Europäischer Heimtierausweis. DRINGEND!

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
Cat95

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14. März 2019
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95
Wir fahren morgen mit unseren Katzen ins EU Ausland. Die Situation war spontan und nicht vorhersehbar (private Gründe), haben keinen der auf sie aufpasst, also müssen wir sie mitnehmen. Nun hab ich gestern Abend das erste mal vom Europäischen Heimtierausweis gelesen. Gerade beim Tierarzt angerufen, wir würden den heute noch bekommen, Tollwutimpfung ist noch gültig bis Ende 2021. Die Tierärztin sagt aber, es ist nicht erlaubt, das eins zu eins zu übertragen, deswegen müssten die Katzen nochmal geimpft werden. Ist das rechtlich wirklich so? Wo liegt darin der Sinn, das Tier zu Impfen, obwohl die Immunisierung gegeben ist? Ich kann mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen. Hat da jemand von euch Erfahrungen mit diesem Ausweis?
 
A

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Ja. Der Ausweis kostet 5 Euro und wird sofort ausgestellt.
Wann war die letzte TW-Impfung? Die muß mindestens 3 Wochen vor Ausreise vorliegen, darf aber nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
Wenn Eure Impfung bis Ende 2021 gültig ist, dann ist die gültig, vorausgesetzt, Eure Katze ist vor der Impfung gechipt gewesen, denn die Impfung gilt nur mit Chip.
Eure TÄ liegt falsch mit der Impfung im Sofortfall, denn zwischen Impfung und Ausreise MÜSSEN zwangsläufig 3 Wochen vergehen.

Seht Ihr keine Lösung, gibt es dann die Möglichkeit, Katze im Tierheim in Pension zu geben oder einen Aufruf im Forum zu starten?
 
Das mit den 3 Wochen vor Ausreise gilt doch aber nur, wenn noch keine Grundimmunisierung vorhanden ist? Die ist ja aber da, ist sogar noch gültig bis Dezember 2021. Die Impfung war im Dezember 2018. Wenn die Grundimmunisierung doch da ist, wieso sollte man dann nochmal 3 Wochen warten müssen?
 
Nein, so stimmt das nicht. Die LETZTE Impfung darf nicht länger als ein Jahr zurück liegen. Im Zweifelsfall, da viele TW-Impfstoffe jetzt 3 Jahre Gültigkeit haben, mit Vet-Amt und Zoll absprechen.
Die 3 Wochen Wartezeit rühren daher, daß der Impfstoff erst anschlagen muß, d.h., die Katze muß nach der Impfung erst Antikörper entwickeln, und das dauert bis zu 3 Wochen.

Kommt man an der Grenze wegen TW in Konflikt, kann das ernste Konsequenzen haben und auch sehr teuer werden. Tut mir Leid, ich mach die Vorschriften nicht, ich schreib nur, wie die sind. Als Neu-Deutsche hatte ich damit früher in der EU auch nie was am Stecken.
 
Grinch,
meine EU-Einreise liegt Jahre zurück, das war 2014. Die war schwer, da nicht-gelistetes Drittland.
Inzwischen hat sich manches geändert, ich bin jetzt auch nicht so im Bilde, ob ein Impfstoff, der 3 Jahre gilt, auch für Aus- und Einreisen gültig ist. Die 1-Jahresfrist galt damals auch für 3-Jahresimpfstoffe, aber alles entwickelt sich ja weiter. Darum würde ich dringendst Vet-Amt und Zoll anrufen. Über das Auswertige Amt kann man nach meiner Erfahrung kaum was rauskriegen.
Warum es 2 Gültigkeiten geben sollte, eine im Impfstoffzettel und eine für die Ausreisebürokratie, erschließt sich mir nicht, wie so vieles in der EU. :(
 
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Eben, das wäre ja völlig sinnlos, wenn die Tollwutimpfung hier in Deutschland 3 Jahre gültigkeit hat, aber sobald man ins Ausland fährt soll sie nur ein Jahr gültig sein.
 
Okidoki, dann sollte doch alles klar sein. :)
Tierärzte sind halt keine Zollbeamten. ;)
 
  • #10
Naja wenn hier im Forum andere auch schreiben, dass die nur 1 Jahr gültig ist. Will halt jeden Ärger an den Grenzen vermeiden. Ich weiß es ja selbst nicht besser, auf jeder Seite steht etwas anderes. Ich verstehe nur nicht, warum der Tierarzt nochmal impfen will, wenn die alte Impfung noch gültig ist. Er begründet das ja nur damit, dass die Daten nicht übertragen werden dürfen vom Impfausweis.
 
  • #11
Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Laut dieser Seite vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gilt die 3-Wochen-Regel nur bei Erstimpfung. Auf deinen Fall bezogen, Cat95, verstehe ich das so, das die TA heute noch mal TW impfen muss (da länger als 1 Jahr her) und dann aber sofort den EU-Heimtierausweis aufstellen kann.
 
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