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Lilienbecker
Erfahrener Benutzer
- Mitglied seit
- 17. Juli 2009
- Beiträge
- 760
- Ort
- Unterfranken
Ich gebs nicht auf.
Hier noch mal mein Vertrag als Diskussionsgrundlage.
http://www.mimmis-katzenshop.de/4media/download/Schutzvertrag_Michl.doc
Prinzipiell gutes Beispiel, hat aber auch einige rechtlich unzulässige Passagen.
Beispiel aus Österreich
*****
Vorneweg: Dieser hier entstehende Mustervertrag stellt lediglich eine Diskussionsgrundlage dar und ist nicht von einem Juristen geprüft. Er protokolliert lediglich eine Diskussion, die hier im Forum an anderer Stelle geführt wird.
Grundsätzlich ist festzuhalten, jeder kann mit jedem frei vereinbaren, was er will. Ob das in einem Streitfall einer juristischen Prüfung standhält, ist dann die andere Frage.
Ergänzungen, die nicht zwingend notwendig sind, aber vielleicht hilfreich, füge ich mit einem Pluszeichen + ein.
Offene Fragen sind kursiv gesetzt.
*****
Überschrift:
Wie heisst das Ding denn nun genau? Schutzvertrag? Kaufvertrag? Übernahmevertrag? Was sind die Unterschiede? Was ist das richtige für einen Verein, was für eine Privatperson?
Vertragspartner mit Name, Anschrift, Mail, Telefon.
Darf da stehen, man muss die Personalausweisnummer angeben?
+ Beide Vertragspartner haben die Richtigkeit der Angaben (anhand von Dokummenten) überprüft.
Präambel: Welche Rolle haben die Vertragspartner? Welche grundsätzlichen Erwartungen hat man?
Der Übergeber ist eine Privatperson/ist ein Verein-
+ Kurze Geschichte der Katze. Katze XY wurde auf der Straße gefunden, mit viel Liebe aufgepäppelt usw. Beide Vertragspartner möchten mit diesem Vertrag die Grundlage legen, dass die Katze XY in Zukunft ein zufriedenes und gesundes Katzenleben leben kann. Beide Partner verpflichten sich zu einem fairen und vertrauensvollen Miteinander zum Wohle der Katze. Der Übergeber freut sich über regelmässige kurze Informationen über den Zustand der Katze oder so. Irgendwie so was....
1. Vertragsgegenstand:
Name:
geb.: ca. 2009
Geschlecht: männlich, kastriert
Rasse:
Farbe:
Herkunftsort:
Tätowierung: rechtes Ohr: XXX, linkes Ohr: XXX
Chip:
Impfungen:
Parasitenbehandlung: entwurmt
Tests: FeLV und FIV-Test negativ
Behinderungen, chronische Krankheiten:
2. Übereignung
Was bedeutet die Übereignung? Eigentumsübergang?
Der Übergeber übergibt die Katze am heutigen Tage zusammen mit dem Impfausweis an den Übernehmer. Die Parteien sind sich darüber einig, dass damit das Eigentum an der Katze auf den Übernehmer übergeht.
Erläuterung: Ein Eigentumsvorbehalt kann zwar vereinbart werden, aber er muss fair sein, nicht dem Übernehmern alle Lasten aufbürden, aber kein Rechte, nur sehr kurzfristig gültig sein etc. Es kann eine Probezeit vereinbart werden. Wenn sie vertraglich abzusichern wären z.B. das die Schutzgebühr in zwei Raten gezahlt wird und das Tier erst mit Zahlung der zweiten Rate in das Eigentum des Adoptanten übergeht. Alternativ könnte für die Probezeit auch ein Pflegestellenvertrag geschlossen werden der erst nach Ablauf von Frist xy in einen Übergabevertrag umgewandelt wird, dann muss aber der Übernehmer nicht für die Kosten der Katze (Futter, Streu etc. aufkommen). Ein Eigentumsvorbehalt, bei dem der Übernehmer dennoch alle Kosten zu tragen ist, ist nicht rechtens.
**** Nächster Abschnitt für die Diskussion ****
3. Schwebezustand
Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Übernehmer sämtliche unter Zif. 4 dieses Vertrages vereinbarten Obliegenheitspflichten einhält.
Verletzt der Übernehmer eine oder mehrere seiner Obliegenheitspflichten, endet die Wirkung dieses Vertrages. Mit diesem Zeitpunkt tritt der frühere Rechtszustand wieder ein, d. h. Eigentum und Besitz an der Katze fallen kraft Gesetzes an den Übergeber zurück, § 158 Abs. 2 BGB. Hört sich ja gut an, Kraft Gesetzes, stimmt das auch?
Der Übernehmer ist in diesem Fall verpflichtet, dem Vermittler die Katze unverzüglich herauszugeben. Die Katze ist an den Ort zu bringen, den der Übergeber bestimmt, soweit dies für den Übernehmer nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Ein Schadens- oder Aufwendungsersatzanspruch seitens des Übernehmers gegen der Übergeber für Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung der Katze besteht nicht; die entrichtete Aufwandsentschädigung gemäß Zif. 5 dieses Vertrages wird nicht erstattet.
Sollten Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Erfüllung einer Obliegenheit bestehen, ist die Katze bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes in die Obhut des Übergebers zurückzugeben. Klärungen von Streitfällen unterliegen dem normalen Rechtslauf.
4. Obliegenheitspflichten des Übernehmers (die machen wir dann als nächstes, das wird richtig spannend)
****
Ich versuche, die Ergebnisse der Diskussion dann einzufügen.
Sind wir mit einem Abschnitt fertig, nehmen wir uns den nächsten vor. Bitte fleissig mitdenken.
Hier noch mal mein Vertrag als Diskussionsgrundlage.
http://www.mimmis-katzenshop.de/4media/download/Schutzvertrag_Michl.doc
Prinzipiell gutes Beispiel, hat aber auch einige rechtlich unzulässige Passagen.
Beispiel aus Österreich
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Vorneweg: Dieser hier entstehende Mustervertrag stellt lediglich eine Diskussionsgrundlage dar und ist nicht von einem Juristen geprüft. Er protokolliert lediglich eine Diskussion, die hier im Forum an anderer Stelle geführt wird.
Grundsätzlich ist festzuhalten, jeder kann mit jedem frei vereinbaren, was er will. Ob das in einem Streitfall einer juristischen Prüfung standhält, ist dann die andere Frage.
Ergänzungen, die nicht zwingend notwendig sind, aber vielleicht hilfreich, füge ich mit einem Pluszeichen + ein.
Offene Fragen sind kursiv gesetzt.
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Überschrift:
Wie heisst das Ding denn nun genau? Schutzvertrag? Kaufvertrag? Übernahmevertrag? Was sind die Unterschiede? Was ist das richtige für einen Verein, was für eine Privatperson?
Vertragspartner mit Name, Anschrift, Mail, Telefon.
Darf da stehen, man muss die Personalausweisnummer angeben?
+ Beide Vertragspartner haben die Richtigkeit der Angaben (anhand von Dokummenten) überprüft.
Präambel: Welche Rolle haben die Vertragspartner? Welche grundsätzlichen Erwartungen hat man?
Der Übergeber ist eine Privatperson/ist ein Verein-
+ Kurze Geschichte der Katze. Katze XY wurde auf der Straße gefunden, mit viel Liebe aufgepäppelt usw. Beide Vertragspartner möchten mit diesem Vertrag die Grundlage legen, dass die Katze XY in Zukunft ein zufriedenes und gesundes Katzenleben leben kann. Beide Partner verpflichten sich zu einem fairen und vertrauensvollen Miteinander zum Wohle der Katze. Der Übergeber freut sich über regelmässige kurze Informationen über den Zustand der Katze oder so. Irgendwie so was....
1. Vertragsgegenstand:
Name:
geb.: ca. 2009
Geschlecht: männlich, kastriert
Rasse:
Farbe:
Herkunftsort:
Tätowierung: rechtes Ohr: XXX, linkes Ohr: XXX
Chip:
Impfungen:
Parasitenbehandlung: entwurmt
Tests: FeLV und FIV-Test negativ
Behinderungen, chronische Krankheiten:
2. Übereignung
Was bedeutet die Übereignung? Eigentumsübergang?
Der Übergeber übergibt die Katze am heutigen Tage zusammen mit dem Impfausweis an den Übernehmer. Die Parteien sind sich darüber einig, dass damit das Eigentum an der Katze auf den Übernehmer übergeht.
Erläuterung: Ein Eigentumsvorbehalt kann zwar vereinbart werden, aber er muss fair sein, nicht dem Übernehmern alle Lasten aufbürden, aber kein Rechte, nur sehr kurzfristig gültig sein etc. Es kann eine Probezeit vereinbart werden. Wenn sie vertraglich abzusichern wären z.B. das die Schutzgebühr in zwei Raten gezahlt wird und das Tier erst mit Zahlung der zweiten Rate in das Eigentum des Adoptanten übergeht. Alternativ könnte für die Probezeit auch ein Pflegestellenvertrag geschlossen werden der erst nach Ablauf von Frist xy in einen Übergabevertrag umgewandelt wird, dann muss aber der Übernehmer nicht für die Kosten der Katze (Futter, Streu etc. aufkommen). Ein Eigentumsvorbehalt, bei dem der Übernehmer dennoch alle Kosten zu tragen ist, ist nicht rechtens.
**** Nächster Abschnitt für die Diskussion ****
3. Schwebezustand
Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Übernehmer sämtliche unter Zif. 4 dieses Vertrages vereinbarten Obliegenheitspflichten einhält.
Verletzt der Übernehmer eine oder mehrere seiner Obliegenheitspflichten, endet die Wirkung dieses Vertrages. Mit diesem Zeitpunkt tritt der frühere Rechtszustand wieder ein, d. h. Eigentum und Besitz an der Katze fallen kraft Gesetzes an den Übergeber zurück, § 158 Abs. 2 BGB. Hört sich ja gut an, Kraft Gesetzes, stimmt das auch?
Der Übernehmer ist in diesem Fall verpflichtet, dem Vermittler die Katze unverzüglich herauszugeben. Die Katze ist an den Ort zu bringen, den der Übergeber bestimmt, soweit dies für den Übernehmer nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Ein Schadens- oder Aufwendungsersatzanspruch seitens des Übernehmers gegen der Übergeber für Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung der Katze besteht nicht; die entrichtete Aufwandsentschädigung gemäß Zif. 5 dieses Vertrages wird nicht erstattet.
Sollten Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Erfüllung einer Obliegenheit bestehen, ist die Katze bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes in die Obhut des Übergebers zurückzugeben. Klärungen von Streitfällen unterliegen dem normalen Rechtslauf.
4. Obliegenheitspflichten des Übernehmers (die machen wir dann als nächstes, das wird richtig spannend)
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Ich versuche, die Ergebnisse der Diskussion dann einzufügen.
Sind wir mit einem Abschnitt fertig, nehmen wir uns den nächsten vor. Bitte fleissig mitdenken.
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