Tierärztin will Röntgen Bilder nicht hergeben!

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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20Die12

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11. März 2012
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Hallo!


Ich hatte Perle im Januar 2013 die Lunge röntgen lassen. Als ich fragte ob ich die Röntgenbilder kriege, wurde mir gesagt das sie keine Röntgenbilder geben nur falls ich es mal brauchen sollte schicken die es den Tierarzt. Wurde mir dort blödsinn erzählt? ich mein ich hab doch bezahlt.

Lg
 
A

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So viel ich weiß, gehören Röntgenbilder dem Arzt.
 
ich habe meine bilder auch immer bekommen...
 
Die Röntgenbilder sind meines Wissens Eigentum des Arztes. Da es sich auch hierbei um Dokumente handelt, die eine gewisse Zeit aufbewahrt werden müssen.
Angefordert können sie nur durch einen anderen Arzt werden.
 
Das sehe ich aber anders. Ich denke auch, dass man dafür bezahlt hat. Und ich habe auch immer wenn ich das wollte (ohne Diskussion) die Bilder bekommen und konnte sie mit zum anderen Arzt nehmen.

Wieso sollen sie dem Arzt gehören? Was ist der Zweck und auf welcher Grundlage behält der Arzt diese? Angst, dass Fehler so belegbar sind? ;)

Ich habe sogar meine menschlichen RB hier daheim.
 
Mir wurden sie ausgehändigt, als ich zu weiteren Untersuchungen mit meinem Kater in eine Tierklinik gefahren war. Ich musste sie aber wieder zurückbringen. Hatte ich auch gemacht.

BB's gibts auch nur in Kopie und bisher verblieben alle Röntgenbilder immer da, wo sie gemacht wurden. Ich hatte das aber nie hinterfragt, wem die Röntgenbilder "gehören". :oops:
 
Hallo 20Die12,

Röntgenbilder werden in der Tat nur rausgegeben, falls ein anderer Kollege sie benötigt und die Aufnahmen selbst anfordert. Die Aufnahmen sind das Eigentum des Arztes, der sie angefertigt hat.

LG, Löwerl
 
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Nachtrag, habe eben noch nach Infos gesucht:

Warum ist das Urheberrecht beim Tierarzt und nicht beim Auftraggeber ?

Röntgenaufnahmen gehören zu den geschützten Lichtbildwerken und Lichtbildern, die im Sinne des Urheberrechtsgesetzes Eigentum des anfertigenden Tierarztes sind. Somit hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Herausgabe von Röntgenaufnahmen durch den Tierarzt /die Tierärztin. Letztere(r) hat aber die Pflicht, nach Vorschrift der Berufsordnung Praxisaufzeichnungen zu dokumentieren und zehn Jahre aufzuheben. Hierunter fallen auch Röntgenaufnahmen.


Quelle: tierklinik.de
 
Das sehe ich aber anders. Ich denke auch, dass man dafür bezahlt hat. Und ich habe auch immer wenn ich das wollte (ohne Diskussion) die Bilder bekommen und konnte sie mit zum anderen Arzt nehmen.

Wieso sollen sie dem Arzt gehören? Was ist der Zweck und auf welcher Grundlage behält der Arzt diese? Angst, dass Fehler so belegbar sind? ;)

Ich habe sogar meine menschlichen RB hier daheim.

Jap, aber wie gesagt es handelt sich um Dokumente und die sind Arzteigentum, das du eine bekommen hast menschliche wie auch tierische :D ist entgegenkommen des Arztes. Und du hast für die Aufnahme bezahlt, nicht für das Bild an sich.

@Löwerl: Ahh, ich hatte noch nicht danach gesucht.
 
  • #10
Aber ein Tierarzt bricht sich ja nun keinen Zacken aus der Krone, wenn er dem Tierhalter zumindest eine Kopie herausgibt.

Oder hat er Angst, man könnte ihm Fehler unterstellen?

Auf jeden Fall würde ich einem Tierarzt, der da so pienzig ist, keine weitere Aufträge mehr geben, da wäre das Vertrauensverhältnis gestört.
Sieht doch so aus, als hätte er was zu verbergen...
 
  • #11
Aber ein Tierarzt bricht sich ja nun keinen Zacken aus der Krone, wenn er dem Tierhalter zumindest eine Kopie herausgibt.

Oder hat er Angst, man könnte ihm Fehler unterstellen?

Auf jeden Fall würde ich einem Tierarzt, der da so pienzig ist, keine weitere Aufträge mehr geben, da wäre das Vertrauensverhältnis gestört.
Sieht doch so aus, als hätte er was zu verbergen...

Wie macht man denn von Röntgenbildern kopien?:confused:
 
  • #12
Ist bei "Menschen-Röntgenbildern" auch nicht anders, dass die normalerweise nicht an den Patienten, aber an einen anderen Arzt herausgegeben werden.

Da ein Röntgenbild alleine betrachtet manchmal auch nicht genügend aussagefähig ist - man muss es ja auch entsprechend beurteilen (können), finde ich das auch ganz in Ordnung so.
 
  • #13
Zum Kopieren bräuchte der Arzt einen großen Negativkopierer oder sie müssten digitalisiert sein.
 
  • #14
TK sind (in der Regel) in der Lage die Bilder digital zu mailen- das ist fast Null Aufwand und mit minimalsten kosten verbunden.
 
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  • #15
Zum Kopieren bräuchte der Arzt einen großen Negativkopierer oder sie müssten digitalisiert sein.

Gut, klar ich dachte wir sprechen hier von den herkömmlichen Bildern. Sobald es digitale Bilder sind, hatte ich auch nie Probleme die auf einer CD mitzubekommen.

TK sind (in der Regel) in der Lage die Bilder digital zu mailen- das ist fast Null Aufwand und mit minimalsten kosten verbunden.

Bei einer TK würde ich das erwarten. Aber bei einem normalem TA? Also meiner macht noch normale Bilder und da weiss ich das die nicht digitalisiert werden.
 
  • #16
Ach so, Sorry. Ich hatte TK gedacht :oops:
 
  • #17
  • #18
Es gibt ein Urteil vom Landgericht Aachen vom 16.10.85, 7 S 90/85, welches die Aushändigung der Röntgenaufnahmen bestätigt mit der Begründung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten. Problem ist nur das es schwer sein wird der Mietz zu sagen sie soll die anfordern :yeah:
 
  • #19
Es gibt ein Urteil vom Landgericht Aachen vom 16.10.85, 7 S 90/85, welches die Aushändigung der Röntgenaufnahmen bestätigt mit der Begründung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten. Problem ist nur das es schwer sein wird der Mietz zu sagen sie soll die anfordern :yeah:

Ich denke einklagen kann man sowas immer;)
Generell handelt es sich aber um Dokumente.
 
  • #20
Mein TA sagte mir das er verpflichtet ist die Bilder 10 Jahre aufzubewahren... er sie mir aber gerne "ausleiht" wenn ich sie für weitere Therapien brauche.
 

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