein „Molekül, das über die Stimulation von B- oder T-Zellen eine Immunantwort auslöst und mit deren Produkten (Immunglobulin, T-Zell-Rezeptor) reagiert.“
Quelle: SpringerMedizin.de
https://www.springermedizin.de/emedpedia/detail/lexikon-der-medizinischen-laboratoriumsdiagnostik/antigen?epediaDoi=10.1007/978-3-662-49054-9_218

oder
eine „Bezeichnung für Moleküle, die an jeweils spezifische Antikörper binden können. Die Bindungsstellen auf den Antigenen, die mit den korrespondierenden Antikörpern reagieren (die sog. antigenen Determinanten; Epitop), sind kleiner als die Bereiche, die die Bildung der Antikörper induzieren. Für Kohlenhydrate und Proteine konnte die Größe der antigenen Determinanten dadurch ermittelt werden, daß man die minimale Größe einer bestimmten Polypeptid- oder Zuckerkette maß, die für die Hemmung einer Präzipitationsreaktion benötigt wurde. Am Dextran-System (Dextran als Antigen) fand man heraus, daß eine Antigenbindungsstelle Platz für ein Hexasaccharid (relative Molekülmasse = 990) bieten muß. Analoge Untersuchungen an Polypeptiden zeigten, daß hier 4–8 Aminosäuren pro Antigenbindungsstelle aufgenommen werden müssen.
Daraus kann man die Dimension einer antigenen Determinante, die zur Antikörperbindungsstelle eine komplementäre Struktur aufweisen muß, extrapolieren (3,5 × 1 × 0,6 nm). – Induziert ein Antigen eine spezifische Immunantwort, ist es immunogen.
Je fremder eine Substanz für einen Organismus, desto besser wird die Immunantwort stimuliert. Umgekehrt rufen Substanzen, die mit denen des Individuums sehr nahe verwandt oder gar identisch sind, keine Immunantwort hervor.
Vollständige Antigene (Immunogene) können sowohl eine Immunantwort induzieren als auch mit den Produkten dieser Antwort (Antikörper) reagieren. Unvollständige Antigene (Haptene) sind Substanzen von kleiner relativer Molekülmasse, die allein keine Immunantwort induzieren können, aber durch Kopplung an größere Moleküle oder inerte Partikel immunogen werden können. Die unterschiedlichsten chemischen Verbindungen wirken als Antigene. Die am besten untersuchten Antigene sind Proteine und Polysaccharide, die in löslicher Form oder als Teil komplexer Strukturen (z. B. Bakterienzellwand) stark immunogen wirken. Lipide und Nucleinsäuren sind vergleichsweise schwache Antigene. Polynucleotide können aber immunogen sein (genetische Impfung), und auch manche Lipide haben sich als immunogen erwiesen, die jedoch auf CD1-Molekülen (CD-Marker) und nicht auf MHCMolekülen (Histokompatibilitäts-Antigene, Haupt-Histokompatibilitäts-Komplex) präsentiert werden. Vollständige Antigene haben im allgemeinen eine hohe relative Molekülmasse (Mr). Aber auch natürlich vorkommende Substanzen mit relativ niedriger Mr, z. B. Ribonuclease (Mr = 14 000), Insulin (6000) und Glucagon (2600), sind immunogen. –

Für die Immunogenität eines Antigens wichtige Faktoren sind: 1) Größe und Komplexität des Antigens; 2) Unterschied zu eigenen Antigenen; 3) die Beziehungen zwischen den Determinanten, die von T-Zellen (T-Lymphocyten, Lymphocyten), und solchen, die von B-Zellen (B-Lymphocyten) erkannt werden, d. h. die Wechselwirkung mit den MHC-Molekülen; einige Antigene lösen eine Immunantwort aus, bei der nur B-Zellen beteiligt sind (Thymus-abhängige Antigene, Thymus-unabhängige Antigene); 4) die Art der Verabreichung (subcutan, intraperitoneal oder intravenös); 5) die Form des Antigens, in der es verabreicht wird, partikulär oder löslich, und dadurch bedingt die Effizienz der Aufnahme durch Antigen-präsentierende Zellen. Im Falle eines Antigens von hoher chemischer Komplexität ist es eher zu erwarten, daß das Individuum kooperierende Lymphocyten besitzt, die einige oder alle Determinanten erkennen. Daher wirken z. B. synthetische Homopolymere aus L-Aminosäuren selten immunogen. Polymere (Biopolymere) aus zwei oder mehr Aminosäuren können jedoch eine Immunantwort auslösen.

Kommt es zu einer Immunantwort gegen körpereigene Antigene (Autoantigene), so spricht man von Autoimmunität, die als Zusammenbruch der Toleranz (Immuntoleranz) gegen körpereigene Strukturelemente aufzufassen ist (Autoimmunkrankheiten). Als Alloantigen (Alloantigene) bezeichnet man ein Antigen, das von einem anderen Individuum derselben Art abstammt. Solche Antigene sind als Ergebnis des genetischen Polymorphismus aufzufassen.

Als Beispiele lassen sich die Blutgruppenantigene (Blutgruppen) des AB0-Systems und RH-Systems (Rhesusfaktor) aufführen sowie die Histokompatibilitäts-Antigene, welche das Immunsystem prompt stimulieren und deren Erforschung in neuerer Zeit unter anderem wegen der Zunahme von Organ-Transplantationen beim Menschen besonders bedeutend ist. Antigen-Präsentation, Antigen-Prozessierung, Benacerraf (B.), Burnet (F.M.), Calvin (M.), Edelman (G.M.), Grubb (E.R.), heterophile Antigene, immunologisches Gedächtnis, Jerne (N.K.), Superantigene, tumorassoziierte Antigene, T-B-Lymphocyt-Kollaboration, Überempfindlichkeitsreaktionen.“

Quelle: Spektrum.de
https://www.spektrum.de/lexikon/biologie/antigene/4070


Stellt sich weiter die Frage, ob Frunevetmab als (potentielles) Antigen in Frage kommt. Und da war meine Annahme, dass mAK als Proteine durchaus darunter fallen können. Insbesondere, wenn Frunevetmab durch Selbstinjektion bei Heimanwendung in den menschlichen Körper gelangt.

Meine Denke: Es können sich gegen die mKA eigene AK bilden. Und damit würde ein mAK ggf. zum potentiellen Antigen.

Dazu mal folgende links:
Durch die Entwicklung humaner mAKs hat sich die Bildung von AKs gegen mAKs bei Patienten verringert [38]. Allerdings können auch AKs gegen humane mAKs auftreten, sodass anwendungsassoziierte Reaktionen weiterhin vorkommen [38]. Dies liegt daran, dass auch vollständig humane mAKs eine (fremde) Aminosäurensequenz an ihrer Antigenbindungsstelle enthalten (Idiotyp). Daher können sich auch gegen vollständig humane mAKs sog. Anti-Idiotyp-AKs ausbilden
Quelle:
https://www.springermedizin.de/zyto...eaktionen-auf-monoklonale-antikoerpe/15519738

"Modality-related Toxizität ist ein generelles Problem: Besonders die murinen MAKs sind selbst potenzielle Antigene für das Immunsystem. AutoAntikörperReaktionen beeinflussen den Therapie-Erfolg dramatisch und können den Abbruch erzwingen [12]. Infusionsreaktionen wie Fieber, Schüttelfrost, (Kardio-) Myopathien, Blutdruckabfall und Bronchospasmen gehören zu den typischen unerwünschten Nebenwirkungen [12]. Anaphylaktische Reaktionen auf das Fremdeiweiß werden ebenfalls als seltene Nebenwirkung beobachtet [13]"
Quelle:
https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/pdf/10.1055/s-0042-102980.pdf

"However, administration of mAbs carries the risk of immune reactions such as acute anaphylaxis, serum sickness and the generation of antibodies"
Quelle:
The safety and side effects of monoclonal antibodies - Nature Reviews Drug Discovery



Kann natürlich sein, dass ich da mit meiner Annahme völlig auf dem Holzweg bin. Dann wäre es nett, wenn Du aufklären könntest, wo ich gedanklich "falsch abgebogen" bin.....

Grüße
Jag
 
Genau genommen geht zunächst mal in dem Paragraphen
Da steht "Tierimpfstoffverordnung".

Daran ändern auch mehrere direkte Nachrichten, längere zusammenkopierte Posts und diverse gedankliche Akrobatik nichts.

Es fällt schon auseinander damit, dass Solensia nicht als Impfstoff zugelassen ist, und auch keiner ist.

Paragraph 1 überlesen?

Bei Präparaten, die tatsächlich unter Paragraph 1 fallen, schließt 44 die Anwendung durch Privatpersonen (nicht gewerblich) komplett aus.
 
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