Dringend Rat! Mietwhg. Katzenhaltung!

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mautzekatz

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22. August 2013
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Hallo,

ich habe endlich meine Traumwhg. gefunden.

Nun wurde im Mietvertrag vergessen einzutragen, dass ich mit Katze einziehe und gebeten dies zu ändern.

Nun kam heute vorab per Mail folgender Nachtrag:

In Verbindung zu der im o. g. Mietvertrag getroffenen Regelung gestattet der Vermieter dem Mieter
die Haltung von einer Katze in o. g. Wohnung.
Der Mieter bestätigt, dass für das benannte Haustier eine Haftpflichtversicherung besteht. Die Police
ist dem Vermieter auf Verlangen vorzulegen.
Der Mieter wurde darüber informiert, dass diese Zustimmung aus wichtigem Grund (z. B.
Ruhestörung, Verunreinigung etc.) widerrufen werden kann. Für diesen Fall ist das Haustier in
angemessener Zeit, spätestens vier Wochen nach Widerruf, abzuschaffen.
Alle anderen Vertragsbestandteile bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und sind weiterhin
gültig.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schrift-



Was tue ich wenn ich einen "blöden" Nachbarn habe der Katzen nicht mag oder sonstiges und sich beschwert.
Ich werde meine Katze doch nicht abschaffen!

Meine Katze hat Epilepsie und durch die Medis ist sie manchmal durch den Wind und steht mitten im WZ und schreit...manchmal auch nachts. Aber nur mal kurz. ABER dadurch könnte sich schon jemand gestört fühlen.

Andere Whg. nehmen geht nicht mehr.

Was soll ich tun? Dies so akzeptieren? Oder etwas abändern?

Ich würde es lieber ändern, dass ich gemäß gestezl. Kündigungsfrist auszuiehe aber nicht meine Katze innerhalb 4 Wochen abgebe. :eek::massaker:
 
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In Deutschland gibt es eine Katzen-Haftpflichtversicherung??

Ich würde das unterschreiben, wenn du einen guten Rechtsschutz hast, der auch Vertragsunstimmigkeiten abdeckt.
 
In Deutschland gibt es eine Katzen-Haftpflichtversicherung??

Ich würde das unterschreiben, wenn du einen guten Rechtsschutz hast, der auch Vertragsunstimmigkeiten abdeckt.



Bin beim Mieterbund mit Rechtschutz.
Aber manchmal kann man ja nix machen - unterschrieben ist unterschrieben!
 
Meinst du sie Wohnung ist recht hellhörig? Soweit ich weiß sind Katzen in der normalen Haftpflicht mit drin.
 
Dass da ausdrücklich von nur EINER Katze die Rede ist, ist für Dich so OK?
 
Weiß ja nicht, wie das in Deutschland ist, aber in meinem Rechtsschutz sind Vertragsunstimmigkeiten eindeutig abgedeckt. Und in Österreich kann einem der Vermieter keine Katzenhaltung verbieten. Darauf würde ich es ankommen lassen (wie gesagt vorher unbedingt abklären, was der Mieterbundrechtsschutz dazu sagt) und notfalls unter Einhaltung der normalen Kündigungsfrist ausziehen. Aber die Katze kann er dir nicht verbieten, wie ich das sehe. "Unterschrieben ist unterschrieben", das gilt so nicht ganz, sofern du nicht selbständig bist.
 
In Deutschland sollte man es nicht drauf ankommen und eindeutig regeln lassen, Katzenhaltung ist hier hier nicht per se erlaubt.

Und ja, Katzen sind in der normalen Haftpflicht mit drin, aber man muss sie der Versicherung angeben, damit sie in den Vertrag mit aufgenommen werden. Nicht versichert sind übrigens, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, Gebrauchsspuren durch Katzen, also alles, was über einen längeren Zeitraum "bearbeitet" wird, wie z. B. Holzfußböden, Tapeten etc. pp.

Ich würde versuchen, den Passus ändern zu lassen, wie Du es ja auch schon selbst vorgeschlagen hast. Vielleicht lässt der Vermieter da mit sich reden, ist ja auch echt eine "Pistole auf der Brust".

Trotzdem wünsche ich Euch natürlich tolerante und/oder taube ;-) Nachbarn :)
 
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Dass da ausdrücklich von nur EINER Katze die Rede ist, ist für Dich so OK?


Gefallen tut es mir nicht.
Meine Maus wird bald 13 und ist eben durch die Medis bissl eingeschränkt.
Eine 2. Katze wollte ich anfangs mal dazuholen aber es war nie das richtige für Mausi dabei und ich habe es dann aufgegeben.

Sollte sie irgendwann nicht mehr sein, möchte ich schon 2 Katzen...aber für 2 ist die Whg. von der Größe her nicht optimal 50qm. Aber man könnte viele Catwalks anbringen...geht ziemlich weit hoch.
Aber bis dahin ist noch viel Zeit und dann kann ich immernoch umziehen.
 
Und ja, Katzen sind in der normalen Haftpflicht mit drin, aber man muss sie der Versicherung angeben, damit sie in den Vertrag mit aufgenommen werden. Nicht versichert sind übrigens, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, Gebrauchsspuren durch Katzen, also alles, was über einen längeren Zeitraum "bearbeitet" wird, wie z. B. Holzfußböden, Tapeten etc. pp.
Genau so ist es! Wobei zusätzlich zu beachten ist dass die Standardhaftpflicht Schäden an der Mietwohnung NICHT abdeckt (!!!), weshalb man spätestens hier genauer in die Police schauen sollte und evtl. ein paar Euro mehr jährlich bezahlt.

Hatte selbst gerade erst damit zu tun...
 
  • #10
Genau so ist es! Wobei zusätzlich zu beachten ist dass die Standardhaftpflicht Schäden an der Mietwohnung NICHT abdeckt (!!!),

In der STANDARDversicherung ist sehr wohl ein Schaden an der Mietwohnung abgedeckt - sprich fällt mir was Schweres runter und der Laminat geht hin, deckt das die Haftpflicht sehr wohl ab, ebenso wenn ich ein Fenster beschädige.
Genau für sowas gibt es die Haftpflicht, damit man nicht dumm dasteht, wenn man einen Schaden am Eigentum Dritter anrichtet und das ist nunmal die Mietwohnung - Eigentum Dritter.

Es kommt _immer_ auf den Versicherer an was alles in der Haftpflicht abgedeckt ist. Die Policen unterscheiden sich da.

In den allermeisten Standard Tarifen ist eine Katze im Übrigen mitversichert.
Es lohnt sich aber durchaus, sich beim Versicherer diesbezüglich noch einmal rückzuversichern.

Wird mir grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, dann logischerweise nicht.


@TE:
Dieser Wiederruf ist bloss ne Absicherungsklausel des Vermieters. Er darf Dir die Haltung der Katze ohne Angabe von wirklich _zwingenden_ Gründen nicht verbieten - ein nörgelnder Nachbar der bloss keine Katzen leiden kann oder wahlweise Deine Nase nicht, ist definitiv kein zwingender Grund und das geht vor Gericht schwerlich durch.

Mit nächtlichem Lärm musst Du schauen .... hast Du die Möglichkeit, die Dezibel des Miauens zu messen, damit Du ungefähr weisst wie laut deine Katze maunzt und ggf. dann schon mal Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung ziehen kannst?
 
  • #11
In der STANDARDversicherung ist sehr wohl ein Schaden an der Mietwohnung abgedeckt - sprich fällt mir was Schweres runter und der Laminat geht hin, deckt das die Haftpflicht sehr wohl ab, ebenso wenn ich ein Fenster beschädige.
Nein - genau das ist ja der Punkt. Das ist eben nicht standardmässig in der Haftpflicht mit drin. Das sind ja eben die "Schäden am Gemieteten".
Wie gesagt - wir hatten das grad erst.

Genau für sowas gibt es die Haftpflicht, damit man nicht dumm dasteht, wenn man einen Schaden am Eigentum Dritter anrichtet und das ist nunmal die Mietwohnung - Eigentum Dritter.
Aber eben gemietet und man wohnt dort dauerhaft. Das Problem liegt (laut Versicherungsmensch) darin, dass man damit ja die "normale Abnutzung" sonst aushebeln könnte und die Versicherung für alles aufkommen müsste.

Es kommt _immer_ auf den Versicherer an was alles in der Haftpflicht abgedeckt ist. Die Policen unterscheiden sich da.
Das ist richtig. Aber ich hab mich da ja jetzt auch schlaugemacht und bei den allseits bekannten großen (in den unterschiedlichsten Farben) sind Schäden am Gemieteten eben ausdrücklich NICHT mitversichert. Von der Katze ganz zu schweigen.

Es lohnt sich aber durchaus, sich beim Versicherer diesbezüglich noch einmal rückzuversichern.
Genau das wollte ich ja auch empfehlen!
Lieber einmal zu oft in die Police geschaut als hinterher "dumm dastehen".
Und wenn's eh verlangt wird dass man den Nachweis vorlegt muss man ja eh nachgucken und notfalls eben nachbessern (ein paar Euro wie gesagt).
Also mautzekatz - wäre interessant was Deine Haftpflicht da so hergibt, ich find das ein durchaus interessantes Thema und würde mich über Rückmeldung freuen (am besten natürlich mit Hinweis welche Versicherung).

Wird mir grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, dann logischerweise nicht.
Da überleg ich mir grad was wohl "grobe Fahrlässigkeit" in der Katzenhaltung sein könnte...

... ein nörgelnder Nachbar der bloss keine Katzen leiden kann oder wahlweise Deine Nase nicht, ist definitiv kein zwingender Grund und das geht vor Gericht schwerlich durch.
Ist halt nicht unbedingt dem Mietverhältnis zuträglich wenn man mit dem Vermieter vor Gericht geht - bei Privatvermietern dürfte das Verhältnis damit so zerrüttet sein dass man trotzdem früher oder später ausziehen muss...

Bringt doch alles nichts - deutlich besser ist es sich 'ne Wohnung zu suchen in der Katzen erlaubt sind (und das auch von Anfang an im Mietvertrag steht und nicht nur in 'ner nachgeschobenen E-Mail ohne Unterschrift), wo man den Balkon vernetzen darf usw...
Alles nicht so einfach, ich weiss...
 
  • #12
Meine Katze ist in meiner Haftpflicht mitversichert. :) eben nachgelesen.

Für zahme Haustiere wie z.B. Katze .... :D


Bliebe nur die Frage - könnte sich jemand gestört fühlen durch ab und an auftretende miau Geräusche. Wobei es eher ein tiefes maauwohoooohooau ist. Dies aber höchstens eine halbe Minute. Aber manchmal auch nachts dann wieder wochenlang nichts.

Zu blöd.... so etwas hatte ich noch nie im MV stehen!
 
  • #13
Danke erstmal an alle für die Antworten!

Ich hatte in der Mieterselbstauskunft alles angegeben und tel. von denen eine Zusage erhalten das ich die neue Mieterin bin und der Eigentümer mit allem einverstanden ist.
...lediglich die Immobilienmakler haben mir die Meinung des Eigentümers nicht vermittelt.
Der ist allerdings sehr nett und hat mit mir telefonisch alles besprochen aber er scheint in allem auf Nummer sicher zu gehen.
Der Immo-Makler ist ne Katastrophe.


Schäden durch Katzen und andere zahme Haustiere sind über Ihre Privathaftpflicht abgedeckt. Eine spezielle Versicherung ist nicht erforderlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #14
So, wie die Vertragsklausel formuliert ist (Haftpflichtversicherung usw.), ist sie eindeutig in erster Linie für die Hundehaltung gemünzt. Und da es ersichtlich eine Formularklausel ist, kann sie nötigenfalls auch angegriffen werden.

TE, ich würde da nicht mehr nachfragen, sondern schlicht unterschreiben.

Umso leichter kommst du über das AGB-Recht aus der Klausel raus, sollte dir der Vermieter doch was am Zeuge flicken wollen! :D:D

Schon die Formulierungen, wann der Vermieter seine Zustimmung widerrufen kann, sind sehr vage und dadurch rechtlich angreifbar, und die grundsätzliche Formulierung "das Haustier" zeigt ja, dass "Katze" nur ein Einsatzwort für den Lückentext ist und dass 90% der Klausel gar nicht auf Katzen passen.
Daher ist das Unterschreiben jetzt vergleichweise sicher.

Anders, wenn du jetzt anfängst zu verhandeln. Dann wird die Klausel, wenn sie umformuliert wird auf "Katze", ohne dass wirklich inhaltlich mehr geändert wird als die Tierhalterhaftpflichtversicherung, eine individuell ausgehandelte Klausel daraus, die nicht dem AGB-Recht (= Verbraucherschutz) unterliegt, und du nimmst dir selbst Argumentationsmöglichkeiten, falls doch der Vermieter von dir die Abschaffung der Katze verlangen sollte.
Denn: inhaltlich (= von den Abschaffungsregeln bei Lärm usw.) wird der Vermieter sicherlich von den Vertragsklauseln abgehen, eher sich überzeugen lassen, dass die normale Privathaftpflicht für eine Katze reicht und nur den Versicherungspassus streichen - und dann ist deine eigene Rechtsposition deutlich schlechter als heute!

Nötigenfalls lass dich noch bei deinem Mieterverein beraten, bevor du die Klausel unterschreibst oder beim Vermieter wegen einer Änderung nachfragst!

LG
 
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  • #15
Nein - genau das ist ja der Punkt. Das ist eben nicht standardmässig in der Haftpflicht mit drin. Das sind ja eben die "Schäden am Gemieteten".
Wie gesagt - wir hatten das grad erst.

Aber eben gemietet und man wohnt dort dauerhaft. Das Problem liegt (laut Versicherungsmensch) darin, dass man damit ja die "normale Abnutzung" sonst aushebeln könnte und die Versicherung für alles aufkommen müsste.

Dann hat man Euch wohl fein über den Tresen gezogen. Das ist vollkommen Schnuppe ob Ihr in der Bude 2 Tage oder 10 Jahre lebt. Tatsache ist, dass diese nicht Euer Eigentum ist Und ergo die Haftpflicht sehr wohl greift.
Und bei entsprechendenSchäden kommt immer ein Gutachter und def ist sehr wohl in drr Lage zu entscheiden, was normale Abnutzung und was Haftpflichtschaden ist.
Absolut jede Versicherung eird erst einmal schauen dass sie nicht zahlen muss, wie man sieht hat das bei Euch ja auch gut funktioniert.

Das ist richtig. Aber ich hab mich da ja jetzt auch schlaugemacht und bei den allseits bekannten großen (in den unterschiedlichsten Farben) sind Schäden am Gemieteten eben ausdrücklich NICHT mitversichert. Von der Katze ganz zu schweigen.
Ich bin bei einer der großen Versicherungen seit über 20 Jahren und da ist von Mietwohnung bis Katze alles gedeckt in meiner Police. Nullinger Probleme.
Ich hatte da auch mal nachgefragt deswegen grad weil ich Katzen in Mietwohnung hatte. Lapidare Aussage: Bei entsprechend gemeldetem Schaden und Höhe kommt nen Gutachter und entscheidet ob normale Abnutzung oder Haftpflichtschaden, der erst mal grundsätzlich gegeben ist, weil mir die Wohnung nicht gehört hat.
 
  • #16
Tatsache ist, dass diese nicht Euer Eigentum ist Und ergo die Haftpflicht sehr wohl greift.
Nein, das ist ja der Punkt. In den meisten Standard-Haftpflichten sind Schäden an Gemietetem ausdrücklich ausgenommen. Ergo auch an der Mietwohnung.

Und bei entsprechendenSchäden kommt immer ein Gutachter und def ist sehr wohl in drr Lage zu entscheiden, was normale Abnutzung und was Haftpflichtschaden ist.
Wenn das so klappt ist ja alles gut.

Letztendlich könnte das dem Vermieter sowieso egal sein wer für die Schäden aufkommen muss, ob die Versicherung oder Du selbst. Und ich behaupte mal dass den meisten Leuten schon klar ist dass sie, wenn die Katze den halben Putz von der Wand kratzt, das in Ordnung bringen müssen und nicht der Vermieter.
Aber ich kann das schon verstehen dass Vermieter wollen dass ihre Mieter haftpflichtversichert sind, und da ausdrücklich die Katzen eingeschlossen sind, ich hab da aber auch kein Problem dann halt ein paar Euro mehr zu zahlen. Wenn das eh schon gegeben ist, sollte es doch auch kein Problem sein die Police dem Vermieter zu kopieren? Oder wäre Euch das zu intim?

Absolut jede Versicherung eird erst einmal schauen dass sie nicht zahlen muss, wie man sieht hat das bei Euch ja auch gut funktioniert.
Es betraf uns nur indirekt, von daher...
Bisher haben unsere Katzen noch nichts großartig kaputtgemacht, aber selbstverständlich würden wir dafür aufkommen so's nicht mitversichert ist.

Von daher finde ich persönlich das völlig unproblematisch die entsprechende Police vorzulegen bzw. aufzustocken falls der Versicherungsschutz eben nicht gegeben sein sollte.
 
  • #17
Erstmal in Ruhe einziehen und sich nicht vorher verrückt machen.Weil dann ist die Traumwohnung schon vorher eine Alptraumwohnung und das Leben darin macht keinen Spaß mehr.Dann mal Anschnüffeln wie die Nachbarn sind manchmal ist es das beste mit Kaffee und Kuchen.Wie es jetzt bei jemanden aus einem anderem Forum passierte da sind plötzlich 2 Forumsmitglieder Nachbarn.Ohne das Sie vorher was wussten.Dann in Ruhe einrichten und Schallecken finden.Dazu gehören auch Heizungsrohre.Dann Lösungen finden um den Geräuschpegel zu reduzieren das Forum kann da helfen.Und dann kuscheln mit der Samtpfote das ist Entspannung pur.:)Ach so und wenns Ärger gibt mich anschreiben ich weis wer Dir Anwaltlich Helfen kann in Dresden und Umgebung.
 
  • #18
Ich habe ein ähnliches Problem.
Meine Katze ist vor 3,5 Wochen verstorben und ich möchte 2 neue Katzen aus dem Tierheim.
Ich habe vorhin meinen Vermieter getroffen und ich wollte es schriftlich das Tierhaltung erlaubt ist weil ich das ja ggf. für das Tierheim/Pflegestelle brauche.

Der Vermieter meinte das man nur EINE Katzen haben darf, weil 2 die Wohnungen kaputt machen und er das angeblich schon mal hatte (60000eu Schaden)

Eine Katze ist kein Problem meint er....hier im Haus gab es immer Tiere, 3 Hunde und mit meiner Katze 3 von denen ich weiß.
Kira hatte ich alleine, weil sie sich mit den anderen Katzen bei meiner Mutter überhaupt nicht vertragen hat. Falls sich das jemand hier fragt.
 
  • #19
Ich habe die Zusatzvereinbarung jetzt umgeändert. Finde es so jetzt ganz gut. Was meint ihr?

Der Mieter wurde darüber informiert, dass diese Zustimmung aus wichtigem Grund (z. B.
Ruhestörung, Verunreinigung etc.) widerrufen werden kann. Für diesen Fall verpflichtet sich der Mieter unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, die Wohnung zu verlassen. Dies allerdings nur bei schwerwiegenden Gründen, die dem Mieter sofort mitgeteilt werden müssen, um diese falls möglich abzuschaffen.
 
  • #20
Erstmal in Ruhe einziehen und sich nicht vorher verrückt machen.Weil dann ist die Traumwohnung schon vorher eine Alptraumwohnung und das Leben darin macht keinen Spaß mehr.Dann mal Anschnüffeln wie die Nachbarn sind manchmal ist es das beste mit Kaffee und Kuchen.Wie es jetzt bei jemanden aus einem anderem Forum passierte da sind plötzlich 2 Forumsmitglieder Nachbarn.Ohne das Sie vorher was wussten.Dann in Ruhe einrichten und Schallecken finden.Dazu gehören auch Heizungsrohre.Dann Lösungen finden um den Geräuschpegel zu reduzieren das Forum kann da helfen.Und dann kuscheln mit der Samtpfote das ist Entspannung pur.:)Ach so und wenns Ärger gibt mich anschreiben ich weis wer Dir Anwaltlich Helfen kann in Dresden und Umgebung.


Du hast recht. Ich freu mich ja schon auf die Whg.
Vor allem weil Mausi nun endlich wieder einen Balkon hat und diesen sicher sehr geniessen wird. Ausserdem ist die Whg. sehr Mausifreundlich.... alles sehr zentral vom WZ aus einsehbar. Anders als jetzt!

Wegen Ruhestörung käme bei Maus nur das Miauen in Frage. Dies ist immer sehr unterschiedlich. Mal tagelang nichts und dann jeden abend.
So wie heut Nacht - ab 3 Uhr nur rumgejodel, bis ich um 4 Uhr aufgestanden bin. :grr:

Ich werde mo den DMB anrufen und fragen, was sie zu dieser Klausel " Tier abschaffen" meinen und ob die damit durchkämen. Aber die muss man erstmal erreichen. :cool:
 

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