Pensionsvertrag sonderbar

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Alienna

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25. Mai 2023
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Guten Abend, liebe Runde!

Ich habe ein vielleicht etwas spezielles Anliegen – es geht um einen möglichen Aufenthalt in einer Tierpension, vielmehr um gewisse Geschäftsbedingungen, die in dem Vertrag festgehalten sind. Vorab sei gesagt: ja, ich war aufgrund vieler externer Stressoren wohl länger nicht in der Lage, alles mit klaren Augen zu lesen 🙄, doch heute, mit Ruhe fielen mir ein paar Punkte auf, die ich gerne einmal von Euch Erfahrenen überprüfen lassen würde – vielleicht gibt es hier ja auch Pensionsinhaber, die einen anderen Blick darauf haben.
Ich zitiere die Passagen:
- „Bei Nichtabholung der Katze zum vereinbarten Termin ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Katze weiterzuvermitteln, bzw. anderweitig unterzubringen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.“
Sehe ich das falsch, oder müsste nicht erst geklärt werden, welche rechtlichen Schritte nach Ablauf der Frist vorgesehen sind (z. B. Kontaktaufnahme mit dem Halter, Meldung an eine zuständige Behörde)?
- „Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Impfpass bei Abgabe der Katze an die Auftragnehmerin zu übergeben. Dieser verbleibt für die vertraglich vereinbarte Unterbringungszeit bei der Auftragnehmerin.“
Normalerweise dient der Impfpass als persönlicher Nachweis der Impfgeschichte und gehört zur Verantwortung des Tierhalters, und eine Kopie sollte doch ausreichen, oder nicht? Ist doch ein amtliches Dokument.
- „Die Auftragnehmerin übernimmt keine Kosten, die durch das Entlaufen der Katze entstehen, es sei denn, es liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor.“
Schließt man als Tiersitter oder Pensionshalter nicht Versicherungen ab, die in solchen Fällen greifen? Ich finde die Aussagen dazu zu pauschal/ schwammig, denn wer will wodurch der Inhaberin nachweisen, fahrlässig gehandelt zu haben? Es sind sonst nur Angehörige mit im Haus, und wir wären nicht vor Ort.
- „Stornierungen des gebuchten Pensionsaufenthaltes werden mit 30% des vereinbarten Betrages berechnet, mindestens aber 30 € und können auf unter 5.1 genanntes Konto überwiesen werden.“
KEINE Angabe zu irgendwelchen Fristen, (z.B. 21 Tage vorher, 14 Tage vorher etc.).
Wir mussten leider schon einmal den Termin verschieben, da habe ich 28 Tage vorher angerufen, und bereits da machte man eine Anmerkung, dass es recht kurzfristig sei.
Ohne eine Spezifizierung kann die Inhaberin ja quasi selbst eine Absage ein halbes Jahr vorher mit 30% berechnen. Ist das denn gesetzeskonform?

So, das sind die für mich wichtigsten Punkte, an denen ich mich stoße. Wie seht Ihr das? Bin ich zu kritisch, alles „branchenüblich“ oder lieber Hände weg? Ich danke Euch schon einmal für die Zeit, die Ihr Euch genommen habt. Nette Grüße
 
A

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Als erstes fände ich wichtig, daß Dinge geklärt sind, wie im Krankheitsfall verfahren wird, also welcher Tierarzt, Vorkasse oder Geld für Kosten überweisen.

- „Bei Nichtabholung der Katze zum vereinbarten Termin ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Katze weiterzuvermitteln, bzw. anderweitig unterzubringen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.“
Sehe ich das falsch, oder müsste nicht erst geklärt werden, welche rechtlichen Schritte nach Ablauf der Frist vorgesehen sind (z. B. Kontaktaufnahme mit dem Halter, Meldung an eine zuständige Behörde)?

Wenn man seine Katze nicht zum vereinbarten Termin abholen kann, weil irgend etwas dazwischen kam, sehe ich als erstes den Tierbesitzer in der Pflicht, sich bei der Pension zu melden.
Die Weitervermittlung sehe ich schon als kriminell an, da gibt es Fristen (6 Monate bei Fundkatzen z.B.), die Pension sollte die Katze halt schon erst mal noch auf Kosten des Tierbesitzers behalten. Sicher ist das auch eine Platzfrage und wenn mehrere Leute ihre Katzen auf so eine Weise loswerden wollen, hat die Pension natürlich ein Problem.
Abgabe ins Tierheim statt weitervermitteln fände ich da irgendwie angebrachter.

- „Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Impfpass bei Abgabe der Katze an die Auftragnehmerin zu übergeben. Dieser verbleibt für die vertraglich vereinbarte Unterbringungszeit bei der Auftragnehmerin.“
Normalerweise dient der Impfpass als persönlicher Nachweis der Impfgeschichte und gehört zur Verantwortung des Tierhalters, und eine Kopie sollte doch ausreichen, oder nicht? Ist doch ein amtliches Dokument.

Daß der Impfpaß zur Zeit des Aufenthaltes in der Pension auch dort bleibt, finde ich richtig. Wenn das Tier krank wird, wäre es für den TA hilfreich, z.B. den Impfstatus zu kennen.
Bei meinen Urlaubskatzen gehe ich zwar in die Wohnungen der Leute, aber dort liegt auch immer der Impfpaß eines jeden Tieres, das ist für mich eine Grundbedingung.

- „Die Auftragnehmerin übernimmt keine Kosten, die durch das Entlaufen der Katze entstehen, es sei denn, es liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor.“
Schließt man als Tiersitter oder Pensionshalter nicht Versicherungen ab, die in solchen Fällen greifen? Ich finde die Aussagen dazu zu pauschal/ schwammig, denn wer will wodurch der Inhaberin nachweisen, fahrlässig gehandelt zu haben? Es sind sonst nur Angehörige mit im Haus, und wir wären nicht vor Ort.

Das ist sehr dehnbar, denn Du wirst nicht nachweisen können, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag.
Die Pension sollte übrigens für Fälle wie Katze abgehauen, Katze hat sich in der Pension verletzt, was weiß ich für Zwischenfälle, eine Haftpflichtversicherung haben.

- „Stornierungen des gebuchten Pensionsaufenthaltes werden mit 30% des vereinbarten Betrages berechnet, mindestens aber 30 € und können auf unter 5.1 genanntes Konto überwiesen werden.“
KEINE Angabe zu irgendwelchen Fristen, (z.B. 21 Tage vorher, 14 Tage vorher etc.).
Wir mussten leider schon einmal den Termin verschieben, da habe ich 28 Tage vorher angerufen, und bereits da machte man eine Anmerkung, dass es recht kurzfristig sei.
Ohne eine Spezifizierung kann die Inhaberin ja quasi selbst eine Absage ein halbes Jahr vorher mit 30% berechnen. Ist das denn gesetzeskonform?

Wenn die Pension gut läuft und ausgebucht ist, kann ich verstehen, daß man keinen Leerstand wegen kurzfristiger Absage hat. Auf der anderen Seite will man auch nicht im Regen stehengelassen werden, wenn die Pension kurzfristig absagt. Aber da sollte es vereinbarte Fristen geben. 28 Tage fände ich angemessen.

Ob Ihr Futter mitgebt oder nicht, sollte auch vereinbart sein.

Ich betreibe keine Pension, aber als wir noch außer Landes lebten, haben wir Prissy mal in eine Pension gegeben. Die war aber von unserer damaligen langjährigen Tierärztin betrieben, was auch wieder etwas persönlicher ist. Ich hab also nicht so besonders viel Ahnung, wie das rechtlich gesehen in D aussieht. Und meine Urlaubsbetreuungen sind gute Nachbarn, aber auch da möchte ich mich ein klein wenig abgesichert sehen, also daß man eben Dinge wie TA im Vorfeld abspricht.
 
Bei Nichtabholung der Katze zum vereinbarten Termin ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Katze weiterzuvermitteln, bzw. anderweitig unterzubringen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.“
Ich denke mal, wenn es sich um Stunden oder vielleicht 1-2 Tage handelt, wird die Pension nichts unternehmen, sofern man sich als Halter bei der Pension meldet und die Situation schildert.
Woher soll die Pension denn sonst wissen, dass die Katze noch abgeholt wird?
Würde aber den Zeitraum klären.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Impfpass bei Abgabe der Katze an die Auftragnehmerin zu übergeben. Dieser verbleibt für die vertraglich vereinbarte Unterbringungszeit bei der Auftragnehmerin.“
Das finde ich in Ordnung, der Impfpass ist ein wichtiger Nachweis und für den Fall, dass was sein sollte, muss der TA seinen Stempel da eintragen. Wenn ich nicht zuhause bin, liegt der Impfpass offen mit der Telefonnummer der TÄ rum.

Dokument.
- „Die Auftragnehmerin übernimmt keine Kosten, die durch das Entlaufen der Katze entstehen, es sei denn, es liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor.“
Das ist ein schwieriger Punkt, hier würde ich nachfragen, wie eine Katze entlaufen kann, wenn man seine Aufsichtspflicht erfüllt.


Ort.
- „Stornierungen des gebuchten Pensionsaufenthaltes werden mit 30% des vereinbarten Betrages berechnet, mindestens aber 30 € und können auf unter 5.1 genanntes Konto überwiesen werden.“
Das ist in vielen Branchen üblich. Ich musste vor ein paar Monaten ein Hotel für eine Nacht stornieren. Der Zeitpunkt war ca 1 Monat vorher, es war ein Stadthotel mit viel Zulauf.
Wir bekamen eine Rechnung für die Nacht. Ich habe mich durch viele Seiten und das Netz gewühlt, es gibt nichts gesetzliches, die eine Frist vorschreiben. Stornofristen sind freiwillig.
Zudem wird eine Pension ja oft lange im Voraus gebucht, das heißt, wenn du einen Platz reserviert, muss einem anderen vielleicht abgesagt werden. Wenn du nun stornierst, ist womöglich Leerstand.
 
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Zum Abholtermin fällt mir nur ein: in der Regel stehen solche Punkte in einem Vertrag aufgrund schlechter Erfahrungen. Nach dem Motto: Person hat Pension für eine Woche gezahlt und dann Katze nie abgeholt und ist nicht mehr erreichbar gewesen (also quasi ausgesetzt, nur halt in der Pension). Ich bin selbstständig und habe auch einige Abschnitte in meinen Auftragsbedingungen, die vielleicht beim ersten Durchlesen irritieren, für mich aber eine Absicherung darstellen, dass etwas Bestimmtes nicht nochmal passiert.

Ich würde die Pensionsleitung einfach auf die Punkte ansprechen. Die Chemie sollte ja eh stimmen, wenn du deine Katze oder Katzen da einige Tage lassen möchtest, und auf freundliche, sachliche Rückfragen muss jeder eingestellt sein, finde ich.
 
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Habt Dank für Euere ausführlichen Antworten 👍, teilweise bestätigen sie meine Skepsis, denn es ist alles recht oberflächlich formuliert, lässt den Betreibern/ der Betreiberin etc. viel Spielraum, und ehrlich gesagt hört es für mich da bereits auf. Ich war selber lange Zeit Selbstständig, hatte (nur als Beispiel) mit Datenschutz und med. Absicherung zu tun. In all diesen Bereichen war ich von Anfang an offen, wollte nicht, dass meine Klienten auch nur das Gefühl hatten, etwas sei sonderbar. Transparenz ist wichtig, und wenn jemand erst auf Rückfragen wartet, die von vornherein durch Präzision erklärbar gewesen wären, dann lieber nicht. Rückfragen bleiben immer, völlig klar, allerdings sollte solch´ "grobe" Rückfragen durch klare Formulierungen nicht auftauchen.

Vor dem ersten Termin wurde mehrmals erwähnt, man sei immer so schnell ausgebucht, es stünden Besitzer auf der Warteliste, und plötzlich wird es bei einer Absage 28 Tage vorher ein Problem, die Lücke zu füllen 🧐?

Der Punkt mit der Weitervermittlung ist insofern schlüssig, als dass es (leider) natürlich Menschen gibt, die ihr Tier auf die Art loswerden, und woher soll der Betreiber wissen, dass man selbst so nicht agiert, jedoch muss es im Rahmen des Rechtes Nuancen geben. Viele Laien scheuen sich anscheinend davor, vor dem Aufsetzen eines Vertrages rechtliche Expertise einzuholen, klicken sich wild etwas Angelesenes aus dem Netz zusammen (und ja, sehr viele Mietverträge sind davon ebenfalls betroffen), ist bei diesem Vertrag wahrscheinlich auch so 😏 .
Tja, und dann ist da eben der Punkt mit der verletzten Aufsichtspflicht. Ich hätte sofort nach der Haftpflichtversicherung fragen sollen, die gehört bei dieser Tätigkeit als Betreiber einfach dazu.
Ist schon richtig, wenn man aufpasst, ist es doch eigentlich nicht möglich, seine Aufsichtspflicht zu verletzen.
Die anderen Punkte z.B. Futtermitgabe etc. sind zufriedenstellend im Vertrag geregelt, ich wollte Euch nur nicht alles zumuten 😉.

Bzgl. des Impfpasses: eine aktuelle Kopie sollte für den Aufenthalt ausreichen, und ein Tierarzt kann die gemachten Impfungen nachtragen, all die gemachten Eingriffe werden mittels Praxissoftware gespeichert. Wenn das amtliche Dokument durch Dritte verloren ging, hat man als Besitzer ein großes Problem, vor allem, wenn das Tier aus dem Ausland zu einem kam, denn an die Daten kommt man schlecht wieder heran.
Nun denn, um das Ganze abzukürzen: Eure Antworten haben mir geholfen, meine Entscheidung in eine gewisse Richtung bestätigt, so dass die Suche erneut losgeht. Im Nachhinein ärgere ich mich über meine Dummheit, nicht schon eher stutzig geworden zu sein, denn wenn ich das jetzt alles so lese und Eure Antworten addiere, ist die Sache klar. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen dennoch, wenn er hier im Forum liest. Habt eine angenehme Woche 🙃
 
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@Alienna,
Danke für Deine Rückmeldung.
Ganz ehrlich, begeistert war ich beim Lesen auch nicht.
Sicher haben andere Infos, wie evtl. nicht so relevant waren, gefehlt.
Aber die fraglichen Punkte gingen mir ein wenig zu sehr in Richtung Absicherung der Pension hin und zu wenig auf Entgegenkommen zum Kunden.
Sicher, bei den Kunden gibt es auch immer welche mit bösen Absichten (nicht mehr abholen, latente oder versteckte Krankheiten unterjubeln etc), aber als Pensionsbetreiber sollte man da auch Erfahrung haben und das entsprechend händeln.

Ich wünsche Euch, daß Ihr was Passendes findet. 🙂
 
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Ich wünsche Dir, dass du eine gute Lösung findest.

Es gibt doch auch Tierheime, welche "Ferienkatzen" aufnehmen (oder nicht mehr, wegen Platzmangel?).
 
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In D gilt Vertragsfreiheit.
Wenn Dir was am Vorschlag/Muster der Pension nicht gefällt, such Dir eine andere.
Oder mach der Pension einen Gegenvorschlag, schreib die von Dir gewünschten Inhalte / Formulierungen und besprich das mit der Pension, ob sie damit auch einverstanden wäre, ob sie Deinen Vorschlag unterschreiben würden.
 

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