Katzensicherung musste KOMPLETT weg

  • Themenstarter Bengalmama
  • Beginndatum
  • #21
Hallo Bengalmama,

das ist ja wirklich eine besch... Situation -.-

Du schreibst, dass andere Parteien ihre Balkone/Terassen auch verändert haben. Ich weiß jetzt nicht, wie diese Dinge in der Schweiz geregelt sind.

Zuerst wäre mal interessant, gibt es eine Hausordnung?

Im deutschen Recht wäre das so gehandhabt:
Ist eine Hausordnung vorhanden muss geschaut werden, ob diese explizit das Anbringen von Sicht/Sonnenschutz o.Ä. verbietet. Wenn nicht, oder wenn gar nichts darüber erwähnt wird ist das schon mal gar nicht schlecht.
Ist nun zusätzlich im Mietvertrag darüber auch nichts erwähnt oder es nicht explizit verboten, noch besser.
Es muss aber immer der Vermieter um (schriftliche) Erlaubnis gefragt werden.

Hat der Vermieter allerdings anderen Parteien die Erlaubnis gegeben, Sichtschutz etc anzubringen, kann er in DE das einem anderen nicht einfach so verbieten. Also entweder alle, oder keiner. Sprich, sollte er darauf bestehen, dass ihr da nichts anbringen dürft, weder Mietvertrag noch Hausordnung irgendwas in der Hinsicht regeln, hättet ihr in DE das Recht darauf zu bestehen, dass dann auch alle anderen ihre Wintergärten, Sichtschutz etc pp fein säuberlich wieder abbauen müssen.

Vielleicht gibts da in der Schweiz auch eine ähnliche Regelung.
Ich drücke euch die Daumen!

unter DIESEN Voraussetzungen hätte ich dem Vermieter genau DIESE Frage gestellt...
WEnn es isch um denselben Vermieter handelt, kann er nicht einfach so willkürlich entscheiden und genau DAS würde ich ihm sagen

Er meinte es würde im Mietvertrag stehen aber in eben einem "fachlichen Deutsch", jedoch habe ich nichts Dergleichen gefunden und das nervt mich eben auch. Er meinte eben das ALLE die eben Veränderungen hier beim Quartier durchgeführt haben eine Genehmigung von Besitzern und Gemeinde eingeholt haben, was ich einfach nicht glauben kann... wer mach sich denn für zwei Glassscheiben oder zwei Wände Sichtschutz solch eine Arbeit?

Das witzigste ist das er meinte als ich ihn darauf hingewiesen habe das er solche Sachen in den Mietvertrag schreiben müsste..."Das ich richtig lesen muss, es steht nicht drinnen das wir einen Sichtschutz anbringen dürfen :dead:" Ich hab seit gestern das Gefühl das ich total doof bin und gar nichts mehr verstehe.. ich bin nur noch verwirrt. Mein Mann ist eben beim Nachbarn der auch in einer Attika Wohnung neben an wohnt (gekauft) mal schauen was er so berichtet, denn sie waren auch fassungslos und wollten mit uns reden... ich selbst möchte aber ersteinmal diese Gespräche nichts führen... für mich ist immer noch Alles unbegreiflich was gestern passiert ist....

Hallo,
zur Elektrozaunfrage:
bei uns steht auch Garten einzäunen an und habe mich auch mit dem Stromzaunthema beschäftigt. Was immer wieder beschrieben ist, dass Katzen an den oben angebrachten Stromzaun kommen und so in Panik geraten, dass sie zur falschen Seite fliehen. Da du die Absicherung ja in Geländerhöhe planst (so 1,10 oder 1,20 Höhe schätze ich mal..) und das ja nun keine Höhe ist für eine Katze - das heißt, da muss sie nichtmal mühsam von unten irgenwas erklettern - hätte ich da größte Bedenken. Worst Case: Katze spring vom Boden ab und will oben auf den Zaun/Geländer und bekommt eine gewischt: die flüchtet geradeaus weiter und liegt dann unten!!
Ich habe die Stromzaun-Idee schon fast verworfen, weil es bei uns 150% sicher sin muss (Innenstadtlage), aber wenn es auf der anderen Seite senkrecht runter geht, hätte ich da massiv Bedenken.

Nur meine Gedanken dazu. Vielleicht sehen andere das anders. Es gibt auch Berichte, dass Katzen einen 1,10 er Stromzaun akzeptieren, aber da landen sie meist dann auf der anderen Seite max. in Nachbars Garten:( und nicht mehrere Stockwerke weiter unten.

Ich drücke euch die Daumen, dass ihr eine Lösung findet...

lg tweezel

.....:(:(:(:( oh man.... jetzt bin ich leer im Kopf....das gibts doch nicht.... nun ist eben meine letzte Hoffnung gestorben... aber Danke für deinen Hinweis... ich kann meine Katzen nicht ewig einsperren :(:(:(
 
A

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  • #22
Wirklich eine mehr als doofe Situation.
Hast du ein Beobachter Abo?
Oder Mieterschutzverein?
Versuch dich mal beraten zu lassen, ob das so rechtens ist.
Liebä Gruess Mela
 
  • #23
Wirklich eine mehr als doofe Situation.
Hast du ein Beobachter Abo?
Oder Mieterschutzverein?
Versuch dich mal beraten zu lassen, ob das so rechtens ist.
Liebä Gruess Mela

Ja ich bin im Mieterschutzverein, aber eben... ich muss die Füsse erstmal still halten da er mir mit der Kündigung gedroht hat und das könnten wir zur Zeit nicht gebrauchen.....
 
  • #24
Ja ich bin im Mieterschutzverein, aber eben... ich muss die Füsse erstmal still halten da er mir mit der Kündigung gedroht hat und das könnten wir zur Zeit nicht gebrauchen.....

So einfach sollte er euch aber auch nicht kündigen können. Ihr habt ja schon den Grund für eine eventuelle Kündigung mit Abbau des Netzes beseitigt.
Aber ich würde an deiner Stelle einfach mal beim Mieterschutzbund nachfragen (einfach nachfragen, die müssen ja nicht gleich zur Tat schreiten), wie das ist mit den Regelungen für Sichtschutz usw. Wenn es nämlich gesetzlich erlaubt ist, kann der Vermieter da gar nichts machen, dass ihr einen anbringt. Ihr solltet euch da auch über Maße schlau machen, wie hoch ein Sichtschutz sein darf usw. Denn wenn der recht hoch gemacht werden darf, kann man nämlich das Katzennetz schön dahinter verstecken und außen sieht keiner was :D

Man kann es solchen Leuten natürlich auch richtig schwer machen, sofern die schweizerische Gesetzeslage euch da den Rücken stärkt. Aber ich denke das ist wohl keine Option.

Wisst ihr denn, welche Parteien sich beschwert haben?

Edit:
Das hier habe ich in einem alten Post gefunden, vielleicht gilt diese Regelung noch.

wie sieht es mit mobilen Stellwänden aus (also einer Art durchsichtiger Paravent)? Ist ja keine bauliche Veränderung.
Hier in der Schweiz dürfen auch keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden ohne Zustimmung, wir haben die Terasse gesichert mit Stangen, Netz und zur Befestigung so Teile, die am Geländer und am Beton der Balkonwand angebracht werden. Also nichts gebohrt etc.
Wir haben auch nicht lange gefragt, da es hier so ist, dass wenn ein Vermieter der Katzenhaltung zustimmt, er damit rechnen muss, dass die Halter eben Balkon oder Terasse sichern.

Habt ihr eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter zur Katzenhaltung?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #25
.....:(:(:(:( oh man.... jetzt bin ich leer im Kopf....das gibts doch nicht.... nun ist eben meine letzte Hoffnung gestorben... aber Danke für deinen Hinweis... ich kann meine Katzen nicht ewig einsperren :(:(:(

oh mann, due arme, wollte dir nicht die letzte Hoffnung nehmen... bin ja auch Laie und habe mit Stromzäunen zwar Erfahrung, allerdings nicht bei Katzen.

Gestern bin ich mal wieder über http://www.pet-security.de (vormals petfence ) gestoßen, die verkaufen diesen für Katzen geeigneten Stromzaun (diese mit Stom/Erde/Strom/Erde-abwechselnd-Netze), aber auch Balkonabsicherungen - dann allerdings ohne Strom. Man kann dort Bilder hinschicken und Maße, bei dir würde ich das Problem noch schildern, dann helfen die. Vielleicht haben die Ideen, das sind ja Profis....
LG tweezel
 
  • #26
huhu!

ohje, das ist ja echt kagge.... also mit strom von weidezaun.de hab ich gute erfahrung - aber eben: auch garten mit 1,80 hohen zäunen....

wie ist es denn mit diesen "mobilen" sicherungen? ich bin nicht sicher, aber ist es nicht so, dass die nicht verboten werden können, da sie ja nicht "immer" ( ;) ) da sind, sondern sofort und relativ leicht entfernt werden können?
ich würde bei pet-security tatsächlich auch mal anrufen oder schreiben und eure situation schildern. die werden bestimmt öfter mit solchen probs konfrontiert und haben evl DIE lösung! ich drück euch die daumen!
 
  • #27
@das was tweezel schreibt, ging mir auch grad durch den Kopf.
Das halte ich für keine gute Idee.
Wäre es möglich, ein Katzennetzz unten an der Brüstung zu befestigen und das dann schräg nach oben bis etwa Dachhöhe laufen zu lassen?
Dann müsste man doch von aussen auch nix sehen können oder?
 
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  • #28
@das was tweezel schreibt, ging mir auch grad durch den Kopf.
Das halte ich für keine gute Idee.
Wäre es möglich, ein Katzennetzz unten an der Brüstung zu befestigen und das dann schräg nach oben bis etwa Dachhöhe laufen zu lassen?
Dann müsste man doch von aussen auch nix sehen können oder?

Hatte ich auch schon im Kopf, ggf lässt sich sowas auch mit langen Stahlseilen realisieren (jeweils eines oben an der Hauswand und unten an der Balkonbrüstung), so dass man das Katzenschutznetz nur "auffädelt" oder mit Karabinern einhängt und man es bei Nichtgebrauch zur Seite schieben oder gar aushängen kann (irgendwo im Netz hatte ich das bei einem überdachten Balkon schonmal gesehen, da aber halt senkrecht angebracht).

Je nach Stockwerk und Neigung des Netzes könnte es gut sein, dass man dann nichts sieht von unten (aus ggü. liegenden Wohnungen warscheinlich schon). Aber eure Bewegungs- und Kopffreiheit auf dem Balkon dürfte eingeschränkt sein (...oder nur noch entlang der Hauswand ;))

lg tweezel
 
  • #29
So einfach sollte er euch aber auch nicht kündigen können. Ihr habt ja schon den Grund für eine eventuelle Kündigung mit Abbau des Netzes beseitigt.
Aber ich würde an deiner Stelle einfach mal beim Mieterschutzbund nachfragen (einfach nachfragen, die müssen ja nicht gleich zur Tat schreiten), wie das ist mit den Regelungen für Sichtschutz usw. Wenn es nämlich gesetzlich erlaubt ist, kann der Vermieter da gar nichts machen, dass ihr einen anbringt. Ihr solltet euch da auch über Maße schlau machen, wie hoch ein Sichtschutz sein darf usw. Denn wenn der recht hoch gemacht werden darf, kann man nämlich das Katzennetz schön dahinter verstecken und außen sieht keiner was :D

Man kann es solchen Leuten natürlich auch richtig schwer machen, sofern die schweizerische Gesetzeslage euch da den Rücken stärkt. Aber ich denke das ist wohl keine Option.

Wisst ihr denn, welche Parteien sich beschwert haben?

Edit:
Das hier habe ich in einem alten Post gefunden, vielleicht gilt diese Regelung noch.



Habt ihr eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter zur Katzenhaltung?

Ich weiß, dass der Faden hier schon 5 Jahre alt ist, ich möchte lediglich FJOEN ansprechen sonst keinen, bzw. etwas zu FJOENs Kommentar mit perfekter Lösung schreiben, weil ich seine gefundene LÖSUNG wirklich genial finde, dafür musste er sich ja auch erst einmal ein Bisschen hier und durchlesen.

Möchte ihm nur danken, für diese Mühe und doch perfekte Lösung!
Warum perfekte Lösung?
Na, jeder der Katzen in seinem gemieteten Zuhause hält, der auch eine Genehmigung dazu.
Somit ist das von Fjoen gefundene schweizer Gesetz / Gerichtsurteil, schlechthin das Allheilmittel für Schikane oder, wenn mal wieder ein Vermieter der die Katzenhaltzung erlaubt hatte, anscheinend gerade seine Tage hat.
 
  • #30
Ich weiß, dass der Faden hier schon 5 Jahre alt ist, ich möchte lediglich FJOEN ansprechen sonst keinen, bzw. etwas zu FJOENs Kommentar mit perfekter Lösung schreiben, weil ich seine gefundene LÖSUNG wirklich genial finde, dafür musste er sich ja auch erst einmal ein Bisschen hier und durchlesen.

Möchte ihm nur danken, für diese Mühe und doch perfekte Lösung!
Warum perfekte Lösung?
Na, jeder der Katzen in seinem gemieteten Zuhause hält, der auch eine Genehmigung dazu.
Somit ist das von Fjoen gefundene schweizer Gesetz / Gerichtsurteil, schlechthin das Allheilmittel für Schikane oder, wenn mal wieder ein Vermieter der die Katzenhaltzung erlaubt hatte, anscheinend gerade seine Tage hat.

Der User FJOEN ist seit Ende 2014 nicht mehr hier im Forum gewesen.
Du wirst ihn also mit deinem Beitrag nicht erreichen!
Kommst 5 Jahre zu spät. ;)
 

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