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Welche Kontrollmechanismen gibt es.
Das Problem ist das die Kontrolle einfach eine rechtliche Grauzone ist.
a) muss ja erstmal klar sein wem eine Katze überhaupt gehört.
b) darf auch das Ordnungsamt nicht einfach auf Privatgrundstücke, das darf nur Feuerwehr und Polizei, wenn gefahr für Leib und Leben im Verzug ist, oder für die Polizei ein Durchsuchungsbeschluß vor liegt.
c) dürfte den Kommunen mit klammen Haushaltskassen nicht das geringste an der Verordnung liegen. Die muss nämlich dann für die Kastration der gefangenen oder besitzerlosen Streunerkatzen aufkommen und für weitere TA-Bahandlungen gleich mit.
Zu c) Seit wann muss denn die Kommune für die Kastration der gefangenen oder besitzerlosen Streunerkatzen aufkommen? Versuch mal eine gefangene wilde Katze zum Rathaus zu bringen und die Kommune an ihre Pflicht zu erinnern. Ich weiss, was die dir antworten. Nein für diese Katzen ist niemand zuständig und auch viele Tierschutzvereine wimmeln diese Katzen ab. Wenn man Leute fragt warum sie die Katzen nicht eher gemeldet haben hört man immer wieder dass Tierschutzvereine sich nicht zuständig gefühlt haben.
Wie will man das denn überhaupt kontrollieren??
Soweit richtig....aber eben nicht mehr möglich, wenn die Kommune auf einer Kastrationspflicht besteht. Dann muss die Kommune ja kontrollieren und bei nicht kastrierten Tieren die Halter ermitteln. Findet sie keine, landen die Tiere im TH, dessen Kosten trägt ja in der Regel überwiegend die Kommune.
Punkt C ist natürlich keine rechtliche Grauzone sondern ein kommunales Problem.
Bei der Kontrolle von solchen Regelungen sind die Gemeinden klar auf Ehrenamtliche vom Tierschutz angewiesen. Wenn da aber eine gute Zusammenarbeit herrscht und die Ämter dann auch das Potential der Strafen ausschöpft wenn Ermahnung nicht hilft, dann bewirkt die Kastrapflicht auch was.
Grüsse
neko