Der Bundesgerichtshof hat entschieden

  • Themenstarter birgitdoll
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Okay, nochmal für Jura-Dummies: heißt das jetzt, dass ein Vermieter Katzen in Zukunft gar nicht mehr verbieten darf und es jetzt endlich eine eindeutige Regelung gibt?
 
Da werden sich so manche Mieter hier freuen, eine gute Entscheidung. :yeah:

Okay, nochmal für Jura-Dummies: heißt das jetzt, dass ein Vermieter Katzen in Zukunft gar nicht mehr verbieten darf und es jetzt endlich eine eindeutige Regelung gibt?

JA, Kleintiere und Katzen sind zukünftig erlaubt. Hunde und giftige/gefährliche Tiere bleiben weiterhin genehmigungspflichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist altbekannt, der Artikel ist von Februar.
 
JA, Kleintiere und Katzen sind zukünftig erlaubt. Hunde und giftige/gefährliche Tiere bleiben weiterhin genehmigungspflichtig.

Okay, danke :) Das ist ja toll.

@HappyKerky: Ich wusste es noch nicht...
 
Das heißt wenn man auf Wohnungssuche ist muss man die Katzen gar nicht erst erwähnen? Weil sonst kann der Vermieter ja dennoch sagen, er nimmt einen nicht wegen den Katzen.

Ich muss sie wohl bei meiner Wohnungssuche aber dennoch erwähnen, denn wer brauch ohne Katzen schon die Erlaubnis für ein Katzennetz ;)
 
Ich bin verwirrt.

Das ist doch ein uraltes Aktenzeichen - Urteil von 2007 :confused:

Habe den Originaltext nicht gefunden, aber hier gibt es Näheres dazu:
http://www.wkdis.de/rechtsnews/bgh-tierhaltung-in-der-mietwohnung-127683

Also so einfach ist es nicht mit dem Verbot des Katzenhaltungsverbotes.
In dem Urteil ging es um Kleintiere, die jeder Mieter halten darf.
Aber Katzen werden nicht automatisch zu den Kleintieren gezählt; da gibt es unterschiedliche Urteile, die nach 2007 gesprochen wurden.

Warum holt "Ein Herz für Tiere" die olle Kammelle wieder vor?

Das kann ganz bös ins Auge gehen..
 
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Das kann ganz bös ins Auge gehen..

Da hast Du Recht. Vor allem das mit der Abwägung der Interessen aller Beteiligter kann ganz böse ins Auge gehen, wenn Mensch sich ohne Zustimmung Katzen anschafft und es dann Ärger mit den Nachbarn gibt.

LG Silvia
 
Maiglöckcen, diese Art Ärger kann es auch mit Kleintieren geben.
Ich kenne Fälle, da haben sich Nachbarn über das Geplapper von 2 Welli beschwert oder Karnickel stinken etc. p.p.

Wer stänkern will, findet einen Grund und kein Grund ist leichter an den Haaren beigezogen, als Haustiere.
 
  • #10
Maiglöckcen, diese Art Ärger kann es auch mit Kleintieren geben.
Ich kenne Fälle, da haben sich Nachbarn über das Geplapper von 2 Welli beschwert oder Karnickel stinken etc. p.p.

Wer stänkern will, findet einen Grund und kein Grund ist leichter an den Haaren beigezogen, als Haustiere.

Ich weiß ja. Mal abgesehen davon, dass Wellis viel, viel lauter sein können als Katzen;). Mir ging es da nur um den rechtlichen Aspekt. Nämlich um die Frage, ob Kleintiere, die grundsätzlich erlaubt sind, nicht doch vor Gericht anders behandelt werden als Katzen und Hunde. Ich bin ja keine Juristin, aber trotz dieses BGH-Urteils haben schon Gerichte, weil es ja großen Interpretationsspielraum zulässt, gegen die Katzenhalter entschieden. Deshalb ist es einfach immer sicherer, wenn man das im Mietvertrag festhalten lässt, dann können einem auch die stänkernden Nachbarn so schnell nichts.

LG Silvia
 
  • #11
"Fehlt es an einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, so hängt die Zulässigkeit einer Tierhaltung in einer Mietwohnung nach einem Urteil des BGH davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört." - Wir brauchen also erst mal einen Mietvertrag ohne wirksame Regelung. Diese erkennt der Laie nicht.

"Diese Abwägung lasse sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig seien, dass sich jede schematische Lösung verbiete." - Also muß im Vertrag stehen, dass ein Mitmieter Allergiker ist und Du hast einen Einzelfall mit Begründung. Wer der Allergiker ist darf der Vermieter aus Datenschutzgründen nicht sagen. So würde ich als Vermieter das "Problem" lösen, wenn ich was gegen Katzenhaltung hätte.
 
  • #12
Ich möchte auch ssooooo gerne wieder eine Katze habe auch schon eine gefunden muss bis heute Abend wissen ob meine Vermieterin Ja oder Nein sagt sie hat schon einmal Nein gesagt jetzt habe ich ihr ein Brief geschrieben in der hoffnung sie versteht das nun weil damals hat mein Freund gefragt ob wir uns eine Katze holen dürfen da meinte sie nein und hat direkt aufgelegt....

Nun zu meiner Frage laut meinem Vertrag §16 Haltung von Tieren
Das Halte- auch zeitweise Halten- von Tieren ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Erlaubnis kann wirderrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintretn. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

So die Aussage des Vertrages aber sie darf mir ja eigendlich nichts alle Haustiere verbieten sprich Kleintiere nun steht hier ja auch nichts von Katzen... wenn ich mir jetzt trozdem eine zulege dann kann sie mich doch Kündigen aufgrund dessen das ich ihre Zustimmung nicht habe oder? Andersrum würde ich mir ein Hamster holen dann nicht oder?

Liebe Grüße Elena:sad:
 
  • #13
Grundsätzlich sind Klauseln, die eine generelle Zustimmungspflicht oder ein generelles Verbot von Haustieren beinhaltet, sind unwirksam, deswegen kann der Vermieter sich nicht darauf beziehen.
Allerdings würde ich an deiner Stelle trotzdem mit dem Vermieter mal reden. Bei mir stand etwas ähnliches drinnen und trotzdem hab ich eine Genehmigung bekommen, die Tiere halten zu können.

Wenn du dir sehr unsicher bist und im Falle eines Falles auch gegen die Kündigung klagen würdest, DANN würde ich mich an deiner Stell mal an einen Anwalt anwenden.
 
  • #14
Danke für die Antwort ich wollte so oder so hier wieder ausziehen sollten die Vermieter mir Kündigen dann habe ich doch 3 Monate Zeit mir etwas neues zu suchen oder gillt dann Sonderkündigungsrecht Fristlos da nicht einhalten des Vertrages...

Meine Vermieterin liegt im Krankenhaus und die Schwester ( auch Vermieterin sagt dazu gar nichts ....
 
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  • #15
Sonderkündigungsrecht bedeutet nicht, dass du eher aus der Wohnung verschwinden musst, sondern nur, dass er dir überhaupt die Wohnung kündigen darf. Im Gegenteil, macht der Vermieter von einen Sonderkündigungsrecht gebrauch, dann verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dich (natürlich nur theoretisch, ich persönlich würde so ein Weg nicht gehen) verklagen lassen, bei dem sogar die Chance besteht, dass du gewinnst. In dem Fall musst du die Wohnung nicht räumen, bis das Verfahren beendet ist, was sich ja eine ganze Weile hinziehen kann.
Bevor du allerdings so einen Weg einschreiten willst, würde ich die 20 € investieren und dir mal einen Termin beim Mieterbund machen. Irgendwelchen Angaben aus einem Forum würde ich nicht rückhaltlos trauen ;).

Edit:
Hier mal ein Link zu dem Thema: http://www.mieterbund.de/1717.html
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #16
Ich möchte ja kein streit ich such mir eine neue Wohnung wo Katzen erlaubt sind und dann ist gut ... Meine Vermieterin die Schwester hat mich vorhin 2 mal Angerufen beim erst mal sehr unfreundlich das keine Katzen erwünscht sind und nein heißt nein und das ich ja angeblich ein Mulch hätte 0.o dabei habe ich kein Haustier ... Dann rief sie noch mal an und Entschuldigte sich mit dem hinweis das es ihr sehr leid tun würde nein zu sagen aber sie schlechte erfahrungen gemacht haben mit Leuten die ihre Tiere immer alleine gelassen haben und die somit alles voll Uriniert haben und dieTüren zerkratz haben .. verstehen tu ich es aber man hätte sich ja auch vielleicht auf eine Probezeit einlassen können sprich das die Vermieterin gerne stich Probenartig vorbei kömmen könnte um nach den rechten zu sehen... Aber es Hilft alles nichts ich lass es und such etwas neues habe auch schon direkt 2 neue Wohnungen angeschrieben ...

:grummel:
 
  • #17

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