Thai / Siam

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Haniel

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24. November 2009
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hallöchen alle zusammen!
Ich weis nicht genau ob ich hier richtig bin, da ich ganz neu bin.
Aber ich hätte eine frage bezüglich der genauen rassenunterschiede zwischen thai und siamkatzen, soferne ich das richtig ausdrücke, mich interessiert wie man die beiden rassen unterscheiden kann bzw ob eine kreuzung aus beider rassen üblich ist.
Ich frage deswegen da ich nach langer suche endlich neben meiner einheimischen hauskatze, einen schwarzen kater namens anubis 5 monate, seit 2 tagen eine kreuzung aus thai (mutter) siam (vater) 8 wochen alter blue point kätzin bin.
Ich habe beide elterntiere beim züchter gesehen und auch meine kleine bastet hat alle impfungen und was dazugehört (name habe ich ihr gegeben ^^)

Zum anderen würde mich interessieren ob es sich ein einer solchen katze die ja eine wohnungskatze ist und bleiben wird trotzdem empfehlenswert ist diese zu chippen?

Mir war ja vor der anschaffung dieser rasse einigermasen ihren crakterzügen bekannt, aber ist es normal das die kleine obwohl sie mich erst 2 tage kennt auf schritt und tritt folgt und am liebsten nur an mir herumhängt bzw spielt , was ich nicht störend finde nur sehr interesant da mein bissherige erfahrung nur unseren einheimischen katzen basiert.



mfg aus den schönen österreich
 
A

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Ich hab nen Siam Mix (Mama Siam, Papa Angora) und der war als Baby ganz genauso. Ich konnte keinen Schritt machen, ohne dass Silas mir folgte!

Er ist auch heute noch sehr verschmust und redet unheimlich gern!

Das Chippen kann ich dir nur empfehlen, auch für eine Katze die keinen Freigang hat. Die Katze könnte ja mal entwischen und da ist ein Chip schon sicherer.
 
hallöchen alle zusammen!
Aber ich hätte eine frage bezüglich der genauen rassenunterschiede zwischen thai und siamkatzen, soferne ich das richtig ausdrücke, mich interessiert wie man die beiden rassen unterscheiden kann bzw ob eine kreuzung aus beider rassen üblich ist.

Also Siam (moderner Typ)= eine OKH (Orientalisch Kurzhaar) mit Pointzeichnung.
Diese Zeichnung wurde von den ursprünglichen Siams eingezüchtet, diese bezeichnet man jetzt aber nicht meh als Siam, sondern als "Thai" (Siam alter Typ).
Thaikatzen haben eine normale Katzenform (runder Kopf, normale Körperform, insgesamt eher zielich).
Moderne Siams sind "windhundförmig" (länglicher Kopf, dünner, langesteckter Körper, langer Schwanz).
Hier mal Beispielfotos:
Thai (Siam alter Typ)
9108.jpg


Siam (Modern)
siam_chocsilverticked.jpg


Soweit ich weiß, sind Kreuzungen erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

auch ich würde Dir empfehlen das Tier chippen zu lassen, auch später kastrieren zu lassen. Wie schnell ist es das das Tier mal durch eine Tür saust und man selber ist nicht schnell genug. Es wäre dann leichter das Tier Dir zuzuordnen sollte es in dem Fall gefunden werden.
Was mich noch interessiert, hat jetzt nicht direkt mit Deiner Frage zu tun. Du sprichst von Züchter, hast das Tier aber mit 8Wochen bekommen. Das finde ich jetzt etwas suspekt, da die Lütten doch eigentlich mind. 12 Wochen bei Mama bleiben sollen...
 
Hallöchen!
Erstmal vielen dank für eure antworten und die links zu den rassen ist wirklich sehr interessant.
Mir war / ist durchaus bekannt das die kätzchen bis zur 12 wochen bei der mama bleiben sollten, ich habe bei der züchterin diesbezüglich auch nachgefragt die mir zur antwort gab, das sie normalerweise die kleinen auch nicht vor der 12 woche abgiebt , aus privaten umständen, das ich allerdings nicht näher nachfragen wollte und auf anraten ihres ta diesen wurf früher abgiebt.

Als ich den grund nachfragte mit welcher begründung ihr ta ihr dies anriet meinte sie weil die mama nicht mehr die jüngste sei, es ihr voraussichtlich letzter wurf war und die kleinen sie zu sehr ausgesaugt hätten 😕 wie auch immer.
Meines erachtens sah sie gut aus etwas dünn , aber ich bin kein ta.

Auf alle fälle gehts dem kleinen temperamentbündel gut, sie springt wie ein grashüpfer herum und jagt die spielbälle durch die wohnung ^^.

Reden tut sie jetzt schon ein bisschen mit mir besonders wenn sie müde ist auf meinen schoß liegt und ich sie kurz zur seite legen muß weil ich gogo (einer meiner graupapageien) vom fernseher pflücken muss.
Da protestiert sie ganz energisch was mir ein lächeln aufs gesicht zaubert:pink-heart:

Ich habe mir ja schon sehr lange eine siam gewünscht und bin begeistern von ihrem wesen.
Natürlich liebe ich meinen 7 monate alten ehk kater auch doch der hat im mom nur eines im sinn als halbstarker draußen den wilden zu spielen.
Naja soll er noch so lange er will, den in 4 wochen wenn die zweitimpfung bei der kleinen bastet ansteht lasse ich meinen schwarzen freigänger kastrieren.
Ich hoffe er nimmt es mir nicht zu übel.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Herzlich Willkommen hier.

Wir haben bei uns drei Siam Mixe.
Die sind auch alle sehr anhänglich und gesprächig, das ist ganz normal, daher soll man Siams ja auch nicht allein halten.

Ich würde hier gerne etwas dazu anmerken:
...
Naja soll er noch so lange er will, den in 4 wochen wenn die zweitimpfung bei der kleinen bastet ansteht lasse ich meinen schwarzen freigänger kastrieren.
Ich hoffe er nimmt es mir nicht zu übel.
Verstehe ich es richtig, dass Dein Kater 7 Monate alt ist, draußen rumläuft und noch nicht kastriert ist 😱
Ein Kater sollte erst in den Freigang, wenn er kastriert ist (voll durchgeimpft natürlich auch). Selbst nach der Kastra ist ein Kater noch bis zu 6 Wochen potent!
Denke darüber bitte einmal nach.
 
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Du bist aus Österreich?

Zur Info, es ist gesetzliche Pflicht, dass Freigänger kastriert sein MÜSSEN!!!!

Lg Julia
 
Als ich den grund nachfragte mit welcher begründung ihr ta ihr dies anriet meinte sie weil die mama nicht mehr die jüngste sei, es ihr voraussichtlich letzter wurf war und die kleinen sie zu sehr ausgesaugt hätten 😕 wie auch immer.

Die Ausreden werden immer dreister 😡 Aber jeden Tag steht leider einer auf, der sie unterstützt 😡

Warum bekommt solch eine Katze dann noch Babys und ist nicht kastriert frage ich mich 😡
 
Ich spiele auch nicht gern den Buhmann

Kitten unter 12 Wochen abzugeben ist nicht gut. Ich kenne es nur so, dass die Kitten dann zugefüttert werden, wenn die Kätzin zu schwach ist.

Aber nun gut, man kennt die Umstände eben nicht.

Liebe Grüße
Doris
 
Hallo, ich bin neu hier.

Is das nicht Standart?Ich habe auch grad meine süße mit 8 Wochen bekommen. Die werde aber auch in dem Alter von den meisten Züchtern verkauft.7 von 10 Züchtern haben mir Katzen ab 8 Wochen angeboten

Liebe Grüßle Farinella
 
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Hallo, ich bin neu hier.

Is das nicht Standart?Ich habe auch grad meine süße mit 8 Wochen bekommen. Die werde aber auch in dem Alter von den meisten Züchtern verkauft.7 von 10 Züchtern haben mir Katzen ab 8 Wochen angeboten

Liebe Grüßle Farinella


😱 Also wir haben unsere zwei Zwerge mit 16 Wochen bekommen, was allerdings auch bei dem Züchter nicht üblich ist. Aber mind. 12 Wochen sind doch eher die Regel und jeder Züchter mit dem wir vor dem kauf unsere Zwerge geredet haben, hat das bestätigt, bzw. hätte seine Kitten nicht vor 12 Wochen abgegeben. Wir haben zwar keine Siam /Thai sondern Burmesen, denke aber, das dass unabhängig von der Rasse ist, da jedes Kitten in den ersten Wochen sozialisiert etc.... wird.
 
Is das nicht Standart?Ich habe auch grad meine süße mit 8 Wochen bekommen. Die werde aber auch in dem Alter von den meisten Züchtern verkauft.7 von 10 Züchtern haben mir Katzen ab 8 Wochen angeboten

Nein, dass ist kein Standart.
Bist Du sicher, das es richtige Züchter waren, also welche mit Verein und die Tiere nur geimpft nud mit Papieren und so abgeben?
 
Ja, es waren richtige Züchter, die schon lange Züchten. Einige hatten auch Papiere. Viele Menschen wollen aber auch junge Katzen haben.
 
J Einige hatten auch Papiere.

Katzen von einem seriösen Züchter haben alle Papiere 😉

Daher heißen sie Zuchtkatzen, damit man einen Nachweis hat über die Herkunft und die Gene und auch die Erbkrankheiten und die entsprechenden Untersuchungen.
 
Hallöchen!

Also erstmal danke an die netten antworten zum eigentlichen thema.

Ich finde es nur nicht schön als neuling sofort von leuten hier zurechtgewiesen werde nur weil mein kater mit 7 monaten noch nicht kastriert ist und freigänger ist!
Noch dazu wo ich bereits geschrieben habe das ich ihn kastrieren werde der thermin steht übrigends nun schon fest.

Davon abgesehen, das es dieses gesetz tasächlich in österreich gibt, aber katzen aus landwirtschaft und für zucht ausgenommen sind, verstoße ich auch gegen kein gesetz da ich auf einen bauernhof lebe!
Trotzdem lasse ich alle meine katzen kastrieren weil ich verantwortungsvoll meinen tieren gegenüber bin, was wie die meisten wissen nicht die norm ist und ich schätze sicher 90% aller landwirte keine einzige ihrer katzen jemals kastrieren lassen.
Zudem ist tiefer winter bei uns sicher keine katze paarungsbereit.

Zugegeben ich bin etwas enttäuscht fragen zu stellen und sofort bang kritisiert werde, ohne nähere hintergrundinformation, obwohl ich im vergleich zu vielen anderen katzenhaltern meines erachtens richtig handle.

Nach dieser erfahrung stellt sich mir ernsthaft der gedanke keine weiteren fragen hier mehr zu stellen , den wenn ich auf fragen hin zum teil dann vorwürfe bekomme weil ich es vielleicht auch nicht besser wußte dann bin ich wohl falsch hier.
Auf alle fälle danke an die antworten die mir weitergeholfen haben und ich wünsche euch noch viel spaß!

mfg
 
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Mein Thai-Kater ist seit vielen Jahren ein Freigänger... und er genießt sein Leben in der Natur....

Jetzt in der kalten Jahreszeit ist er aber wieder öfters im Haus.

Gruß Sabina
 
So! Tut mir leid, dass ich mich nochmal einmisch! Du bist sehr wohl, auch wenn du auf einem Bauernhof lebst, dazu verpflichtet! Siehe unten!

Und es geht darum, dass nicht noch mehr Katzen einfach so in die Welt gesetzt werden!

Es gibt mittlerweile eine Stellungnahme vom Bundesministerium für Gesundheit:

http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXI...ame_153960.pdf

Petition Nr, 10 betreffend "Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung (BGBl II Nr. 486/2004)"

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zum oben genannten Betreff wird seitens des Bundesministeriums für Gesundheit folgende Stellungnahme übermittelt:

Die Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen werden in der 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004 idgF, Anlage 1, geregelt.

Hinsichtlich der Kastration von Katzen ist in Punkt 2 (10) Folgendes festgehalten:

„ Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben."

Ausgenommen von der Pflicht zur Kastration sind somit reine Wohnungskatzen (Katzen ohne Zugang ins Freie), Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sowie Katzen in bäuerlicher Haltung.

Zu der in der Petition kritisierten Ausnahme hinsichtlich der Kastration von Katzen in bäuerlicher Haltung wird Folgendes festgehalten:

Die Formulierung „bäuerliche Haltung" wird von den Initiatoren der gegenständlichen Petition offenbar missverstanden. Gemeint sind damit nicht Katzen, die der Landwirt tatsächlich als Heimtier hält.

Für diese Katzen gelten zweifellos die selben Bestimmungen hinsichtlich der Tierhaltung wie für die Haltung aller anderen Katzen auch, dh. die Regelungen über Unterbringung und Pflege und insbesondere auch die Pflicht zur Kastration.

Der Begriff „bäuerliche Haltung" wird vielmehr als Sammelbegriff für Katzen verwendet, die neben den oben erwähnten, keinem Halter zuzuordnen sind, wie das häufig auf bäuerlichen Betrieben vorkommt. Es handelt sich dabei um Tiere, die vielleicht zwar regelmäßig auf einem bäuerlichen Hof mitgefüttert werden, aber ansonsten verwildert sind und als Streunertiere leben.

Das Argument, dass die Vermehrung dieser Katzen, wenn sie nicht kastriert sind, eine Gefahr für die Ausbreitung von Katzenkrankheiten wie Leukose, FIP, Katzenseuche und -schnupfen, die auch freilaufende Hauskatzen gefährden, bedeuten kann, ist anzuerkennen.

Keinesfalls dürfen jedoch junge Katzen aus diesem Grund einfach getötet werden. Dies wäre jedenfalls ein Verstoß gegen das Verbot der Tötung gemäß § 6 TSchG und ist entsprechend zu ahnden.

Die Streichung der Ausnahme von der Pflicht zur Kastration für diese Katzen löst das Problem jedoch nicht. Es ist nämlich aus juristischer Sicht fraglich, wem diese Tiere als Halter zugerechnet werden können und wen daher die Pflicht zur Kastration treffen würde.

Das Wort „Halter" entsprechend dem TSchG bezeichnet nämlich eine „Person, die ständig oder vorübergehende für ein Tier verantwortlich ist oder ein Tier in ihrer Obhut hat" (§ 4 Z 1 TSchG). Was auf Steunerkatzen, die uU lediglich am Bauernhof mitgefütterte werden, aber ansonsten verwildert leben und nicht als Heimtiere gehalten werden, nicht zutrifft.

Wird die Ausnahme ersatzlos gestrichen, werden im Vollzug neue Fragen und Probleme aufgerissen: Wer ist tatsächlich der Halter? Wen trifft die Pflicht zur Zahlung der Kosten der Kastration? Wer kann bzw. darf in einem etwaigen Verwaltungsstrafverfahren tatsächlich bestraft werden, wenn nicht kastriert wird?

Umfangreiche und relativ aussichtslose und lange Verfahren sind zu erwarten. Die in der Petition vorgeschlagene Formulierung erscheint insofern nicht vollziehbar. Eventuelle Probleme werden keinesfalls gelöst, nur verlagert.

Die einzig wirksame und sinnvolle Lösung bietet der Ansatz über freiwillige Kastrationsaktionen, die aus h.o. Sicht sehr zu begrüßen sind.

Es geht dabei darum, dass Landwirte Streunertiere, die sich auf ihrem Hof aufhalten, freiwillig kastrieren lassen. Es laufen diesbezüglich bereits mehrere Aktionen in den Bundesländern, im Rahmen derer Aufklärungsarbeit geleistet wird und ganz oder zumindest teilweise die Kosten für die Kastration vom Land und/oder Tierschutzorganisationen übernommen werden.

Durch derartige Aktionen können letztlich viel mehr Leute dazu gewonnen werden, als wenn mit Verboten und Strafen gedroht wird, die letztlich kaum vollziehbar erscheinen.

Zu der kritisierten Ausnahme für Wohnungskatzen, dh. Katzen, die ohne Zugang ins Freie gehalten werden, darf Folgendes festgehalten werden:

Das Problem, dass sich entkommene (an und für sich als reine Wohnungskatzen gehaltene) Tiere massiv auf die Vergrößerung der Streunerkatzenpopulation auswirken, wurde h.o. bislang nicht vorgebracht.

In der Regel lassen Tierhalter auch reine Wohnungstiere im eigenen Interesse kastrieren, um Folgen des natürlichen Verhaltens geschlechtsreifer (unkastrierter) Tiere vorzubeugen (Lärmbelästigung durch Gejammer und Geruchsbelästigung durch Markierungen, unerwünschter Nachwuchs bei weiblichen Tieren etc.).

Dass von einer generellen Kastrationspflicht für Katzen ohne Zugang ins Freie abgesehen wurde, hat daneben aber auch den Grund, dass eine Kastration mit Kosten verbunden ist.

Hier wurde im Zuge der Ausarbeitung der diesbezüglichen Regelung in der 2. Tierhaltungsverordnung darauf hingewiesen, dass die Kosten der Kastration von nunmehr rund 50 Euro pro männlichem Tier und ca. 100 Euro (oder mehr) pro weiblichem Tier Personen mit geringem Einkommen bzw. geringer Pension, die mehrere Tiere halten, finanziell belasten.

Da Tierhalter in der Regel Wohnungstiere aus den oben genannten Gründen, ohnehin freiwillig kastrieren lassen, sollte hier keine generelle Pflicht statuiert werden.

Abschließend darf zu der in der Petition vorgeschlagenen Formulierung noch Folgendes angemerkt werden:
Die gewünschte Änderung lautet: „Katzen sind von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern sie nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden."

Das Wort „kontrollierte" erscheint entbehrlich, da im Zuge der letzten Novelle die Zucht in § 4 Z 14 TSchG definiert wurde, und nunmehr klargestellt ist, dass darunter Folgendes zu subsumieren ist:
„Zucht: vom Menschen kontrollierte Fortpflanzung von Tieren durch gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts, gezielte Anpaarung oder das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder durch Anwendung anderer Techniken der Reproduktionsmedizin."

Die Formulierung „kontrollierte Zucht" hat seit Inkrafttreten der Einführung einer Definition von „Zucht" immer wieder die Frage aufgeworfen, was denn nun im Speziellen neben „Zucht" gemäß der Definition unter „kontrollierter Zucht" zu verstehen sei. Sollte daher an eine Novellierung von Punkt 2 (10) der Anlage 1 der 2.

Tierhaltungsverordnung gedacht werden, sollte das Wort „kontrollierte" jedenfalls im Sinne der Klarheit weg gelassen werden.

Für den Bundesminister:
i.V. Mag. Claudia Sedlmeier
 
Danke Itundra!

Klasse ausgeführt und aufgezeigt.

p.s. Dein Avatarbil ist super, was ein Kater/Katze
 
Danke! Ist aber nicht von mir, sondern aus dem Bundesgesetzblatt 😉

Danke, ist meine Zuckermaus :pink-heart:
 

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