Das leidige Thema Katzennetz auf dem Balkon...

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Janny78

Janny78

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Hallo ihr Lieben!

Ich habe ein dickes Problem. Die ganzen Urteile zum Thema kenne ich und weiß, dass die Rechtsprechung nicht eindeutig ist.

Vor knapp drei Jahren habe ich meine beiden Kater zu mir geholt. Da einer der beiden von Geburt an blind ist, musste also unbedingt ein bombensicherer Schutz für den Balkon her. Wir haben ergo ein Holzgestell mit Netz installiert, dass nicht umgerissen werden kann und kein Durchschlupf nötig ist. Es wurde nichts am Balkon oder der Mauer verankert oder beschädigt.

Nun mein Problem. Ich habe damals den alten Vermieter per Mail entsprechend über Haltung und Netz informiert, die Verwaltung hat sich aber nie um irgendetwas geschert und mir auch keine Antwort zukommen lassen. Was für mein Empfinden ja als stille Zustimmung gilt. Nun haben wir aber seit Ende 2014 einen neuen Vermieter und dem ist bei der Begehung unsere Installation wohl sauer aufgestoßen. Wir bekamen jetzt einen Brief mit der Forderung, bis zum 2. Juni den Balkon in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

Ich werde morgen dort anrufen und die Sachlage schildern, aber wenn es übel kommt, dann habe ich eben keinen Nachweis.

Was würdet ihr mir raten? :confused:

Liebe Grüße,

Janine

PS: Ich habe mir noch den entsprechenden Absatz im Mietvertrag angesehen. Da steht nur etwas von Um- und Einbauten, insbesondere Außenjalousien, Markisen, Blumenbretter, Balkonverkleidungen (die hier jeder hat) dürfen nicht vorgenommen werden. Da das Netz aber nicht fest verbaut ist, sondern nur der Käfig in sich geschlossen ist, also nicht mal am Balkon angebunden ist, gilt das dann tatsächlich als Ein- bzw. Umbau? Bezüglich der Optik steht rein gar nichts im Mietvertrag, darauf kann sich also auch nicht bezogen werden.
 
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Genau das gleiche Problem hatte ich auch seit kurzem. Mir haben sie damals gesagt das sie alles verbieten können, was man von unten beim Balkon sehen kann....aber ich hab dann auch mit ihnen gesprochen und da haben sie bei mir eine ausnahme gemacht...ist voll doof ich hoffe sie machen bei dir auch eine Ausnahme.

Aber ich kenn mich leider auch nicht so gut aus mit den Rechten....

Viel Glück.
 
Da hat der Vermieter auch Recht, aber eben deshalb habe ich ja auch vorab gefragt. Ich hoffe, dass ich mit einer Duldung durchkomme, weil das Netz länger als drei Jahre da dran ist.
 
Hallo Janny,
die Rechtsprechung in puncto Katzennetz auf dem Balkon/Terrassse ist nicht eindeutig.

Eine bauliche Veränderung liegt nicht nur dann vor, wenn Du das Netz fest installiert hast (z. B. mit Dübeln an der Wand befestigt), sondern kann auch dann vorliegen, wenn es die "Optik" stört - muss aber nicht.

Dann kommt es darauf an, ob z. B. der Balkon zur Straßenseite liegt oder ob Du bespielsweise ein schwarzes Netz vor weissem Hintergrund installiert hast. Einige Gerichte entscheiden dann so, dass die Farbe des Netzes verändert werden muss oder die Konstruktion im ganzen unauffälliger gestaltet wird. Es gibt aber auch Urteile, die solche "Klagen" abschmettern. Ist ein Glücksspiel.

Bist Du Rechtsschutzversichert? Das wäre hilfreich und in diesem Fall würde ich es darauf ankommen lassen. Du hast nichts zu verlieren.

Im Ernstfall wird der Vermieter Dich schriftlich auffordern, das Netz zu entfernen. Da das Ding bei euch schon 2 Jahre hängt, ohne dass es jemanden gestört hat, gibt es evtl. Chancen für euch. Wenn ihr es einfach dran lasst, muss er gegen euch klagen. Es kommt dann zum Prozess. Spätestens hier muss ein "versierter" Anwalt ran.

Im Prozessfall wird dann eine "Begehung" gemacht und der Richter oder die Richterin entscheidet, ob eine "bauliche" Veränderung vorliegt, bzw. ob die "einheitliche" Optik beeinträchtigt ist.

Ich habe hier aktuell einen ganz ähnlichen Fall: Die Sicherung der Terrasse ist durch die Vermieterin genehmigt worden, allerdings nicht im Mietvertrag. Es gibt jedoch einen E-Mail-Verkehr, in dem ich vor Abschluss des Vertrags daraufhin gewiesen habe, dass ich den Garten mit einem unauffälligen Netz sichern werde. Sie hat dazu auch Fotos von einer fast identischen Kontruktion gesehen.

Nun hat der "Vorsitzende des Beirats der Eigentümergemeinschaft" mich im Oktober mündlich aufgefordert, die Sicherung zu entfernen, da der Garten "Gemeinschaftseigentum" sei. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich lediglich an den Mietvertrag gebunden bin und die Sicherung bis zur rechtlichen Klärung (die sie ja gern in die Wege leiten können) bleibt, und ich als Mieterin keinen Einblick in die Teilungserklärungen oder die Grundbucheinträge habe und diese mir auch egal sind.

Nun war ca. 6 Monate Ruhe. Ich suche trotzdem eine andere Wohnung, weil mir "bigottes Spießertum" die Luft zum Atmen nimmt und ich solche Leute eigentlich nicht in meinem näheren Umfeld haben möchte.
 
Da hat der Vermieter auch Recht, aber eben deshalb habe ich ja auch vorab gefragt. Ich hoffe, dass ich mit einer Duldung durchkomme, weil das Netz länger als drei Jahre da dran ist.
Falls Du mit "Duldung" sowas wie ein "Gewohnheitsrecht" meinen solltest: Das gibt es im Mietrecht definitiv nicht, dazu gibt's auch massenhaft entsprechende Urteile.
Aber lass Dir deshalb trotzdem nicht von einem neuen Vermieter bange machen. Die brauchen auch ihre Zeit um sich in die jeweiligen Realitäten einzulernen und merken schnell dass die Locken des Froschs nicht an Katzennetzen hängen.
 
Ich hab jetzt mit der Sachbearbeiterin dort telefonieren können und ihr gesagt, dass ich extra mit der alten Verwaltung (die sich nie um irgendetwas gekümmert hat) damals telefoniert hatte und diese nur gesagt hätten, ich dürfe nicht bohren.

Hab ihr gesagt, dass es für den blinden Kater eine große Katastrophe wäre, weil er eben die Höhe nicht abschätzen kann und ich auch mal die Fenster öffnen müsse. Der Balkon hat Zugänge von Küche und Wohnzimmer, da kann ich ihn nicht immer wegsperren oder dahinter stehen. Sie meinte dann, dass sie das weitergeben würde und wir nur dann reagieren sollten, wenn der Vermieter sich noch einmal meldet. Hoffentlich bleibt es dabei, dass ich es dran lassen kann. ;)
 
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Ich hab jetzt mit der Sachbearbeiterin dort telefonieren können und ihr gesagt, dass ich extra mit der alten Verwaltung (die sich nie um irgendetwas gekümmert hat) damals telefoniert hatte und diese nur gesagt hätten, ich dürfe nicht bohren.

Hab ihr gesagt, dass es für den blinden Kater eine große Katastrophe wäre, weil er eben die Höhe nicht abschätzen kann und ich auch mal die Fenster öffnen müsse. Der Balkon hat Zugänge von Küche und Wohnzimmer, da kann ich ihn nicht immer wegsperren oder dahinter stehen. Sie meinte dann, dass sie das weitergeben würde und wir nur dann reagieren sollten, wenn der Vermieter sich noch einmal meldet. Hoffentlich bleibt es dabei, dass ich es dran lassen kann. ;)

Das klingt doch erst mal zumindest nach "Aufschub". Ich hoffe, sie geben nun auf und der Kater bekommt weiterhin Frischluft. Daumen sind gedrückt!
 

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