Mieterhöhung wegen Katzen zulässig?

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Choga1988

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13. Mai 2013
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Hallo an alle Katzenbesitzer,
tut mir leid für meinen ersten Thema ohne vorher in der anderen Vorstellungsthread mich vorzustellen.

Ich bin vor 8 Monaten in eine ca 50qm Wohnung eingezogen und habe dann meinen Vermieterbund gefragt ob ich mir zwei normale Stubenkatzen halten darf.
Die Erlaubnis bekam ich nur unter der Voraussetzung das ich eine Haftpflichtversicherung besitze, was eh schon Voraussetzung war um die Wohnung zu bekommen und um eine Mieterhöhung von 10,-.
Dauerauftrag habe ich geändert und ihnen eben eine Kopie geschickt das meine Haftpflichtversicherung auch eben die Schäden/Sonstiges bei Katzen abdeckt.
Froh nicht mehr in der Bude allein zu sein, erzählte ich nun mal meinen Familie und Arbeitskollegen von den zwei Katzen und von der Mieterhöhung.

Hier kam nun die große Frage auf ob eine Mieterhöhung wegen Katzen überhaupt erlaubt ist oder nicht.
Niemand in meiner Umgebung hat jemals von so einer Erhöhung gehört.
Klar es sind nur 10 Euro, aber auch Kleinvieh macht misst.
Ich habe langsam eher die Befürchtung das dieser nette Verein mich abzocken will. Ich meine wenn die Katzen was machen, würden die ja wohl meine Kaution einziehen oder meine Versicherung anklingeln oder nicht?

Kennt einer von euch sich damit aus?
Gruß Choga
 
A

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Damit kenne ich mich nicht aus, aber ich musste immer, wenn ich einen Untermieter zu mir in die Wohnung genommen habe, einen Untermietszuschlag zahlen.
Insofern kann ich mir vorstellen, dass der Vermieter auch einen "Katzenzuschlag" verlangen darf.
Ich weiss es aber wie gesagt nicht.
 
Eine Rechtsberatung kann hier sicherlich nicht gegeben werden, denn gesetzlich muss der Anwalt 190 € nehmen dafür. Und egal was hier auch noch kommt, es wird sicherlich viel brauchbares dabei sein aber alles rechtlich nicht bindend und dann falsche Aussagen rausfiltern wird schwer.

Meiner Meinung nach, ist es nicht zulässig. Genaueres kann Dir aber NUR ein Anwalt beantworten im Rahmen einer Rechtsberatung.
Sollte es Finanziell schwierig sein ( Arbeitslos, Rentner oder was auch immer ) kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt werden ( und Prozesskostenhilfe wenn es vor Gericht gehen würde ).


--- Nachtrag: ---

Wenn DU eine neue Wascmaschiene hast, wird dann die Miete erhöht ? Tiere gelten vor dem Gesetz als Sache, also das wäre das was ich in einer "Klage" anführen würde 😉
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich weiß dass der vermieter innerhalb von drei jahren eine mieterhohung beantragen darf. Die aber höchstens 20% der Miete beträgt. Keine Ahnung wie dass bei Katzen ist. Ich kenne keinen der eine Mieterhöhung wegen eines haustiers bekommen hat. Außerdem sind Kleintiere ( einschließlich Katzen) in Wohnungen erlaubt egal was im Mietvertrag steht. Ausnahme; Kampfhunde oder wenn ein Schaden entsteht.
Lg lenziboy
 
Die Katzen wurden schriftlich als Grund angegeben für die Mieterhöhung? Also wenn ich ins Gesetz schaue, ist das kein Grund für eine Mieterhöhung.😉
Habe mir auch grad mal die online Datenbank für Entscheidungen durchgeschaut, nichts dazu gefunden.

Wurde denn die MIETE erhöht oder die NEBENKOSTEN? Das wäre noch wichtig.

Kannst dich ja auch an den Mieterschutbund wenden.

Ich würde der Erhöhung schriftlich widersprechen. Die Frist scheint mir auch fragwürdig, wenn du erst 8 Monate dadrin wohnst.
 
Wenn das vor einzug so verhandelt wurde, kannst du da wenig gegen machen. Und selbst wenn müsste der "katzenzuschlag" extra ausgewiesen sein, weil sonst nicht nachweisbar.
 
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ist die KALTMIETE erhöht worden? oder der Nebenkostenabschlag?
 
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass es zulässig ist die Müllkosten zu erhöhen wenn man wohnungskatzen hält. Weiß aber nicht ob's stimmt.
 
Also im schreiben steht das die monatliche Grund-/ Nettomiete sich erhöht.
Ich glaub ich werde mich echt beraten lassen.
Ich wohne in einem 8 Pateienhaus. Zwei Parteien haben jeweils einen Hund und eine andere Partei eine Katze.
Mit denen ich gesprochen habe, sagten mir das sie selber keinen Zuschlag zahlen müssen. Also nicht das dann die anderen auch mehr zahlen müssen aber damals sagte mir die Immobilienmaklerin die meinen Vertrag abgewickelt hatte, das Katzen erlaubt seien und das ich dann nur den Vermieter bescheid sagen muss.
Von Mieterhöhung sagte sie nichts.

Müllkosten können es ja auch nicht sein. Da müsste ICH ja eine größere Mülltonne bestellen und sonst haben wir nur Gelbesäcke die wir bekommen oder uns selber holen müssen.
 
Das klingt jenseits jedes Mietgesetzes.
Wenn du den Stress bis zum Auszug verscheiben willst, dann schreibe an den Vermieter, dass du das für unrechtmäßig hältst, des guten Willens nach aber unter Vorbehalt zahlst, und zahl auch die 10€ immer seperat "unter Vorbehalt".
(Vielleicht wird das dann schon zurückgenommen)
Wenn du dann mal ausziehst, kannst du zusammenrechnen und wenn es sich lohnt, zum Anwalt damit und ggf. wieder zurückholen.
 
Das ist absoluter Schwachsinn, was die da machen - rechtlich absolut nicht haltbar.
Mieterhöhung wegen der Katzen ist sittenwiedrig. Ergo verklag diese Vollpfosten - aber mal gepflegt.

Verlangen/Vorlage einer Haftpflicht ist zulässig, alles andere nicht!
 
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Welchen Vermieterbund hast du gefragt?😕 Als Mieter ist wohl auch der "Ver"mieterverbund nicht der richtige Ansprechpartner.
Aus der Vergangenheit kenne ich nur, dass dieser für die Vermieter zuständig ist und das nicht unbedingt zum Vorteil eines Mieter und auch nicht unbedingt zum Vorteil eines Vermieters - weil die durchaus auch Vertragstipps geben die rechtlich nicht haltbar sind.

Also ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass dies rechtlich abgesichert ist.

Ich rate dir als Mieter zu einer Mietrechtschutzversicherung ( ein zusätzlicher Anteil bei einer Rechtschutzversicherung die eigentlich jeder haben sollte), bzw. Eintritt in den Mieterschutzbund.

Erkundige dich vor Ort bei nach einem Mieterschutzbund und mache dort einen Termin aus.
 
Ich habe auch noch nie gehört, dass man wegen Haustieren mehr Miete zahlen soll.
Man braucht ja auch eine Begründung für eine Mieterhöhung und die ist für mich in diesem Fall nicht gegeben.
Das Gesetzt sagt dazu:
(2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf
1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d),

2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e),

3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen,
4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen.
Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.
 
Das mit den Müllkosten was Penny weiter oben erwähnt, finde ich interssant. Es könnte also sein, dass sie mehr zahlen muss wegen höherer Nebenkosten - das ist ja noch mal was komplett Anderes als eine Erhöhung der Grundmiete.
Am besten wäre es wirklich man lässt sich das beim Anmieten der Wohnung harklein erklären und dann schwarz auf weiß aushändigen. Bloß welcher Vermieter macht das schon?
 
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass es zulässig ist die Müllkosten zu erhöhen wenn man wohnungskatzen hält. Weiß aber nicht ob's stimmt.

Muss ich dann auch mehr Müllkosten bezahlen, wenn ich eine Zeitung abonniere 😕 Ist doch eigentlich dasselbe: Luxus und macht eine Menge Müll 😀
 
Nur: Papier und Wertstoff kostet nichts. Restmüll und Bio wird hier nach Volumen und Gewicht abgerechnet. Daher ist es ein großer Unterschied, ob ich eine Zeitung beziehe oder täglich schweres Bentonitstreu in den Restmüll werfe.
 
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Nur: Papier und Wertstoff kostet nichts. Restmüll und Bio wird hier nach Volumen und Gewicht abgerechnet. Daher ist es ein großer Unterschied, ob ich eine Zeitung beziehe oder täglich schweres Bentonitstreu in den Restmüll werfe.

Naja, nicht wenn du hier in einem Haus mit zwei Haushalten wohnst. Da kriegt man nämlich hier auch nur eine Papiertonne, wie auch ein Haus mit nur einem Haushalt. Wenn dann andere ständig ihren Papiermüll wegfahren müssen, weil eine Partei immer die Tonne mit Zeitung vollpackt, entstehen da durchaus Kosten 😉 Ist hier nicht so, dass unendlich viel Platz in der Papiertonne da ist.
Abgesehen davon, dass Katzenfutterdosen in den gelben Sack dürfen und in vielen Häusern das Streu über die Toilette entsorgt werden kann. Sehe da den Unterschied bzw. die zusätzlichen Kosten nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich würde interessieren womit die Mieterhöhung begründet wurde - 2 Katzen ist kein Grund. Meine Mäuse haben mir z. B. ordentlich das Parkett zerkratzt - was jetzt erhöhte Abnützung darstellen könnte. Allerdings müssten dann ja auch wenn Nachwuchs kommt, Mieten erhöht werden dürfen.
Alles nicht schlüssig. Ich würde da nachhacken.
 
Und was kommt als nächstes?
Mieterhöhung wegen Kindern?
Altersgestaffelt, da Babywindeln ja enorm viel Müll machen?
Oder werden dann Stoffwindeln vorgeschrieben?

Laß dich beraten. Die Sache stinkt zum Himmel.
 
Wie ich ja schon aus dem Gesetz zitiert habe: man sollte darauf bestehen, das in Textform zu bekommen. Am einfachsten ist immernoch der Auszug aus einer Mietdatenbank. Jede Wohungsgesellschaft arbeitet heutzutage mit elektronischer Mietdatenbank, da gibt es keinen Grund, keine Auskunft geben zu können. Diese Programme erfassen jeden einzelnen Cent, also kein Grund, warum man keine Auskunft geben kann.
Und die Begründung, warum man mit Katze mehr zahlen soll als der Nachbar, gibt es ja anscheinend nicht.
 

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