Genehmigung vom Vermieter

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Young Sapphire

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17. September 2010
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Hallo,

wie ich hier schon mal geschrieben habe, ziehe ich zum 1.12. um und habe vor, mir eine Katze zu holen, lieber wären mir aber schon 2.

Nun habe ich um die Genehmigung des Vermieters gebeten. Es wird (Wortlaut): "der Haltung von einer Katze zugestimmt. Von einer Haltung von zwei Katzen bittet der Vermieter abzusehen. Er hat schon Urin-Verunreinigungen erlebt und Urin von Katzen ist aus Laminatböden nicht mehr zu reinigen. Er bittet um Ihr Verständnis."

Ich habe die Unterlagen vom Makler bekommen, daher ist über den Vermieter in der 3. Person geschrieben. Der Makler meinte jedoch, dass ich mit keinem Ärger zu rechnen hätte, wenn ich eine 2. habe. Er kennt den Vermieter seit 20 Jahren, da hätte ich nichts zu befürchten.
Generell wird ja auch kein direktes Verbot ausgesprochen.

Mir stellt sich nur die Frage:
Wenn ich dieses Schreiben dem Tierheim/ Tierhilfe vorlege, bekomme ich dann auch nur eine Katze? Oder ist das der Orga egal?
Die meisten Katzen werden ja -berechtigterweise- nur zu zweit vermittelt und eine Einzelkatze ist ja eher selten.

Vielen Dank für Eure Ratschöäge/ Meinungen.
 
A

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Hallo,

wie das TH/Vermittlungsorga reagiert, kann ich Dir nicht sagen.
Wollen die eine schriftliche Genehmigung des Vermieters sehen?

Abgesehen davon ist es denen schon wichtig, dass ein Vermieter Katzenhaltung erlaubt.
Ich kann mich noch an den Fragebogen der Orga erinnern, da wurde das abgefragt.
Grundsätzlich finde ich, dass der Vermieter auch mit beiden Katzen einverstanden sein sollte, alles andere wäre mir zu heikel.

Und bitte nimm keine einzelne Katze auf; außer Du kannst ihr Freigang bieten.

Sprich mit Deinem Vermieter noch ein Mal, denn er scheint ganz falsche Vorstellungen zu haben:
Nun habe ich um die Genehmigung des Vermieters gebeten. Es wird (Wortlaut): "der Haltung von einer Katze zugestimmt. Von einer Haltung von zwei Katzen bittet der Vermieter abzusehen. Er hat schon Urin-Verunreinigungen erlebt und Urin von Katzen ist aus Laminatböden nicht mehr zu reinigen. Er bittet um Ihr Verständnis."


Die Gefahr, dass eine einzeln gehaltene Katze sich langweilt, unzufrieden ist und deshalb anfängt zu pieseln ist viel höher, wie wenn Du zwei hast.
Vorausgesetzt, sie passen vom Temperament, Alter (und meiner Meinung nach auch Geschlecht) zueinander.
 
Ja manche Tierheim möchten tatsächlich bei Mietwohnungen die Genehmigung sehen.

In diesem Falle wäre es dann doch das beste einer verwöhnten Einzelmietz ein Heim zu geben. Gibt ja leider auch genug Katzen die absolut nicht mehr zu Vergesellschaften sind.
 
In diesem Falle wäre es dann doch das beste einer verwöhnten Einzelmietz ein Heim zu geben. Gibt ja leider auch genug Katzen die absolut nicht mehr zu Vergesellschaften sind.

Hmm..

verwöhnte Einzelmiez ist ne Katze, die ohne Artgenossen gehalten wird und den ganzen Tag von Dosi (nebst Familie) betüddelt und bespaßt wird - oder?

Wenn Young Sapphire den ganzen Tag arbeitet, dann wird die verwöhnte Einzelmiez ziemlich schnell unzufrieden.
Und solche Katzen drücken ihre Einsamkeit und Langeweile nicht selten mit Piselei aus.

Oder verkümmern dann anders.
 
Danke für die Beiträge. Ich arbeite nicht den ganzen Tag. Ich arbeite nur vormittags, da ich in der Schule bin. D.h. ich habe auch viel Ferien, so oft fahre ich nicht in den Urlaub. D.h. die Mieze ist halt vielleicht aufs Jahr verteilt 2-3 Wochen allein. Das ist nicht das Problem. Ich bin halt der Meinung, dass jedes Lebewesen einen Artgenossen braucht.

Ich hab jetzt mal so ein paar TH-Seiten bzw. Tierschutzorga-Seiten abgesucht, da werden schon einige Katzen explizit auch als Einzelgänger vermittelt. Aber es ist halt wesentlich schwieriger.

Naja, ich muss erstmal umziehen, da alles auf die Reihe kriegen und im Frühjahr kann ich der Vermieterin immer noch schreiben. Doof finde ich es aber schon!
:sad:
 
Ich habe die Unterlagen vom Makler bekommen, daher ist über den Vermieter in der 3. Person geschrieben. Der Makler meinte jedoch, dass ich mit keinem Ärger zu rechnen hätte, wenn ich eine 2. habe. Er kennt den Vermieter seit 20 Jahren, da hätte ich nichts zu befürchten.
Generell wird ja auch kein direktes Verbot ausgesprochen.


Hallo Young Sapphire
Auf solche Aussagen würde ich mich aber nicht verlassen.
Nachher gibt´s Ärger und dann haben deine Katzen und du
das Problem am Hals.
Also entweder mit dem Vermieter abklären. Oder aber wie hier
schon geraten, eine einzel " Prinzessin" holen.

lg. myli
 
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*gg* @ myli: Wenn, dann hätte ich gern einen Prinz :pink-heart:
 
Ja oder ein verwöhntes Prinzlein.:pink-heart:
Ist aber eigentlich egal, Hauptsache schmusewillig. :grin:
Bei meinem letzten Tierheimbesuch sollte es auch unbedingt
ein Kater werden. Ich hatte bis dahin immer Mädel´s
Den Namen hatte ich schon im Kopf, " Geronimo ".
Und.... was habe ich abgeschleppt ? Eine Paula, die
jetzt Nelly heisst. 😀😀😀😀
So kann es gehen.

gr,myli
 
Hallo,
bei meinem Mietvertrag hat der Makler handschriftlich ergänzt, dass Katzenhaltung erlaubt ist. Da stand vorher, dass Tierhaltung verboten ist. Solange ich keine Freigänger habe, sei das kein Problem, sagte er.
Vielleicht wäre das noch eine Möglichkeit. Dann hast du immer etwas schriftliches. Ich gehe mal davon aus, dass es üblich ist, dass der Makler den Vermieter kontaktiert und nachfragt ob der mit dem neuem Mieter einverstanden ist.
 
Hallo,

soweit ich weiss gehören Katzne nicht zu den genehmigunspflichtigen Tierarten.
Sie gehören zu den sogenannten Kleintieren, die ohne explizite schriftliche Genehmigungen gehalten werden dürfen.
Es kommt hier immer auf die Menge an. 2 sind ok, aber wenn einer nen ganzen Stall voll halten will, dann kanns durchaus Probleme geben.
 
@ Quiky

Das ist ein ganz großer Irrglaube, daß Katzen angeblich zu den Kleintieren gehören. Mitnichten. Es kommt immer auf die Tierhaltungsklausel im Mietvertrag an. Im Zweifelsfalle ist eine Katze genehmigungspflichtig. Kleintiere sind u.a. Meerschweinchen, Hamster, Mäuse usw.

@ Sapphire

Die Formulierung genehmigt eine Katze. Die 2. könnte schon ganz großen Ärger machen. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, zumal eine Wohnungskatze (vor allem Kitten) nicht alleine gehalten werden sollte. Unabhängig davon, wie oft und wie lange du zuhause bist.

Nicht selten entpuppt sich eine angebliche Einzelkatze aus dem TH in häuslicher Umgebung als nicht ausgelastet und einsam. Dann wäre dir die Anschaffung einer 2. Katze sehr erschwert!

Gruß
Jubo
 
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Kannst Du nicht mal mit Deinem Vermieter direkt sprechen, und ihm erklären, dass Du eine verantwortungsvolle Katzenbesitzerin sein wirst (was ja auch mit Sicherheit der Wahrheit enstspricht :smile:), die Katzentoiletten aufstellt und auf eine ordentliche und sauber Haltung achtet?
Scheinbar hat er schelchte Erfahrungen gemacht, kennt sich aber nicht gut aus! Katzen sind doch sehr reinliche Tiere, ich habe selbst seit kurzem zwei und kann nicht feststellen, dass meine Wohnung davon Schaden genommen hat...
lg
 
Hallo,

soweit ich weiss gehören Katzne nicht zu den genehmigunspflichtigen Tierarten.
Sie gehören zu den sogenannten Kleintieren, die ohne explizite schriftliche Genehmigungen gehalten werden dürfen.
Es kommt hier immer auf die Menge an. 2 sind ok, aber wenn einer nen ganzen Stall voll halten will, dann kanns durchaus Probleme geben.

Katzen müssen vom Vermieter geduldet werden, wenn sie keinen Schaden anrichten und die Nachbarschaft stören, durch Lärm, Gestank etc.
Anders ist es aber, wenn man die katzen rauslässt, dann fallen die nicht mehr unter das Gesetz für Kleintiere.

Mein Mieter hat auch nur einer katze im Vertrag zugestaimmt, ich habe 4.
 
...
Nun habe ich um die Genehmigung des Vermieters gebeten. Es wird (Wortlaut): "der Haltung von einer Katze zugestimmt. Von einer Haltung von zwei Katzen bittet der Vermieter abzusehen. Er hat schon Urin-Verunreinigungen erlebt und Urin von Katzen ist aus Laminatböden nicht mehr zu reinigen. Er bittet um Ihr Verständnis."

Ich habe die Unterlagen vom Makler bekommen, daher ist über den Vermieter in der 3. Person geschrieben. Der Makler meinte jedoch, dass ich mit keinem Ärger zu rechnen hätte, wenn ich eine 2. habe. Er kennt den Vermieter seit 20 Jahren, da hätte ich nichts zu befürchten.
Generell wird ja auch kein direktes Verbot ausgesprochen.

Wenn es doch laut Makler kein Problem ist eine zweite Katze zu halten, dann sollte es wohl auch kein Problem sein, dass der Vermieter, den er ja schon seit 20 Jahren kennt dem zustimmt. Es gibt sicherlich andere Möglichkeiten, wie dieser sich gegen eine mögliche Beschädigung seines Laminats absichern kann. Ganz davon abgesehen, dass man dieses ohnehin meiner Meinung nach ersetzen muss, wenn es durch eigenes Verschulden beschädigt worden ist....

Aber es ist ja Deine Entscheidung ob Du nochmal mit dem Makler oder noch besser dem Vermieter sprichst oder Dich dann weiter nach einer Katze oder einem Kater umschaust der sich ohnehin nicht mit Argenossen verträgt.

Viel Glück beim Umzug und der Suche nach einem geeigneten plüschigen Mitbewohner.
 
Der Makler lebt von auch Vermietungen, und
hat doch eher seine Provision im Auge.
Das sollte man bei so einer Aussage nicht vergessen.

gr. myli
 
Katzen müssen vom Vermieter geduldet werden, wenn sie keinen Schaden anrichten und die Nachbarschaft stören, durch Lärm, Gestank etc.
Anders ist es aber, wenn man die katzen rauslässt, dann fallen die nicht mehr unter das Gesetz für Kleintiere.

Mein Mieter hat auch nur einer katze im Vertrag zugestaimmt, ich habe 4.

Auch das ist so nicht ganz richtig und hängt im Falle eines Falles, falls es hart auf hart kommt, vom jeweiligen Richter ab. Es gibt genug Gerichtsurteile, nach denen jede einzelne Katze auch bei Wohnungshaltung genehmigungspflichtig ist.

Deswegen sehe ich das genauso wie Chiara. Ich würde mich niemals auf so dünnes Eis begeben. Wenn ein Vermieter Dich irgendwann loswerden will, weil ihm Deine Nase nicht passt oder Du das Treppenhaus nicht gründlich genug schrubbst, dann lieferst Du ihm mit einer nicht genehmigten Katze einen Vorwand, gegen Dich zu klagen. Also entweder lässt man sich die zweite Katze explizit in den Mietvertrag schreiben oder es steht drin: "Der Vermieter gestattet die Haltung von Katzen!".

LG Silvia
 
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silvia nö hängt es nicht!
Katze wird zu den Kleintieren gezählt und die dürfen in vertretbarer Menge in der Wohnung gehalten werden ohne explizite Genehmigung. Ist einfach so!
Wenns Freigänger sind, kommt es auf die Nachbarn an. Möglicherweise muss man den Freigang nämlich wenn die sich belästigt fühlen verwehren.
 
Hallo.

Danke für die Beiträge. Das "Problem" ist, dass der Vermieter ganze 90 Jahre alt ist und sich um überhaupt nichts kümmert - daher wird der auch niemals meine Wohnung anschauen 😉 8und habt Ihr schon mal versucht, einen so alten Menschen zu belehren?? Das scheitert kläglich!]
Selbst die Wohnungsübergabe macht der Makler. (Ich habe nur die Adresse des Vermieters, nicht mal eine Telefonnummer!) Die gehen auch einmal in der Woche essen, usw. Ich habe also eher das Gefühl, dass das auf einer Art Freundschaft o.Ä. beruht.
Die Genehmigung für die Katzenhaltung hat z.B. auch nicht der Vermieter selbst unterschrieben oder verfasst, sondern der Makler. Drunter steht halt i.A. mit Unterschrift des Maklers.

Ganz egal, ob Katzen unter Kleintiere fallen oder nicht, in meinem Vertrag steht konkret drin, dass Katzen und Hunde genehmigungspflichtig sind. Ich kann euch ja mal den ganzen Absatz aus der Genehmigung dazu rauskopieren:
In seinem Auftrag kann ich Ihnen sagen, dass Herr XXX der Haltung einer Katze zustimmt. Von einer Haltung von 2 Katzen bittet er abzusehen. Katzen sind ja saubere Tiere. Nur bei mehr als einer Katze könnte es zu Problemen kommen. Denn er hat schon Urin-Verunreinigungen erlebt und Urin von Katzen ist aus Laminatböden nicht mehr zu reinigen.Er bittet um Ihr Verständnis.
Der Text ist ja schon ein Widerspruch an sich.... :grummel:

In meinem konkreten Fall (weil es jemand geschrieben hat) ist es so, dass ich keine Kitten will. Ich möchte schon ausgewachsene Tiere bzw. ein ausgewachsenes Tier. An sich habe ich ja auch nichts gegen eine Einzelkatze, wenn sie sich nicht mit anderen verträgt oder FIV-positiv ist oder oder oder. Allerdings schränkt es halt extrem die Vermittlung ein und es kann ja auch sein, dass ich eben ein Pärchen finde, das zu mir passt.

Wie ist es eigentlich mit dem Balkon? Muss ich da auch eine Erlaubnis haben, wenn ich ein Katzennetz anbringen will? (Im Haus gibt es bereits eine Wohneinheit, die ein Katzennetz am Balkon hat)


Es wäre ja auch eine Möglichkeit erstmal abzuwarten, was sich in meinem Leben so tut und wenn die Frage der Katze richtig aktuell wird, bei dem Vermieter vorbeizuschauen oder einen netten Brief zu schreiben, wo man die Situation noch mal erklärt.
Ich bin eigentlich eh der Meinung, dass ich mich da mal vorstellen sollte. Finde es komisch, den Vermieter selbst nicht zu kennen.
 
Danke für die Beiträge. Ich arbeite nicht den ganzen Tag. Ich arbeite nur vormittags, da ich in der Schule bin. D.h. ich habe auch viel Ferien, so oft fahre ich nicht in den Urlaub. D.h. die Mieze ist halt vielleicht aufs Jahr verteilt 2-3 Wochen allein. Das ist nicht das Problem. Ich bin halt der Meinung, dass jedes Lebewesen einen Artgenossen braucht.



ICh teile dieses Meinung absolut.
Hinzu kommt allerdings,.daß du JETZT noch zur Schule gehst- in 4 oder 5 Jahren sieht dein Leben und dein Tagesablauf vielleicht völlig anders aus, und dann wird es um so schwerer, eine Katze zu vergesellschaften udn der Katze wird es alleine sehr schwer fallen, vielleicht plötzlich ganztags ohne ihren Menschen oder Gesellschaft auszukommen.
 
Stop, ich bin keine Schülerin, sondern Lehrerin 😉 Wenn, dann sieht mein Leben in 4-5 Jahren so aus, dass ich als Mama daheim bin! :verschmitzt:
 

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