Katze rechtlich wieder zurückholen?

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Aylinx33

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Angenommen, Person A hatte 3 Jahre lang eine Katze, war also Eigentümer und Besitzer.
Aufgrund eines Schicksalsschlages wurde die Katze von Person A von Familienmitgliedern einfach an Person B gegeben, Person A konnte sich dagegen nicht wehren, da Minderjährig.

Nun musste sich Person A damit zufrieden geben, hat aber mündlich klargestellt, dass sie die Katze wieder zurück holt, sobald sie volljährig ist. Person B stimmte dem zu, die Katze ist also nur in Pflege dort.
Nun nach einem halben Jahr war Person A soweit, die Katze wieder zu holen, aber Person B rückt diese nicht mehr raus.

Folgendes Problem: Person A konnte das nicht vertraglich festhalten, da Minderjährig. Anzeige erstatten wäre in dem Fall möglicherweise zwecklos, da die Beweise fehlen, dass die Katze ursprünglich Person A gehört und es mündlich so festgehalten wurde.
Beweis, dass Person A der EIGENTÜMER ist, könnte im Archiv des Tierarztes noch festgehalten sein aufgrund von Tierarztbesuchen und eingetragenem damaligen Besitzer.

Wie ist hier die Rechtslage? (Mal abgesehen von den ganzen Pflegekosten)
 
A

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Ich kann leider immer nur von dem Fall berichten, den ich im TV gesehen habe und fassungslos war!
Das Ende vom Lied war:
"der, der das Tier gerade "bei sich" hat ist Besitzer und Eigentümer."
(bei dem Fall im TV handelte es sich um einen Hund, der geklaut wurde)

Wenn also nichts schriftliches vorliegt, wer E/B oder wer E und wer B ist, dann kann man da so einfach nichts machen.

Aber vllt. hat hier jmd Erfahrung und kann dazu mehr sagen?!
 
Manchmal kann anhand einer Tätowierung oder eines registrierten Chips der vorherige Besitzer festgestellt werden. Wie weit das aber tatsächlich rechtlich verbindlich ist, weiß ich auch nicht.
Um vielleicht über diesen Weg wieder an sein Tier zu kommen, müßte es aber nachweislich, d.h. gekennzeichnet UND auf den Alteigentümer registriert sein. Nur dann hätte man vielleicht eine Chance.



Zugvogel
 
Leider leider hat die Katze weder Chip noch Tätowierung, lediglich eine Registrierung bei Tasso mit separatem Chip und der Tasso Nr (Aber theoretisch kein Nachweismittel, da Person B die Katze ja erneut bei Tasso registrieren könnte und sich einen solchen Chip anfordern lassen kann)

Wie gesagt lediglich das Archiv beim Tierarzt gibt eine kleine Auskunft über den Eigentümer und Zeugen wie z.B die Familie, die die Katze als Welpe an Person A vermittelt hat.

LG
 
Eine salomonische Entscheidung wäre, wenn A die Katze bei den neuen Besitzern läßt, sofern sich die Katze dort gut eingelebt hat und glücklich, gesund und zufrieden ist. ;)



Zugvogel
 
Wie sieht es mit dem Impfpass aus? Da muss ja dann Person A als Besitzer des Tieres eingetragen sein? Normalerweise wird bei Übergabe kein neuer Impfpass ausgestellt? Wäre zumindest ein Anhaltspunkt dass das Tier erst Person A gehört hat
 
Ich kann leider immer nur von dem Fall berichten, den ich im TV gesehen habe und fassungslos war!
Das Ende vom Lied war:
"der, der das Tier gerade "bei sich" hat ist Besitzer und Eigentümer."
(bei dem Fall im TV handelte es sich um einen Hund, der geklaut wurde)

Wenn also nichts schriftliches vorliegt, wer E/B oder wer E und wer B ist, dann kann man da so einfach nichts machen.

Aber vllt. hat hier jmd Erfahrung und kann dazu mehr sagen?!

Naaaa... das war wohl eher RTL oder so...

Natürlich sollte ein Eigentümer nachweisen können, dass er auch Eigentümer ist. Das kann man durch einen Kauf- oder Schutzvertrag z.B.
Oder durch Chip oder Tatoo mit der dazugehörigen Registrierung.

Mögicherweise auch auf anderem Weg. Wenn man beim TA als Eigentümer geführt ist und dieser dann auch noch idealerweise bestätigen kann.

Aber in diesem Falle düfte das weitaus schwieriger sein.

Aus meiner Sicht kann A nicht Eigentümer der Katze gewesen sein, da nicht geschäftsfähig. Das wäre dann möglicherweise ein Erziehungsberechtigter. Genau genommen hat A die Katze auch nicht weg geben können (bzw. hätte kein Eigentümerwechsel stattfinden können)

Angenommen, der Schicksalsschlag war der, dass die Erziehungsberechtigten nicht mehr leben, wird es besonders schwer. Wenn dann B auch noch ein Familienmitglied ist, müsste man sich ggf. die Erbfolge ansehen.

Ohne versierten Anwalt sehe ich da eher schwarz.

Da Katzen nach Sachrecht beurteilt werden, verhält es sich hier genau so, als wenn es um ein Auto, ein Sofa oder so handeln würde. Das ist tatsächlich ausnahmsweise mal kein Nachteil. Allerdings schwingen natürlich völlig andere Emotionen mit.
 
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Der Impfpass müsste irgendwo noch sein, das wäre auch eine Option.
Der Schicksalsschlag ist in der Tat der Verlust der Erziehungsberechtigten, allerdings ist Person B nur eine Bekannte gewesen. Die Katze freiwillig dort zu lassen ist absolut keine freiwillige Alternative und wäre das letzte und würde wohl nur in Kraft treten, wenn da rechtlich nichts mehr rauszuholen wäre.

LG
 
Naaaa... das war wohl eher RTL oder so...

Nein. Dann hätte ich das hier nicht geschrieben, weil es sowieso der größte Unfug wäre bzw. ist!

Ich erinnere mich, dass es eine Dokumentation (2-teilig) auf N24 war.
Selbst mit einem Anwalt war es nicht möglich, dass der Hund wieder zu seiner eigentlichen Familie zurückkam.
Aber wie gesagt, ich habe es nicht selber erlebt, sondern im TV gesehen.
 
  • #10
Aus meiner Sicht kann A nicht Eigentümer der Katze gewesen sein, da nicht geschäftsfähig. Das wäre dann möglicherweise ein Erziehungsberechtigter. Genau genommen hat A die Katze auch nicht weg geben können (bzw. hätte kein Eigentümerwechsel stattfinden können)

Angenommen, der Schicksalsschlag war der, dass die Erziehungsberechtigten nicht mehr leben, wird es besonders schwer. Wenn dann B auch noch ein Familienmitglied ist, müsste man sich ggf. die Erbfolge ansehen.

Ohne versierten Anwalt sehe ich da eher schwarz.

Da Katzen nach Sachrecht beurteilt werden, verhält es sich hier genau so, als wenn es um ein Auto, ein Sofa oder so handeln würde. Das ist tatsächlich ausnahmsweise mal kein Nachteil. Allerdings schwingen natürlich völlig andere Emotionen mit.

das mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit war auch mein erster Gedanke. Tiere werden nach dem Sachenrecht beurteilt, sie gelten im Recht als Sache, ich gehe mal davon aus, dass die deutsche Rechtsordnung im Zivilrecht (BGB) der österreichischen im Wesentlichen ähnlich ist (ABGB).

Das Problem ist, die Eltern, bzw. der Obsorgeberechtigte hat die gesetzliche Vertretung und Vermögensverwaltung inne, da ist schonmal fraglich, ob das Eigentum nicht bereits damals auf Person B übergegangen ist. Wenn es der Fall ist, dann wäre es fast unmöglich, da die mündliche Vereinbarung lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen Person B auf Übereignung der Katze darstellt und Person B als Eigentümer sowieso die stärkere Position inne hat, wenn er jetzt behauptet er weiß von nichts.

Dass müsste man von einem guten Juristen, noch besser einen guten Anwalt im Vorfeld abklären lassen, ob überhaupt A noch Eigentümer ist und dies auch nachweisen kann, denn dann kann er mit der Eigentumsherausgabeklage die Katze zurückverlangen.

*ohne Gewähr*
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #11
Ohne rechtliche Garantie

Angenommen, Person A hatte 3 Jahre lang eine Katze, war also Eigentümer und Besitzer.
Aufgrund eines Schicksalsschlages wurde die Katze von Person A von Familienmitgliedern einfach an Person B gegeben, Person A konnte sich dagegen nicht wehren, da Minderjährig.

Meines Wissens ist es so, dass Person A da minderjährig kein Eigentümer eines Tieres sein kann. Ergo hätten sich die Erziehungsberechtigten oder der jeweilige Vormund dagegen wehren müssen. Wenn Person A aber schon 17,5 war, hätte sie zumindest beim Jugendamt Einspruch dagegen erheben können, wäre aber ohne Eigentumsübertretung immer noch nicht Besitzerin der Katze gewesen.


Nun musste sich Person A damit zufrieden geben, hat aber mündlich klargestellt, dass sie die Katze wieder zurück holt, sobald sie volljährig ist. Person B stimmte dem zu, die Katze ist also nur in Pflege dort.
Nun nach einem halben Jahr war Person A soweit, die Katze wieder zu holen, aber Person B rückt diese nicht mehr raus.

Ist nicht relevant da Ausage gegen Aussage steht.


Folgendes Problem: Person A konnte das nicht vertraglich festhalten, da Minderjährig. Anzeige erstatten wäre in dem Fall möglicherweise zwecklos, da die Beweise fehlen, dass die Katze ursprünglich Person A gehört und es mündlich so festgehalten wurde.
Beweis, dass Person A der EIGENTÜMER ist, könnte im Archiv des Tierarztes noch festgehalten sein aufgrund von Tierarztbesuchen und eingetragenem damaligen Besitzer.

Dürfte rechtlich keine Gültigkeit haben, da Person A die Katze ja quasi nie bekommen hat....Mit 15 zu jung, danach keine "Beweise"....und zum TA gehen und sagen "Die gehört mir" kann ich auch mit der Nachbarskatze....
 
  • #12
Angenommen, Person A hatte 3 Jahre lang eine Katze, war also Eigentümer und Besitzer.
Aufgrund eines Schicksalsschlages wurde die Katze von Person A von Familienmitgliedern einfach an Person B gegeben, Person A konnte sich dagegen nicht wehren, da Minderjährig.

Nun musste sich Person A damit zufrieden geben, hat aber mündlich klargestellt, dass sie die Katze wieder zurück holt, sobald sie volljährig ist. Person B stimmte dem zu, die Katze ist also nur in Pflege dort.
Nun nach einem halben Jahr war Person A soweit, die Katze wieder zu holen, aber Person B rückt diese nicht mehr raus.

Folgendes Problem: Person A konnte das nicht vertraglich festhalten, da Minderjährig. Anzeige erstatten wäre in dem Fall möglicherweise zwecklos, da die Beweise fehlen, dass die Katze ursprünglich Person A gehört und es mündlich so festgehalten wurde.
Beweis, dass Person A der EIGENTÜMER ist, könnte im Archiv des Tierarztes noch festgehalten sein aufgrund von Tierarztbesuchen und eingetragenem damaligen Besitzer.

Wie ist hier die Rechtslage? (Mal abgesehen von den ganzen Pflegekosten)

Schreibst du eine Hausarbeit? :confused::D:D

Erinnert mich stark an mein Studium. ^^

Nun ja, an sich ist das ganz einfach zu beantworten.

Person A kann auch als Minderjähriger sowohl Eigentum erwerben (Eigentumserwerb wo vorher keiner wahr ist ja nur vorteilhaft) als auch der Vertrag, der ursprünglich mal gemacht wurde ist wohl als rechtlich neutrales Geschäft zu bewerten (Schenkung? Bei KV Frage ob eigenes Vermögen, dann (-), außer Mittel überlassen, siehe Taschengeldparagraph).
Bitte hier immer zwischen dem Verfügungs-und dem Verpflichtungsgeschäft differenzieren.

Na ja gut, ich gehe jetzt mal in deiner Annahme, dass derjenige tatsächlich Eigentümer und Vertragspartei wurde.

Da Person A nun volljährig ist, kann sie auch ihre Ansprüche ganz normal geltend machen, also zB Herausgabe der Sache (Katze). Mögli herweise könnte sich dann ein ZBR wegen Kosten auf PS Seite ergeben, aber das sei nun dahingestellt.
Die Rechtslage auf dem Papier ist also ganz einfach, A kann die Katze herausverlangen.
Allerdings wird hieran aus Wertungsgesichtpunkten in der Realität häufig etwas korrigiert. Dabei wird zB beachtet, wer sich wie lange inwieweit um das Tier gekümmert hat, wo das Tier nun "verwurzelt" ist usw.


PS: Die Rechtsauffassung einiger hier, Minderjährige könnten kein Eigentum erlangen, ist einfach falsch.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #13
  • #14
Nun ja, an sich ist das ganz einfach zu beantworten.

Person A kann auch als Minderjähriger sowohl Eigentum erwerben (Eigentumserwerb wo vorher keiner wahr ist ja nur vorteilhaft) als auch der Vertrag, der ursprünglich mal gemacht wurde ist wohl als rechtlich neutrales Geschäft zu bewerten (Schenkung? Bei KV Frage ob eigenes Vermögen, dann (-), außer Mittel überlassen, siehe Taschengeldparagraph).
Bitte hier immer zwischen dem Verfügungs-und dem Verpflichtungsgeschäft differenzieren.
Tier dürfen aber in Deutschland ohne Einverständniserklärung erst ab 16 Jahren erworben werden. Person A war aber erst 15. Wäre die Frage zu klären, ob die Sorgeberechtigten das Tier dem Kind geschenkt haben.

"
Das Tierschutzgesetz schreibt deshalb vor, dass Tiere an unter 16-Jährige nur mit dem Einverständnis der Eltern abgegeben werden dürfen."

http://www.jugendtierschutz.de/tierkauf.html
 
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  • #15
Schreibst du eine Hausarbeit? :confused::D:D

Erinnert mich stark an mein Studium. ^^

Nun ja, an sich ist das ganz einfach zu beantworten.

Person A kann auch als Minderjähriger sowohl Eigentum erwerben (Eigentumserwerb wo vorher keiner wahr ist ja nur vorteilhaft) als auch der Vertrag, der ursprünglich mal gemacht wurde ist wohl als rechtlich neutrales Geschäft zu bewerten (Schenkung? Bei KV Frage ob eigenes Vermögen, dann (-), außer Mittel überlassen, siehe Taschengeldparagraph).
Bitte hier immer zwischen dem Verfügungs-und dem Verpflichtungsgeschäft differenzieren.

Na ja gut, ich gehe jetzt mal in deiner Annahme, dass derjenige tatsächlich Eigentümer und Vertragspartei wurde.

Da Person A nun volljährig ist, kann sie auch ihre Ansprüche ganz normal geltend machen, also zB Herausgabe der Sache (Katze). Mögli herweise könnte sich dann ein ZBR wegen Kosten auf PS Seite ergeben, aber das sei nun dahingestellt.
Die Rechtslage auf dem Papier ist also ganz einfach, A kann die Katze herausverlangen.
Allerdings wird hieran aus Wertungsgesichtpunkten in der Realität häufig etwas korrigiert. Dabei wird zB beachtet, wer sich wie lange inwieweit um das Tier gekümmert hat, wo das Tier nun "verwurzelt" ist usw.


PS: Die Rechtsauffassung einiger hier, Minderjährige könnten kein Eigentum erlangen, ist einfach falsch.

Für eine Hausaufgabe mag die Antwort einfach sein, ja.

Ich ging halt nicht von einer Hausaufgabe aus.
Ein Jugendlicher, der von seinem Taschengeld, bzw. von ihm überlassenen, zur freien Vergügung gestellten Mitteln bestreitet kann natürlich Eigentum erwerben.

Fraglich ist dennoch, wie bei den weiteren Folgekosten verfahren wurde.

Besonders "einfach" würde die Beantworung, hätte sich Person A von ihm zur freien Verfügung gestellten Mitteln ein Pony gekauft und wäre damit in der Stadtwohnung aufgetaucht.

Manchmal ist einfach doch nicht so einfach. :)
 
  • #16
Danke für Eure Antworten!
Das ist in der Tat alles ziemlich kompliziert. Die Katze wurde Person A von den Eltern geschenkt, diese hatten mit dem Tier nichts zu tun.

Person A hatte zu dem Zeitpunkt auch einen Hund gehabt, der in Pflege zu Person C gegeben wurde.

Dort ist alles klar, und der Hund kann jederzeit wieder geholt werden. Ist das ein Argument, wenn Person A angibt, mit Person C den gleichen mündlichen Vertrag geschlossen zu haben wie mit Person A (Das Tier kommt in Pflege bis zur Volljährigkeit und dann wieder zurück. Person C könnte das bestätigen, an sich wäre es nämlich sinnfrei, den Hund aus den gleichen Gründen nur in Pflege zu geben und die Katze zu verschenken).

LG
 

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