Frage an Züchter

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Holy1510

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Hallo

Interessehalber hab ich eine Frage,

ich habe eine Rassenkatze im Kaufvertrag steht weder was von Liebhabertier noch was von Zuchttier oder Zuchtverbot. Mein Liebling ist schon kastriert also ich will nicht Züchten! Aber wenn das der Standardvertrag ist dürfte dann jemand mit so einer Katze/Kater einfach züchten ? Müsste der Züchter der diese Tiere verkauft sich nicht gedanken machen? :confused:
Danke im voraus


Lg Holy
 
A

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Wenn damit eine Kastratenzucht begonnen wird ja, wird aber sehr schwierig und aufwändig ;)

Ansonsten nein, wenn bereits kastriert abgegeben wird.
 
gibt es einen standardvertrag? jeder züchter hat doch einen etwas anderen vertrag. Klar es gibt so standarddinger im Internet aber jeder züchter individualisiert die eigentlich ein bisschen.
Also in meinem stand immer drin, dass die kitten als liebhabertiere gekauft sind und kastriert werden müssen, oder die Tiere wurden schon kastriert abgegeben.
Und sollte jemand sein Tier nicht kastrieren und wiederrechtlich damit züchten, stand in meinem vertrag eine Vertragsstrafe drin. Diese wäre dann zugunsten einer gemeinnützigen Tierschutzorganisation gegangen.
Eine Vertragsstrafe, die dann an den züchter geht, bei Nichteinhaltung der kastrationsforderung ist nicht durchsetzbar, da sich damit der züchter schliesslich bereichert.
Allerdings ist es am ende auch so schwer eine Vertragsstrafe durchzusetzen, wenn einer sein Tier wirklich nicht kastriert und damit lustig vermehrt. nicht umsonst gibt es ja immer mehr vermehrer, die elterntiere mit papieren haben und wo der züchter entweder nichts davon weiss oder es ihn nicht intererssiert oder er nicht wirklich was dagegen machen kann.
Daher ist es immer besser entweder die kitten gleich kastriert abzugeben oder wirklich nur an leute unkastriert zu geben, die man schon etwas kennt, die bereits auch kastrierte katzen haben und wo man sich das Umfeld und alles genau angesehen hat um halbwegs sicher zu gehen, dass diese menschen auch der Kastration nachkommen.
Viele züchter geben ja auch erst nach der Kastration z.bsp. die papiere für das Tier raus.
Mit einer katze züchten darf eigentlich nur derjenige, der das Tier als Zuchttier erworben hat ... und bestenfalls sollte das Tier natürlich auch weitere zuchtkriterien wie Gesundheit, rassestandard etc. erfüllen.
 
Danke für die Antworten.
Meine bekam ich unkastriert und glaube kaum das die anderen das auch wurden, dass einzige was noch drin steht ist das bis zu zwei Jahren Vorkaufsrecht ansteht falls ich mich entscheide Sie herzugeben (was natürlich nie in Frage kommt) aber die Papiere hab ich gleich mitbekommen nachdem ich mich für Sie entschieden habe. Naja die Kastration hab ich dann eigenhändig in die Hand genommen bzw. mein Tierarzt :D

Grüße Holy
 
Bei den meisten Rassekatzen steht im Kaufvertrag drin, dass die Tiere kastriert werden müssen, falls sie als Liebhabertiere erworben worden sind und keine Zuchtzulassung haben.

Manche Züchter haben es sogar so, dass man nur eine Kopie vom Stammbaum bekommt und erst nach Bestätigung der Kastration durch den TA, dann das Original zugesendet bekommt. Ich habe zwar die Originalstammbäume gleich bekommen, aber musste laut Kaufvertrag eine Kastrationsbescheinigung an die Züchterin senden, was ich auch gemacht habe.

Allerdings lässt sich diese Vertragsklausel mit der Kastrationsverpflichtung in einem Kaufvertrag nicht halten, ist soweit ich weiß, rechtlich nicht durchsetzbar. Bei mir stehen auch noch so Klauseln wie, dass sie nicht in ungesicherten Freilauf dürfen drin und dass der Züchter bei Abgabe zu informieren ist und ein Vorkaufsrecht hat.

Wie gesagt, einige Züchter sichern sich halt dadurch ab, dass sie die Kitten entweder gleich frühkastriert abgeben oder eben die Originalstammbäume bis zur Kastrationsbestätigung noch einbehalten. In einem meiner Stammbäume ist auch eingedruckt, dass er keine Zuchtzulassung hat.
 
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