Wie sieht eigentlich die rein juristische Seite, von allen diesen Punkten, im Vertrag aus?
Ein "Vorkaufsrecht" oder "Rückkaufsrecht" wird sicherlich bindend sein. So etwas gibt es auch in ganz anderen Geschäftsfeldern, und Tiere sind juristisch nun einmal eine "Sache". Genau aus dem Grund, ist der Satz, bei allen meinen Katzen, gestrichen. Sollte ich wirklich einmal eine Katze abgeben müssen, dann werde ich selbst, für ein gutes Zuhause, sorgen und niemand sonst.
Begriffe wie "Liebhabertier" dürften, nach meinem laienhaften Verständnis, aber sinnlos sein. Beiden Parteien wird grundsätzlich klar sein, was gemeint ist, aber wird der Richter dem zustimmen, und wenn ja, was für Konsequenzen hat es? Wenn mein Liebhabertier Kitten bekommt, dann ist es ein natürlicher Vorgang. Mir fällt es schwer, zu glauben, dass so etwas überhaupt zu verbieten ist.
Ähnlich gestaltet es sich, mit der Frage der frühen Kastration. Es mag Fälle geben, wo es überhaupt nicht möglich ist, z.B. weil die Gesundheit des Tieres es nicht zulässt. Es mag auch einfach unterschiedliche Auffassungen geben. Ok, ok, ich weiß heutzutage ist die Mehrzahl der Meinung, man könne überhaupt nicht früh genug kastrieren. Wer aber über 30 Jahre lang traditionell mit ca. 9 Monaten kastriert hat, wird wahrscheinlich beim Bewährten bleiben wollen, so wie ich. (Den Satz habe ich also auch immer streichen lassen.)
Nehmen wir jetzt also an, ich kaufe eine Katze. Im Vertag steht, ein Vorkaufsrecht, für den Fall, dass ich mich von dem Tier wieder trennen muss. Es wurde, als Liebhabertier, verkauft und mit dem Hinweis, es müsste spätestens mit 5 Monaten kastriert werden.
Nehmen wir weiter an, ich wäre ein Mensch, mit bösen Absichten. Die Katze wird mit einem Jahr gedeckt und ich verkaufe die Kitten zum höchst möglichen Preis.
Das Vorkaufsrecht greift nicht, weil ich die Katze überhaupt nicht verkaufen will.
Die Kastration dürfte auch nur sehr schwer gerichtlich erzwungen werden können. Den Verkauf der Kitten wird man erst recht nicht verhindern können.
Ich vermute mal, der Züchter hätte höchstens einen Anspruch auf Schadensersatz. Dazu müsste er mir aber wahrscheinlich arglistige Täuschung, beim Kauf, nachweisen und natürlich auch, dass ihm dadurch überhaupt ein Schaden entstanden ist. Beides dürfte nahezu unmöglich sein.
Wäre ich in einem Zuchtverein, würde ich wahrscheinlich da raus fliegen, aber wenn ich ein Vermehrer bin, wird mich das nicht weiter jucken.
Ich sagte ja schon, ich bin juristischer Laie, aber vielleicht gibt es ja Kundige hier.
Zu meiner Zeit als Züchter (also noch mitten im kalten Krieg) war es üblich, dass dem Züchter eines der Kitten gehörte, falls die verkaufte Katze Junge bekam. Er konnte sich dann Eines aussuchen oder es sein lassen, wie er wollte. So etwas stand auch gelegentlich in den Verträgen. Diese Vertragsform entsprach im Grunde einem Vorvertrag, auf einen möglichen späteren Erwerb, eines der Nachkommen. Das war einfach und wohl auch rechtssicher.
Ganz ähnlich verhält es sich doch auch, mit Vertragsbestandteilen, wie "nicht in Freilauf" oder "nur in Vergesellschaftung" Zunächst einmal sind diese Punkte unmöglich prüfbar und zum Anderen abhängig, von der Situation. Der Züchter, der zu dem Schluss kommt, sein Kitten läuft munter über die Straße oder lebt ganz allein, wird nie beweisen können, dass Kitty nicht nur mal ausgebüxt ist oder der Spielkamerad gerade verstorben oder weg gelaufen ist. Vertragsteile, die spätere Lebensumstände beschreiben, können nicht rechtswirksam sein, weil sich die Umstände laufend ändern.
Immer wenn ich einen Kaufvertrag, für eine Katze sehe, habe ich den Eindruck, die Leute sind genauso juristische Laien wie ich. Sie schreiben rein, was sie für richtig und wünschenswert halten. Ob es überhaupt wirksam ist, darüber denkt man nicht nach.
Naja, die "bösen Milchbarts" die dann genau das ausnutzen, sind dann wohl die Vermehrer, über die so viel gesprochen wird. Irgendwie müssen Selbige ja an die Tiere gekommen sein, mit denen sie munter vermehren.
Mich interessiert jetzt wirklich, ob jemand das genauer weiß.