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20Die12
Erfahrener Benutzer
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Das sehe ich aber anders. Ich denke auch, dass man dafür bezahlt hat. Und ich habe auch immer wenn ich das wollte (ohne Diskussion) die Bilder bekommen und konnte sie mit zum anderen Arzt nehmen.
Wieso sollen sie dem Arzt gehören? Was ist der Zweck und auf welcher Grundlage behält der Arzt diese? Angst, dass Fehler so belegbar sind?
Ich habe sogar meine menschlichen RB hier daheim.
Aber ein Tierarzt bricht sich ja nun keinen Zacken aus der Krone, wenn er dem Tierhalter zumindest eine Kopie herausgibt.
Oder hat er Angst, man könnte ihm Fehler unterstellen?
Auf jeden Fall würde ich einem Tierarzt, der da so pienzig ist, keine weitere Aufträge mehr geben, da wäre das Vertrauensverhältnis gestört.
Sieht doch so aus, als hätte er was zu verbergen...
Zum Kopieren bräuchte der Arzt einen großen Negativkopierer oder sie müssten digitalisiert sein.
TK sind (in der Regel) in der Lage die Bilder digital zu mailen- das ist fast Null Aufwand und mit minimalsten kosten verbunden.
Ach so, Sorry. Ich hatte TK gedacht
Es gibt ein Urteil vom Landgericht Aachen vom 16.10.85, 7 S 90/85, welches die Aushändigung der Röntgenaufnahmen bestätigt mit der Begründung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten. Problem ist nur das es schwer sein wird der Mietz zu sagen sie soll die anfordern