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Ich würde einfach nachfragen. Du hast als Kunde ja ein Anrecht darauf, dass du die Rechnung nachvollziehen kannst. Es ist ein normaler Vorang und sollte kein Problem darstellen, wenn dir die Abrechnung erläutert wird.
Zum einen kannst du fragen, zum anderen den Satz aber doch auch einfach berechnen, wenn du die einfache Gebühr in der GOT nachschaust.
BTW habe ich allerdings auch schon TA erlebt, die innerhalb einer Rechnung mehrfach den Satz wechseln (und eben nicht zB die gesamte Rechnung der 2,5-fache ist).
Zeig doch mal die Rechnung oder Tipp ein paar Beispielpositionen ab, dann kriegen wir das schon hin.
Ich kann anhand der Position "Krallen kürzen" zumindest erkennen, dass sie für diese Leistung den 2-fachen Satz abrechnet.
(mit Bela hatten wir das auch erst, da waren es um die 7 EUR)
Hier ist die GOT Liste:
http://www.bundestieraerztekammer.de/downloads/btk/rechtsvorschriften/GOT 2017-07.pdf
Auf Seite 32 findest du die Sätze für die Leistung 5.1 Kürzen der Krallen.
die Sätze sagen etwas über die Schwierigkeit aus, die der TA hatte (oder ein Humanarzt bei Privatversicherten: da ist auch festgelegt, wie hoch er maximal gehen kann..und beim TA ist man ja Privatpatient)
ist es ganz einfach, ohne Aufwand, wie längere Zeit oder zusätzlicher Verbrauch irgendwelcher Materialien oder helfender Hände , dann wird der 1-fache Satz genommen
aber selbst das machen Humanmediziner i.d.R. auch relativ selten: die rechnen quasi den normal möglichen erhöhten Satz ab, der ist beim Zahnarzt z.B. bei vielen Positionen 2,3
ist er er höher als üblich, wird auch normalerweise erklärt, wieso ein erhöhter Satz abgerechnet wird
Die Sätze stehen da in den Spalten daneben:
1 facher / 2 facher / 3 facher
6,41 / 12,82 / 19,23
Nachdem du 13,40 EUR für's Krallenkürzen zahlst, verlangt deine TÄ ein wenig über dem 2-fachen Satz.
(sie dürfen - steht weiter oben / Seite 3 - die Gebührenhöhe stufenlos innerhalb des 1fachen - 3fachen Satzes festlegen)
Sind deine beiden Katzen denn so schwer zu handeln ??Die helfende Hand war ich selbst, da die TÄ alleine war
Sind deine beiden Katzen denn so schwer zu handeln ??
Denn für den doppelten Satz beim Krallen kürzen braucht es schon einen Grund, finde ich.
Unsere hat den absolut niedrigsten Satz berechnet - gerade habe ich nochmal nachgeschaut - beim letzten Mal bei Bela sogar nur Faktor 0,5 vom 1-fachen also etwas mehr als 3 EUR - Bela hält bei 3 Pfoten still, bei der 4. wird er etwas ungeduldig, aber da hält auch nur einer von uns den Kater fest.
Das ist also wirklich ohne Schwierigkeitsgrad für unsere TÄ.
Die TÄ gestresst, weil sie haaren?
Sonst bist du zufrieden mit der TÄ?
Wenn unser Buddy auf dem Behandlungstisch ist, kann man danach aus den Haaren die zurückbleiben eine neue Katze basteln.
Zur Rechnung, zB allgemeine Untersuchung.Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens unter Berücksichtigung der besonde- ren Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Schwierigkeit der Leistungen, des Zeitaufwandes, des Wertes des Tieres sowie der örtlichen Verhältnisse nach billigem Ermessen zu bestimmen.(...)
(...) Örtliche Verhältnisse: Die Liquidation des Tierarztes ist ebenfalls geprägt durch die Höhe der Miete und andere regionale Gepflogenheiten, also den Markt. Die örtliche Gepflogenheit rechtfertigt keinesfalls die Unter- schreitung des Einfachsatzes. (...)
(...) Weitere Kriterien sind z. B. auch
– der Zeitpunkt der Erbringung der Leistung (Nachtzeit, Wochenenden
außerhalb der Sprechzeiten, Sonn- oder Feiertag)
– eine erhebliche Störung des Praxisablaufs, z. B. durch extrem aggressives Tier.
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Die Gebührenhöhe kann stufenlos innerhalb des 1 – 3-fachen Satzes festge- legt werden und kann auch innerhalb einer Liquidation von Leistung zu Lei- stung einen unterschiedlichen Steigerungsfaktor erhalten. (...)