Die Macht des Amtstierarztes

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Noci

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Lebach im Saarland
Die Macht des Amtstierarztes

Das Tierschutzgesetz gibt der jeweils zuständigen Behörde das Recht, jederzeit einzelne Tierhalter oder gewerbliche Nutztierhalter zu kontrollieren. Ausführend ist der Amtstierarzt, der bei groben Verstößen die Möglichkeit hat, die Tiere auf Kosten des Tierhalters anderweitig unterzubringen.

Ein Amtstierarzt beanstandete bei einem Pferdebesitzer die Haltung seiner Pferde. Die Weideflächen seien verschlammt, das Gelände mit Stacheldraht eingezäunt, und die Pferde machten einen hungrigen Eindruck. Dies veranlasste den Amtsveterinär, ein Jungpferd sicherzustellen und auf Kosten des Pferdehalters anderweitig unterzubringen. Die entstandenen Kosten wollte der Halter nicht übernehmen, sodass das Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 2 K 1103/07) darüber entscheiden musste. Es befand, dass das Pferd vernachlässigt worden war und daher die Voraussetzungen für eine Fortnahme vorgelegen hätten. Damit wurden dem Tierhalter die Unterbringungskosten auferlegt.

Handelt ein Tierhalter wiederholt den Vorschriften des Tierschutzgesetzes zuwider, kann die Behörde ein sofortiges Tierhaltungsverbot aussprechen. Selbst dann, wenn einzelne, kurzfristige Verbesserungen in Bezug auf die Tierhaltung vorgenommen worden sind, diese aber nicht ausreichen. (VG Stuttgart, Az. 4 K 2511/98).

Die Aufgaben des Amtstierarztes

Amtstierärzte sind nicht nur ausführendes Organ der Veterinärämter in Bezug auf den Tierschutz, sie sind auch für die Lebensmittelüberwachung, die Tierseuchenbekämpfung und den Grenzdienst zuständig. Letzteres ist allerdings nur der Fall, wenn eine EG-Außengrenze im Zuständigkeitsbereich des Arztes liegt. Er übernimmt dann die Einfuhrkontrolle und stellt anschließend eine Grenzübertrittsbescheinigung aus. Umfassend ist seine Aufgabe bei der Kontrolle von Erzeugnissen tierischer Herkunft. Dazu zählen unter anderem Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eier und Honig. Der Amtstierarzt überwacht die Hygiene sowohl in landwirtschaftlichen Unternehmen als auch in Metzgereien, Molkereien und Lebensmittelabteilungen von Supermärkten und Gastronomiebetrieben.

Jederzeit Kontrollrecht

Jeder Tierhalter ist dazu verpflichtet, dem Amtsveterinär jederzeit Zutritt zu den „Tierhaltungseinrichtungen“ zu geben. Im privaten Bereich kommt dies selten vor, bei gewerblichen Nutztierhaltern dagegen häufig. Verstößt ein Tierhalter mehrfach gegen geltendes Recht, muss er nicht nur mit einem Tierhaltungsverbot rechnen, sondern er kann auch bestraft werden.

Das Amtsgericht Cloppenburg verurteilte einen Landwirt zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er hatte über einen längeren Zeitraum seinen Tierbestand verkommen lassen: Schweine hatten bereits ihre toten Artgenossen angefressen, Kälber lagen abgemagert an Ketten, und die Kühe wurden nicht gemolken. Im Rahmen der Bewährungsauflagen musste der Landwirt 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

Urteile


Unterbringungskosten

VGH Baden-Württemberg, Az 1 S 1925/06

Werden einem Tierhalter seine vernachlässigten Hunde weggenommen und anderweitig untergebracht, so hat der Tierhalter für diese Unterbringungskosten aufzukommen. Dies geschieht dadurch, dass die Amtsbehörde die Kosten vom Tierhalter durch Bescheid zurückfordert. Der betroffene Hundehalter kann allerdings gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und muss die Kosten erst nach einem rechtskräftigen Urteil bezahlen.

Desolate Tierhaltung

VG Aachen, Az. 6 L 183/07

Tierhalter, die nicht in der Lage sind, ihre Tiere (u. a. Hunde, Hühner, Hängebauchschweine, Katzen, Vögel und Ziegen) tierschutzgerecht zu pflegen, genießen keinen Schutz, wenn der Amtsveterinär die Haltungsbedingungen als katastrophal einstuft.

Quelle: Tiermagazin „Ein Herz für Tiere“, April 2008
 
A

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Jetzt wäre es nur noch schön, wenn jeder Amtsvet seine Aufgabe so ernst nehmen würde... :(
 
Schöne Theorie!

Leider dauert es im Normalfall, bis sich ein Amtstierarzt überhaupt in Bewegung setzt, da muss es schon ganz dicke kommen. Und um hinterher nicht so viel unangenehmen Schreibkram auf dem Schreibtisch zu haben, kündigt er in aller Regel seine Besuche vorher auch noch an...
 
Ich habe mir vor einiger Zeit sagen lassen, dass wir in Saarbrücken gar keinen Amtsveterinär mehr haben, weil der einzigste das Handtuch geworfen hat und sich noch kein neuer gefunden hat...
 
Ich habe sehr positive Erfahrungen gemacht: Ich habe letztes Jahr einen TSV beim Vet.amt angezeigt, weil ich von übelsten Missständen dort erfahren hatte. Am Tag nach Eingang meines Briefes sind drei Amtstierärzte dort angerollt und haben das ganze Haus durchsucht. Ich habe nach der Aktion mit dem leitenden AmtsTA gesprochen. Er durfte mir keine Details nennen, sagte aber dass sie "erheblichen Handlungbedarf" festgestellt hatten und dass es strenge Auflagen geben würde. "Hintenrum" habe ich dann auch erfahren, worin diese bestanden, und dass das Vet.amt wirklich sehr ungemütlich wurde.
Und ganz kurze Zeit später haben sie die gleiche Aktion bei einem anderen TSV in der Region durchgeführt - alle Unterlagen gesichtet, alle Tiere begutachtet, und alle hauptamtlichen Mitarbeiter mussten sich mündlich auf ihre Sachkenntnis prüfen lassen...

Das ganz natürlich ohne Vorankündigung.

Und wenn sie nichts gemacht hätten, wäre mein nächster Schritt die lokale Presse gewesen ;).
Allerdings konnte ich in meiner Anzeige auch ganz konkrete Sachverhalte nennen und hatte für jeden Fall, den ich in die Anzeige aufnahm, Zeugen.
 
da ist klasse Sabine,
sollte es da, in dem Fall mal von Vorteil sein, dass wir in Bayern leben???:rolleyes:
glg Heidi
 
Ich habe sehr positive Erfahrungen gemacht: Ich habe letztes Jahr einen TSV beim Vet.amt angezeigt, weil ich von übelsten Missständen dort erfahren hatte. Am Tag nach Eingang meines Briefes sind drei Amtstierärzte dort angerollt und haben das ganze Haus durchsucht. Ich habe nach der Aktion mit dem leitenden AmtsTA gesprochen. Er durfte mir keine Details nennen, sagte aber dass sie "erheblichen Handlungbedarf" festgestellt hatten und dass es strenge Auflagen geben würde. "Hintenrum" habe ich dann auch erfahren, worin diese bestanden, und dass das Vet.amt wirklich sehr ungemütlich wurde.
Und ganz kurze Zeit später haben sie die gleiche Aktion bei einem anderen TSV in der Region durchgeführt - alle Unterlagen gesichtet, alle Tiere begutachtet, und alle hauptamtlichen Mitarbeiter mussten sich mündlich auf ihre Sachkenntnis prüfen lassen...

Das ganz natürlich ohne Vorankündigung.

Und wenn sie nichts gemacht hätten, wäre mein nächster Schritt die lokale Presse gewesen ;).
Allerdings konnte ich in meiner Anzeige auch ganz konkrete Sachverhalte nennen und hatte für jeden Fall, den ich in die Anzeige aufnahm, Zeugen.

Gut so. Aber möglich, dass da noch eine alte Rechnung offen war... Denn oft motivieren weder sehr konkrete Sachverhalte noch Zeugen zum Einschreiten. Egal, ich freue mich immer, wenn ich mitbekomme, dass es schnell eingreifende Amtsveterinäre gibt.
 
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Schöne Theorie!

Leider dauert es im Normalfall, bis sich ein Amtstierarzt überhaupt in Bewegung setzt, da muss es schon ganz dicke kommen. Und um hinterher nicht so viel unangenehmen Schreibkram auf dem Schreibtisch zu haben, kündigt er in aller Regel seine Besuche vorher auch noch an...

Kai, ganz genau SO ist es hier in meiner Region ... :mad:

Hier hat es fast 3 Jahre Kampf gedauert dass Jemand kam um einen geqäulten Hund in der Nachbarschaft zu helfen.

Er lebte bei eimen sehr agressiven Alkoholiker, welcher ihn täglich beim Gassi gehen verprügelte und trat... Es gab von zig Seiten Anzeigen !

3 Jahre "Stress" mit Amtsarzt , TSV bis sich endlich was rührte ... :mad:

Als es dann endlich soweit war, nahmen Angehörige den Hund fort und liessen ihn einschläfern um das Leid zu beenden :(:(
 
Also "unser" Amts.vet. ist wirklich super klasse. Sie ist sehr, sehr nett und vorallem wird hier auch etwas gemacht. Finde ich sehr wichtig. Da wir eine Tierhilfe sind, haben wir viel mit dem Amts.vet zu tun. Da man ja als Tierhilfe einen Sachkundenachweis nach §11 braucht. Leider sieht man immer wieder, dass Tierschutzvereine wie Pilze aus dem Boden schießen. Viele haben leider keinen Sachkundenachweis...
Daher bin ich sehr froh, dass hier bei uns sehr darauf geachtet wird.

Wenn ein Fall hier in der Gegend angezeigt wird, sind sie auch sofort zur Stelle. Find ich wirklich super!
 
  • #10
Hier hat es fast 3 Jahre Kampf gedauert dass Jemand kam um einen geqäulten Hund in der Nachbarschaft zu helfen.


Als es dann endlich soweit war, nahmen Angehörige den Hund fort und liessen ihn einschläfern um das Leid zu beenden :(:(

Das wäre dann aber auch im Sinne des Tierschutzgesetzes strafbar, ein Tier ohne med. Notwendigkeit "erlösen" zu lassen. Oder war der Hund aufgrund der jahrelangen Mißhandlungen in einem so desolaten Zustand, dass das Einschläfern trotz Wissen durch den Amtstierarzt nötig wurde? Dann hat sich auch der Amtstierarzt nicht korrekt verhalten.
Wenn die Angehörigen drei Jahre wissentlich untätig zugesehen haben, obwohl sie hätten einschreiten können und müssen, es dann plötzlich tun, das Tier einschläfern lassen... will ich nicht wissen, was sie wirklich mit dem Tier gemacht haben. Ein TA schläfert nicht ohne weiteres ein Tier ein.

Mir läuft es kalt den Rücken runter!

LG, Seppi 16
 
  • #11
Das wäre dann aber auch im Sinne des Tierschutzgesetzes strafbar, ein Tier ohne med. Notwendigkeit "erlösen" zu lassen. Oder war der Hund aufgrund der jahrelangen Mißhandlungen in einem so desolaten Zustand, dass das Einschläfern trotz Wissen durch den Amtstierarzt nötig wurde? Dann hat sich auch der Amtstierarzt nicht korrekt verhalten.
Wenn die Angehörigen drei Jahre wissentlich untätig zugesehen haben, obwohl sie hätten einschreiten können und müssen, es dann plötzlich tun, das Tier einschläfern lassen... will ich nicht wissen, was sie wirklich mit dem Tier gemacht haben. Ein TA schläfert nicht ohne weiteres ein Tier ein.

Mir läuft es kalt den Rücken runter!

LG, Seppi 16

Der Hund war mehr tot als lebendig als sie ihn mit Gewalt da rausbekamen und es war dann nur noch eine Erlösung für das Tier :(:( Uralt und ein Bild des Jammers .... Werde das nie im Leben vergessen :(

Es ist zwar schon Jahre her , aber es sitzt in Einem , denn DAS hätte nicht soweit kommen brauchen :mad:

Auch die Angehörigen waren vorher über behördliche Wege gescheitert und dann sind ihnen die Nerven durchgegangen und der Hund konnte erlöst werden ... :(:(

Kriege immer sooo einen Hals, wenn dieser Alki mir die Ohren "volljammert" , weil er keinen Hund mehr hat :mad: Sehe den Öfters beim Gassi gehen mit Pia... :mad:
 

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