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Alienna
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- 25. Mai 2023
- Beiträge
- 2
Guten Abend, liebe Runde!
Ich habe ein vielleicht etwas spezielles Anliegen – es geht um einen möglichen Aufenthalt in einer Tierpension, vielmehr um gewisse Geschäftsbedingungen, die in dem Vertrag festgehalten sind. Vorab sei gesagt: ja, ich war aufgrund vieler externer Stressoren wohl länger nicht in der Lage, alles mit klaren Augen zu lesen 🙄, doch heute, mit Ruhe fielen mir ein paar Punkte auf, die ich gerne einmal von Euch Erfahrenen überprüfen lassen würde – vielleicht gibt es hier ja auch Pensionsinhaber, die einen anderen Blick darauf haben.
Ich zitiere die Passagen:
- „Bei Nichtabholung der Katze zum vereinbarten Termin ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Katze weiterzuvermitteln, bzw. anderweitig unterzubringen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.“
Sehe ich das falsch, oder müsste nicht erst geklärt werden, welche rechtlichen Schritte nach Ablauf der Frist vorgesehen sind (z. B. Kontaktaufnahme mit dem Halter, Meldung an eine zuständige Behörde)?
- „Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Impfpass bei Abgabe der Katze an die Auftragnehmerin zu übergeben. Dieser verbleibt für die vertraglich vereinbarte Unterbringungszeit bei der Auftragnehmerin.“
Normalerweise dient der Impfpass als persönlicher Nachweis der Impfgeschichte und gehört zur Verantwortung des Tierhalters, und eine Kopie sollte doch ausreichen, oder nicht? Ist doch ein amtliches Dokument.
- „Die Auftragnehmerin übernimmt keine Kosten, die durch das Entlaufen der Katze entstehen, es sei denn, es liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor.“
Schließt man als Tiersitter oder Pensionshalter nicht Versicherungen ab, die in solchen Fällen greifen? Ich finde die Aussagen dazu zu pauschal/ schwammig, denn wer will wodurch der Inhaberin nachweisen, fahrlässig gehandelt zu haben? Es sind sonst nur Angehörige mit im Haus, und wir wären nicht vor Ort.
- „Stornierungen des gebuchten Pensionsaufenthaltes werden mit 30% des vereinbarten Betrages berechnet, mindestens aber 30 € und können auf unter 5.1 genanntes Konto überwiesen werden.“
KEINE Angabe zu irgendwelchen Fristen, (z.B. 21 Tage vorher, 14 Tage vorher etc.).
Wir mussten leider schon einmal den Termin verschieben, da habe ich 28 Tage vorher angerufen, und bereits da machte man eine Anmerkung, dass es recht kurzfristig sei.
Ohne eine Spezifizierung kann die Inhaberin ja quasi selbst eine Absage ein halbes Jahr vorher mit 30% berechnen. Ist das denn gesetzeskonform?
So, das sind die für mich wichtigsten Punkte, an denen ich mich stoße. Wie seht Ihr das? Bin ich zu kritisch, alles „branchenüblich“ oder lieber Hände weg? Ich danke Euch schon einmal für die Zeit, die Ihr Euch genommen habt. Nette Grüße
Ich habe ein vielleicht etwas spezielles Anliegen – es geht um einen möglichen Aufenthalt in einer Tierpension, vielmehr um gewisse Geschäftsbedingungen, die in dem Vertrag festgehalten sind. Vorab sei gesagt: ja, ich war aufgrund vieler externer Stressoren wohl länger nicht in der Lage, alles mit klaren Augen zu lesen 🙄, doch heute, mit Ruhe fielen mir ein paar Punkte auf, die ich gerne einmal von Euch Erfahrenen überprüfen lassen würde – vielleicht gibt es hier ja auch Pensionsinhaber, die einen anderen Blick darauf haben.
Ich zitiere die Passagen:
- „Bei Nichtabholung der Katze zum vereinbarten Termin ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Katze weiterzuvermitteln, bzw. anderweitig unterzubringen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.“
Sehe ich das falsch, oder müsste nicht erst geklärt werden, welche rechtlichen Schritte nach Ablauf der Frist vorgesehen sind (z. B. Kontaktaufnahme mit dem Halter, Meldung an eine zuständige Behörde)?
- „Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Impfpass bei Abgabe der Katze an die Auftragnehmerin zu übergeben. Dieser verbleibt für die vertraglich vereinbarte Unterbringungszeit bei der Auftragnehmerin.“
Normalerweise dient der Impfpass als persönlicher Nachweis der Impfgeschichte und gehört zur Verantwortung des Tierhalters, und eine Kopie sollte doch ausreichen, oder nicht? Ist doch ein amtliches Dokument.
- „Die Auftragnehmerin übernimmt keine Kosten, die durch das Entlaufen der Katze entstehen, es sei denn, es liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor.“
Schließt man als Tiersitter oder Pensionshalter nicht Versicherungen ab, die in solchen Fällen greifen? Ich finde die Aussagen dazu zu pauschal/ schwammig, denn wer will wodurch der Inhaberin nachweisen, fahrlässig gehandelt zu haben? Es sind sonst nur Angehörige mit im Haus, und wir wären nicht vor Ort.
- „Stornierungen des gebuchten Pensionsaufenthaltes werden mit 30% des vereinbarten Betrages berechnet, mindestens aber 30 € und können auf unter 5.1 genanntes Konto überwiesen werden.“
KEINE Angabe zu irgendwelchen Fristen, (z.B. 21 Tage vorher, 14 Tage vorher etc.).
Wir mussten leider schon einmal den Termin verschieben, da habe ich 28 Tage vorher angerufen, und bereits da machte man eine Anmerkung, dass es recht kurzfristig sei.
Ohne eine Spezifizierung kann die Inhaberin ja quasi selbst eine Absage ein halbes Jahr vorher mit 30% berechnen. Ist das denn gesetzeskonform?
So, das sind die für mich wichtigsten Punkte, an denen ich mich stoße. Wie seht Ihr das? Bin ich zu kritisch, alles „branchenüblich“ oder lieber Hände weg? Ich danke Euch schon einmal für die Zeit, die Ihr Euch genommen habt. Nette Grüße