kymaha
Forenprofi
- Mitglied seit
- 4. August 2010
- Beiträge
- 8.068
- Ort
- Hamburg
Hab grad ein Urteil gefunden , das die private Haftpflicht nicht zahlen muss , bei übermäßiger Tierhaltung . Könnte ja für einige von Interesse sein . Vielleicht sollte man sowas im Vorwege mit der Versicherung abklären um auf Nummer sicher zu sein
Haftpflichtversicherung muss nicht für Schäden durch vier Hauskatzen eintreten!
OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2015 - 20 U 106/14
1. Die Beanspruchung der Mietsache ist übermäßig, wenn sie über das für den einzelnen Raum vereinbarte oder übliche Maß quantitativ oder qualitativ erheblich hinausgeht und deshalb zu erhöhter Abnutzung oder erhöhtem Verschleiß oder einem anderen Schadensrisiko führt.
2. Ein grundsätzlich vertragsgemäßer, jedoch in der Intensität gesteigerter Gebrauch der Mietsache stellt einen Grund für die Verweigerung des Deckungsschutzes durch den Privatversicherer dar. Das ist nicht der Fall bei einer schon ihrer Art nach (auch ohne Übermaß) widerrechtlichen oder falschen Behandlung der Mietsache.
3. Die Haltung von vier Katzen in der Mietwohnung ohne ausreichende Beaufsichtigung stellt eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache dar.
http://www.rechtsindex.de/versicher...-beanspruchung-der-mietsache-durch-katzenurin
Haftpflichtversicherung muss nicht für Schäden durch vier Hauskatzen eintreten!
OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2015 - 20 U 106/14
1. Die Beanspruchung der Mietsache ist übermäßig, wenn sie über das für den einzelnen Raum vereinbarte oder übliche Maß quantitativ oder qualitativ erheblich hinausgeht und deshalb zu erhöhter Abnutzung oder erhöhtem Verschleiß oder einem anderen Schadensrisiko führt.
2. Ein grundsätzlich vertragsgemäßer, jedoch in der Intensität gesteigerter Gebrauch der Mietsache stellt einen Grund für die Verweigerung des Deckungsschutzes durch den Privatversicherer dar. Das ist nicht der Fall bei einer schon ihrer Art nach (auch ohne Übermaß) widerrechtlichen oder falschen Behandlung der Mietsache.
3. Die Haltung von vier Katzen in der Mietwohnung ohne ausreichende Beaufsichtigung stellt eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache dar.
http://www.rechtsindex.de/versicher...-beanspruchung-der-mietsache-durch-katzenurin