Sachbeschädigung, muß ich haften?

  • Themenstarter Fleckie
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    nachbarn
  • #21
Da der Schaden aber im Vergleich sehr gering ist und die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass der Kater in Zukunft weiterhin in die Wohnung gelockt wird und dort vielleicht mal was kaputt macht, würde ich das nicht einsehen.

Also Schadensregulierung nur bei hoher Schadenssumme und geringer Wiederholungsgefahr?

Ich finde es ja auch eine Frechheit, dass die Nachbarin der TE einfach die Katze der TE füttert und würde das auch nicht weiter zulassen und wenn Sie das nicht einsehen will, dann auch mit einer Unterlassungsklage.

Trotz alledem hafte ich als Tierhalter für den Schaden, den mein Tier verursacht hat. Ob und in welcher Höhe eine Mithaftung der Nachbarin gegeben ist, wird die Haftpflichtversicherung schon klären. Aber hier auf Stur zu schalten bringt der TE nichts.
 
A

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  • #22
Angenommen die TE meldet es der Versicherung, die Versicherung zahlt und nächste Woche kommt sie wieder und das gleiche Spiel? Vielleicht zahlt die Versicherung dann nochmal, aber spätestens beim 3. Mal wird, wenn man Pech hat, das Versicherungsverhältnis gekündigt. Und dann?

Ich würde es drauf ankommen lassen und auf gut Nachbarschaft würde ich in dem Fall auch sch...
Das Verhalten der Nachbarin ist nämlich auch nicht gerade auf guter Nachbarschaft aus und ich hätte eben die Befürchtung, dass wenn du ihr jetzt den kleinen Finger gibst, sie bald die ganze Hand nimmt.

das seh ich genau so.
Also Schadensregulierung nur bei hoher Schadenssumme und geringer Wiederholungsgefahr?

Ich finde es ja auch eine Frechheit, dass die Nachbarin der TE einfach die Katze der TE füttert und würde das auch nicht weiter zulassen und wenn Sie das nicht einsehen will, dann auch mit einer Unterlassungsklage.

Trotz alledem hafte ich als Tierhalter für den Schaden, den mein Tier verursacht hat. Ob und in welcher Höhe eine Mithaftung der Nachbarin gegeben ist, wird die Haftpflichtversicherung schon klären. Aber hier auf Stur zu schalten bringt der TE nichts.

ich denke, pauschal ist ein tierhalter keinesfalls haftbar. katze war da willkommen, wurde sogar angefüttert. und dann ist es sicherlich etwas anderes. wäre schlimm, wenn nicht.

btw. eine unterlassungsklage ist eher semioptimal für ne gute nachbarschaft.
 
  • #23
ich denke, pauschal ist ein tierhalter keinesfalls haftbar.

Doch, ist er. Die Tierhalterhaftung ist eine Unterform der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung.

katze war da willkommen, wurde sogar angefüttert. und dann ist es sicherlich etwas anderes. wäre schlimm, wenn nicht.

Dies ist dann eine Frage der Mithaftung der Nachbarin, aber das sagte ich bereits. In welchem Umfang diese Mithaftung besteht, ist sicherlich klärungsbedürftig. Ich könnte mir gut vorstellen, das die Haftpflicht der Nachbarin sinngemäß etwas à la "wir zahlen dieses eine Mal aus Kulanzgründen und ohne Anerkenntnis eines Rechtsgrundes alles. Sollten Sie aber weiterhin der Katze unser Versicherungsnehmerin durch Anfüttern den Zugang zu Ihrer Wohnung ermöglichen und es infolgedessen zu einem Schaden kommen, den das Tier verursacht, werden wir eine Mithaftung Ihrerseits geltend machen.

btw. eine unterlassungsklage ist eher semioptimal für ne gute nachbarschaft.

Natürlich, deshalb schrieb ich ja: "wenn die Nachbarin es gar nicht einsehen will". Wäre demnach meine ultima ratio.
 
  • #24
Hi,

zunächst mal würde ich mir nochmal eindringlich verbitten, die Katze zu füttern und ansonsten versuchen, das mit der Haftpflicht zu klären.

Mein Vorschlag zur Güte wäre - kauf ihr ihren restlichen Futtervorrat ab, unter der Bedinging, dass sie die Kstze nicht mehr füttert, und ihr seid quitt und habt beide was davon. Denn letztendlich hat sie die Katze ja freiwillig reingelassen.

LG
Nicolette
 
  • #25
Das Futter hat sie auch freiwillig angeschafft.

Und wenn ich mir dann noch vorstelle, was für'n Schrott das wahrscheinlich ist ... :eek:


Also ich denke, man kann's mit "guter Nachbarschaft" auch übertreiben. ^^
 
  • #26
Also ich denke, man kann's mit "guter Nachbarschaft" auch übertreiben. ^^

Kann man definitiv, aber wegen dieser Lapalie gleich das Kriegsbeil ausgraben?

Fakt ist aber, das Füttern muss aufhören und wenn sie das nicht tut, würde ich auch zunehmend ungehalten. Das geht wirklich zu weit, ich hätte das auch keine zwei Jahre mitgemacht.
 
  • #27
Mit der Aussage bezog ich mich jetzt auf den Tipp, das Futter abzukaufen.
 
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  • #28
Das wäre auch mir ein bisschen zu viel Entgegenkommen. Das Futter kann sie ja dem Tierschutz spenden.
 
  • #29
@ TE bei so kleinen Beträgen würde ich versuchen mich so zu einigen zu zahlen, einfach um der Nachbarschaft willen und sie bitten die Katze nicht absichtlich hineinzulassen oder gar zu locken.

Genauso würde ich es auch machen. Eine schlechte Nachbarschaft kann übles nach sich ziehen, für Mensch und Tier.

Jedesmal, wenn ich einen Freigänger in die Freiheit entlasse, dann stelle ich ihn den unmittelbaren Nachbarn vor und erkläre gleichzeitig, man möge erstens die Katzen nie füttern, so sie denn betteln würden und wir kämen zweitens für alle möglichen Schäden auf. Das nimmt sehr viel Konfliktpotential von vorneherein heraus. Ich würde solche Beträge lieber dreimal zahlen als dass die Nachbarn dann meine Katzen schikanieren, egal auf welche Weise.
 
  • #30
Hallöchen,
erstmal würde ich mit der Haftpflichtversicherung und einem Rechtsanwalt der Versicherung sprechen und mir die Gesetzeslage in dem Fall erklären lassen.

Dann würde ich ein schönes Teelicht besorgen und so eine Jesusfigur, bekommt man bestimmt auch relativ leicht und der Nachbarin diese geben mit der Bitte die Katze nicht mehr zu füttern und nicht mehr ins Haus lassen. Dabei könntest du ihr auch genau erklären wie die Rechtslage aussieht (wenn du dich erkundigt hast - meistens haben auch Versicherungen Rechtsanwälte die man mal eben telefonisch befragen kann).

Überigens würde bei einem Schaden von 55 Euro wahrscheinlich sowieso wegen Geringfügigkeit alles schnell eingestellt.
Gruß
Rewana
 
  • #31
...natürlich vorausgesetzt es wäre Futter, das ich auch füttern würde, das ist klar. Aber ob ich den angeblichen Schaden evtl sowieso bezahlen würde, fall es die Versicherung nicht tut, oder am Ende auch noch einen Gegenwert dafür habe, ist das meiner Ansicht nach eine gute Lösung.

Könnte ja auch sein, dass die Nachbarin dann sagt, und was mache ich jetzt mit dem ganzen Futter und füttert munter weiter. Ich hatte im Job wohl zu viele Verhandlungstaktik-Trainings ;)

LG
Nicolette
 
  • #32
Überigens würde bei einem Schaden von 55 Euro wahrscheinlich sowieso wegen Geringfügigkeit alles schnell eingestellt.

Da vermischst Du aber Straf und Zivilrecht. eine verfahrenseinstellung nach § 153 Abs. 1 StPO hat mit dem Schadensersatz mal gar nichts zu tun, zumal hier überhaupt kein Strafverfahren anhängig ist, da ja auch keine strafbare Handlung vorliegt.
 
  • #33
Ich weiß gar nicht wo das Problem liegt? Den Schaden der Haftpflicht angeben, mit Name und Adresse des geschädigten.
Ob und in wie weit dann alles gezahlt wird regelt die Versicherung. Die wird zur Nachbarin gehen, eine Schadensmeldung von ihr aufnehmen und schon alles rechtliche klären.
Und damit gefährdet man auch keine Nachbarschaft, denn wenn der Schaden entstanden ist, und es keine Finte ist bekommt die Nachbarin ihn ersetzt.
Ich sehe das Problem nicht.
 
  • #34
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