Aktuelle Info zu Tollwut

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  • Beginndatum
  • #161
Beschlagnahmung / Quarantäne wegen falscher Papiere

Kleiner Fehler mit fatalen Folgen, für Hunde + Besitzerin :(

Düsseldorf - Kein EU-Impfpass

Hilfe, meine Hunde sitzen in U-Haft!
Von COLJA SCHLIEWA

Seit drei Monaten sitzen Emma und Mimosa im „Knast“. Die marokkanischen Hunde wurden Opfer der deutschen Bürokratie.

Weil ihr Impfpass nicht aus der EU stammt, sitzen die beiden Hündinnen im Tierheim fest. Und ihr Frauchen muss hilflos zusehen.

Vor sieben Jahren kaufte Petra Köppe die beiden Hunde beim Urlaub in Marokko. Tochter Nancy (5) wuchs mit Emma und Mimosa auf, spielte jeden Tag mit den Tieren und ging gern mit ihnen Gassi.

Am 15. Juli wurden die Hunde ihr dann entrissen. „Auf einmal standen die Mitarbeiter des Veterinäramts vor meiner Tür, ließen sich die Impfpässe der Hunde zeigen“, sagt Petra Köppe. „Dann haben sie uns die Hunde weggenommen und eingesperrt, weil sie die Papiere nicht akzeptierten.“

Hintergrund: Ein knappes Jahr vorher war Petra Köppe abermals nach Marokko geflogen, hatte Emma und Mimosa dort impfen lassen. Da hatte sie aber nicht eine Sekunde darüber nachgedacht, dass ein marokkanischer Impfpass in den EU-Ländern nicht gilt ...

Seitdem sitzen die Hunde wegen angeblicher Tollwutgefahr im Rather Tierheim in U-Haft. Petra Köppe: „Sie sind in engen Käfigen eingesperrt. Manchmal wache ich nachts auf, weil ich davon Alpträume bekomme.“ Auch Nancy ist natürlich am Boden zerstört. „Die ganze Sache ist genauso grausam für die Hunde wie auch für meine Tochter“, weiß Petra Köppe.

Und das dicke Ende kommt noch: Wenn am 15. November die Quarantäne aufgehoben wird, hat Nancy ihre Lieblinge zwar wieder, ihre Mutter muss dafür aber so richtig tief in die Tasche greifen: „Für Verpflegung, Untersuchungen und Impfungen verlangt das Tierheim 4000 Euro von mir. Ich weiß nicht, wie ich so viel Geld auftreiben soll.“

Mehrmals hat Frau Köppe schon bei den Behörden um Gnade gebeten. Doch das Veterinäramt bleibt hart. „Marokko zählt zu den nicht sicheren Drittländern“, betont Abteilungsleiter Klaus Meyer. „Weil ein korrekter Impfpass nicht vorlag, hatten die Kollegen keine andere Wahl, als die Hunde mitzunehmen. Die Tierseuchenprävention hat einfach die höchste Priorität. Wir müssen die Hunde leider so lange unter Quarantäne stellen, weil Tollwut eine sehr lange Inkubationszeit hat. Da gehen wir kein Risiko ein.“

Quelle :

http://www.express.de/nachrichten/region/duesseldorf/hilfe-meine-hunde-sitzen-in-u-haft_artikel_1253811652555.html
 
A

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  • #162
Angebliche TW-Gefahr und die deutsche Bürokratie - es ist zum Haareraufen.

Diese tierfeindlichen Bestimmungen gehörten auf jeden Fall geändert.
Und für jeden F... gibts internationale Bestimmungen, nur bei den Impfungen von Marokko wird hier so ein Gedöns gemacht, weil sie 'nicht gültig' sind?
Ist beim Impfen denn der gesundheitliche Aspekt eigentlich wichtiger als irgendwelche irrationalen Zoll- bzw. Auslandsbestimmungen?

Wieso gelten die Impfpässe von Teneriffe, Spanien, Türkei, Ägypten hier und ausgerechnet Marokko nicht?

Zugvogel
 
  • #163
Intressant, daß nur eine, einzige Impfung das ganze Katzenleben lang nötig ist.

Das ist hinlänglich bekannt und wird todgeschwiegen.

Da könntest du ansetzen und deine Zeit, Energie und Nerven einbringen - aber bitte an der richtigen Stelle. Nicht hier. ;) Du schreist am Lautesten, also unternimm was.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #164
Das ist hinlänglich bekannt und wird todgeschwiegen.

Da könntest du ansetzen und deine Zeit, Energie und Nerven einbringen - aber bitte an der richtigen Stelle. Nicht hier. ;) Du schreist am Lautesten, also unternimm was.


:oops: Zu dem -Lebenslangen mit nur einmal Impfen- finde ich nichts, nur das eine Wiederholungsimpfung nach 4 Jahren erfolgen soll.:confused:
 
  • #165
:oops: Zu dem -Lebenslangen mit nur einmal Impfen- finde ich nichts, nur das eine Wiederholungsimpfung nach 4 Jahren erfolgen soll.:confused:

Einer der Marburger Organempfänger, der im Dezember 2004 an nicht diagnostizierter Tollwut verstorbenen Spenderin, erkrankte nicht an Tollwut. Dabei hatte er die Leber erhalten. Er entwickelte keinerlei Krankheitszeichen. Er war damaligen Pressemeldungen zufolge 20 Jahre zuvor gegen Tollwut geimpft worden. Drei andere Organempfänger verstarben trotz aller intensivmedizinischer Maßnahmen. Nie wieder, nirgendwo, wurde das Thema von unserer neugierigen, sensationslüsternden Presse aufgegriffen. Möglich, dass der Überlebende von der Pharmaindustrie so viel Geld fürs Schweigen bekommen hat, dass er verrückt wäre, es zu brechen. Die Pharmaindustrie wird mit Sicherheit kein Interesse daran haben, die TW-Impfungempfehlungen auf eine einzige Impfung runterzufahren.

Noch zwei weitere Patienten überlebten, aber die haben lediglich die Augenhornhaut gespendet bekommen, keine inneren Organe.

http://www.thieme.de/viamedici/aktuelles/news/tollwut.html


Und so lange der Gesetzgeber Wiederholungsimpfungen vorschreibt, werden die Impfabstände einzuhalten sein, um unsere Tiere vor Zugriff der Behörden zu schützen, auch wenn dies u. U. gar nicht nötig wäre.

Es sei Eva, du würdest mit deiner dir gegebenen Penetranz und Beharrlichkeit etwas ändern können ;). Dafür ist aber hier nicht der richtige Ort.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #166
Penetrant sind die steten Aufforderungen, alle Freigänger mit TW impfen zu lassen, ob es nun nötig ist oder nicht.
Der Impfschutz besteht nach 14 Tagen nach dem Impfen, also kann man bei Bedrohung immer noch den Shot anbringen. Ob nun die Gefahr tatsächlich bis vor die eigene Haustür gedrungen ist, wird man der örtlichen Presse entnehmen können, solche Angelegenheiten werden immer sehr ausführlich berichtet.

Bisher habe ich noch von keinem User hier oder Katzenhalter sonst hören können, daß die TW-Impfung allein aus Gesundheitsgründen nötig gewesen wäre. Keine Katze kam blutend und verletzt nach Hause, so, daß man auf tollwütige Kämpfe hätte schließen können; sogar nicht mal der Personenkreis, der sich intensiv mit vielen Tieren beschäftigt, konnte einen tatsächlichen Fall berichten.
Bisher ist mir auch noch kein Fall untergekommen, in dem eine Tötung zu recht vollzogen wurde. Es wird zuerst getötet, dann geprüft, ob das Tier einen gültigen Impfpass hat.

Ich habe nicht die Möglichkeiten und auch nicht die finanziellen Mittel, gegen eine allmächtige Pharma anzugehen und die irrationale Angst vor TW, die diese absurden Bestimmungen nicht aufheben läßt, werde ich allein niemals bekämpfen können.

Aber ich kann in kleinem Kreis und sozusagen 'vor Ort' immer wieder auf die absurde Praxis dem Impfens und Tötens von Amts wegen hinweisen.

Katastophenmeldungen, die völlig veraltet sind, scheinbare Lust an panischen Ereignissen, die sich als Ente erweisen - wie sind die begründet?
Das hat doch alles so gut wie nichts mehr mit Liebe und Fürsorge für Katzen zu tun, dem allein wir doch zu Diensten sein sollen und wollen.

Zugvogel
 
  • #167
Eva, du irrst - wie immer.

ein Shot nützt vllt. einen Junkie in Not, aber keiner Katze, die sich bereits mit TW angesteckt hat.

Es ist notwendig, Katzen impfen zu lassen. Du verstehst es nicht, aber andere längst. Denn es ist gesetzlich vorgeschrieben.
Bildliche Beispiele helfen in solchen Fällen oft weiter, wußte schon unsere Grundschullehrerin: Dein Auto muss zum TÜV, weil die gesetzlich vorgeschriebene Zeit bis zum nächsten TÜV abgelaufen ist. Läufst du dann ein paarmal um dein Auto herum und meinst "die spinnen! Es sieht noch gut aus. Ich fahre da nicht hin, es ist unnötig." Deine Kiste wird folglich aus dem Verkehr gezogen. Weil es eben so vorgeschrieben ist. Nun verstanden? Ich hoffe es, noch einfacher kann ich es dir nicht erklären. :)

Übrigens, häufig kommen Katzen blutend und verletzt nach Hause. Sei froh, dass Mariechen noch nie gebissen wurde. Um TW zu übertragen braucht es aber nicht mal Kämpfe. Es reicht ein Kontakt über Schleimhäute. Katzen begrüßen sich oft freundschaftlich gegenseitig intensiv die Nasen beschnuppernd. Völlig ausreichend für eine Ansteckung. Oder ein krankes Beutetier wird gefangen oder ein bereits totes Tier, dass gründlich beschnuppert wird.

Und nochmals: TW kündigt sich nicht in großen Lettern an. Sie tritt schleichend auf. Niemals wird Wild-TW unmittelbar nach dem Auftreten festgestellt, und ihr bleibt Zeit, sich auszubreiten. Und du willst dann mit Mariechen zum TA, wenn es in der Zeitung steht? Ich hätte nicht gedacht, dass du so leichtsinnig mit ihrem Leben umgehst. Und dir wünsche ich viel Spaß mit den Mehrfachimpfungen, die dir dann verpasst werden. :rolleyes:

Ein Impfschutz, der behördlichen Bestand hat, ist übrigens erst nach 3 Wochen aufgebaut.

Katastropenmeldungen verbreitet hier niemand. Wir sind froh, wenn sie ausbleiben, aber wir tun ja auch was dagegen - nämlich unsere Freigänger impfen. Katastrophen müssen nämlich nicht immer durch die Presse bekannt werden, für die meisten hier wäre es die größte Katastrophe, wenn sie ihre Katze an den Amtsveterinär verlieren. Zum Glück fehlt uns fast allen deine leichtsinnige Verbohrtheit...
 
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  • #168
Es ist notwendig, eine Katze impfen zu lassen, wenn Tollwut eine Gefahr ist. Gefahr ist dann, wenn es Tollwutfälle gibt - und genau das ist nicht der Fall, nicht in dem Maße, wie man weißmachen will.

Deutschland ist als tollwutfrei deklariert!

Die vereinzelten Fälle von Tollwut in den letzten Jahren, die an einer Hand aufzuzählen sind, können kein Motiv sein, flächendeckend alle Freigänger impfen zu lassen.
Es ist nicht ein einziger Fall bekannt, in dem der das Impfen eine Katze geschützt hätte, es gab nicht ein Fall, wo ein tollwütiges Tier eine Freigängerkatze hätte infizieren können.

Bei TW-Verdacht wird getötet, auch wenn der Impfschutz den Bestimmungen entspricht.

Das sind Fakten, die nicht in Betracht gezogen werden, wenn man die hierzulande unsinnige TW-Impfung setzt.
Es wird eine Gefahr beschworen, die nicht mehr existiert.

Katzen können an der TW-Impfung krank werden und daran sterben. Das ist ein Fakt, der außenvor gelassen wird, wenn der unsinnige Shot gesetzt wird.

Panikmache mit uralten Beiträgen, die längst überholt sind, fastgar Herbeibeten von neuen Infektionsmöglichkeiten führen zum dem Geschäft mit der Angst, die den Katzen schadet.
Die Augen zumachen und blindgläubig impfen ist Gewohnheit, die mit der Gesundheit der Tiere nur noch am Rande beachtet und betrachtet.

Deutschland ist tollwutfrei.

Zugvogel
 
  • #169
Es ist notwendig, eine Katze impfen zu lassen, wenn Tollwut eine Gefahr ist.

Tollwut ist eine latente Gefahr, denn

Deutschland ist als tollwutfrei deklariert!

wir leben nicht unter eine Glasglocke.

Es ist nicht ein einziger Fall bekannt, in dem der das Impfen eine Katze geschützt hätte, es gab nicht ein Fall, wo ein tollwütiges Tier eine Freigängerkatze hätte infizieren können.

Eva, du schreibst völligen Unfug. Bist du dir dessen tatsächlich nicht bewußt? Maxi und Moritz lebten 2003 als Freigänger (also nicht zu uralten Zeiten) mitten in einer Tollwutzone - mit Tollwutfällen nur 25 km von uns entfernt. Tollwutfällen wohlgemerkt auch bei Haustieren!

Und auch nur ein einziger Fall ist meldepflichtig und setzt Abläufe in Gang, die du nicht zu stoppen vermagst.

Bei TW-Verdacht wird getötet, auch wenn der Impfschutz den Bestimmungen entspricht.

Du weißt, dass das nicht wahr ist. Bedienst du dich jetzt dreister Lügen, um deinen irrwitzigen Standpunkt zu untermauern?

Deutschland ist tollwutfrei.

Nutznießer großflächiger Tollwutbekämpfungskampagnen wie du sollten sich beschämt in die Ecke setzen und dankbar sein, dass es so ist.

Ich würde es begrüßen, dich wieder verstärkt in Heilerde-, Kalendula- und Kieselgur-Threads zu lesen, statt zuzusehen, wie du dich hier weiter selbst demontierst. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #170
  • #171
Nach meinem Wissensstand gibt es in Deutschland keinerlei Impfpflichten.

Du hast Recht, eine Impfpflicht für Freigänger gibt es nicht. Aber ich gehe vom Worst Case aus und da zählen nur belegbare Impfungen im vom Hersteller zu Hersteller variablen Rhythmus, der eingehalten wurde und nicht wie Zugvogel ganz schlimm rät:

Der Impfschutz besteht nach 14 Tagen nach dem Impfen, also kann man bei Bedrohung immer noch den Shot anbringen. Ob nun die Gefahr tatsächlich bis vor die eigene Haustür gedrungen ist, wird man der örtlichen Presse entnehmen können, solche Angelegenheiten werden immer sehr ausführlich berichtet.

...

Aber ich kann in kleinem Kreis und sozusagen 'vor Ort' immer wieder auf die absurde Praxis dem Impfens und Tötens von Amts wegen hinweisen.

Die Tötung bei Tollwutverdacht (wie die Stilllegung des im Beispiel erwähnten Autos ohne TÜV) ist gesetzlich vorgeschrieben.
 
  • #172
Die Tötung bei Tollwutverdacht (wie die Stilllegung des im Beispiel erwähnten Autos ohne TÜV) ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wäre es die Bestimmung, ein tollwütiges Tier zu töten, wäre das noch zu verstehen, aber bei bloßem Verdacht dies zu vollziehen, macht offenbar, daß auch eine Impfung nicht gegen diese Art von Tod schützt.

Womit ja das Argument, daß ein gültiger Impfpaß vor Tötung schützt, etwas hinfällig wird.

Ein Auto mit einem Freigänger zu vergleichen, ist schon fast abenteuerlich.

Zugvogel
 
  • #173
Wäre es die Bestimmung, ein tollwütiges Tier zu töten, wäre das noch zu verstehen, aber bei bloßem Verdacht dies zu vollziehen, macht offenbar, daß auch eine Impfung nicht gegen diese Art von Tod schützt.

Zugvogel, deine Wortklauberei stinkt zum Himmel. Nochmal - auch für dich verständlich - der vervollständigte Satz, auch wenn es sonst jeder kapiert hat:


Die Tötung bei Tollwutverdacht eines Tieres, dass nachweislich keinen gültigen Impfschutz hat, (wie die Stilllegung des im Beispiel erwähnten Autos ohne TÜV) ist gesetzlich vorgeschrieben.
 
  • #174
Wäre es die Bestimmung, ein tollwütiges Tier zu töten, wäre das noch zu verstehen, aber bei bloßem Verdacht dies zu vollziehen, macht offenbar, daß auch eine Impfung nicht gegen diese Art von Tod schützt.

Womit ja das Argument, daß ein gültiger Impfpaß vor Tötung schützt, etwas hinfällig wird.

Auszug aus der Tollwutverordnung:

§ 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht

(1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.

...
(3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.


(4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

Die zuständige Behörde kann die sofortige Tötung anordnen. Im Einzelfall aber auch Quarantäne von 3 Monaten. In der Praxis wird aber eher Absatz 1 angewendet.

Die Gesetzeslage an sich ist wie sie ist.

Es besteht allerdings keine Impfpflicht und somit kann/muß jeder Katzenbesitzer für sich entscheiden ob er zur jetzigen Zeit und unter Berücksichtung der örtlichen Situation bezüglich der Fledermaustollwut impfen lässt oder eben nicht.
 
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  • #175
  • #176
Die zuständige Behörde kann die sofortige Tötung anordnen. Im Einzelfall aber auch Quarantäne von 3 Monaten. In der Praxis wird aber eher Absatz 1 angewendet.

und wer mag dafür die kosten tragen?
schon mal überlegt, wie teuer das werden dürfte?

aber davon ab - wer meint, nicht impfen zu müssen, der soll das ruhig tun, resp. eben nicht tun.
nur das gehetze gegen das impfen hier und das verunsichern von anderen, sollte man wirklich langsam unterlassen.
 
  • #177
und wer mag dafür die kosten tragen?
schon mal überlegt, wie teuer das werden dürfte?

aber davon ab - wer meint, nicht impfen zu müssen, der soll das ruhig tun, resp. eben nicht tun.
nur das gehetze gegen das impfen hier und das verunsichern von anderen, sollte man wirklich langsam unterlassen.

Machmal langsam.

Ich habe das hier reingesetzt was im Gesetztestext steht.
Du hast allerdings nicht mit zitiert, dass ich angemerkt habe das die Quarantänemöglichkeit normalerweise nicht angewendet wird.

Edit: du hast es mitzitiert, aber nicht mit einbezogen.
 
  • #178
Zugvogel, deine Wortklauberei stinkt zum Himmel. Nochmal - auch für dich verständlich - der vervollständigte Satz, auch wenn es sonst jeder kapiert hat:


Die Tötung bei Tollwutverdacht eines Tieres, dass nachweislich keinen gültigen Impfschutz hat, (wie die Stilllegung des im Beispiel erwähnten Autos ohne TÜV) ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wie wird das gehandhabt, wenn ein tollwutverdächtiges Tier aufgegriffen wird? Wird dann lange nach dem Besitzer gefahndet, wird oft stundenlang nachgefragt, ob es einen gültigen Impfpaß gibt? Kein Tier hat sowas wie eine Plakette, das gültigen Impfschutz nachweist (wohlgemerkt, nicht Impfschutz, sondern dokumentiert nach Datum!)

Neee neee, nicht schon wieder tüv-abgelaufene Autos mit Tieren vergleichen :mad: das ist zu sehr an den Haaren beigezogen.

Und nochmal der Hinweis: D gilt als tollwutfrei, die Gefahr einer Infektion ist auf annähernd null gesunken. Wie sollte sich da ein Freigänger anstecken, ob mit oder ohne TW-Impfung? Noch immer gehört ein Erreger zur Infektion, und wo sollen die plötzlich herkommen? Durchn Zoll geflitzt, von unbedachten Urlaubern mitgebracht, vom Himmel gefallen?
Es kann aufgrund fehlender Erfahrung noch nicht mal nachgewiesen werden, wie lange eine einzige Impfung den Schutz gibt. Das dazugehörige Papier kanns nicht verraten, das ist veraltete Behördenwillkür, die keinerlei Berechtigung heutzutage hat, nicht mehr in unserem Land.

Aber geimpft wird immerzu, mächtig, regelmäßig; doch es gibt gsd immer mehr Tierärzte, die auf die Unsinnigkeit dieser Impfung hinweisen und diesen Shot nicht setzen.

@ Scandal:
und wer mag dafür die kosten tragen?
schon mal überlegt, wie teuer das werden dürfte?
Wie teuer sind die Impfungen, wer trägt diese Ausgabe?

Außerdem sind es dermaßen verschwindend geringe Tiere, die unter TW-Verdacht geraten (Verdacht auch in TW-freien Gebieten :rolleyes:), daß man sich über diese Kosten wohl keine Sorge machen muß.

Zugvogel
 
  • #179
Und nochmal der Hinweis: D gilt als tollwutfrei, die Gefahr einer Infektion ist auf annähernd null gesunken. Wie sollte sich da ein Freigänger anstecken, ob mit oder ohne TW-Impfung? Noch immer gehört ein Erreger zur Infektion, und wo sollen die plötzlich herkommen?

Eva, Deutschland gilt als Tollwutfrei oder darf die Bezeichnung tollwutfrei "tragen" weil unter dieser Bezeichnung keine fliegenden Lebewesen mit einbezogen werden - wie z.B. die Fledermaus.

Deshalb würde ich meine Entscheidung nicht von dem Status "tollwutfrei" abhängig machen, sondern davon ob z.B. im Bereich meiner Freigänger mit Tollwut zu rechnen ist.
ScanDal hat meine ich mal geschrieben, dass bei ihr durchaus einiges an Fledermäusen unterwegs ist - hier wäre mir das Risiko einer Nichtimpfung zu groß.
Gibt es bei mir weit und breit keine Fledermäuse, würde ich erstmal abwarten.


Außerdem sind es dermaßen verschwindend geringe Tiere, die unter TW-Verdacht geraten (Verdacht auch in TW-freien Gebieten :rolleyes:), daß man sich über diese Kosten wohl keine Sorge machen muß.

Eine solche Frage stellt sich für mich garnicht. Ganz klar hat ein Besitzer die Kosten einer Quarantäne zu tragen.
 
  • #180
Fakt ist, Deutschland ist _nicht_ tollwutfrei. Denn Fledermaustollwut ist exakt so tödlich wie die vom Rotfuchs übertragene Tollwut. Deshalb ist es Augenwischerei, zu sagen, Deutschland wäre tollwutfrei.

Neben diesem Punkt gibt es einen weiteren, auf den schon x-fach hier hingewiesen wurde, der einfach überlesen wird :

Wir leben hier nicht unter einer Käseglocke. Wir sind nicht in einem Vakuum. Es werden monatlich abertausende Hunde und Katzen aus aller Herren Länder importiert, teils legal, teils illegal.

Allein bei Hunden geht man von über 120.000 aus jährlich.

Der Erreger wird meistens durch den Biss von Hunden und Katzen übertragen Übertragen wird das Virus durch den Biss eines infizierten Tieres. Auch eine Schmierinfektion (z.B. Kontakt zwischen dem Speichel eines erkrankten Tieres und einer kleinen Hautverletzung) ist möglich. Nach der Übertragung vermehren sich die Viren (Rabiesviren) am Ort des Bisses und wandern anschließend über die Nervenbahnen des Körpers in das Rückenmark und das Gehirn, wo sie sich weiter vermehren und eine Gehirnentzündung auslösen.

Die Tollwut kommt weltweit vor. In Afrika und Asien wird die Erkrankung vor allem über Hunde und Katzen übertragen, in Mittel- und Südamerika sowie in den USA auch durch Fledermäuse. In Nordamerika und Europa erfolgt eine Übertragung in der Regel nur durch infizierte Wildtiere, meistens Rotfüchse. Die Übertragung ist indirekt, denn der Rotfuchs infiziert häufig zunächst Hunde oder Katzen, die dann wiederum einen Menschen infizieren. Eine direkte Übertragung der Tollwut vom Rotfuchs auf den Menschen ist selten. Um der Tollwutausbreitung entgegenzuwirken, werden Füchse durch Impfköder geimpft.

Die Inkubationszeit ist 10 Tage bis 3 Monate Die Inkubationszeit der Tollwut (Zeitspanne zwischen Infektion und Erkrankung) beträgt 10 Tage bis 3 Monate - je nachdem, wie tief die Bisswunde ist, wie weit entfernt sie sich vom Gehirn befindet und wie viele Erreger eingedrungen sind. In seltenen Fällen kann die Inkubationszeit bis zu einem Jahr dauern.


Quelle : http://www.medizinfo.de/infektionen/viren/tollwut.shtml
 

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