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Kastration
Ein echter Katzenfreund lässt seine Freilaufkatze kastrieren, weil es für ihre Gesundheit gut ist, Elend verhindert und vorgeschrieben ist.
Eine kastrierte Katze ist anhänglicher, lebt länger und gesünder. Sie hat weniger Kämpfe mit Artgenossen, hat ein viel geringeres Risiko für bestimmte Krebsarten oder Katzen-Aids und streunt weniger. Die Lebenserwartung für einen potenten Dorfkater liegt gerade mal bei 1,8 Jahren. Zudem lässt jede unkastrierte Freilaufkatze die Elendslawine der Straßenkatzen weiter anwachsen. Ein unkastriertes Katzenpaar kann in 10 Jahren 80 Millionen (!!) Nachkommen zeugen.
Weil der Klimawandel sich auch bei Katzen bemerkbar macht, sind Kätzinnen inzwischen oft bereits mit fünf Monaten zum ersten Mal schwanger. Viele Tierärzte raten deshalb so früh wie möglich zu einer Kastration. Andere raten, wegen des Wachstums, mit der OP bis nach der ersten Rolligkeit zu warten. Völlig veraltet und überholt ist die Theorie, dass eine Katze mindestens einmal Junge gehabt haben muss, ehe sie kastriert werden kann.
In Österreich ist die Kastration von Freilaufkatzen seit 2005 gesetzlich vorgeschrieben. Ausgenommen sind Katzen, die auf Bauernhöfen leben. Zurzeit läuft eine Petition, das Gesetz so zu ändern, dass Kastration auch für Bauernhofkatzen Pflicht wird.
In der Schweiz werden jährlich ein paar Tausend Bauernhofkatzen kastriert, weil der Schweizer Tierschutz (STS) und die Gesellschaft Schweizer Tierärzte (GST) so viel Zuschuss geben, dass Katzehalter nur ein Drittel des Normalpreises für die OP bezahlen müssen.
QUELLE: KATZENZEITSCHRIFT „GELIEBTE KATZE“, MAI 2008