Kann der Vermieter wegen Besuch einer Nachbarskatze die Wohnung kündigen ?

  • Themenstarter Fossi777
  • Beginndatum
  • #21
Ich würde an Deiner Stelle den Kater nicht sofort aufgeben. Er hat sich doch ohnehin schon an Dich gewöhnt. Wenn es hart auf hart kommt, kannst Du ihn immer noch abschaffen. Ich würde erst mal darauf vertrauen, dass sich vielleicht auch im Gespräch mit der Vermieterin alles zum Guten wendet und sie schließlich ihr Einverständnis gibt. Und – Wenn es an der Frau ganz unten liegen sollte, dann würde ich die anderen Mieter, die ihn ja auch mögen, zumindest bitten, ihn nicht durch die Haustür reinzulassen, damit er sich den Gang zum Dach angewöhnt, was dann wiederum die Frau unten im Haus besänftigen könnte. Dann gibt es keinen Grund mehr, sich aufzuregen.
 
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  • #22
Ich würde wohl eher versuchen die Besitzer zu überreden nochmal eine ZuSaFü zu versuchen. Dann wäre er ja auch wieder zu Hause und besuchen könntest du ihn oder er dich immer noch. Es klingt für mich etwas danach, dass die Besitzer sich da nicht so große Mühe gegeben hätten.


Das hört sich für mich auch so an ja.

Aber mal im Hinterstübchen gesucht ....Ich meine das das mit dem Katzenverbot doch gelockert worden ist .. Katzen gehören zu den " Kleintieren" und diese sind ja Erlaubt solange man sie nicht Rauslässt.. Also währe es vom dem her kein Problem ..Normalerweise...nur das wird Mietze nicht gefallen ....oh mann
 
  • #23
Lass' doch bitte mal die Klausel in Deinem Mietvertrag prüfen. Ansonsten kann man da nur spekulieren.

Was ich hier aber auch wichtig finde: Wenn das zukünftig Dein Kater werden soll, wonach es sich für mich anhört, bist Du dann auch bereit, Dich für die nächsten Jahre an ihn zu binden? Versorgst Du ihn, kümmerst Dich um TA-Besuche und wenn er später alt und krank wird, auch dann um die Pflege? Kurz und knapp: Ist es dann DEINE Katze ohne Wenn und Aber, mit allem Drum und Dran, mit aller Verantwortung, die man für ein Tier hat, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen (und dazu zählt für mich dann z. B. auch ein Umzug, falls Dir die Wohnung doch gekündigt werden sollte)?

Denn wenn es nicht so sein sollte, da fände ich die bessere Option für den Kater eine Vermittlung in ein neues Zuhause, wenn denn die jetzigen Eigentümer ihn wirklich nicht integrieren können.
 
  • #24
Wenn Tierhaltung in der Wohnung verboten ist, dann könntest du schon Ärger bekommen, wenn du ihn behälst bzw. bei dir wohnen lässt.
Auch wenn er regelmässig bei dir ein- und ausgeht, könnte das meiner Ansicht nach unter Umständen Ärger nach sich ziehen.

Letztendlich ist Tierhaltung in deiner Wohnung nicht erlaubt, du hast den Mietvertrag unterschrieben und da hat der Vermieter die besseren Karten. Auch wenn das in dem Fall sehr schade ist.

Da spielt es wohl auch keine Rolle, ob er nun durch die Haustür oder über das Dach rein und raus geht.




Also besucht er dich nur gelegentlich oder soll er dauerhaft bei dir einziehen? Kansnt du beweisen, dass es sich nur um gelegentliche Besuche handelt?
Was sagen denn die Nachbarn im Haus dazu?


was will die Vermieterin denn machen, ausser kündigen?

und bis sie die TE rausgeklagt hat, fliesst viel Wasser den Rhein runter
 
  • #25
.....(und dazu zählt für mich dann z. B. auch ein Umzug, falls Dir die Wohnung doch gekündigt werden sollte)?

Genau diese Konsequenz lese ich aus dem Thread eher nicht heraus. Was Du sonst erwähnst, setze ich allerdings voraus. Es geht wohl eher um die Frage, ob der/die TE den Kater behält und im Falle einer Mietkündigung ihn dann abgeben würde. Und weil das so angedacht ist, ob es in dem Fall besser wäre, ihn direkt abzugeben ohne zuzuwarten, ob die Vermieterin letztlich der endgültigen Haltung zustimmt. Ich lese es so, dass es um diese Zeitspanne geht und ob es dem Kater weniger gut bekäme, wenn man noch wartet und er sich in der Zeitfolge eben noch heimischer fühlt. Das wird er sicherlich, aber ich denke eben, dass das Warten erstens lohnt und wenn es schließlich doch zu einer Abgabe kommen würde, er nicht unbedingt einen größeren Schaden davon tragen würde.
 
  • #26
Jetzt meine Frage, kann die Vermieterin verbieten, dass eine Nachbarskatze zu Besuch kommt ?

Kann die Vermieterin die Wohnung kündigen, wenn man eine fremde Katze in die Wohnung lässt ?

bzw sie nicht immer sofort rauswirft wenn man Sie irgendwo im Haus oder der Wohnung sieht ?

Ist eine Katze nun ein Kleintier oder nicht ? ( Widerspüchliche Infos im Netz )

Genau diese Konsequenz lese ich aus dem Thread eher nicht heraus. Was Du sonst erwähnst, setze ich allerdings voraus. Es geht wohl eher um die Frage, ob der/die TE den Kater behält und im Falle einer Mietkündigung ihn dann abgeben würde. Und weil das so angedacht ist, ob es in dem Fall besser wäre, ihn direkt abzugeben ohne zuzuwarten, ob die Vermieterin letztlich der endgültigen Haltung zustimmt. Ich lese es so, dass es um diese Zeitspanne geht und ob es dem Kater weniger gut bekäme, wenn man noch wartet und er sich in der Zeitfolge eben noch heimischer fühlt. Das wird er sicherlich, aber ich denke eben, dass das Warten erstens lohnt und wenn es schließlich doch zu einer Abgabe kommen würde, er nicht unbedingt einen größeren Schaden davon tragen würde.

Also die Fragen aus dem ersten Post hören sich für mich anders an, darum hatte ich das noch mal so betont. Denn es ist ja was anderes, ob die Katze immer nur ab und an kommt oder ob man sich komplett für die Aufnahme des Tieres entscheidet. Dafür gehört für mich dann auch, dass die Wohnung entsprechend eingerichtet wird, auch Katzenklos zur Verfügung gestellt werden etc. pp. Und dann ist die Katze eben kein Besucher mehr und man muss mit allen Konsequenzen leben können.
 
  • #27
Schließe mich dem aktuellen Link von Stubentroll an. Google aber auch zusätzlich "Katzenhaltung Mietwohnung". Dort wird als erstes das Urteil des BGH von 2013 angezeigt, das solltest Du lesen. Denn darin heißt es auch, dass ein generelles Tierverbot nicht erlaubt ist, sondern nur im Einzelfall und dies besonders begründet werden muß. Was steht denn in Deinem Mietvertrag?
Das zweite ist: Wenn das Tier schon seit Jahren aus und ein geht, dann ist es heute nicht auf einmal verbietbar. Ich weiß nicht mehr, woher ich es weiß, hatte das Problem mit meinem Zweithund und gegenüber der Hausverwaltung so argumentiert. Es steht irgendwo. Das ist wohl das Gewohnheitsrecht.
Ich würde Dir trotzdem empfehlen, einem Mieterschutzverein beizutreten oder eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Im Falle eines Rechtsstreits würden dann die Kosten und die Beratung übernommen. Mieterverein ist nicht so teuer und die stellen Dir dann auch den Anwalt. Das macht auf jeden Fall für einen Mieter Sinn. Denke dran, dass es ca. 3 Monate Wartezeit für den Versicherungsfall gibt.
Auf jeden Fall ist es lieb von Dir, dass Du Dich um die Katze kümmerst und bei Dir aufnehmen willst. Die Tierheime sind voll und bei Dir fühlt er sich wohl und ist im alten Revier.Und zum alten Besitzer will er nicht mehr und da kann man ihn auch nicht überreden.
P.S. Bei so einer ekelhaften Vermieterin: Wäre es nicht besser, wegzuziehen oder hast Du die Nerven? Ich drück Dir die Daumen.
Wenn ich genauere Infos habe, schreibe ich Dir diese.
 
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  • #28
was will die Vermieterin denn machen, ausser kündigen?

und bis sie die TE rausgeklagt hat, fliesst viel Wasser den Rhein runter


Nun gut. Wenn man damit klar kommt und das so durchziehen will: ok. Auch wenn viel Wasser den Rhein runtergelaufen ist, wäre man am Ende der Zeit dann aus der Wohnung rausgeklagt.

(Abgesehen davon, dass einem so ein verärgerter Vermieter und/oder ein böser Rechtsstreit das Leben zur Hölle machen kann, wäre mir persönlich das zu unsicher. Da würde ich mir direkt eine Wohnung suchen in der Tierhaltung erlaubt ist, wenn ich den Kater um jeden Preis behalten will.)

Mir war aufgefallen, dass zunächst von "Besuch" die Rede war und es sich dann (jedenfalls für mich) so anhört, als ob es um die Übernahme des Tieres geht.

Den Kater zu übernehmen um ihn dann als Einzeltier in reine Wohungshaltung zu stecken? Für einen Freigänger keine gute Idee in meinen Augen.

Und mal eben gucken und probieren und wenn es dann mit dem Vermieter doch nicht klappt wieder auf die Strasse setzen? Auch keine gute Idee.



Zuerst sollte würde ich mir über die möglichen Konsequenzen klar werden. Und zwar evtl. Verlust der Wohnung, Kosten und Verantwortung für lange Zeit für das Tier und dann entscheiden, ob ich das durchziehen will.

Wenn das nicht der Fall ist (was ja auch legitim ist), wäre es dem Tier und den "Besitzern" gegenüber fair, mit offenen Karten zu spielen und dem Kater die Chance zu geben, vielleicht anderswo ein Zuhause zu finden.
 
  • #29
Also die Fragen aus dem ersten Post hören sich für mich anders an, darum hatte ich das noch mal so betont. Denn es ist ja was anderes, ob die Katze immer nur ab und an kommt oder ob man sich komplett für die Aufnahme des Tieres entscheidet.

Ja, auf den ersten Post kann man das so beziehen. Aber ich war jetzt einen Schritt weiter und habe mich auf unteres Zitat gedanklich bezogen:

Ich möchte einfach solange es geht für Ihn da sein, da er wohl abgegeben wird, wenn ich es nicht tue. Wenn sie es rausfindet und dewegen dann gleich die Wohnung kündigen will,
was ich jetzt nicht glaube, hätte ich keine Wahl und müsste Ihn an die Besitzer zurückgeben, oder mir dann eben eine andere Wohnung suchen, was bei uns nahezu unmöglich ist.

Haltet ihr das für verwerflich, soll ich lieber gleich nein sagen ?
 
  • #30
Also Moment mal: Wenn der Kater Dich nur besucht, ist dies m.E. kein Thema. Dich kann besuchen, wer will. Das kann Dir niemand verbieten.
Mein Beitrg bezog sich auf die ständige Haltung. Und auch für die kann der Vermieter lt. BGH nicht ohne Weiteres die Zustimmung verweigern.
Ja und wenn Du das mit der alten Vermieterin schon so gehandhabt hast, dann ist das erst recht kein Grund, zu motzen. Da hat Rosenblüte recht: Beruf Dich einfach darauf, dass dies mit der alten Vermieterin schon so vereinbart war - und wenn es hart auf hart geht, dann zählt BGH und da tut sich die neue Vermieterin schwer, etwas zu verbieten, was schon lange geduldet wurde. Ich würde gleich der neuen Vermieterin das so sagen. (und trotzdem für Rechtsschutz bzw. Mietschutz sorgen).
Natürlich soll er Dich weiter besuchen - welchen Sinn macht es, ihm das zu verweigern?? Zu den alten Besitzern geht er deswegen trotzdem nicht mehr - möglicherweise würde der Arme dann zu einer weiteren obdachlosen Katze. Und es gibt ja so viele Leute, die nur darauf warten, eine neue Katze aufzunehmen ..(wieso sind dann die Tierheime und Schutzstellen voll).
 
  • #31
Also momentan ist es so, dass er offiziell bei Ihnen wohnt, und mich nur besuchen kommt, weil sie auch wissen dass hier keine Katzen erlaubt sind. Er geht schon noch bei seiner täglichen Runde zu den alten Besitzern Leckerli abstauben etc. , schlafen tut er aber immer wegen der anderen Katze hier. Hat natürlich bei mir auch alles was er braucht, Katzenklo etc. derzeit kümmern wir uns beide um Ihn, :) Ich bin auch in ständigem Kontakt mit den Besitzern, halte sie auf dem Laufenden etc. wissen auch schon von der Mitteilung der Vermieterin.

Mit der alten Vermiterin hatte ich keine Vereinbarung, er kommt auch erst seit dem sie gestorben ist zu mir.
Aber Sie hätte sicher nichts dagegen gehabt, er war ja vorher auch immer bei Ihr in der Wohnung zu Besuch.

Hatte mit ihr ein sehr gutes Verhältnis, hat mir immer zu Weihnachten leckere Plätzchen gebacken, etc :)
Die Tochter hat die Wohnung dann renoviert und vermietet. Wohnt also nicht hier im Haus und kommt nur gelegentlich vorbei.

Im Mietvertrag steht, dass " Keine Hunde und Katzen erlaubt sind " ist ein sehr alter Mietvertag , wohne hier schon seit ca 16 Jahren.

Ist das jetzt individuell oder formularmässig im Sinne einer AGB ?
 
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